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Asylbewerber. Krankenkassenprämien und -leistungen

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Faktum, auf dem dieser Vorstoss beruht, ist das Resultat einer seriösen Abklärung, und zwar im Bereich der Krankenversicherung für Asylbewerber: Ich stelle fest, dass das Faktum nicht widerlegt ist, wonach der Bund 1999 über 100 Millionen Franken an Krankenkassenprämien für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene bezahlt hat. Es ist auch nicht widerlegt, dass zum Teil besonders teure Versicherer berücksichtigt werden. Der Bundesrat sagt zwar, die Kantone müssten darauf achten, dass die Krankenversicherungsprämien für Asylbewerber möglichst günstig und tief seien. Ich stelle aber fest, aufgrund von umfangreichen Abklärungen in verschiedenen Kantonen, dass beispielsweise im Kanton Tessin die Mehrheit der Asylsuchenden bei der Helvetia und bei der Visana krankenversichert sind. Diese Kassen verlangen eine Monatsprämie von 227 Franken für Erwachsene. Die günstigste Krankenkasseprämie im Kanton Tessin liegt aber bei einem Satz von 168 Franken monatlich.

Das ist nur ein Beispiel, auf das der Bundesrat - damals war noch Ihr Vorgänger im Amt, Frau Bundesrätin Metzler - keine ausreichende und befriedigende Antwort gegeben hat. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass im besten Fall Dutzende von Millionen Franken vom Bund für Krankenkassenprämien von Asylbewerbern bezahlt werden, die man einsparen könnte; trotzdem könnte man einen adäquaten Versicherungsschutz gewährleisten. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin Metzler, die Arbeit in diesem Bereich besser als Ihr Vorgänger zu machen und von Ihrem Bundesamt nochmals seriös abklären zu lassen, wie hoch die Beträge sind und welche Kantone mit teuren Krankenkassen "sündigen". Solchen Kantonen sind die Prämien nur noch auf dem tiefsten Niveau rückzuerstatten!

In Bezug auf die Krankenversicherungen für Asylbewerber liegt die Schweiz im Vergleich mit anderen Ländern in Europa weit über dem Mittel. Ich bitte Sie darum, auch abzuklären, inwieweit in anderen Ländern - Österreich, Deutschland, Italien - der Versicherungsschutz für Asylanten auf demselben Niveau wie für die eigenen Landsleute gewährleistet ist. Da kann doch etwas nicht stimmen, vor allem nicht bei den vorläufig Aufgenommenen.

Ich hoffe, dass ich dazu nicht noch eine Motion oder ein Postulat einreichen muss, und bitte Sie deshalb, mir auf diese Fragen möglichst bald eine seriöse Antwort zu geben.

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das von Herrn Fehr angesprochene Problem veranlasst mich, aus sozialpolitischen Gründen ein paar Bemerkungen zu machen. Es ist grundsätzlich falsch, dass Asylbewerber im ordentlichen Krankenversicherungswesen unseres Landes Aufnahme finden. Da liegt das eigentliche Problem! Es gibt dafür verschiedene Gründe.

Wir sind kürzlich auf eine Vorlage des Bundesrates nicht eingetreten, welche den Risikoausgleich in den Krankenversicherungen betraf. Der Bundesrat sah darin vor, dass die Asylbewerber besonders behandelt werden sollen. Das zeigt das Problem: Die Tatsache, dass Asylbewerber vorbehaltlos in unser Krankenversicherungswesen aufgenommen werden, führt zu einer Systemwidrigkeit. Es geht um Personen, die aus Kriegsgebieten oder aus Gebieten kommen, die eine schlechte Gesundheitsversorgung haben, die dann in unser Land kommen und logischerweise einen Nachholbedarf haben. Diese ganz besondere Beanspruchung unseres Gesundheitswesens wird im Wesentlichen über unsere Prämien bezahlt, die nach dem Grundsatz der Solidarität geleistet werden. Diese Zusatzkosten verfälschen das Bild in unserem Krankenversicherungswesen. Unsere Leute haben über Prämien übermässige Gesundheitskosten von Asylbewerbern zu bezahlen.

Es wäre angezeigt, dass der Bundesrat diese Unstimmigkeit einmal ernsthaft prüft. Wäre es nicht besser, die Asylbewerber in einer ersten Phase separat mit einer Gesundheitsversorgung zu versehen, um die Kosten, die daraus entstehen, über die Bundeskasse und nicht über das System der Krankenversicherungen abzugelten? Dort ergeben sie ein verfehltes Bild. Das ist systemwidrig.

Ich möchte also Frau Bundesrätin Metzler bitten, sich hier Überlegungen anzustellen und allenfalls bei Frau Bundesrätin Dreifuss, welche für das Gesundheitswesen zuständig ist, vorstellig zu werden, um die notwendigen Korrekturen anzubringen.

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte auch noch ein paar Worte zu dieser Geschichte verlieren. Die Gesundheitskosten steigen ja nach wie vor markant an: Letztes Jahr waren es wieder 4 Prozent, und in den ersten drei Monaten des Jahres 2000 haben wir zum Teil bis zu 6 oder 7 Prozent Kostensteigerung.

Ich möchte auf die Asylbewerber zu sprechen kommen. 1996 betrugen die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige 83,9 Millionen Franken, und im Jahre 2000 - um die Grössenverhältnisse aufzuzeigen - sind 250 Millionen Franken budgetiert. Darin sind aber die von den Kantonen zu erbringenden Spitalsubventionen, die ebenfalls in Betracht gezogen werden müssen, noch nicht enthalten. Ich habe am 8. Oktober 1999 eine Motion eingereicht und darin eine Einschränkung der zu gewährenden medizinischen Leistungen für Asylsuchende verlangt.

Ich habe vom Bundesrat eine entsprechende Stellungnahme erhalten, in der er beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er verweist auf einen Schlussbericht, der gegen Ende Dezember vorliegen soll. Ich habe diesen Schlussbericht leider noch nicht im Detail zur Kenntnis nehmen können, aber ich bitte Sie, meine Motion zu überweisen, wenn sie im Rahmen der Behandlung der Vorstösse zum EDI zur Diskussion stehen wird. Ich möchte hier aber von Ihnen, Frau Bundesrätin, noch gerne hören, wie der Stand ist: Was hat dieser Schlussbericht erbracht, und wie sieht nun die Situation tatsächlich aus?

Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.

Auch bei dieser Interpellation hat sich die Situation infolge des Zeitablaufs etwas verändert. Die schriftliche Antwort des Bundesrates erfolgte am 21. September 1998; am 1. Oktober 1999 trat das revidierte Asylgesetz in Kraft. Der Bund vergütet den Kantonen seit dem 1. Oktober des letzten Jahres eine Pauschale an die Gesundheitskosten der fürsorgeabhängigen Asylsuchenden, der vorläufig Aufgenommenen und der Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, also eine Pauschale pro fürsorgeabhängige Person. Die Pauschale ist kantonal abgestuft. Sie setzt sich aus den kantonalen Durchschnittsprämien und dem vollen Betrag der Mindestfranchise und des Selbstbehaltes zusammen.

Es wurden jetzt verschiedene Kosten genannt. Ich möchte Ihnen jene Zahlen nennen, die mir vorliegen. Die Krankenkassenprämien betrugen 130 Millionen Franken im Jahr 1999, die Kostenbeteiligung betrug 42 Millionen; die übrigen Kosten, z. B. Zahnarztkosten, betrugen 19 Millionen; die gesamten Gesundheitskosten in diesem Rahmen betrugen also 191 Millionen Franken.

Nicht vergütet werden die Prämien der anerkannten Flüchtlinge. Diese gelten nicht als erstattungspflichtige Unterstützungen im Sinne des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger; die anerkannten Flüchtlinge können die Prämienverbilligung beanspruchen. Auch Zusatzversicherungen werden vom Bund generell nicht vergütet.

Ebenfalls am 1. Oktober 1999 wurde die Regelung eingeführt, dass für bedürftige Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung die Wahl des Versicherers und der Leistungserbringer zwingend einzuschränken ist. Vor dem 1. Oktober 1999 hatten die Kantone bereits die Möglichkeit, den Zugang zum Gesundheitssystem einzuschränken. Davon machten zahlreiche Kantone auch Gebrauch, indem sie den Zugang zu den Versicherern einschränkten. Nur die wenigsten Kantone schränkten jedoch auch den Zugang zu den Leistungserbringern ein. Gegenwärtig sind die Kantone daran, Modelle zur Steuerung des Zuganges zu den Leistungserbringern einzuführen.

Da das Parlament nicht auf die Vorlage vom 18. August 1999 über dringliche Massnahmen im Risikoausgleich in der Krankenversicherung eingetreten ist, haben die Krankenkassen die bestehenden Rahmenverträge mit den Kantonen gekündigt. Ohne die Rahmenverträge ist es jedoch für die Kantone praktisch unmöglich, den Zugang zu den Versicherern und Leistungserbringern einzuschränken. Deshalb ist der Bund unter Federführung des Eidgenössischen Departementes des Innern daran, Lösungen im Sinne der Motion 99.3567 der SGK-SR vom 19. Oktober 1999 zu suchen.

Die Bitten, die Herr Hans Fehr angebracht hat, nehmen wir auf. Gewisse Daten sind bereits vorhanden, andere Daten müssen allenfalls noch beschafft werden.

Die Frage von Herrn Raggenbass kann ich nicht beantworten, weil ich nicht weiss, auf welchen Schlussbericht er sich bezieht und ob es sich allenfalls nicht um einen Bericht des EDI handelt.