25.081

«Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)». Volksinitiative

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons reprendre le débat.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

In den "Flüchtlingsgesprächen" lässt Bertolt Brecht einen seiner Protagonisten sagen, der Pass sei der edelste Teil eines Menschen, weil ein Mensch ja schnell gemacht werde, beim Pass sei das nicht so, ganz im Gegenteil. Dafür werde der Pass, wenn er gut gemacht sei, dann auch überall anerkannt, beim Menschen sei das aber nicht so.

Man kann auch ein sehr guter Mensch sein, aber wenn man nicht den richtigen Pass hat, wird man eben nicht als vollwertig anerkannt. Was Brecht damals als eine Beschreibung seiner Flüchtlingssituation bezeichnete, trifft auch auf unser heutiges Bürgerrecht sehr genau zu, das aus mindestens drei Gründen überholt ist: Es ist erstens undemokratisch, es ist zweitens antiliberal, und es ist drittens elitär.

Es ist erstens undemokratisch, weil es die fundamentale Lektion der demokratischen Revolutionen des 19. Jahrhunderts nicht ernst nimmt und nicht respektiert. Im Unterschied dazu, was an diesem Pult heute mehrfach gesagt wurde, besteht Demokratie gerade nicht darin, mitentscheiden zu können, wer zum Club gehört und wer nicht. Es ist eben kein Club. Demokratie ist vielmehr die Zumutung, dass ich damit leben muss, dass alle, die von Gesetzen und Regierung betroffen sind, mitentscheiden können, ob mir das jetzt passt oder nicht. Das ist ja genau die zentrale Konzession, die das Bürgertum im 19. Jahrhundert zuerst der Aristokratie abgetrotzt hat, dann die Arbeiterklasse dem Bürgertum und 1971 in der Schweiz dann endlich die Frauen auch den Männern. Ab dann ist die Schweiz übrigens eine Demokratie, ich glaube, vorher kann man nicht davon sprechen.

Zweitens ist es antiliberal, weil unser heutiges Einbürgerungsrecht immer noch den Geist einer scheinbaren kulturellen Überlegenheit irgendeines "helvetischen Wesens" atmet. Man sieht das sehr gut an diesem berühmten Artikel 58a des Ausländer- und Integrationsgesetzes, in dem die Grundlagen der Frage, wer integriert ist und wer nicht, geregelt werden. Genannt ist zum Beispiel die "Respektierung der Werte der Bundesverfassung" - da fragt sich, was denn die Werte der Bundesverfassung sein sollen; die Bundesverfassung kennt keine Werte, sondern Rechte und Pflichten. Die Idee hinter dieser Formulierung ist, dass die Zugezogenen oder die mit dem falschen Pass Geborenen so etwas wie noch unzivilisierte Barbaren seien, die man zuerst nacherziehen müsse, damit sie das Kulturniveau erreichen, das es ihnen erlaubt, an der erlauchten Gesellschaft teilzunehmen. Das war eben gerade nicht die Erkenntnis, als man 1948 in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schrieb, dass von Geburt weg alle Menschen gleich an Freiheiten, Würde und Rechten und Pflichten seien. Damit werden die Einbürgerung und die Gewährung politischer Rechte zum Gnadenakt. Das ist eine Verdrehung, ein Missverständnis dessen, was die liberalen Revolutionen wollten.

Drittens ist unser Bürgerrecht heute de facto ein Klassenbürgerrecht. Das sehen Sie vor allem an den Anforderungen, die wir im neuen Gesetz gestellt haben: Niederlassungsbewilligung, Kosten, die es gibt, um das Bürgerrecht einzufordern, aber eben auch das Erfordernis der ökonomischen Selbstständigkeit.

Mein Kanton hat da jetzt gerade diese Woche überdreht. Eine Mehrheit des Kantonsparlamentes hat im vollen Ernst entschieden, analysieren zu wollen, ob man in Zukunft bei Minderjährigen staatlich prüfen könne, ob davon auszugehen ist, dass sie in Zukunft wirtschaftlich selbstständig sein werden. Nur dann sollen sie eingebürgert werden. Also, mal abgesehen von der Frage, wie man das genau prüfen will, sind wahrscheinlich die Erben von reichen Nachlässen nicht gemeint. Gemeint sind vielmehr Menschen, die in prekären Arbeitsbedingungen sind, Menschen, die in Armut leben, Menschen mit Behinderungen - die sollen damit de facto vom Bürgerrecht ausgeschlossen werden.

Sie sehen auch in allen Statistiken, wer sich heute in der Schweiz einbürgert. Ich vermute, der Grund dahinter ist eben ein sehr fundamentaler. Ich spreche von Menschen, die kein Bürgerrecht und damit nicht die gleichen sozialen Rechte haben; ich spreche von Menschen, die sich nicht gleich wehren können und die nicht an der Urne entscheiden können, dass sie starke Arbeitsgesetze oder eine 13. AHV-Rente haben wollen. Diese Menschen können sich schlechter wehren und können somit besser ausgebeutet werden. Das ist genau der Kern dessen, worüber wir heute debattieren.

Wollen wir, dass alle Menschen in diesem Land das Recht haben, mitzuentscheiden und nicht entmachtet und herabgewürdigt zu werden? In diesem Sinne ist der Vorschlag dieser Initiative sogar ausserordentlich pragmatisch. Er holt nur auf, was Sie seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu tun verpasst haben.

Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen.

Gafner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die sogenannte Demokratie-Initiative verkauft sich als Fortschritt, ist aber in Wahrheit ein Frontalangriff auf unser Bürgerrecht. Sie senkt die Anforderungen zur Einbürgerung massiv und verkennt, was es heisst, Teil unseres Landes zu sein. Dieses falsche Verständnis zeigt sich insbesondere bei den Befürwortern deutlich. Sie reduzieren das Schweizer Bürgerrecht auf ein erstaunlich schlichtes Minimum: fünf Jahre Aufenthalt, rudimentäre Sprachkenntnisse und keine Gefährdung der Sicherheit sollen genügen.

Wer so etwas ernsthaft fordert, hat nicht verstanden, was es heisst, Schweizer zu sein, und er hat auch nicht die Schweiz verstanden. Demokratie lebt nicht von möglichst vielen Stimmen um jeden Preis. Sie lebt von der Qualität des Austauschs und vom Wettbewerb der Ideen. Wer einfach auf Ausweitung und auf reine Quantität setzt, schwächt genau das, was unsere direkte Demokratie stark gemacht hat. Das Demokratieverständnis der Befürworter wirft deshalb grundlegende Fragen auf.

Unsere Abstimmungstexte sind anspruchsvoll. Politische Mitbestimmung setzt voraus, dass man Inhalte differenziert versteht und sich fundiert einbringen kann. Grundkenntnisse einer Landessprache reichen dafür nicht aus. Fünf Jahre Aufenthalt genügen nicht für eine echte Integration. Die Schweiz ist geprägt von ihrer Geschichte, ihren Traditionen und ihrer Verantwortungskultur. Integration bedeutet, sich darauf einzulassen und Verantwortung zu übernehmen. Die Einbürgerung ist der Abschluss eines Integrationsprozesses und nicht der Anfang.

Hinzu kommt, dass keinerlei Anforderungen an die wirtschaftliche Eigenständigkeit gestellt werden. Es ist nicht überzeugend, dass Personen eingebürgert werden sollen, die möglicherweise noch nie für ihren eigenen Lebensunterhalt aufgekommen sind und dann über unsere Sozialpolitik mitentscheiden.

Aus Sicht unserer Partei, der EDU, gehören Rechte und Pflichten untrennbar zusammen. Gemeinschaft entsteht durch gelebte Zugehörigkeit, nicht durch minimale Bedingungen. Die Initiative geht in die falsche Richtung. Sie entwertet das Bürgerrecht und schwächt unsere Demokratie.

Aus diesen Gründen empfehle ich die Initiative zur Ablehnung und bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.

Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herzlichen Dank, Herr Gafner, für Ihre Ausführungen. Sie haben gesagt, man müsse sich das Bürgerrecht verdienen. Ich wollte Sie fragen, was Sie getan haben, um sich das Bürgerrecht zu verdienen. Könnten Sie das ausführen?

Gafner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich denke, das brauche ich nicht auszuführen. Ich bin als Schweizer geboren. Meine Vorfahren haben Wesentliches zum Erhalt und zum Aufbau unserer Heimat geleistet. Ich denke, das genügt.

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): M. Gafner ne répondra plus aux questions.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Initiative will, dass alle Einbürgerungen neu in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Der Bundesrat spricht sich gegen diese Kompetenzverschiebung aus. Zudem will die Initiative die Einbürgerungsvoraussetzungen stark senken und einen Anspruch auf Einbürgerung einführen; auch das lehnt der Bundesrat ab.

Ein Blick in die Geschichte zeigt ein klares Bild. Seit der Gründung des Schweizer Bundesstaates 1848 beruht das Bürgerrecht stets auf drei Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund. Die Regelung des Bürgerrechtserwerbs lag zunächst ganz bei den Kantonen. Um den zunehmenden Missbräuchen bei der Erteilung des kantonalen Bürgerrechts entgegenzuwirken, legte der Bund im 19. Jahrhundert Mindestanforderungen fest. Zwischen 1946 und 1952 wurde ein neues Bürgerrechtsgesetz erarbeitet, und dabei wurde die erleichterte Einbürgerung eingeführt. Personen mit engem Bezug zur Schweiz kamen einfacher zum Bürgerrecht. Von den 1970er-Jahren bis in die 2000er-Jahre wurden mehrere Vorschläge zur erleichterten Einbürgerung abgelehnt. Diese Vorschläge hätten die Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz aufgewachsen sind, vereinfachen sollen. 2017 wurde die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration allerdings angenommen. Bei der dritten Generation handelt es sich um Menschen, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist und deren Eltern in der Schweiz aufgewachsen sind.

Mit der Einführung der erleichterten Einbürgerung 1952 und der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation im Jahr 2017 hat eine punktuelle Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund stattgefunden. Das Gesamtsystem ist jedoch nicht infrage gestellt worden. Die Initiative will nun mit dem föderalistischen System brechen. Sie will eine vollständige Verlagerung der Zuständigkeit zum Bund. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich das föderalistische System bei den Einbürgerungen gut etabliert hat. Er will deshalb an der heutigen Kompetenzaufteilung festhalten.

Neben der Veränderung der Kompetenzordnung will die Initiative auch die Einbürgerungsvoraussetzungen senken. Im Detail heisst das, dass die erforderliche Aufenthaltsdauer in der Schweiz von zehn auf fünf Jahre reduziert würde. Der Besitz einer Niederlassungsbewilligung wäre für die ordentliche Einbürgerung nicht mehr nötig. Die Initiative will auch die Anforderungen an die Integration anpassen. Heute wird vorausgesetzt, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Werte der Bundesverfassung respektieren und dass sie ihre Familien bei der Integration unterstützen. Diese Voraussetzungen sollen wegfallen. Auch die Anforderung, wirtschaftlich unabhängig zu sein, soll wegfallen. Personen, die Sozialhilfe beziehen, könnten dann stets eingebürgert werden.

Heute kann eine Einbürgerung verweigert werden, wenn jemand zu einer bedingten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die Initiative hingegen will nur längere Freiheitsstrafen als Hindernis gelten lassen. Auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse würden gesenkt. Zudem hätten die Behörden keinen Ermessensspielraum mehr; die Initiative würde bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung schaffen.

Der Bundesrat will am heutigen föderalistischen System festhalten. Er anerkennt aber das Anliegen, Einbürgerungsverfahren einheitlicher zu gestalten. Der Bundesrat regt deshalb die Kantone dazu an, gemeinsam Möglichkeiten zur Vereinfachung und Harmonisierung des Einbürgerungsverfahrens zu prüfen.

Das entspricht auch den Empfehlungen aus dem Postulat 22.3397 der SPK-S, "Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen". Der Postulatsbericht zeigt auf, warum Menschen, welche die aktuellen Einbürgerungsanforderungen eigentlich erfüllen, sich doch nicht einbürgern lassen. Auf Basis dieses Berichtes hat deshalb im März 2026 eine Fachkonferenz stattgefunden. Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, grösserer Städte und des Bundes haben sich über die aktuellen Einbürgerungspraxen und die weitere Zusammenarbeit ausgetauscht. Dabei geht es darum, innerhalb der aktuellen Kompetenzverteilung und der bestehenden gesetzlichen Grundlagen bewährte Praxisansätze zu teilen und bürokratische Hürden abzubauen.

Zurück zur vorliegenden Initiative: Der Bundesrat spricht sich gegen die Kompetenzverschiebung zum Bund und gegen die Herabsetzung der Einbürgerungsvoraussetzungen aus.

Entsprechend beantragt er Ihnen, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): Les rapporteurs renoncent à prendre la parole.

1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)"

1. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)"

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons passer aux contre-projets, avant de nous prononcer sur l'article 2 de l'initiative populaire.

2. Gegenentwurf zur Volksinitiative "für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)"

2. Contre-projet à l'initiative populaire "pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)"

Antrag der Mehrheit

Nichteintreten

Antrag der Minderheit I

(Weber, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Schläfli Nina, Tschopp, Widmer Céline)

Titel

2. Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)") vom ...

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 21. November 2024 eingereichten Volksinitiative "Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. November 2025, beschliesst:

Ziff. I Einleitung

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Ziff. I Art. 38 Titel

Erwerb und Verlust der Bürgerrechte

Ziff. I Art. 38 Abs. 3

Er erleichtert die Einbürgerung von:

Ziff. I Art. 38 Abs. 3 Bst. a

a. Personen der zweiten und dritten Ausländergeneration

Ziff. II

Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)

Titel

2. Bundesbeschluss über den Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)") vom ...

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 21. November 2024 eingereichten Volksinitiative "Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. November 2025, beschliesst:

Ziff. I Einleitung

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Ziff. I Art. 38 Titel

Erwerb und Verlust der Bürgerrechte

Ziff. I Art. 38 Abs. 4

Der Erwerb des Bürgerrechts durch ordentliche oder erleichterte Einbürgerung sowie durch Wiedereinbürgerung setzt den Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten voraus. Die Aufgabe anderer Staatsangehörigkeiten hat innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zu erfolgen.

Ziff. I Übergangsbestimmung

Artikel 38 Absatz 4 tritt mit Annahme durch Volk und Stände in Kraft. Die vor der Annahme von Artikel 38 Absatz 4 bestehenden mehrfachen Staatsangehörigkeiten bleiben unangetastet.

Ziff. II

Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Proposition de la majorité

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité I

(Weber, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Schläfli Nina, Tschopp, Widmer Céline)

Titre

2. Arrêté fédéral concernant la naturalisation facilitée pour les étrangers de la deuxième génération (contre-projet à l'initiative populaire "Pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)") du ...

Préambule

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 139 alinéa 5 de la Constitution, vu l'initiative populaire "Pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)" déposée le 21 novembre 2024, vu le message du Conseil fédéral du 5 novembre 2025, arrête :

Ch. I introduction

La Constitution est modifiée comme suit :

Ch. I art. 38 titre

Acquisition et perte de la nationalité et des droits de cité

Ch. I art. 38 al. 3

Elle facilite la naturalisation :

Ch. I art. 38 al. 3 let. a

a. des étrangers des deuxième et troisième générations ;

Ch. II

Le présent contre-projet sera soumis au vote du peuple et des cantons. Il sera soumis au vote en même temps que l'initiative populaire "Pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)", si cette initiative n'est pas retirée, selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)

Titre

2. Arrêté fédéral concernant arrêté fédéral concernant le renoncement à d'autres nationalités (contre-projet à l'initiative populaire "Pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)") du ...

Préambule

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 139 alinéa 5 de la Constitution, vu l'initiative populaire "Pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)" déposée le 21 novembre 2024, vu le message du Conseil fédéral du 5 novembre 2025, arrête :

Ch. I introduction

La Constitution est modifiée comme suit :

Ch. I art. 38 titre

Acquisition et perte de la nationalité et des droits de cité

Ch. I art. 38 al. 4

L'acquisition de la nationalité et des droits de cité par naturalisation ordinaire ou facilitée et par réintégration exige le renoncement à d'autres nationalités. Le renoncement à d'autres nationalités doit avoir lieu dans les deux ans qui suivent l'acquisition de la nationalité et des droits de cité suisses.

Ch. I disposition transitoire

L'article 38 alinéa 4 entre en vigueur au moment de son acceptation par le peuple et les cantons. Les nationalités multiples acquises avant l'adoption de l'article 38 alinéa 4 demeurent.

Ch. II

Le présent contre-projet sera soumis au vote du peuple et des cantons. Il sera soumis au vote en même temps que l'initiative populaire "Pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)", si cette initiative n'est pas retirée, selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Le président (Page Pierre-André, président): Il y a deux propositions de contre-projets. Nous allons les opposer avant de nous prononcer sur l'entrée en matière.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit I ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 88 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): À titre éventuel, nous nous sommes prononcés pour le contre-projet proposé par la minorité I (Weber). Nous votons maintenant sur l'entrée en matière sur ce contre-projet. La majorité propose de ne pas entrer en matière.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 75 Stimmen

Dagegen ... 118 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): Le conseil n'étant pas entré en matière sur le contre-projet, nous allons revenir à l'initiative populaire.

1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)"

1. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)"

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I

(Weber, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Schläfli Nina, Tschopp, Widmer Céline)

Abs. 1

Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf "Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation" Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

Abs. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)

Abs. 1

Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf "Bundesbeschluss über den Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten" Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

Abs. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

Antrag der Minderheit III

(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Marti Samira, Masshardt, Schläfli Nina, Tschopp, Widmer Céline)

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative anzunehmen.

Art. 2

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I

(Weber, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Schläfli Nina, Tschopp, Widmer Céline)

Al. 1

Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet "arrêté fédéral concernant la naturalisation facilitée pour les étrangers de la deuxième génération", selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Al. 2

L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et d'accepter le contre-projet.

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)

Al. 1

Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet "arrêté fédéral concernant le renoncement à d'autres nationalités", selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Al. 2

L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et d'accepter le contre-projet.

Proposition de la minorité III

(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Marti Samira, Masshardt, Schläfli Nina, Tschopp, Widmer Céline)

L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons d'adopter l'initiative.

Le président (Page Pierre-André, président): Les propositions de la minorité I (Weber) et de la minorité II (Rutz Gregor) sont devenues caduques.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 130 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit III ... 62 Stimmen

(1 Enthaltung)

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): L'entrée en matière étant acquise de plein droit, il n'y a pas de vote sur l'ensemble. L'objet va au Conseil des États.