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Reform der Militärjustiz im Bereich sexueller Gewalt

Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt sowie Diskriminierungen sind in der Armee leider an der Tagesordnung. Dieser Umstand allein überrascht nicht, denn diese Phänomene sind ein gesamtgesellschaftliches Problem, vor allem ein Männerproblem. Weshalb sollte da die Armee davon ausgenommen sein?

Was aber überrascht und schockiert, ist das Ausmass des Problems. Eine Umfrage der Armee brachte Erschreckendes zum Vorschein: Jede zweite Person wurde schon diskriminiert, rund 40 Prozent haben sexualisierte Gewalt erlebt, vor allem Frauen. Am häufigsten sind verbale Angriffe - darunter etwa sexistische oder homophobe Sprüche oder Witze. Solche haben rund 80 Prozent der Armeeangehörigen erlebt. Dass der Grossteil der Fälle verbale Gewalt betrifft, macht es nicht harmloser, denn Worte kreieren die Atmosphäre, in der auch körperliche Übergriffe stattfinden, und normalisieren die Gewalt.

Es gibt zahlreiche Berichte über sexualisierte Gewalt in der Armee, so zum Fall eines Unteroffiziers, der eine Soldatin im Schlaf am Rande des WEF geschändet hat. Er zog die schlafende Soldatin aus, steckte ihr die Finger in die Vagina, legte seinen Penis in ihre Hand und küsste sie. Das Militärgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Er musste die Strafe also nicht absitzen.

Eine andere Soldatin berichtet von einem Erlebnis mit einem Kameraden, welcher ihr im Militärfahrzeug zwischen die Beine fasste und ein einschlägiges Geräusch machte. "Das war schon sehr unangenehm", so die Soldatin. Den zweiten unschönen Moment erlebte sie dann aber vor der Militärjustiz. "Ich wurde zum Vorfall befragt, in einem leicht vorwurfsvollen Ton. Sie geben einem nicht das Gefühl, dass man zu Recht aufgewühlt ist, wenn so etwas passiert." Dies die Zitate der Frau. Der Mann blieb. Sie wechselte die Kompanie, weil sie ihn nicht mehr sehen wollte - zu Recht. Doch später in der Unteroffiziersschule liess es sich nicht vermeiden, dass sie dem Mann wieder begegnete.

Oder ein dritter Fall eines Wachtmeisters, der sich zu einer Soldatin ins Bett legte und dies vorher sogar per SMS ankündigte. Trotz des Neins der Soldatin lag er die ganze Nacht eng neben ihr und umarmte sie. Knapp zwei Jahre danach wurde der Wachtmeister von der Militärjustiz zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Dass die Armee den Handlungsbedarf erkennt und Massnahmen umsetzen möchte, unter anderem eine verstärkte Sensibilisierung, ist unterstützenswert und notwendig, leider aber nicht hinreichend. Ebenso braucht es strukturelle Anpassungen, welche die konsequente Bekämpfung und Strafverfolgung der Übergriffe sicherstellen.

Das Militärgericht ist ein Milizgericht, welches sich jeweils aus fünf Personen zusammensetzt: einem Präsidenten, der als Einziger Jurist sein muss, zwei Offizieren und zwei Unteroffizieren oder Angehörigen der Mannschaft. An Verhandlungen treten sie in Uniform auf. Diese Personen werden ihre Aufgaben gewissenhaft ausüben, doch die Fälle und Urteile sowie die Verfahren lassen mich zum Schluss kommen, dass der Schutz und die Integrität der betroffenen Personen in der Militärjustiz nicht in jedem Fall im selben Masse gewährleistet werden können wie in der zivilen Justiz. Gleichzeitig bleibt der Vorwurf des Interessenkonfliktes nicht ausräumbar und die Unabhängigkeit nicht vollends gewährleistet, wenn eine Institution mit eigenen Personen über sich selbst richtet. Dass der Anteil der Frauen bei den Mitgliedern von Truppengerichten 33 Prozent beträgt - bei Zivilgerichten liegt er bei 40 Prozent -, ändert an diesem Umstand nichts.

Die Militärgerichte werden vor allem mit dem Argument legitimiert, dass es ein Fachgremium brauche, welches sich zum Beispiel mit dem militärischen Material und mit Waffen auskenne. Doch dieses Argument zieht hier nicht: Bei Sexualdelikten weisen die kantonalen Gerichte die grössere Expertise aus, da sie solche Fälle häufiger verhandeln und die Richterinnen und Richter die Besonderheiten des Sexualstrafrechts kennen. Viele Staatsanwaltschaften und Gerichte verfügen über mehr Erfahrung mit traumatisierten Opfern, der Beweiswürdigung bei Sexualdelikten oder Opferschutzmassnahmen.

Aus diesen Überlegungen und in Anbetracht der Entwicklungen bin ich der Meinung, dass die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt zwingend zu überprüfen und zu reformieren ist. Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt sowie Diskriminierungen gehören immer gleich beurteilt, verfolgt und bestraft.

Ich danke Ihnen, wenn Sie mein Postulat unterstützen.

Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug

Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für den hier verlangten Bericht zur Fachkompetenz und Unabhängigkeit der Schweizer Militärjustiz im Bereich von Delikten gegen die sexuelle Integrität.

Die Armee nimmt - Sie können das unschwer feststellen, wenn Sie Medien konsumieren und die Armee etwas näher anschauen - diese Thematik sehr ernst und unternimmt auch viel, gerade weil uns Frauen in der Armee sehr wichtig sind. Zum Ernstnehmen der Thematik gehört aber auch, dass man die Realitäten genau anschaut. Es ist deshalb, Herr Nationalrat Candan, völlig unangemessen, wenn Sie sagen, in der Armee gehöre sexuelle Gewalt zur Tagesordnung. Wir unternehmen alles, damit dies nicht so ist.

Die Militärjustiz verfügt über eine Fachstelle für Delikte gegen die sexuelle Integrität. Eine Expertengruppe berät die Militärbehörden in Zusammenarbeit mit den zivilen Staatsanwaltschaften sowie mit der Fachstelle "Frauen in der Armee und Diversity". Diese Fachleute absolvieren Weiterbildungen, um eine angemessene Betreuung der Opfer zu gewährleisten.

Die rechtlichen Grundlagen entsprechen weitgehend denjenigen der zivilen Strafbehörden. Dies gilt auch für den Bereich der Rechte von Opfern und Geschädigten.

Die Militärjustiz kann auf allen Stufen die Verfahrensleitung durch fachlich kompetente Justizoffizierinnen gewährleisten. Für die Besetzung der Spruchkörper der militärischen Gerichte hat sich eine grosse Zahl von Frauen in der Armee zur Wahl als Richterin zur Verfügung gestellt.

Der Bundesrat erkennt deshalb in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf im Sinne des Postulates. Er geht auch nicht davon aus, dass Delikte gegen die sexuelle Integrität, die durch die unabhängige Militärjustiz zu untersuchen und zu beurteilen sind, durch die zivile Strafgerichtsbarkeit fachlich kompetenter behandelt werden könnten.

Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.

Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, Sie machen mich jetzt ein bisschen wütend und schockiert. Sie finden es unangemessen, dass ich sage, dass Gewalt in der Armee an der Tagesordnung ist. In der Gesellschaft ist die Gewalt gegen Frauen und andere Personen an der Tagesordnung. Das VBS selbst hat die Studie veröffentlicht, in der über 900 Personen befragt wurden; 800 haben etwas angegeben. Wenn Sie das anschauen, sehen Sie, dass rein statistisch an jedem Tag ein Fall oder sogar mehre passieren.

Rumy Farah · 2VP-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Rumy Farah, zweite Vizepräsidentin): Herr Hasan Candan, Sie hätten eine Frage stellen sollen.

Roth David · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, wenn 800 Delikte pro Jahr nicht ausreichen, wie viele Delikte müssten es sein, damit man aus Ihrer Sicht sagen kann, sexuelle Gewalt sei an der Tagesordnung?

Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug

Ich habe Ihnen gesagt, dass dieses Problem auch für uns ein Problem ist. Ich verniedliche das Problem nicht. Ich möchte einfach nicht, dass gesagt wird, das sei in der Armee per se ein Problem, das gehöre quasi zur Tagesordnung bzw. zum Tagesbefehl der Armee.

Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, ich verstehe, dass Sie Wert auf die Feststellung legen, dass die Armee viel gegen sexualisierte Gewalt und Diskriminierungen macht. Aber wir sprechen hier über eine reine Frage der Logik. Wenn im Jahr 800 Delikte passieren, dann ist das mehr als ein Delikt pro Tag. Deshalb ist es an der Tagesordnung. Gehen Sie da mit mir einig?

Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug

Mir und der Armee ist es ein grosses Anliegen, dass Frauen in der Armee sicher und motiviert Dienst leisten können. Wir unternehmen alles dafür. Es ist auch die Erfahrung vieler Frauen, dass sie das tun können. Jeder Fall, jeder einzelne Fall ist einer zu viel. In dem Sinn darf es nicht an der Tagesordnung sein, dass es solche Delikte gibt, und wir setzen alles daran, dass dem auch so ist. Die Frauen sollen auch nicht den Eindruck haben, das sei quasi Normalität in der Armee. Auch das wäre eben eine Herabminderung des einzelnen Deliktes. Es gehört nicht zur Normalität: Jedes Delikt ist ein Delikt, das bekämpft werden muss.

Abstimmung

Präsidentin (Rumy Farah, zweite Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 90 Stimmen

Dagegen ... 91 Stimmen

(8 Enthaltungen)