03.3566

Übernahmekommission. Vereinbarkeit als Mitglied der Kommission und als Mitglied eines Verwaltungsrates

Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Béguelin Michel · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La Commission des offres publiques d'acquisition (COPA) a été mise en place le 1er janvier 1998. Elle doit aider la Commission fédérale des banques dans le domaine complexe des offres publiques d'achat et elle est la gardienne de la réglementation. Jusqu'à présent, selon les indications du site Internet, elle a traité 47 cas d'offres volontaires, dont la moitié au moins avait une dimension internationale. Je constate que plusieurs membres de la commission, en particulier le président, siègent aussi dans de nombreux conseils d'administration de grandes entreprises et de holdings bancaires. Pour les trois membres qui ont le plus de sièges de conseils d'administration, cela représente 26 conseils dont 3 holdings bancaires importants. Il est certain que cette situation ne correspond pas aux principes internationaux de la gouvernance d'entreprise.

Un exemple frappant: dans un cas, la commission a dû se prononcer sur le rachat d'une entreprise suisse par une multinationale. Or le président de la commission présidait lui-même l'entreprise suisse et il est membre du conseil d'administration de la multinationale. J'imagine qu'il s'est récusé, comme le prévoit le règlement. Mais, lorsque les cas sont complexes, avec des participations enchevêtrées dont la procédure s'étend sur plusieurs mois, on peut se poser la question de l'utilité d'un président récusé ou qui risque de l'être souvent. La presse économique alémanique, d'ailleurs, se montre très critique. Je cite la "Handels-Zeitung" du 2 juillet 2003; le titre déjà: "Verwoben im Mandatenetz"; et dans le sous-titre:

"Besonders krass ist dies bei der Übernahmekommission der Börse: Interessenkonflikte sind programmiert, solange es Mitgliedern eines öffentlichen Aufsichtsgremiums ohne weiteres gestattet ist, gleichzeitig wichtige Positionen in der Privatwirtschaft zu bekleiden."

Ces citations contredisent absolument le Conseil fédéral lorsqu'il dit que "la réglementation actuelle donne satisfaction". Cette déclaration figure dans le communiqué de presse que le Département fédéral des finances a publié en complément de la réponse du Conseil fédéral.

Pour moi, le cas est clair: les principes de saine gouvernance d'entreprise ne sont manifestement pas respectés dans le cas de la COPA. Par son rejet du postulat et son argumentation, l'ancien Conseil fédéral refuse de voir le problème: "Circulez, il n'y a rien à voir!", dit-il. Pourtant, l'application des principes de la gouvernance d'entreprise est un élément fondamental de la crédibilité internationale de la place financière suisse.

La position du Conseil fédéral est à mes yeux incompréhensible. J'avais choisi la voie du postulat pour lui laisser un maximum de marge de manoeuvre. Vu l'entêtement dont l'ancien Conseil fédéral fait preuve dans sa réponse, je reviendrai à la charge avec des moyens plus contraignants.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Dieses Mal geht es mir ähnlich wie vorhin Herrn David, indem ich mir sage: "Ja, aber". Ich begründe Ihnen das wie folgt: Wir sind ja im Augenblick dabei, das Projekt Finanzmarktaufsicht zu verwirklichen, und in diesem Projekt geht es darum, dass wir die Eidgenössische Bankenkommission und das Bundesamt für Privatversicherungen in einer neuen Organisation vereinigen wollen, die wir dann Finma nennen, eine öffentlich-rechtliche Institution. Diese öffentlich-rechtliche Institution soll den Finanzplatz Schweiz, den Finanzmarkt Schweiz beaufsichtigen. Es ist meine klare Absicht, eine starke Finanzmarktaufsicht zu haben.

Es ist mit mehreren Banken und Versicherungen schon gesprochen worden; ich habe selber Konsultationen durchgeführt. Ich stelle fest, dass die Bereitschaft - der Banken und Versicherungen in erster Linie - für eine starke Finanzmarktaufsicht, die auch international Anerkennung findet, vorhanden ist. Das ist für mich das Ermutigende an der Angelegenheit. Auch aus diesem Grund habe ich jetzt im Projekt etwas Tempo zurückgenommen. Ursprünglich war ja vorgesehen, dass man bis etwa im Sommer diese Finanzmarktaufsicht hat. Nun sind aber verschiedene Experten noch am Arbeiten: Die Kommission Zimmerli hat einen ersten Bericht abgeliefert, die Kommission Brühwiler wird im April, vielleicht im Mai so weit sein. Dann erwarte ich einen weiteren Bericht zum ganzen Teil Sanktionen - ein sehr umstrittenes Thema. Ich möchte diesen Bericht auch noch dieses Jahr haben und dann eine Finanzmarktaufsicht daraus kreieren.

Das jetzt einfach mal als Einleitung, um Ihnen zu signalisieren, dass das Problem, das Sie aufwerfen, besteht. Jetzt muss man sich einfach fragen: Wo in diesem ganzen Projekt passt dieser an sich berechtigte Vorstoss hinein?

Da sind einmal die Ausstandsregeln, die es ja heute schon gibt: In Bezug auf das Verwaltungsverfahren gibt es eigentlich klare Ausstandsregeln. Denn in den Ausstand treten muss immer, wer in einer Sache ein persönliches Interesse hat. Die Definition dieses persönlichen Interesses ist am Ende eine Frage der Auslegung durch das Gericht. Ausserdem kann sich die Eidgenössische Bankenkommission ihrerseits jederzeit einschalten. Ihre Verfügungen unterliegen dann nur noch dem Bundesgericht; es kann nicht mehr in der Verwaltung weiter darüber befunden werden.

Im ersten Bericht Zimmerli zur Finanzmarktaufsicht ist vorgesehen, hier noch eine zusätzliche Stufung vorzunehmen - ich habe es bereits angetönt -, indem wir bei der Finma einen Aufsichtsrat haben werden, ein Strategieorgan, wenn Sie so wollen, und eine Geschäftsleitung, das ist das operative Organ. Diese Geschäftsleitung soll im Einzelfall verfügen können.

Mit Blick darauf, dass die Übernahmekommission Empfehlungen abgibt, dass die Eidgenössische Bankenkommission verfügen kann und ihre Verfügungen beim Bundesgericht anfechtbar sind, ist die Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten eigentlich heute schon mehrstufig. Aber die Mehrstufigkeit wird mit der neuen Finma formal beschlossen, es wird ein neues Organ geben, und mit diesem Organ kann den berechtigten Anliegen von Herrn Béguelin dann entsprochen werden. Das ist der Grund, weshalb wir der Meinung sind, dass das Anliegen nicht mehr auf ein Postulat konzentriert werden sollte, weil es ohnehin schon unterwegs ist. Aber wenn der Rat trotzdem am Postulat festhält, werde ich diese Stelle nicht schon wieder verlassen, Herr Béguelin.

Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates .... 10 Stimmen

Dagegen .... 13 Stimmen