04.3372
Bundesrätliche Abqualifizierung eines Kantons
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich frage den Interpellanten, ob er von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt ist.
Escher Rolf · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Ich beantrage Diskussion, da meine Fragen vom Bundesrat nicht beantwortet wurden.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Interpellant beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Escher Rolf · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
In der "NZZ" vom 1. April dieses Jahres erschien ein Interview mit Herrn Bundesrat Merz, worin er wörtlich mit der Aussage zitiert wurde: "Es gilt ja als unbestritten, dass etwa der Kanton Wallis für seine ausgeprägten Fähigkeiten, zu jammern und Subventionen abzuholen, bekannt ist." Diese Aussage aus bundesrätlichem Mund hat mich wirklich verletzt. Wenn man immer in eine Ecke gestellt wird, ist man vielleicht auch empfindlicher. Ich wollte wissen, auf welche Sachverhalte sich eine solche bundesrätliche Aussage stützt. Darum habe ich diese Interpellation hinterlegt und habe drei einfache Fragen gestellt.
Als ich dann die Interpellation vom Bundesrat zurückerhielt und unten auf Seite 1 die Antwort zu lesen begann, habe ich gedacht: Nach diesem "Einführungsgeklingel" folgt nun die Beantwortung meiner Fragen. Auf der Rückseite war aber nichts, und ich habe beim Sekretariat nachgefragt und gebeten, es solle mir die Seite 2 nachschicken. Nach einer gewissen Weile hat man mir gesagt, da gebe es keine zweite Seite! (Heiterkeit)
Die bundesrätliche Beantwortung verweist mich schlicht und einfach auf den "Sonntags-Blick" vom 4. April, in welchem eine kurze Erklärung von Bundesrat Merz wiedergegeben wurde: "Meine Ausführungen zum Wallis in der 'NZZ' vom Donnerstag sind nicht umfassend wiedergegeben" - also waren da noch weitere Ausführungen, die nicht wiedergegeben wurden. "Dass nun eine scharfe Kritik am Wallis herausgelesen werden kann, bedaure ich. Es war nie meine Absicht, Republik und Kanton Wallis anzugreifen, zu verletzen oder zu beleidigen." Diese Erklärung bestreitet die im "NZZ"-Interview gemachte bundesrätliche Aussage nicht, sondern bestätigt das Zitat.
Was soll ich von der Antwort der Regierung halten, die eben keine Antwort ist und die mich auf den "Sonntags-Blick" verweist? Negativ kann ich das als Missachtung eines parlamentarischen Rechtes bewerten, und das tue ich auch. Aber diese Nichtbeantwortung hat auch durchaus eine höchst positive Seite: Ich lese daraus, dass innerhalb des Bundesrates, entgegen allen bösartigen Gerüchten, die Kollegialität nachhaltig und ausnahmslos hochgehalten wird. Ich gratuliere!
Mir gibt die bundesrätliche Nichtantwort die Gelegenheit, das in der ganzen Schweiz - und übrigens auch im Parlament - konstant und genüsslich gepflegte Image des Wallis als weltmeisterlicher Subventionsjäger zu hinterfragen. Das Wallis hat gegen 300 000 Einwohner. Wir sind bevölkerungsmässig der neuntgrösste Kanton, und unser Tal liegt weitab vom "goldenen Dreieck" im Hochgebirge und ist nicht mit Standortvorteilen gesegnet. Natürlich fliessen auch in unser Tal Finanzmittel des Bundesstaates; es sind erhebliche Mittel, und ich danke dafür. Aber solche Mittel fliessen beileibe nicht nur ins Wallis.
Ich bin ganz zufälligerweise im Besitz einer ausführlichen Studie mit dem Titel "Kantonale Verteilung der Bundesausgaben 1999", herausgegeben im Jahre 2002 von der Eidgenössischen Finanzverwaltung, also von einem unverdächtigen Zeugen. Ein solcher Bericht wird nur alle vier Jahre herausgegeben. Bei den Bundesausgaben von 1994 lag das Wallis noch an neunter Stelle. Das Wallis hat - pro Kopf der Bevölkerung - also am neuntmeisten erhalten. 1999 lag das Wallis an zehnter Stelle; es war von Neuenburg überholt worden. 1999 beliefen sich die Bundesauslagen, welche in die Kantone fliessen, auf stolze 26 Milliarden Franken, im schweizerischen Durchschnitt gut 3600 Franken pro Kopf. Es mag Sie überraschen: Von den neun Kantonen, die mehr als das schweizerische Mittel erhalten, liegt das Wallis am nächsten bei diesem Strich; ich werde Ihnen dieses Diagramm in den Kasten legen lassen. Ins Wallis fliessen pro Kopf 4070 Franken oder 12,5 Prozent mehr als im schweizerischen Schnitt. Bis gegen 5000 Franken pro Kopf erhalten Obwalden, Nidwalden und Neuenburg. Zwischen 5000 und 6000 Franken pro Kopf erhalten Graubünden, Freiburg, Appenzell Innerrhoden und Bern - der letztgenannte Kanton erhält pro Kopf praktisch anderthalbmal so viel wie das Wallis. Bei gegen 7000 Franken pro Kopf liegt der Jura, und bei 7500 Franken pro Kopf liegt Uri.
Natürlich sind die Verhältnisse bei solchen Vergleichen immer mit grösster Vorsicht zu beurteilen, und ich will keinem der genannten Kantone irgendwelche Subventionsjägerei unterschieben und ihm zu nahe treten. Aber immerhin muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesausgaben, die ins Wallis fliessen, pro Kopf nur knapp über dem schweizerischen Durchschnitt liegen. Das ist zumindest ein Indiz.
Herr Bundesrat Merz, Sie haben mir nach Ihrem für uns unglücklichen "NZZ"-Interview einen Fax geschickt und Ihr Bedauern ausgedrückt, was meine Betroffenheit wesentlich gemindert hat. Ich danke Ihnen dafür herzlich. Die Sache ist für mich erledigt. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für unsere Betroffenheit - persönlich, aber auch für meinen Kanton.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich wirklich eindringlich, mir zu glauben, dass unbedachte Äusserungen, die immer wieder auf den gleichen Stand abzielen, durch genüssliche Wiederholung einerseits zwar nicht wahrer werden, aber andererseits gerade durch die ständige Wiederholung halt doch ausgrenzen. Das ist nicht gerade eine bundesstaatliche Tugend. Der arme Vetter des reichen Onkels ist halt in Gottes Namen empfindlicher als die gut ausstaffierte Nachbarin. Schlussendlich danke ich der hohen Regierung ergebenst für die beredte und ausführliche Beantwortung meiner drei Fragen. (Heiterkeit)
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Kollege Escher, ich möchte eine "zweite Seite" der Antwort des Bundesrates aufschlagen. Wir sind uns bewusst, dass zum zerbrechlichen Porzellanladen unseres föderalistischen Staates unser föderalistisches Selbstverständnis gehört, das gerade in dieser Kammer tief verwurzelt ist. Dazu gehören auch der Umgang des Bundes mit den Gliedstaaten und der Umgang der Gliedstaaten unter sich. Ich denke, dass die Äusserungen, die in diesem Vorstoss angesprochen sind, sicher einen gewissen Schaden hinterlassen haben. Dies wurde gerade von Kollege Escher thematisiert. Dabei hat er natürlich auch eine Statistik der entsprechenden Subventionen pro Kopf aufgezeigt. Ich möchte dazu einfach sagen: Es gibt vielleicht Kantone, die an Nationalstrassen reich sind, aber sehr arm an der Anzahl der Köpfe. Entsprechend ist das Verhältnis.
Ich möchte jetzt aber die "zweite Seite" aufschlagen. Es gibt noch einen anderen Umgang mit den Kantonen. Einen neuen Höhepunkt hat dieser Umgang eigentlich an diesem Wochenende erfahren. Am Wochenende flatterten die Dossiers betreffend die Auswirkungen des Entlastungsprogrammes 2004 auf die Tische der Kantonsregierungen. Eine entsprechende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die einzelnen kantonalen Haushalte auf. Ich zitiere daraus: "Die einzelnen Kantone werden sehr unterschiedlich getroffen, und das Bild zeigt ein deutliches Gefälle zwischen Stadt- und Mittellandkantonen einerseits und Bergkantonen andererseits. Während Kantone wie Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich, Genf und Aargau mit Beiträgen zwischen 11.60 und 12.70 Franken belastet werden, beträgt die Belastung in den Bergkantonen Graubünden, Wallis, Uri, Obwalden und Jura zwischen 31.60 und 67 Franken. Der Gebirgskanton Graubünden wird also fünfmal stärker getroffen als der Stadtkanton Basel-Stadt. Im Durchschnitt beträgt die Belastung pro Einwohner 19 Franken." Dann folgt der Satz: "Es stellt sich somit die Frage, ob diese grossen Unterschiede nicht wenigstens teilweise ausgeglichen werden sollten." Dann suche ich eigentlich eine entsprechende Antwort, wie dieser Ausgleich stattfinden soll.
Ich möchte damit in diesem Rat einmal mehr festhalten, dass diese Art der Mitwirkung absolut nicht den Artikeln 45 und 46 der Bundesverfassung entspricht. Sicher kann nicht von einer rechtzeitigen und umfassenden Information der Kantone gesprochen werden. Die politische Frage ist nun wirklich, wie der Bundesrat diese riesigen Unterschiede ausgleichen will. Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, wenn Sie heute vielleicht einige konkrete Ansatzpunkte dieses Ausgleichs aufzeigen können.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Herr Escher: zunächst die Antworten. Die Fragen sind ja aus der Sicht eines Standesvertreters fast ein bisschen rhetorisch.
Erste Frage: "1. Teilt er (der Bundesrat) die Aussage von Herrn Bundesrat Merz?" Wenn ich mich vorher öffentlich und schriftlich beim Kanton und bei Ihnen entschuldigt habe, dann wird der Bundesrat meine Aussagen nicht teilen, und die Antwort lautet: nein.
Zweite Frage: "2. Wenn er diese Aussage teilt (aber er teilt sie nicht), auf welche kantonsvergleichenden Sachverhaltsfeststellungen stützt er sich?" Auf keine, Herr Escher! Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht; eigentlich teilt sie niemand, sonst hätte ich mich auch nicht davon distanzieren müssen, was ich sofort getan habe: bei der Kantonsregierung, in den Medien, bei Ihnen. Ich weiss nicht, was Sie von mir jetzt noch wollen! Es ist am 1. April geschehen - übrigens finde ich das Datum noch interessant -, (Heiterkeit) und es ist eine Angelegenheit, die aus meiner Sicht, wie Sie das auch gesagt haben, Herr Escher, erledigt ist.
Ich habe in der Zwischenzeit, so glaube ich, auch auf andere Weise bewiesen, was Sache ist. Ich habe nämlich im Nachgang zur Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 einen Delegierten in der Eidgenössischen Finanzverwaltung eingesetzt mit dem Auftrag, die Beziehungen mit den Kantonen zu intensivieren. Es ist ausgerechnet ein Mann, der vorher während Jahren für den Kanton Wallis gute Arbeit geleistet hat! Kaum jemand kennt den Kanton Wallis so gut wie er. Ich glaube, damit habe ich auch zum Ausdruck gebracht, wie viel mir an diesen Beziehungen zu den Kantonen gelegen ist.
Ich habe seither auch mehrere Besprechungen mit Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen und der Finanzdirektorenkonferenz gehabt, im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich und anderen Projekten; ich komme darauf im Zusammenhang mit der Frage von Herrn Stadler noch zu sprechen. Diese Beziehungen haben sich sehr gut angelassen. Ich bin gelegentlich auch einmal in der welschen Schweiz gewesen und habe in Genf alle Finanzdirektorinnen und -direktoren der welschen Schweiz besucht und mit ihnen Kontakte gepflegt. Das ist für mich wichtig, denn ohne die Finanzdirektoren und ohne die Unterstützung der Kantonsregierungen kann ich meine Aufgabe nicht ausüben! Das ist selbstverständlich.
Nun zu den Sachfragen. Herr Escher, die Zahlen, die Sie genannt haben, sind ein Teil - ich habe hier noch andere; das muss ich Ihnen auch sagen. Aber ich möchte jetzt eben gerade nicht, dass wir wieder auf dem Niveau von Zahlen operieren. Es geht um viel mehr. Es geht um die Haltung, um die Art und Weise, wie man einander begegnet, um die Art und Weise, wie man dann mit Zahlen umgeht, und nicht darum, wie man sie einfach faktisch darstellt. Deshalb möchte ich diesen Zahlenteil, wenn Sie gestatten, hier jetzt weglassen. Aber ich bin bereit, Ihnen auch noch neue und andere Zahlen nachzuschieben - nicht ein anderes Bild -, einfach weil wir ja dazu verpflichtet sind, auch statistisch die Entwicklung zu verfolgen, auch zwischen den Kantonen.
Mit der Bemerkung "zwischen den Kantonen" komme ich auf das Votum von Herrn Stadler zu sprechen. Das Projekt "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen" ist ein altes Projekt. Es ist jetzt etwa zehn Jahre in Bearbeitung gewesen. Wir haben die entsprechenden Verfassungsvorschriften verabschiedet. Sie haben das mit, glaube ich, 33 zu 3 Stimmen getan, also mit sehr überwältigendem Mehr. Dieser neue Finanzausgleich steht jetzt im November zur Volksabstimmung an. In diesem Zusammenhang galt es, 36 Gesetzesrevisionen vorzubereiten. Zum Teil waren das kleinere Revisionen, zum Teil aber auch bedeutende, wie zum Beispiel die Schaffung eines Gesetzes, das die Integration der Behinderten in die Behindertenstätten regelt. Es macht den Kantonen gewisse Vorschriften über die Standards, es schreibt ihnen auch vor, Konzepte für die Behindertenintegration zu erstellen, es schreibt ihnen vor, ein Fachgremium über diese Konzepte urteilen zu lassen, und am Ende öffnet es auch den Rechtsweg bis zum Bundesgericht.
Zwischen diesem Gesetz und kleinen Änderungen, wo man vielleicht nur etwas streichen musste, hat es sehr viele Stationen gegeben. Gerade im Bereich der Übergangsbestimmungen, wo es darauf ankommt, dass eben die Kantone gleich, rechtsgleich und nie zu ihrem Nachteil behandelt werden, hat es zahlreiche Sitzungen in einem Steuerungsorgan gegeben, das wir gemeinsam mit den Kantonen geführt haben. In diesen Verhandlungen ging es darum, den Ressourcenausgleich zu definieren; es ging darum, die Belastungsausgleiche zwischen den verschiedenen Belastungen vorzunehmen, wie sie Herr Escher teils aufgezählt hat, besonders bei Bergkantonen, aber auch in städtischen Agglomerationen. All das ist definiert worden, all das ist besprochen worden, all das gilt es jetzt in Zahlen zu verwandeln, damit diese Unterschiede, die von Herrn Stadler zu Recht jetzt hier genannt wurden, eben einigermassen ausgeglichen werden.
Wir wollen das ja mit diesem Projekt erreichen, und der Bundesrat ist der Meinung, dass die NFA-Gesetzgebung die überlegenere Variante wäre gegenüber einer materiellen Steuerharmonisierung. Denn die materielle Steuerharmonisierung hätte den Effekt, dass der Steuer- und Standortwettbewerb zwischen den Kantonen entfallen würde, und das wäre ein Verlust für den Föderalismus in unserem Land. Aus diesen Überlegungen heraus sind wir mit dem NFA-Projekt gekommen.
Am 24. September, also vor wenigen Tagen, hat der Bundesrat nun dieses Vernehmlassungspaket verabschiedet. Das ist auch über das Wochenende bei den Kantonsregierungen eingetroffen. Es ist ein ziemlich erhebliches Dossier daraus geworden; wir haben ja versprochen, dass wir den Kantonen vor der Volksabstimmung im November Klarheit geben, damit sie bezüglich der Ausführungsgesetzgebung die Katze nicht im Sack kaufen müssen. Dieses Dossier ist nun bei den Kantonen eingetroffen, und wir haben angesichts seines Umfangs sogar entschieden, dass wir die Vernehmlassungsfrist erstrecken wollen, um den Kantonsregierungen genügend Zeit zu geben, diese Probleme zu studieren. Ich glaube, meinerseits sagen zu können, dass ich seit dem 1. April, diesem ominösen Datum, sehr viel mehr für die Kantone getan habe. Das ist eine wichtige Partnerschaft für mich, und es ist mir absolut fern, Kantone zu beleidigen oder abzuqualifizieren. Ich glaube, das ist eines Bundesrates unwürdig. Ich würde das nicht tun, im Gegenteil: Ich habe die Zusammenarbeit mit den Kantonen verstärkt, und das ist auch die künftige Leitlinie für meine Tätigkeit in der Regierung und insbesondere als Finanzchef.
Escher Rolf · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat Merz, Sie nehmen mir ab, dass ich Sie nicht persönlich angreifen wollte, sondern dass es mir vor allem darum ging, ein in der Öffentlichkeit und oft auch im Parlament überzeichnetes Bild einer Seite eines Kantons zu hinterfragen. Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre Erklärungen und auch für Ihre Freundschaft, und wenn Sie Zeit haben, lade ich Sie zum Aperitif ein. (Heiterkeit)
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Ich habe eigentlich nicht vom neuen Finanzausgleich gesprochen, sondern vom Entlastungsprogramm 2004. Das können wir bei Gelegenheit noch klären.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Es ist kein Missverständnis, sondern es ist uns nicht möglich, diese Unterschiede kurzfristig in der von Herrn Stadler gewünschten Weise auszugleichen. Daher habe ich Propaganda - wenn Sie mir den Ausdruck gestatten - für den neuen Finanzausgleich gemacht; das war eigentlich der Zusammenhang.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Damit ist dieses Geschäft erledigt. Das ist ja eine schöne Seite dieses Rates, dass am Schluss das Versöhnliche obenaus schwingt und dass das dann wieder die weitere Zusammenarbeit ermöglicht.
Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr
La séance est levée à 19 h 15