03.025

Rechtshilfe in Strafsachen. Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen

Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Im Jahre 1959 wurde unter Führung des Europarates ein Übereinkommen abgeschlossen, das die Rechtshilfe in Strafsachen regelt. Einige Jahre später gab es ein erstes Zusatzprotokoll hierzu, welches von der Schweiz nicht unterzeichnet wurde, weil es den Bereich der Fiskaldelikte betraf. Nun kommt ein zweites Zusatzprotokoll, das zum hauptsächlichen Inhalt hat, die Rechtshilfemodalitäten zu ergänzen und zu erleichtern. Es geht primär darum, die Rechtshilfebelange den neuen Gegebenheiten, auch den neuen, modernen Techniken anzupassen.

Zu wissen ist, dass durch die Unterzeichnung dieses Zusatzprotokolls die innerstaatliche Situation, wie sie sich bezüglich der Rechtshilfe darstellt, nicht ändert. Insbesondere gilt der Vorbehalt, den wir seinerzeit beim Gesamtübereinkommen angebracht haben, nämlich dass bei den Fiskaldelikten nur der Steuerbetrug dazugehört, auch für dieses Zusatzprotokoll. Ebenfalls gilt dies sinngemäss für andere für die internationale Rechtshilfe wesentliche Elemente wie beispielsweise Ordre public, politische Delikte usw. Der Kreis derjenigen Fragen, die geregelt werden, ist ein umfassender, aber es geht in den meisten Fällen eher um technische Belange, um die Erleichterung des Verkehrs zwischen den Strafbehörden der verschiedenen Länder.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Nationalrat hat dieses Geschäft auch als unbestritten angesehen; auch in der Schlussabstimmung gab es dort lediglich eine Stimme dagegen. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es geht hier mehr um technische Details, um die Rechtshilfe zu verbessern, also um die beschränkte Ausdehnung der Rechtshilfe auf Verwaltungsbehörden, den direkten Zugang im Geschäftsweg zwischen den Rechtshilfebehörden - das erleichtert natürlich die Strafverfolgung -, die direkte postalische Zustellung, die Herausgabe von deliktisch erworbenen Gegenständen und Vermögenswerten zur Rückerstattung an den rechtmässigen Eigentümer, die Einvernahme von Zeugen und Sachverständigen sowie Videokonferenzen. Sie sehen, es geht hier um Verfahrensabläufe zur Verbesserung der Rechtshilfe.

Ich bitte Sie, diesem Zusatzprotokoll zuzustimmen.

Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss betreffend das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Arrêté fédéral relatif au Deuxième Protocole additionnel à la Convention européenne d'entraide judiciaire en matière pénale

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 39 Stimmen

(Einstimmigkeit)