25.4558
Häusliche Gewalt. Täterprävention und -monitoring verbessern
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Kommission
Annahme der Motion
Antrag Schwander
Ablehnung der Motion
Proposition de la commission
Adopter la motion
Proposition Schwander
Rejeter la motion
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich habe vorhin Kollege Schwander gut zugehört, er wird sich ja zu meiner Motion auch noch äussern. Wir sind uns einig, dass häusliche Gewalt ein gravierendes Problem ist, ein Problem, das wir zwingend und dringend lösen sollten. Ich gehe aber nicht mit ihm einig, dass wir alle Instrumente in der Hand halten, wie er gesagt hat. Ich bin auch sehr dankbar, dass wir die beiden Motionen Maret Marianne 25.4556 und Z'graggen 25.4557 bereits angenommen haben.
Kollege Schwander hat vorhin gefragt, wo wir denn etwas machen sollen. Das sage ich ihm sehr gerne: bei der Täterprävention und beim Tätermonitoring. Diese gilt es zu verbessern. Wir müssen den Blick ganz klar viel stärker auf die Täter richten. Prävention gelingt nur dann nachhaltig, wenn wir verstehen, wer Gewalt ausübt, unter welchen Umständen sie entsteht und welche Faktoren Rückfälle begünstigen.
Heute fehlt in der Schweiz ein solches systematisches nationales Tätermonitoring. Daten zu Tätern sind bei häuslicher Gewalt fragmentiert. Sie liegen bei der Polizei, bei der Justiz, bei Sozialdiensten oder auch bei Beratungsstellen. Aber sie werden kaum gesamtschweizerisch zusammengeführt und ausgewertet.
Ein nationales Tätermonitoring würde genau hier ansetzen. Erstens würde es ermöglichen, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen. Durch die systematische Analyse von Täterprofilen, etwa Alter, Lebensumstände oder frühere Gewaltdelikte, können Muster sichtbar werden, die heute verborgen bleiben. Zweitens schafft ein solches Monitoring die Grundlage für gezielte Prävention und Intervention. Programme zur Täterarbeit, Gefährderansprachen oder Schutzmassnahmen können wesentlich präziser ausgestaltet werden, wenn sie auf fundierten Daten beruhen. Drittens stärkt ein nationales System die Koordination zwischen Kantonen und Behörden. Häusliche Gewalt endet ja nicht an Kantonsgrenzen, doch die Datenlage ist stark fragmentiert. Ein gemeinsamer Rahmen verbessert Zusammenarbeit, Vergleichbarkeit und Wirksamkeit. Viertens kann ein wirksames Tätermonitoring dazu beitragen, Rückfälle und Eskalationen zu verhindern. Wenn Risikoprofile besser verstanden werden, können gefährliche Situationen früher erkannt und Schutzmassnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.
Es geht um bessere Erkenntnisse, bessere Prävention und besseren Schutz für Opfer. Wenn wir häusliche Gewalt tatsächlich wirksam bekämpfen wollen, dürfen wir nicht nur die Folgen behandeln, sondern müssen auch die Ursachen ganz klar besser verstehen können. Ein nationales Tätermonitoring ist deshalb ein wichtiger Schritt, um in erster Linie Frauen und Kinder besser zu schützen und Gewalt frühzeitig zu verhindern.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.
Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte nicht mein Votum wiederholen, sondern noch ein paar zusätzliche Gedanken ausführen. Ich bin aufgrund meiner Erfahrung überzeugt, dass wir mit einem Rahmengesetz und einem nationalen Tätermonitoring die Opfer nicht besser schützen. Wir würden ihnen vorgaukeln, wir würden sie in Zukunft besser schützen. Aber da bin ich klar anderer Meinung.
Was machen wir mit Familienmitgliedern von Tätern, die vor Ort zynisch und respektlos das Opfer beraten und ihm klarmachen wollen, es sei ja nicht so schlimm, es solle jetzt einmal ruhig sein? Was machen wir mit diesen Familienmitgliedern? Was machen wir mit den Familienmitgliedern der Täter und der Opfer - ich muss beide erwähnen -, die anwesende Polizisten, Ärzte, Betreuer beleidigen und bespucken? Da müssen wir meines Erachtens an einem anderen Ort ansetzen.
Ich habe mir vor zwanzig, dreissig Jahren gedacht, dass wir eine solche Kultur in unserem Land nicht mehr haben werden, dass wir in Zukunft eine solche Kultur nicht mehr haben wollen. Das ist eine Qualität von Taten, der Auseinandersetzung mit Taten in der häuslichen Gewalt, die wir uns kaum so vorgestellt haben. Also ich habe vor zwanzig Jahren nicht gedacht, dass ich das in der Schweiz nochmals erleben werde.
Wenn wir etwas machen wollen, dann müssen wir auch die Verteidigungsrechte der Täter einmal einschränken. Das ist mir auch ein Anliegen. Ich werde bei gewissen Gesetzgebungsprojekten des Bundesrates auf die Verteidigungsrechte der Täter zurückkommen.
Ich bin klar der Meinung, dass wir die Mittel, die wir zur Verfügung haben, tatsächlich anwenden müssen. Wir müssen das vor Ort vollziehen, die Leute dingfest machen. Wir müssen unter Umständen die Gesetze so anpassen, dass wir das in der Untersuchungshaft, in der Haft und später allenfalls in der Verwahrung durchziehen können. Alle Leute sollen wissen, dass wir das durchziehen.
Aber wir ziehen es nicht durch. Die Täter, die Gewaltverbrecher, sehen, dass wir es in vielen Fällen nicht durchziehen. Wir geben Anreize, dass nichts passiert. Das ist meine Beobachtung. Ich höre das auch, auch wenn die Leute eine andere Sprache sprechen. Ich kann zwar nicht viele Fremdsprachen sprechen, aber ich verstehe einige.
Das ist das, was ich vor Ort wahrnehme. Da müssen wir meines Erachtens, wenn wir häusliche Gewalt wirklich bekämpfen wollen, an einem anderen Ort ansetzen. Wir sollten nicht einfach den Opfern sagen: Wir machen das jetzt, es wird besser für euch. Nein, auf diese Art und Weise wird es nicht besser. Wir müssen härter durchgreifen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Die vorliegende Motion verlangt vom Bundesrat ein nationales Monitoring von Tatpersonen häuslicher Gewalt. Der Bundesrat ist bereit, auch diese Motion umzusetzen. In der Begründung der Motion wird hierfür ein übergeordnetes Rahmengesetz gefordert, gleich wie bei der soeben beratenen Motion Maret Marianne. Ich verweise daher auf die Ausführungen, die ich soeben gemacht habe.
Auch für die Umsetzung der vorliegenden Motion wären im Wesentlichen die Kantone zuständig. Aber es gibt Anzeichen dafür, dass die Kantone bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt an ihre Grenzen stossen und dass ein entsprechendes nationales Monitoring sehr nützlich für sie wäre. Ein nationales Rahmengesetz, wie es die Motion Maret Marianne fordert, würde für ein Monitoringsystem für Tatpersonen häuslicher Gewalt Leitlinien vorgeben. Mit einem solchen System könnte der Schutz von Opfern in der ganzen Schweiz verbessert werden.
Die Bekämpfung häuslicher Gewalt, ich habe es gesagt, ist eine Priorität des Bundes. Es ist Zeit, dass wir hier vorwärtskommen, dass wir die Kantone unterstützen und dafür ein nationales Rahmengesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt schaffen. Der Bund könnte nach geltendem Recht grundsätzlich ein nationales Monitoringsystem zur Erfassung von Tatpersonen häuslicher Gewalt einrichten. Darüber hinaus fordert die Motion aber ein Monitoringsystem, welches die Beobachtung von Tatpersonen, die Erstellung detaillierter Täterprofile, die Analyse relevanter Risikofaktoren sowie die Einschätzung des Rückfallrisikos zum Gegenstand hat. Für diese Punkte sowie für ein übergeordnetes Rahmengesetz fehlt dem Bund jedoch die verfassungsrechtliche Zuständigkeit. Auch hier zeichnet sich folglich ab, dass für die Umsetzung der Motion durch den Bundesrat eine Verfassungsänderung nötig ist. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass sich der Aufwand im Interesse der Opfer lohnt.
Ich betone noch einmal, dass es für den Bundesrat selbstverständlich ist, sich bei der Ausarbeitung einer solchen Vorlage eng mit den Kantonen abzustimmen. Im Einzelnen wäre bei der Umsetzung der Motion zudem zu klären, wie ein solches Monitoringsystem grundrechts- und datenschutzkonform ausgestaltet werden kann.
Aus den eingangs ausgeführten Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme der vorliegenden Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 36 Stimmen
Dagegen ... 3 Stimmen
(0 Enthaltungen)