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Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Krankenkassenprämien gehören zu den grössten Sorgen der Bevölkerung. Mit meiner Motion möchte ich eine Erleichterung erreichen, und zwar mit der Änderung des KVG zu einer hundertprozentigen Verbilligung der Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung. Gerade für untere und mittlere Einkommen, die hiervon profitieren würden, wäre das eine ganz direkte Entlastung, die zusätzlich zur Entlastung wirken würde, die mit der Anpassung im Jahr 2023 erreicht wurde; das war zwar gut, reicht aber nicht, da für viele die Prämienlast noch immer viel zu gross ist. Es geht zudem vor allem darum, nicht eine Überwälzung der Prämienverbilligung auf die Prämien im Generellen und die Prämien der restlichen Familienmitglieder im Besonderen zu vollziehen.
Seit 1997 sind die Krankenkassenprämien um unglaubliche 158 Prozent gestiegen. Während dieser Zeit verlief die Lohnentwicklung alles andere als parallel, im Gegenteil: Die Löhne sind in dieser Zeit um 12 Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass viele Familien, vor allem jene mit tieferen oder mittleren Einkommen, vor grossen Herausforderungen stehen, da die Prämien eine grosse Belastung darstellen. Die Krankenkassenprämien beanspruchen bei vielen Haushalten 14 bis sogar 20 Prozent des verfügbaren Einkommens und nicht, wie es bei der Einführung versprochen wurde, 8 Prozent.
Man kann es eigentlich nicht anders sagen: Das Modell ist in Schieflage. Leute mit tiefen Löhnen zahlen gleich viel wie Leute, die ein Millionensalär beziehen. Für die einen, insbesondere für Familien mit Kindern, stellen die Krankenkassenprämien ein existenzielles Problem dar, während für die anderen die Krankenkasse ein Schnäppchen ist. Das kann ja wohl nicht sein!
Caritas hat berechnet, dass über 20 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz Schwierigkeiten haben, eine fristgerechte Bezahlung der Krankenkassenprämien zu gewährleisten. Die Folge sind Betreibungen und Schulden, zumal die Prämien leider einer der Gründe für Familienarmut sind, obschon man bei der Einführung gesagt hatte, das Obligatorium solle gegen Familienarmut wirken; heute wird jedoch die gegenteilige Wirkung erreicht. Eine weitere Folge ist, dass sich der allgemeine Gesundheitszustand verschlechtert, weil die betroffenen Personen schlicht zu spät zum Arzt oder zur Ärztin gehen.
Aus diesen Gründen sind heute für die unteren und/oder mittleren Einkommen die Prämien für Kinder um 80 Prozent und für junge Erwachsene in Ausbildung um 50 Prozent verbilligt. Das ist zwar - ich habe es erwähnt - begrüssenswert, reicht aber leider einfach nicht, weil die Familien trotzdem noch hohe Kosten haben. Einer der Gründe dafür ist - das ist das Widersinnige -, dass viele Kantone die Mindestverbilligung einfach den Eltern überwälzt haben, indem die individuelle Prämienverbilligung mit tieferen Beiträgen sogenannt kompensiert wurde, was nicht der Idee des Gesetzes entspricht.
Ich bitte Sie sehr, die Erhöhung der Prämienverbilligung für Kinder und für junge Erwachsene in Ausbildung vorzunehmen und damit sehr gezielt und einfach Familien, gerade Familien des Mittelstands, zu entlasten und gezielt gegen Familienarmut zu wirken.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
La motion dresse un tableau de la situation actuelle. La LAMal prévoit que l'assureur prélève des primes égales auprès de ses assurés et que, pour les enfants et les jeunes adultes, il fixe une prime plus basse que celle fixée pour les autres assurés. La prime des enfants doit être inférieure à celle des jeunes adultes. Cela a été relevé : pour les familles à bas ou moyen revenu, les cantons réduisent de 80 pour cent au moins les primes des enfants et de 50 pour cent au moins celles des jeunes adultes en formation. Les cantons peuvent donc prévoir également des réductions plus élevées pour ces groupes de personnes s'ils l'estiment nécessaire.
Avec l'entrée en vigueur du contre-projet à l'initiative d'allègement des primes, les assurés bénéficient d'un allègement plus important depuis le 1er janvier de cette année. Cependant, ce qu'il est également important de mentionner, c'est que le contre-projet oblige les cantons à verser chaque année une contribution minimale au financement de la réduction des primes. La contribution minimale correspond à une certaine part des coûts bruts du canton en question et dépend de la charge des primes de ses assurés les plus modestes. Le contre-projet prévoit également qu'à partir de 2029, chaque canton devra fixer un pourcentage maximal que les primes pourront représenter par rapport au revenu disponible des assurés résidant dans le canton.
Pour ces différentes raisons, le Conseil fédéral souhaite attendre de connaître les effets du contre-projet sur les cantons et également, bien sûr, les effets pour les assurés, avant d'envisager une nouvelle révision.
Le Conseil fédéral propose, dès lors, le rejet de la motion.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen
Dagegen ... 126 Stimmen
(1 Enthaltung)