26.3014

Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Gartmann, Addor, Candinas Martin, Marchesi, Nause, Walliser)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Gartmann, Addor, Candinas Martin, Marchesi, Nause, Walliser)

Rejeter la motion

Riniker Maja · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich spreche im Namen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates zur Motion 26.3014 der SiK-N, "Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)". Die Motion geht auf die Beratungen der Kommission zum Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Riniker 23.3740, "Evakuationsszenarien müssen im massiv grösseren Massstab gedacht und geplant werden", zurück.

Die Kommission liess sich durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) über den Stand der Arbeiten informieren. Dabei wurde dargelegt, dass die Schweiz heute über eine schweizweit anwendbare Planungsgrundlage für grossräumige Evakuierungen verfügt. Dieses Grundmodell wurde ursprünglich von den Kantonen Aargau und Solothurn mit Unterstützung des BABS entwickelt und dient heute als Basis für verschiedene Evakuierungsszenarien. Gleichzeitig zeigt der Bericht verschiedene offene Punkte auf. Dazu gehört insbesondere die Evakuierung von Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Justizvollzugsanstalten. Das BABS hielt fest, dass gerade in diesem Bereich noch planerische Lücken bestehen und die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden und Trägerschaften klarer definiert werden müssen.

In der Kommissionsberatung wurde darauf hingewiesen, dass in diesen Einrichtungen besonders vulnerable Personen untergebracht sind. Es handelt sich um Menschen, die häufig nicht oder nur eingeschränkt mobil oder auf eine kontinuierliche Betreuung angewiesen sind. Der Bundesratsbericht kommt zum Schluss, dass für die Evakuierung der Einrichtungen heute weder eine schweizweit konsolidierte Grundlage noch einheitliche Vorgaben bestehen.

Diskutiert wurde auch der sogenannte duale bzw. doppelte Ansatz. Dieser geht davon aus, dass eine Einrichtung im Ereignisfall nicht zwingend vollständig evakuiert werden muss. Vielmehr soll geprüft werden, welche Personen evakuiert werden können und welche aus medizinischen, zeitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen vor Ort bleiben müssen. Gleichzeitig müsste auch sichergestellt werden, dass genügend Betreuungspersonal bei den verbleibenden Personen bleibt.

Bei der Beratung dieser Umstände in der Kommission war die Mehrheit der Auffassung, dass die im Bericht festgestellten Lücken nicht nur operativ, sondern auch rechtlich adressiert werden sollten. Die Kommission stützte sich dabei insbesondere auf die Feststellung im Bericht, wonach für die Umsetzung eines solchen Ansatzes verbindliche Rechtsgrundlagen sowie klare Zuständigkeiten zwischen Bund, Kanton und Trägerschaften, namentlich auch hinsichtlich der Finanzierung, erforderlich sind.

Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Sie vertritt die Auffassung, dass die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit und Notfallplanung bereits heute bei den Kantonen und den jeweiligen Trägerschaften liegt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die bestehenden Führungs- und Krisenstrukturen funktionieren und laufende Projekte des BABS die identifizierten Schwachstellen bereits bearbeiten. Aus Sicht der Minderheit können zusätzliche gesetzliche Grundlagen zu mehr Bürokratie und zu zusätzlichen Kosten führen.

Nach ausführlicher Diskussion hat die Kommission die Motion mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen und empfiehlt Ihnen diese ebenfalls zur Annahme. Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, der Mehrheit zu folgen.

Chollet Clarence · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Au nom de la majorité de la Commission de la politique de sécurité, une fois n'est pas coutume, je vous présente la motion 26.3014, "Création d'un cadre juridique pour l'évacuation d'installations particulières (hôpitaux, établissements médicosociaux, établissements pénitentiaires)", qui a été adoptée par la commission, par 18 voix contre 5 et 2 abstentions.

Cette motion trouve son origine dans le rapport du Conseil fédéral rédigé en réponse au postulat Riniker, "Penser et planifier les scénarios d'évacuation à une échelle beaucoup plus large". Ce rapport dresse un état des lieux des capacités d'évacuation de notre pays et met en évidence plusieurs lacunes de planification qui doivent encore être comblées. Parmi ces lacunes figure une question particulièrement sensible : l'évacuation des installations particulières telles que les hôpitaux, les établissements médicosociaux ou encore les établissements pénitentiaires.

Le rapport constate qu'il n'existe aujourd'hui ni planification consolidée à l'échelle nationale ni répartition suffisamment claire des responsabilités pour faire face à une telle situation. Or, ces établissements accueillent précisément les personnes les plus vulnérables de notre société : des patients et patientes hospitalisés, des personnes âgées ou dépendantes, des personnes à mobilité réduite, mais également des personnes détenues, dont l'État a la responsabilité. Leur évacuation ne peut pas être improvisée. Les travaux de la commission ont montré que l'évacuation de telles infrastructures soulève des questions particulières. Qui décide ? Qui coordonne ? Qui met les moyens à disposition ? Comment assurer la continuité des soins ou de la prise en charge ? Comment financer les mesures nécessaires ? Aujourd'hui, les réponses à ces questions demeurent incomplètes.

La motion ne demande pas la création immédiate de nouvelles structures ni de nouvelles obligations opérationnelles. Elle charge simplement le Conseil fédéral de soumettre les adaptations législatives nécessaires, afin de créer un cadre clair et contraignant, définissant la répartition des compétences entre la Confédération, les cantons et les organes responsables, ainsi que les mécanismes de financement.

La commission a également pris connaissance des réflexions menées par l'Office fédéral de la protection de la population. Celui-ci a indiqué que des travaux étaient en cours sur cette problématique, mais a reconnu ne pas encore être au niveau souhaité en matière de préparation et de planification. La majorité considère donc qu'il ne suffit pas de constater les lacunes ; il faut également créer les bases permettant de les combler. L'objectif est simple : garantir que, lorsqu'une évacuation devient nécessaire, les autorités et les institutions concernées disposent d'un cadre clair leur permettant d'agir rapidement, efficacement et de manière coordonnée. Cette motion ne concerne d'ailleurs pas uniquement les scénarios de conflits armés ; les besoins peuvent également se présenter lors d'incendies, d'inondations, d'accidents technologiques ou d'autres situations d'urgence nécessitant l'évacuation d'établissements accueillant des personnes vulnérables.

Pour ces raisons, la majorité de la commission vous invite à accepter la motion 26.3014.

Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In seiner Stellungnahme bestätigt der Bundesrat praktisch alle Forderungen der Motion. Er anerkennt die besondere Verletzlichkeit von Spitalpatienten, Pflegeheimbewohnern und Insassen von Justizvollzugsanstalten; er bestätigt bestehende Defizite bei der operativen Umsetzung, der Harmonisierung der Planungen und dem Austausch von Erfahrungen; er hält zudem fest, dass das Thema im Rahmen des Handlungsfeldes "Grossräumige Evakuierung" des Bundes bereits bearbeitet wird - genau deshalb braucht es diese Motion aber nicht.

Wenn wir aus den jüngsten Naturereignissen, Stromausfällen, Cyberbedrohungen und internationalen Krisen etwas gelernt haben, dann dies: Die zuständigen Behörden bearbeiten diese Herausforderungen bereits intensiv. Der Bundesrat zeigt auf, dass er die bestehenden Instrumente weiterentwickelt und dass er die relevanten Akteure auf Bundes- und Kantonsebene einbindet. Gerade bei Spitälern, Pflegeheimen und Gefängnissen geht es nicht um irgendeine Verwaltungsvorschrift, sondern um Menschen, die sich nicht selbst in Sicherheit bringen können. Umso wichtiger ist es, dass die Lösungen praxistauglich sind und auf bestehenden Zuständigkeiten aufbauen, statt dass zusätzliche Vorgaben geschaffen werden, deren Nutzen unklar bleibt.

Die Verantwortung für das Gesundheitswesen, die Pflegeeinrichtungen und den Strafvollzug liegt in erster Linie bei den Kantonen. Sie kennen die lokalen Gegebenheiten und tragen die operative Verantwortung. Ein nationaler Mindeststandard klingt zwar attraktiv, schafft aber nicht automatisch mehr Sicherheit, sondern - wohl einmal mehr - vor allem zusätzliche Bürokratie. Angeblich verlangt die Motion keinen Zentralismus; faktisch erhöht sie jedoch den Druck, bundesrechtliche Vorgaben in einem Bereich zu schaffen, der heute bewusst föderal organisiert ist. Damit drohen Doppelspurigkeiten und zusätzlicher administrativer Aufwand, ohne dass ein konkreter Mehrwert nachgewiesen ist.

Wer heute Ja sagt, verlangt Massnahmen, die bereits in Arbeit sind. Wer heute Nein sagt, anerkennt, dass die bestehenden Prozesse weitergeführt und verbessert werden sollen, ohne neue gesetzliche Aufträge zu erteilen. Es ist an der Zeit, nicht ständig neue Gesetze zu schaffen, sondern die Arbeiten endlich anzupacken.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.

Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug

Spitäler, Pflegeheime und andere besondere Einrichtungen müssen im Notfall rasch und sicher evakuiert werden können. Dazu braucht es gute Planungsgrundlagen und klare Kompetenzen. Hier stimmt der Bundesrat vollständig mit dem Anliegen überein. Er erkennt auch die Bedeutung des Anliegens, das in der Motion formuliert wird. Dennoch erachtet er die Annahme der Motion als nicht notwendig, und dies aus folgenden Gründen, die zum Teil auch bereits von Nationalrat Gartmann ausgeführt wurden.

Erstens fällt das Anliegen der Motion in die Kompetenz der Kantone bzw. der Trägerschaften von besonderen Einrichtungen. Diese sind für den Betrieb und die Sicherheit der jeweiligen Einrichtung zuständig. Darunter fällt auch die Pflicht, eine Evakuierung zu planen. Der Bund sollte nicht in Gesetzen Kompetenzen verankern, die in der Rechtsetzungsverantwortung der Kantone liegen.

Zweitens bestehen bereits heute konzeptionelle Grundlagen für die Evakuierung besonderer Einrichtungen im Ereignisfall. Diese gewährleisten die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Akteuren. Gewisse erkannte Defizite betreffen nicht die Stufe der rechtlichen Grundlagen, sondern vor allem jene der operativen Umsetzung. Den Defiziten auf dieser Stufe ist nicht mit Rechtsanpassungen beizukommen.

Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, sich auf bestehende Instrumente zu stützen und diese weiterzuentwickeln. Insbesondere ist die Koordination zwischen Bund, Kantonen und Trägerschaften von besonderen Einrichtungen weiter zu stärken. Hierzu kann auch die Umsetzung von Empfehlungen und Best Practices beitragen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.

Abstimmung

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Gartmann et le Conseil fédéral proposent de la rejeter.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 101 Stimmen

Dagegen ... 90 Stimmen

(0 Enthaltungen)