04.066
Freizügigkeitsabkommen. Zusatzprotokoll
Verfahrensbeitrag
Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre du protocole relatif à l'extension de l'accord entre la Confédération suisse, d'une part, et la Communauté européenne et ses Etats membres, d'autre part, sur la libre circulation des personnes aux nouveaux Etats membres de la CE
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Le président (Maitre Jean-Philippe, président): Probablement que le titre de cet arrêté devra être corrigé par la suite, mais nous prenons le titre selon le projet.
Angenommen - Adopté
Art. 2a
Antrag Gutzwiller
Das nachstehende Bundesgesetz wird angenommen. (= 04.067)
Art. 2a
Proposition Gutzwiller
La loi fédérale suivante est adoptée. (= 04.067)
Angenommen - Adopté
Bundesgesetz zur Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
Loi fédérale révisant les mesures d'accompagnement à la libre circulation des personnes
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass wir das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung bei Mutterschaft und für Dienstpflichtige abändern müssen. Es liegt in der Botschaft kein Antrag dazu vor, weil wir zum Mutterschaftsurlaub erst am 26. September 2004 Ja gesagt haben. Wir haben das in unserer Kommission en passant einfach mitgenommen, ohne dass wir vonseiten des Bundesrates einen formellen Auftrag dazu hatten. Es gibt keine Spezialbotschaft. Aber es müssen dort drin dieselben Anpassungen gemacht werden wie in allen Gesetzen, die wir bis jetzt beraten haben.
Herr Präsident, ich müsste Sie bitten, dass wir das irgendwann noch nachholen. Es geht um das Erwerbsersatzgesetz.
Maitre Jean-Philippe · 1VP-M · Nationalrat · Genf · Christlichdemokratische Fraktion
Ziff. 1 Art. 330b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schlüer, Fehr Hans, Kaufmann, Leutenegger Filippo, Müller Philipp, Perrin, Rime, Stamm, Theiler)
Ganzen Artikel streichen
Eventualantrag der Minderheit
(Rime, Fehr Hans, Kaufmann, Müller Philipp, Leutenegger Filippo, Perrin, Schlüer, Stamm, Weyeneth)
Abs. 2
Streichen
Ch. 1 art. 330b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schlüer, Fehr Hans, Kaufmann, Leutenegger Filippo, Müller Philipp, Perrin, Rime, Stamm, Theiler)
Biffer tout l'article
Proposition subsidiaire de la minorité
(Rime, Fehr Hans, Kaufmann, Müller Philipp, Leutenegger Filippo, Perrin, Schlüer, Stamm, Weyeneth)
Al. 2
Biffer
Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bezüglich Obligationenrecht ist als zusätzliche, verschärfende flankierende Massnahme im Wesentlichen vorgesehen, den mündlichen Arbeitsvertrag aufzuheben, zu verbieten, also nur noch schriftliche Arbeitsverträge zuzulassen. Da stellt sich jetzt einfach die Frage: Was haben mündliche Arbeitsverträge dazu beigetragen, dass es zu Missbräuchen in Arbeitsverhältnissen, in Angestelltenverhältnissen, gekommen ist? Wir haben diese Frage in der Kommission mehrfach und immer wieder gestellt. Wir haben schliesslich von Herrn Bundespräsident Deiss zur Antwort bekommen, es gehe nicht um Missbräuche, es seien an sich in diesem Bereich keine Missbräuche festgestellt worden. Aber man brauche die Schriftlichkeit des Arbeitsvertrages, damit die Kontrolleure auch etwas zu kontrollieren hätten.
Da muss ich Sie nun einfach fragen: Was soll das, dass wir eine verschärfende Massnahme, eine der Flexibilität des Arbeitsmarktes schadende Massnahme, treffen, nur um Kontrolleuren das Leben zu erleichtern? Das ist ein typisches Beispiel dafür. Herr Bundespräsident, Sie haben vorhin ausdrücklich gesagt, für die Schweiz sei es entscheidend, dass sie über einen flexiblen Arbeitsmarkt verfüge. Das sei das A und O für den Erhalt schweizerischer Konkurrenzfähigkeit. Und nun sollen wir eine Massnahme treffen, die den Arbeitsmarkt beeinträchtigt, seine Flexibilität schwächt, die bei einem plötzlich hereinkommenden Auftrag die Möglichkeit zu rascher Entscheidung behindert. Wir bürokratisieren eine bewährte Lösung, nur damit Kontrolleure Futter bekommen. Nur damit die Bürokratie funktioniert, treffen wir hier eine die Arbeitsverhältnisse behindernde Massnahme.
Dabei ist festzuhalten: Wir schaffen diese Schikane allein für in der Schweiz tätige Kleinunternehmen und Unternehmen. Diejenigen, die von jenseits der Grenze her bei uns tätig sind, sind nicht davon betroffen. Wir benachteiligen einzig und allein den Schweizer Arbeitsplatz. Da muss man einfach fragen: Was hat das für einen Sinn? Weshalb treffen wir allein irgendwelchen Kontrolleuren zuliebe eine Massnahme, die keinen Missbrauch beseitigt, weil noch kein Missbrauch festgestellt worden ist?
Es ist kaum zu bestreiten, dass wir in Bezug auf die Freizügigkeit gewisse Risiken eingehen. Dafür, wird gesagt, eröffnen wir vielleicht auch neue Möglichkeiten. Eines aber wissen wir, wenn wir als "Vorbild" das Geschehen auf dem Arbeitsmarkt Deutschland zum Vergleich heranziehen: Dort hat man festgestellt, dass das Verschwinden, das Abwandern von Arbeitsplätzen deshalb überdurchschnittlich schnell verlaufen ist, weil kein anderer Arbeitsmarkt innerhalb der EU in den letzten Jahren stärker und einschneidender reguliert worden ist als der deutsche, womit Arbeit dort zunehmend behindert worden ist. Das ist ein Zusammenhang, der bekannt ist. Und wir treffen ohne äussere Not eine Massnahme, die in die genau gleiche Richtung wirkt wie in Deutschland. Wir erschweren, wir bürokratisieren, wir treiben Raubbau an der Flexibilität, wir benachteiligen unseren eigenen Arbeitsmarkt, und das nur irgendwelchen Bürokraten zuliebe. Das ist eine schäbige Massnahme.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit und im Namen der SVP-Fraktion, meinem Antrag zuzustimmen und damit die Einschränkung und Schädigung der Flexibilität des Arbeitsmarktes Schweiz zu verhindern.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La proposition de la minorité Schlüer demande de tracer tout l'article 330b. Ma proposition subsidiaire de minorité se limite, au cas où vous refuseriez la proposition de la minorité Schlüer, à tracer l'alinéa 2. Ce dernier prévoit qu'on doit informer par écrit les employés de tout changement qui intervient en début d'année principalement, mais aussi en cours d'année éventuellement, concernant le salaire, l'horaire de travail ou d'autres conditions.
Je voudrais quand même vous rappeler que, durant la campagne électorale de 2003, tous les partis, y compris le Parti socialiste, se sont prononcés pour des mesures en faveur des PME. Vous, Monsieur le président de la Confédération, vous avez fait un de vos chevaux de bataille de la simplification de la bureaucratie. Votre parti nous a même proposé de diminuer de 50 pour cent le travail administratif des PME durant cette législature. Avec ce genre de mesures, je crois qu'on va tout à fait dans le sens contraire.
On m'a répondu en commission que dans mon entreprise, probablement, ça ne poserait aucun problème. C'est possible, mais j'aimerais parler ici au nom de toutes ces PME qui représentent quand même plus du 95 pour cent du tissu industriel de notre pays, de ces patrons qui, au lieu de remplir des soumissions ou de faire des factures, devront le dimanche après-midi commencer à faire de la paperasserie inutile, ou bien qui devront chaque année modifier leur programme informatique parce que chaque modification de la SUVA, des caisses AVS ou de l'administration impose des modifications coûteuses et compliquées de l'informatique.
Je crois que, si vous voulez au moins faire aboutir une de vos promesses de la campagne électorale de l'année passée, vous devez accepter de tracer cet alinéa 2 de l'article 330b.
Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
Est-ce qu'on peut parler sérieusement d'excès de bureaucratie et de rigidité lorsqu'on prévoit un minimum de clarté et de précision pour un acte aussi décisif pour la vie des personnes qu'est le contrat de travail? A mon avis, c'est vraiment étonnant qu'on puisse s'opposer à une telle formulation qui, d'ailleurs, est très modérée. On ne parle pas d'introduire la formule écrite pour le contrat de travail, mais simplement une information sur les aspects principaux de ce même contrat.
L'opposition semble ignorer ce qui est en train de se passer dans le marché du travail. On est placé aujourd'hui dans une réalité très instable, très changeante: les parcours professionnels sont de plus en plus "réversibles", intermittents; les rapports de travail ont un caractère de plus en plus précaire - pensez aux formules de travail atypiques. On ressent encore plus que par le passé la nécessité que les conditions de travail soient codifiées de manière claire.
Dans ce contexte, si on désire pouvoir effectuer avec une efficacité adéquate des contrôles - que la libre circulation prévoit -, il faut évidemment disposer d'une clarté suffisante en ce qui concerne le contrat de travail. Comment peut-on imaginer de pouvoir procéder à ce type de contrôles si on agit dans un contexte opaque?
L'opposition manifestée par la minorité est avant tout un prétexte, parce qu'elle vise surtout à promouvoir le concept de flexibilité, une flexibilité unilatérale dans la mesure où l'on ne pense pas tellement aux répercussions sur les travailleurs, qui sont d'ailleurs la ressource principale d'une entreprise. Ladite flexibilité ne tient même pas compte du fait qu'une entreprise puisse constituer une vraie communauté. Les partenaires sociaux, au contraire, ont compris cette nécessité, les cantons aussi.
Le groupe PDC vous invite donc à suivre la majorité.
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion stimmt der Mehrheit zu und lehnt die beiden Minderheitsanträge ab.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Bei Artikel 330b OR geht es um einen Bestandteil des sogenannten Sozialpartnerkompromisses, der eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass am Schluss eine Zustimmung zu diesem Paket und zum Zusatzprotokoll möglich wird.
Die hier heraufbeschworenen Belastungen der KMU sind nicht gegeben. Es ist klar - das wird auch in der Botschaft ausgeführt -, dass ein Arbeitgeber einen Lohnausweis ausfüllen muss. Niemand bestreitet, dass Lohnausweise ausgestellt werden müssen, niemand bestreitet, dass der Arbeitgeber die AHV abrechnen muss und dass er gegenüber der Unfallversicherung abrechnen muss. Alle diese Meldungen müssen den Behörden abgegeben werden. Es gibt nicht sehr viele, aber eine Reihe von Meldungen, die gegenüber den Behörden in schriftlicher Form gemacht werden müssen. Es ist nicht mehr als Anstand, dass diese Verpflichtung auch gegenüber den Beschäftigten eingehalten wird. Das gilt ja in der Realität auch für die grosse, fast erdrückende Mehrheit aller Arbeitsverhältnisse.
Der Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit ist folgender: Die Kontrolle der Arbeitsbedingungen setzt voraus, dass die Arbeitsbedingungen auch festgestellt werden können. Die Schriftlichkeit dieser Meldungen, die Schriftlichkeit des Arbeitsvertrages ist somit, in dieser zurückhaltenden Form, Voraussetzung für effiziente Kontrollen.
In der Botschaft ist es ausgeführt worden: So, wie es im Gesetz realisiert wird, bleibt die Schriftlichkeit hinter der sogenannten Nachweisrichtlinie der EU zurück, die aus unserer Sicht eigentlich eingeführt werden müsste. Es ist aber das Minimum, das realisiert werden muss, weil die heutige Fassung von Artikel 9 der Begrenzungsverordnung im Kontext der EU, der neuen und alten EU-Länder, abgeschafft wird. Die heutige Regelung in der Ausländergesetzgebung verlangt ja genau diese Schriftlichkeit. Diese Neuregelung ist eine nichtdiskriminierende Form des Ersatzes der bisher bestehenden Regelung. In diesem Sinne ist sie ein Minimum, das hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurückbleibt, das aber auch gegenüber den schweizerischen Beschäftigten eingehalten werden muss.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Schliesslich und endlich sind wir jetzt doch noch bei den flankierenden Massnahmen angekommen. Ich wäre froh gewesen, wenn auch alle jene, die sich gestern ganz allgemein zu den flankierenden Massnahmen geäussert hatten, noch da wären, weil vieles behauptet wurde, was gar nicht in den flankierenden Massnahmen steht. Es wäre also eine Möglichkeit für alle jene gewesen, die den Text bisher nicht gelesen haben, jetzt noch zuzuhören und sich noch einmal wirklich ernsthaft mit dem, was sie behauptet haben, auseinander zu setzen und für sich selber zu prüfen, ob diese Behauptungen mit dem, was hier steht, übereinstimmen.
Die erste Massnahme, die hier vorgeschlagen wird, ist, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmenden eine schriftliche Information gibt über den Namen des Arbeitgebers, über die Funktion, welche der Arbeitnehmer ausführen soll, über den Lohn, den er erhält, und über die Länge der Arbeitszeit.
Wenn ein Unternehmen aufgrund dieser flankierenden Massnahme das Land verlässt, dann muss ich fragen: In welcher Welt lebt derjenige, der das gestern hier behauptet hat? Es gehört doch zum anständigen Umgang zwischen Unternehmung und Angestellten, dass die Leitung ihren Beschäftigten sagt, wie man miteinander umgeht, damit diese wenigstens wissen, wie die Firma heisst. Wenn jemand deshalb das Land verlässt, dann handelt es sich um eine Unternehmung "douteuse". Auch ordnungspolitisch bedeutet das: Wer für den Markt operiert, muss zugeben, dass dies völlig marktkompatibel ist, weil es zur Wettbewerbsneutralität gehört, zu sagen, wie hoch der Lohn ist. Das ist das Marktkonzept. Wer angeben muss, wie die Firma heisst, der sorgt für Transparenz; auch das ist ordnungspolitisch korrekt.
Darüber hinaus ging ich immer davon aus - und glücklicherweise hat die Mehrheit das bisher auch so gesehen -, dass zum Markt auch das Prinzip des Anstandes gehört, seinen Arbeitnehmenden zu sagen, wie man sich ihnen gegenüber verhalten will. Das ist ein Gebot des Anstandes, Herr Ineichen. Deshalb stimmen Sie hoffentlich dieser Lösung zu.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Fasel, sind Sie sich bewusst, dass es hier nicht um eine Bestimmung geht, die die grossen Unternehmer und die grösseren Betriebe trifft? Die haben alle schriftlich fixierte Arbeitsverhältnisse. Aber es geht um die Kleinstbetriebe, die Kleinstarbeitsverhältnisse, etwa den Hausdienst. Es geht um Restaurant- und Gastgewerbebetriebe. Da haben wir heute mündliche Arbeitsverhältnisse. Sind Sie sich bewusst, dass Sie diesen zusätzliche Bürokratie aufladen, wenn Sie für diese die Schriftlichkeit verlangen?
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Ich bin mir dessen sehr bewusst. Ich gehe davon aus, Herr Baader: Wenn Sie in Ihrem Büro eine Reinigungskraft anstellen, ist es Ihnen nicht zu viel, das zu machen, was ich in fünf Minuten mache: auf einen Zettel zu schreiben, dass Sie Baader heissen und dass der Stundenlohn so und so viele Franken beträgt, und das anschliessend ordentlich abzurechnen. Sonst wollen Sie nämlich unehrlich sein. Das dauert fünf Minuten; wir können miteinander den Test machen. Wenn Sie das der Schweizer Bevölkerung als administrativen Aufwand verkaufen, dann tun Sie es, aber dann tun Sie mir auch Leid.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Ich muss schon sagen: Diese beiden Minderheitsanträge haben mich doch sehr erstaunt. Noch mehr erstaunt haben mich die Begründungen. Mir geht es wie meinem Vorredner. Wenn das nun wirklich ein grosser administrativer Aufwand sein soll, den Namen der beschäftigten Person, den Namen des Arbeitgebers festzuhalten und noch den Lohn hineinzuschreiben - also das sind doch Dinge, die in zwei Minuten, möchte ich sagen, nicht in fünf Minuten gemacht sind. Es gibt doch noch den Fotokopierer oder sogar noch eine bessere Druckmaschine. Da können Sie diesen ganz kleinen Unternehmen, die allenfalls nicht wissen sollten, welche fünf oder sechs Punkte sie aufschreiben müssen, zu Tausenden Formulare verteilen lassen.
In der Schweiz, möchte ich behaupten, werden 90 bis 95 Prozent aller Angestelltenverhältnisse mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag versehen und abgeschlossen. Das brauchen doch nicht nur die Behörden für die Abrechnung aller möglichen Zahlungen nachher, sondern das brauchen doch auch der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer - eine Selbstverständlichkeit. Wenn wir bei solchen Kleinigkeiten von Hürden, von administrativen Hindernissen für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes sprechen, dann frage ich mich schon, ob die ganze Argumentationslinie, die Sie hier aufzubauen beginnen, wirklich standhält.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Ce que l'article 330b du Code des obligations demande est à notre sens un minimum, à savoir que l'on communique par écrit, au plus tard à la fin d'un mois d'engagement, le nom des parties du contrat, la date du début de la relation, la fonction du travailleur, le salaire et la durée journalière du travail. Ce sont des informations qui, de toute façon, doivent exister quelque part sous une forme écrite chez un employeur qui gère son personnel correctement.
Il est faux de dire - et le Conseil fédéral ne veut pas cela - que l'on introduirait par là la forme écrite du contrat de travail.
Es waren bei Herrn Schlüer, aber auch bei Herrn Baader sehr wahrscheinlich Ungenauigkeiten in der Wortwahl, als sie von einer schriftlichen Form des Arbeitsvertrages sprachen. Damit wird die Schriftlichkeit nicht eingeführt. Es geht nur darum, diese Informationen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin mitzuteilen. Das ist nicht exorbitant, ich finde sogar, das geht von selbst. Es kommt dazu, dass es durchaus möglich ist, diese Informationen nicht auf eigens erstellten Dokumenten mitzuteilen, sondern auf Dokumenten - einem oder zwei -, die ohnehin erstellt werden müssen.
Ich nehme an, dass jeder Arbeitgeber eine AHV-Abrechnung und andere Abrechnungen machen muss, wo diese Informationen ohnehin enthalten sind; oder ich kann davon ausgehen, dass man am Ende des Monats dem Arbeitnehmer eine schriftliche Lohnabrechnung übergibt, die dann ohnehin auch existiert. Wir sind also der Meinung, dass es möglich ist, diese Informationspflicht zu erfüllen, ohne eigene, neue Dokumente erstellen zu müssen, und dass somit der Arbeitsaufwand, der damit verbunden ist, nicht als übermässig betrachtet werden kann.
"Je m'inscris en faux contre ce cas", dit Monsieur Rime, lorsqu'il prétend qu'on serait en contradiction avec l'opération plus vaste que nous menons pour la décharge en matière d'activité bureaucratique des entreprises. Vous aurez par exemple, à partir de l'année prochaine, la possibilité de faire les décomptes des assurances sociales en une seule opération, et non pas en plusieurs. Vous aurez là une énorme simplification administrative, qui démontre que notre intention n'est pas brisée par le fait qu'on demande ici ces informations, qui existent, comme je l'ai dit, sur des documents de toute façon à établir par toute entreprise.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur le président de la Confédération, si je peux partager votre argumentation concernant l'engagement à l'alinéa 1, je ne partage pas du tout votre point de vue sur ma proposition subsidiaire de minorité à l'alinéa 2. Que se passera-t-il si un petit patron qui a deux employés oublie de déclarer par écrit les changements qui interviennent en principe en début de l'année et qu'un des nombreux contrôleurs que l'on veut nous imposer dans le cadre de l'élargissement de la libre circulation, dans le contrôle du travail au noir et probablement dans de nouveaux domaines d'ici quelque temps, trouve, le 15 juillet, que cette déclaration n'a pas été faite? Vous me répondrez - mais je vais vous dire ce qui va se passer: on va revenir avec une procédure, des discussions sans fin et des pertes de temps inutiles.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Je ne crois pas. Tout d'abord, si cet employeur changeait les conditions, il s'agirait de conditions de salaire. Donc, s'il fait un décompte écrit pour son employé, cette indication, de toute façon, aura été donnée. Si c'est un oubli, je pense qu'on lui dira de le corriger. Alors, ne dramatisons pas non plus.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
L'article 330b du Code des obligations stipule donc l'obligation pour l'employeur d'informer par écrit son ou ses employés sur différents points qui sont indiqués ici, ceci au début du rapport de travail et au cas où il y aurait un changement de données. Ce genre de demande d'informations existe déjà au sein de l'Union européenne, qui va plus loin dans ce domaine-là. Nous allons moins loin qu'elle, et ceci me semble satisfaisant.
Pourquoi introduire ce nouvel article dans le CO? Tout simplement pour améliorer d'une part la sécurité du droit et d'autre part, nous l'avons dit, les différents contrôles. Pour ce faire, il faut avoir des données, des éléments qu'on puisse contrôler, et c'est la raison pour laquelle il est nécessaire, à ce moment-là, de lister de façon un peu plus précise ces différents éléments.
Nous ne pouvons pas nier que, là-derrière, il puisse y avoir une augmentation modérée des charges administratives. Je peux comprendre qu'au sein des PME, on puisse avoir une résistance par rapport à cette augmentation des charges administratives. Mais l'amélioration de la qualité des contrôles va faire que la concurrence entre les différentes PME ne sera pas déloyale. Si l'on prend des cas extrêmement simples: oui, il y aura plus de charges administratives pour l'entreprise de peinture qui emploie trois ou quatre personnes, mais, d'un autre côté, celle-ci n'aura pas à lutter contre un concurrent qui, par exemple, en ce qui concerne les salaires, fera du dumping. Donc il y a aussi, dans ces contrôles, un avantage pour les PME.
C'est la raison pour laquelle la commission, par 16 voix contre 8 et 1 abstention, vous demande de suivre la proposition qui est faite ici par le Conseil fédéral et les partenaires sociaux.
En ce qui concerne la proposition subsidiaire de la minorité Rime, je crois qu'il faut que nous soyons cohérents: ou bien nous voulons des documents pour pouvoir contrôler et ces documents doivent être à jour - donc dès le moment où il y a modification, il faut que cette modification figure dans les documents; ou bien nous ne voulons pas faire de contrôles et nous n'avons pas besoin de documents à jour. Ce que dit tout simplement l'alinéa 2, c'est que, dès le moment où il y a une modification du document, il faut que ceci soit inscrit véritablement dans ce document. Il me semble qu'il en va là tout simplement de la crédibilité des contrôles.
C'est la raison pour laquelle la commission, par 16 voix contre 9 et 1 abstention, a également rejeté la proposition subsidiaire défendue par la minorité Rime.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Artikel 330b verlangt nun wirklich nichts, was man nicht verlangen darf, sondern ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das gilt sowohl für Absatz 1 wie auch für Absatz 2.
Was wird denn da gefordert? Man muss irgendwie schriftlich festhalten, bei wem man arbeitet, wann man die Arbeit beginnt, was man dort tut, wie viel man verdient und wie lange man arbeitet. Das ist auch schon alles. Es wird kein Arbeitsvertrag verlangt. Das kann auf ganz einfache Weise gemacht werden. Insbesondere wird kein spezielles Dokument oder gar Formular verlangt. Auch der Gewerbeverband ist übrigens einverstanden damit und beurteilt die Auswirkungen auf die KMU in der Schweiz als "fast keine bis wenig".
Es ist so, dass diese Schriftlichkeit Rechtssicherheit für beide Seiten bringt, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Es sind nur die wesentlichsten Punkte aufzuschreiben. Herr Rime, es wird auch niemand daran gehindert, schnell jemanden einzustellen, wenn er diese Angaben spätestens einen Monat später zu Papier bringen muss. Es kann wirklich nicht sein, dass man damit argumentiert, es würde verhindert, dass man schnell jemanden anstellen kann.
Ein weiterer Punkt ist wichtig: Wir werden Kurzarbeiter und -arbeiterinnen haben, die bis zu vier Monate bei uns arbeiten. Da gibt es keine Kontingente. Die sind hier auch betroffen. Da ist es auch für die Kontrolle wichtig, dass mindestens diese Grundbedingungen der Anstellung festgehalten werden. Wenn der Lohn ändert, dann gibt das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer doch bekannt. Wenn die Arbeitszeit ändert, so soll das doch der Arbeitnehmerin mitgeteilt werden. Die Kommission hat sich in diesem Punkt übrigens dem Ständerat angeschlossen und verlangt nur die Angabe der Wochenarbeitszeit. Das ist unbürokratisch und macht keinen neuen Arbeitsvertrag erforderlich.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, den Antrag der Minderheit Schlüer abzulehnen, und mit 16 zu 9 Stimmen, auch den Eventualantrag der Minderheit Rime abzulehnen.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 60 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 111 Stimmen
Für den Eventualantrag der Minderheit .... 65 Stimmen
Maitre Jean-Philippe · 1VP-M · Nationalrat · Genf · Christlichdemokratische Fraktion
Ziff. 1 Art. 360b Abs. 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1 art. 360b al. 6
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 2 Ziff. 3bis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Müller Philipp, Leutenegger Filippo, Theiler)
Streichen
Antrag der Minderheit II
(Schlüer, Fehr Hans, Kaufmann, Leutenegger Filippo, Müller Philipp, Perrin, Rime, Stamm, Weyeneth)
Im Fall eines Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung nach Artikel 1a müssen die beteiligten Arbeitgeber mindestens 30 Prozent der Arbeitgeber ausmachen, die nach der Allgemeinverbindlicherklärung dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen sollen, und mindestens 50 Prozent aller Arbeitnehmer beschäftigen.
Ch. 2 art. 2 ch. 3bis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Müller Philipp, Leutenegger Filippo, Theiler)
Biffer
Proposition de la minorité II
(Schlüer, Fehr Hans, Kaufmann, Leutenegger Filippo, Müller Philipp, Perrin, Rime, Stamm, Weyeneth)
En cas de requête au sens de l'article 1a, les employeurs liés par la convention doivent représenter au moins 30 pour cent des employeurs auxquels le champ d'application de la convention doit être étendu et occuper au moins 50 pour cent de tous les travailleurs.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Antrag der Minderheit I wird zurückgezogen; dies vorneweg. Der Antrag wäre so, wie er auf der Fahne steht, ohnehin falsch, denn wenn wir Ziffer 3bis streichen würden, hätten wir gar nichts. Das war nicht der Wille der Minderheit I.
Wir ziehen also den Antrag zugunsten der Minderheit II (Schlüer) zurück.
Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Anlässlich meiner ersten Intervention habe ich gelernt, dass Missbrauch von Arbeitsverhältnissen hier überhaupt nicht mehr zur Diskussion steht. Vielmehr wird versucht, Massnahmen, die man vielleicht sonst gerne treffen würde, jetzt im Gesetz unterzubringen in der Hoffnung, dass derart oberflächlich legiferiert wird, dass sich niemand mit Einzelheiten befasst.
Bei meinem zweiten Minderheitsantrag geht es im Grunde genommen um die Machtfrage. Es geht um die Frage: Wer gewinnt entscheidend an Macht über die Arbeitswelt der Schweiz?
Die Schweiz folgte bisher der Regelung, dass für die Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite eine Repräsentanz von 30 Prozent gegeben sein musste. Nun wird vom Bundesrat vorgeschlagen, dass diese auf 50 Prozent bezüglich Arbeitnehmerseite heraufgesetzt werde, während die Arbeitgeber für eine Repräsentanz überhaupt nicht mehr in Betracht gezogen werden. Das heisst ganz klar, dass man künftig allein auf die Grossen abstellt. Die Grösse soll bestimmen können. Einige wenige Grosse, die in Bezug auf die Arbeitsplätze eine Mehrheit erreichen, sollen die Gesprächspartner der Gewerkschaften sein und mit diesen letzten Endes bestimmen, ob die Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV realisiert werden soll.
Das ist mit Blick auf den Schweizer Arbeitsmarkt schlicht und einfach stossend. Denn es heisst, dass all die kleinen, all die mittleren Unternehmen, die noch immer das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, nicht mehr zum Mitentscheid kommen, wenn es um ganz entscheidende Ausmarchungen geht. In jenen Bereichen, wo eine kleine Minderheit von Arbeitgebern in sehr grossen Betrieben 50 Prozent der Arbeitskräfte beschäftigen, sind die kleineren vom Beratungsprozess ausgeschlossen. Das ist ausserordentlich stossend. Das ist eine Weichenstellung, die nicht in den von den KMU geprägten Arbeitsplatz Schweiz passt.
Die Minderheit II beantragt Ihnen deshalb, dass das Quorum von 30 Prozent bezüglich Arbeitgeber zu erhalten sei, damit nicht zwei oder drei Grosse, die zusammen 50 Prozent der Arbeitskräfte in der Branche beschäftigen, die einzigen Verhandlungspartner der Gewerkschaften sind.
Da ist klar festzuhalten - ich wende mich besonders an die rechte Seite des Saales -: Es geht auch um Ihr unternehmerisches Gewissen! Wenn Sie bezüglich Arbeitsmarkt im von der Mehrheit beantragten Ausmass den Gewerkschaften entgegenkommen, sodass diese künftig mit einigen Grossen zusammen wesentliche Teile des Arbeitsplatzes reglementieren können, dann nehmen Sie in der schweizerischen Arbeitsmarktpolitik eine grundsätzliche Systemänderung vor. Besinnen Sie sich darauf, was hier unser Auftrag ist. Die Mehrheit wird ganz bestimmt keine Verbesserung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes Schweiz bewirken, sie beugt sich vielmehr einer Machtdemonstration, die von linker Seite hier inszeniert wird, offenbar im Dienste von Konzepten, wonach die Gewerkschaften im Verbund mit ausländischen Kollegen wesentlich an Einfluss und Gewicht gewinnen bezüglich Arbeitsmarktpolitik in der Schweiz.
Ich ersuche Sie dringend - das ist ein zentraler Punkt -: Nehmen Sie eine solche Weichenstellung zulasten des Rückgrates des Arbeitsplatzes Schweiz, nämlich der KMU, nicht vor! Das ist eine entscheidende Botschaft, die Sie hier geben.
Ich bitte Sie, der Minderheit II zuzustimmen, und vertrete damit auch den Standpunkt der SVP-Fraktion.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Herr Schlüer, es gibt ein Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Dort gibt es sieben Punkte, die erfüllt sein müssen, damit man einen Gesamtarbeitsvertrag überhaupt als allgemein verbindlich erklären kann. Kennen Sie diese Punkte? Sagen Sie einmal, welche sieben Punkte das sind!
Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Fasel, lenken Sie jetzt nicht ab. Sie wissen ganz genau: Wir haben vor einem halben Jahr eingeführt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgewogen, im gleichen Verhältnis, über die Allgemeinverbindlichkeit von GAV verhandeln sollen. Sie wollen jetzt einfach wegdiskutieren, dass wir dieses Verhältnis preisgeben. Das ist die zentrale Frage, die hier diskutiert werden muss.
Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
Les conventions collectives de travail remplissent une double fonction: d'un côté, elles fixent des conditions minimales de travail mais de l'autre, elles fondent la collaboration entre les partenaires sociaux et l'organisent.
Grâce à la fixation de conditions minimales de travail, on dispose d'un instrument qui permet de prévenir l'apparition d'abus et de pressions sur le marché du travail. Et grâce au fait qu'on fonde une collaboration entre partenaires sociaux, on dispose d'un instrument qui permet de mieux répondre à ce nouveau contexte de libre circulation des personnes, parce qu'on a de plus en plus besoin de cette collaboration pour empêcher l'apparition de pressions sur l'emploi et sur le niveau des salaires.
Donc, c'est clairement de la myopie que de vouloir limiter ou empêcher la possibilité de déclarer la force obligatoire pour une convention collective. C'est même provocateur de faire une proposition qui péjore la situation actuelle dans ce domaine.
Maintenant, en ce qui concerne les craintes - c'est vrai, il y a des craintes, surtout de deux types. On craint qu'on puisse défavoriser les minorités. Or, on vient de le dire, on dispose d'une loi qui prévoit sept critères pour pouvoir déclarer obligatoire une convention collective de travail. Ici, on ne parle que de l'une d'entre elles, celle qui a un caractère quantitatif. Mais il y a bien d'autres critères qu'il faut remplir et qui précisent, justement, qu'il faut considérer de façon adéquate la position des minorités.
Un deuxième type de crainte concerne les petites entreprises. Je pense surtout, parce que cela a été dit, à l'artisanat. Il faut rappeler à ces petites entreprises que la convention collective de travail déclarée obligatoire est justement le moyen qui les protège le mieux. Ces mêmes entreprises sont souvent soumises à la concurrence du travail détaché. Or il est possible de se protéger avec les mesures d'accompagnement contre le travail détaché si l'on dispose de conventions collectives déclarées obligatoires - il ne faut pas l'oublier.
Au sein de la commission spéciale, on a discuté d'une crainte qui, à mon avis, était légitime. On se référait surtout à la branche du commerce. Il a été dit: "Si on prend la convention collective d'une grande entreprise de commerce, d'une grande chaîne de distribution, on risque de défavoriser les petits commerçants." Après approfondissement, cette éventualité a été écartée, en se référant justement aux autres critères énumérés dans la loi fédérale permettant d'étendre le champ d'application de la convention collective de travail, mais surtout à cause du fait qu'il n'y a pas la possibilité de déclarer obligatoire une convention collective à caractère d'entreprise.
Pour ces motifs donc, le groupe PDC suit la majorité et soutient l'idée de pouvoir mieux et plus facilement déclarer obligatoires les conventions collectives de travail.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Robbiani, könnten Sie bitte Ihre Interessen offen legen? Sind Sie als Gewerkschafter oder als Sprecher der CVP-Fraktion hier?
Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
Si vous comprenez le français, bien que je ne le parle pas très bien, vous aurez compris que je me suis justement exprimé au nom du groupe PDC.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann hier für die Gewerkschaften, deren Position mit jener der SP identisch ist, sagen: Hier haben wir jetzt einen zentralen Bestandteil dieses Pakets, eine Conditio sine qua non; ohne das geht es nicht. Es ist klar: Diese massvolle Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge ist eine Bedingung, die für die Zustimmung zu diesem Paket unerlässlich ist. Herr Schneider Johann, Sie schauen mich jetzt so an. Ich habe gestern über Ihr Votum gestaunt, aber ich hoffe, dass Ihre Position sich weiterentwickelt. Der ASM, Swissmem, der Arbeitgeberverband haben dieser Bestimmung zugestimmt. Es ist so, dass Economiesuisse - natürlich im Sinne eines Kompromisses - hinter dieser Bestimmung steht. Ich hoffe, Sie bewegen sich heute beim Entscheid in der Logik dieser Stellungnahmen.
Wenn ich von einem Kompromiss gesprochen habe, dann ist gerade auch gesagt, dass die jetzt gemachten Vorschläge weit hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurückbleiben. Es ist keine präventive Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge beschlossen und vorgeschlagen worden. Es ist auch so, dass Quoren beschlossen worden sind; Sie haben die Differenzierung selber erläutert erhalten. Was hier vorliegt, ist ein Kompromiss, aber er bedeutet im Ergebnis eine qualitative Verbesserung in Bezug auf die Wirksamkeit der Gesamtarbeitsverträge. Die auf Vorschlag des Seco und nicht auf Vorschlag der Gewerkschaften gefundene Lösung orientiert sich am Recht anderer europäischer Länder. Das Quorum von 50 Prozent beim Abdeckungsgrad sorgt dafür, dass die demokratischen Prinzipien eingehalten werden. Auch die Ortsüblichkeit wird bei diesem System eingehalten. Damit handelt es sich um einen Vorschlag, der massvoll ist, aber doch eine gewisse dringend nötige Verbesserung bringt.
Es ist bereits gesagt worden: Unser Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen ist ein sehr altes Gesetz; es stammt aus den Fünfzigerjahren. Es ist gewissermassen "überbremst" - mit den vielen Bedingungen, die erforderlich sind, bis eine Allgemeinverbindlicherklärung herbeigeführt werden kann. Alle Minderheitsinteressen sind durch die verschiedenen Kriterien, die eingehalten werden müssen, mehr als abgedeckt. Aber in der Quorenfrage - das ist oft eine entscheidende Frage, wenn es zur Allgemeinverbindlicherklärung kommen soll - liegt eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Gesamtarbeitsverträge die ihnen zugedachte Funktion auch ausüben können.
Man muss auch sehen, dass der Gesamtarbeitsvertrag nicht isoliert steht, sondern es ist so, dass der Gesetzgeber vorgesehen hat: Dort, wo keine Gesamtarbeitsverträge vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, über den sogenannten Normalarbeitsvertrag gesetzliche Mindestlöhne zu erlassen. Das ist heute eine Möglichkeit. Mit dieser Bestimmung wird die Möglichkeit - als Alternative zum gesetzlichen Mindestlohn - der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge erleichtert.
Zur Funktion im Zusammenhang mit dem Schutz der Löhne: Wir haben heute wiederum Herrn Bundesrat Blocher zuhören können. Er hat den Druck auf die Löhne festgestellt, der als Gefahr im Raum steht und der heute auch eine Realität ist. Das sagten wir Gewerkschaften von Anfang an. Es gibt aber Mittel, diesen Druck auf die Löhne zu bekämpfen. Eines dieser Mittel sind die Gesamtarbeitsverträge. Wenn die SVP einerseits den Druck auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen beklagt und andererseits umgekehrt die Mittel ablehnt, um diesen Druck zu bekämpfen und die Löhne zu schützen, dann ist das eine scheinheilige Politik, dann ist das eine zwiespältige Politik. Diese Bestimmung zur Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge fördert das System der Gesamtarbeitsverträge und damit den Schutz der Löhne. Es handelt sich um eine massvolle, eine zurückhaltende Verbesserung. Sie ist aber ein Minimum, ohne das eine Zustimmung zu diesem Paket nicht möglich ist.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Monsieur Rechsteiner Paul, ne pensez-vous pas que cette mesure qui a été retenue par la majorité de la commission est une trahison vis-à-vis du principe qui est à la base même des conventions collectives, c'est-à-dire le principe paritaire?
Par ailleurs, est-ce que vous ne pensez pas que les patrons, en particulier ceux des PME, ont aussi beaucoup d'intérêt à lutter contre le dumping? Ceci devrait permettre de réunir facilement 30 pour cent des employeurs pour déclarer la force obligatoire en cas de problèmes.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Schauen Sie, Herr Beck, der Gesamtarbeitsvertrag ist bereits in seinem Grundgedanken eine paritätische Institution. Der Gesamtarbeitsvertrag setzt ja voraus, dass ein Arbeitgeberverband mit den Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen in einer Branche regelt. Wenn der Abdeckungsgrad eines Gesamtarbeitsvertrages jetzt 50 Prozent beträgt, dann prägt das die Ortsüblichkeit, die Branchenüblichkeit. Es drängt sich in einem solchen Fall, wenn es eben zu einer Lohnregelung kommen muss, auf, statt eines staatlichen Mindestlohnes in Form des Normalarbeitsvertrages die Sozialpartnerschaft und die paritätische Institution über die Allgemeinverbindlicherklärung zu favorisieren.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich höre jetzt immer nur von diesen Verhältniszahlen 0 und 50 Prozent bzw. 30 und 50 Prozent, und es werden Ängste geschürt, die, wie ich meine, in dieser Form einfach nicht begründet sind. Man versucht auch zu suggerieren, dass das allein das Kriterium sei, um dann Arbeitgeber zu zwingen, in eine Allgemeinverbindlicherklärung einzutreten. Wir vergessen, dass es zuallererst wesentliche Bedingungen braucht, um überhaupt einmal über Allgemeinverbindlicherklärung sprechen zu können. Es heisst:
1. Die Allgemeinverbindlichkeit muss sich "als notwendig erweisen".
2. Sie darf "dem Gesamtinteresse nicht zuwiderlaufen und die berechtigten Interessen anderer Wirtschaftsgruppen und Bevölkerungskreise nicht beeinträchtigen". Und jetzt kommt ein ganz wesentlicher Satz: "Sie muss ferner den auf regionalen oder betrieblichen Verschiedenheiten beruhenden Minderheitsinteressen innerhalb des betreffenden Wirtschaftszweiges oder Berufes angemessen Rechnung tragen." Damit, Herr Kollege Schlüer, stimmt es nicht, wenn behauptet wird, dass Coop und Migros, diese beiden zusammen, die ganze Branche beherrschen könnten. Es stimmt nicht, dass CS oder UBS zusammen dann plötzlich alle anderen beherrschen könnten. Sie scheitern an dieser Bestimmung.
3. Dieser Punkt muss auch erwähnt werden. Es ist vorgeschrieben, dass, bevor überhaupt über die Allgemeinverbindlicherklärung gesprochen werden kann, mehrfach und wiederholt ein Missbrauch festgestellt werden muss.
Diese Bedingungen müssen zuerst erfüllt werden.
Dazu kommt ein Weiteres. Man tut so, als wenn irgendjemand dann alle zwingen könnte, einen solchen Vertrag abzuschliessen. Das stimmt nicht! Was passiert, wenn solche Voraussetzungen erfüllt sind? Dann müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen einen Vertrag ausarbeiten. Wenn sie da nicht einig werden, gibt es keinen Vertrag, dann kommt der Bund und ordnet Minimallöhne an. Ob das dann besser und richtiger ist, meine lieben Herren aus der SVP-Fraktion? Das ist dann Staatsdirigismus, wenn der Staat Minimallöhne bestimmt! Warum anerkennen Sie nicht, dass es besser ist, wenn Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite miteinander einen Vertrag aushandeln, den man dann allgemein verbindlich erklären kann, wenn 50 Prozent der Arbeitnehmenden Mitglieder dieser Firmen sind, in denen das abgemacht wird?
Und jetzt zu den Mitgliederzahlen: Heute haben wir 30 zu 30 Prozent. Jetzt haben wir den Antrag der Minderheit II (Schlüer) mit 30 zu 50 Prozent - das kommt materiell genau auf dasselbe heraus. Wir haben im Baumeisterverband eine Untersuchung gemacht. Ich muss Ihnen sagen: Diese Untersuchung hat eindeutig hervorgebracht, dass Sie in der am meisten gefährdeten Branche - und das ist nicht mein Bauhauptgewerbe, das ist das Ausbaugewerbe, ob das Maler, Gipser, Schreiner, Sanitäre oder Elektriker sind - mindestens 40 Prozent aller Unternehmer brauchen, um auf 50 Prozent Arbeitnehmer zu kommen. Jetzt können Sie selber mal überlegen, ob 30 zu 50 Prozent oder 30 zu 30 Prozent besser sind. Ich möchte hierzu nicht mehr sagen.
Ob 0 zu 50 oder 30 zu 50 Prozent ist nicht eine Frage der materiellen Unterschiede. Es ist zugegebenermassen eine psychologische Frage; da gehe ich mit unseren Unternehmern einig. Psychologisch finde ich es schade, dass die Mehrheit keine Lösung gefunden hat, bei der die Arbeitgeber auch vertreten sind. Das muss ich hier auch zugestehen.
Nun aber: Ein Kompromisspapier, wie es vorliegt, ist ein Kompromisspapier. Die Gewerkschaften mussten von 30 auf 50 Prozent nachgeben. Das ist mehr nachgegeben, als wenn wir von 30 auf 0 Prozent nachgeben. Ich bin der Meinung, dass wir uns hier auf einer Gratwanderung bezüglich der Frage bewegen, ob dieses Kompromisspapier durchkommt oder nicht. Darum meine ich, weil es materiell unproblematisch ist, können wir hier unproblematisch der Mehrheit zustimmen. Um diesem Papier zum Durchbruch zu verhelfen, sollten wir keine unnötige Differenz zum Ständerat schaffen und fröhlich Ja zu dieser Mehrheit sagen.
Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Darf ich dem einstigen Vertreter von KMU-Interessen, der jetzt hier die Gewerkschaftswerbetrommel schlägt, die Frage stellen: Wenn Ihnen am Dialog, wie Sie hier plädieren, so ausserordentlich gelegen ist, weshalb schlagen Sie heute das Prinzip der Parität, gemäss dem auf beiden Seiten gleich viele an diesem Dialog mit gleichem Einfluss teilnehmen, in den Wind?
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wissen Sie, Herr Schlüer: Mich als Präsidenten des Baumeisterverbandes muss man nicht lehren, mit den Gewerkschaften umzugehen. Aber wir unterscheiden uns in einem ganz wesentlichen Punkt: Sie kämpfen gegen die Gewerkschaften, und ich kämpfe für die Interessen unserer Unternehmer!
Cina Jean-Michel · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Sehr geehrter Herr Messmer: Sind Sie klar der Auffassung, dass diese Vorschrift die KMU nicht belastet?
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ja!
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich weiss nicht, ob ich sagen soll, wir sollen uns der Messmer'schen Fröhlichkeit anschliessen und grossmehrheitlich diesem Mehrheitsantrag zustimmen. Jedenfalls ist das, was Herr Messmer ausgesagt hat, eigentlich nicht treffender zu formulieren. Er hat genau aufgezeigt, wo die Kompromissbasis bei diesem Artikel liegt. Es ist ja nicht so, dass wir hier einen Gewerkschaftsartikel verabschieden. Es ist ein Kompromiss zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite. Es ist ein Kompromiss, der sich in der Kommission als mehrheitsfähig erwiesen hat.
Die Gewerkschaften könnten sich sehr wohl weiter gehende Vorschriften vorstellen. An sich ist ja zu sagen: Hätten wir eine flächendeckende GAV-Pflicht in diesem Lande - GAV, das ist ja nicht etwas Böses, das ist eine normale Verhandlung zwischen zwei Partnern, und dann schaut ein Äquivalent heraus -, so bräuchten wir dieses Gesetz eigentlich gar nicht. Nun haben wir uns auf die Missbrauchsgesetzgebung beschränkt, und in dieser Beschränkung liegt dieser tragfähige Kompromiss. Herr Messmer hat es aufgezeigt: Es ist ja nicht so, dass einfach so von heute auf morgen GAV-Allgemeinverbindlichkeitserklärungen über das Land schneien würden, sondern es braucht sehr restriktive Bedingungen, die eingehalten werden müssen.
Hier hat es nun eine kleine Verbesserung zugunsten der Allgemeinverbindlichkeitserklärung gegeben, und es ist eine Verbesserung, ohne die dieses Paket für die Gewerkschaften, für die Linken nicht mehr annehmbar ist. Wollen Sie jetzt ein Gesetz, das derart austariert ist, das derart auf Kompromissbasis - notabene lange zwischen den entsprechenden Verbänden - ausgehandelt worden ist, durch lächerliche Einwände beseitigen?
Ein Letztes: Herr Schlüer, hören Sie mit Ihrem Geleier auf, GAV seien gegen KMU gerichtet. Dutzende von GAV in diesem Lande beziehen sich auf KMU. Sie blühen bestens, und es ist nur Ihre Deregulierungskampagne, die nichts anderes will als dem Sozialpartnerschaftsstatus dieses Landes, eigentlich der tragenden Säule unseres - wie Sie sagen würden - liberalen Wirtschaftssystems, den Kampf ansagen.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Es liegt mir daran, Ihnen vorerst genau darzulegen, worum es geht. Denn ich habe aufgrund verschiedener Voten das Gefühl, dass man sich nicht im Klaren darüber ist, was zur Diskussion steht. Deshalb zum Normfall: Wie kann ein Gesamtarbeitsvertrag als allgemein verbindlich erklärt werden? Zuerst einmal nur, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der zwischen Verbänden abgeschlossen worden ist - nur wenn er von Verbänden abgeschlossen worden ist, nicht bei Einzelarbeitsverträgen oder Firmen-GAV! Nach Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen darf die Allgemeinverbindlichkeit nur unter den aufgeführten sieben Voraussetzungen gewährt werden. Unter Ziffer 3 heisst es: "Am Gesamtarbeitsvertrag müssen mehr als die Hälfte aller Arbeitgeber und mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer .... beteiligt sein." Das wird im Normalfall in Kraft bleiben. Es sind also relativ strenge Voraussetzungen.
Was steht nun hier zur Diskussion? Hier steht ja Artikel 1a zur Diskussion. In Artikel 2 Ziffer 3bis wird auf den Fall eines Antrages gemäss Artikel 1a verwiesen. Was sagt Artikel 1a? Artikel 1a sagt, wenn die tripartite Kommission feststelle, dass in einer Branche oder in einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne und Arbeitszeiten wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten würden, könne sie mit Zustimmung der Vertragsparteien die Allgemeinverbindlicherklärung beantragen. Es ist also nicht eine Frage der Parität bei 30 zu 50 Prozent, es ist immer paritätisch. Denn es braucht wiederholten Missbrauch und die Zustimmung der Vertragsparteien, damit die tripartite Kommission die Allgemeinverbindlicherklärung beantragen kann. Nur in diesem Fall gilt dann Ziffer 3bis.
Statt dass ein Verhältnis von 50 zu 50 verlangt wird, wird dann noch ein solches von 50 zu 0 verlangt - gegenüber der jetzigen Situation von 30 zu 30. Das ist die Änderung. Nun ist unsere Meinung, dass die Lösung, die wir anbieten, nicht nur eine Erleichterung darstellt, indem man diese 30 Prozent bei den Unternehmern streicht, sondern auch eine Erschwernis, indem man den Prozentsatz bei den Arbeitnehmern von 30 auf 50 Prozent erhöht, die von beteiligten Arbeitgebern beschäftigt sein müssen. Es sind nicht 50 Prozent der Arbeitnehmer oder 50 Prozent der Betriebe, die es verlangen, sondern der Vertrag, der zur Diskussion steht, muss so viele Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen betreffen, die von beteiligten Arbeitgebern angestellt sind. Das ist, was hier zur Diskussion steht, nicht mehr und nicht weniger!
Nun müssen Sie überlegen, worum es geht - ich richte mich an jene, denen die Freizügigkeit am Herzen liegt: Hier geht es um einen zentralen Punkt der Vorlage, in dem sich die Sozialpartner geeinigt haben! Deshalb sehe ich nicht ein, dass Sie nun daran etwas ändern, und schon gar nicht, dass Sie durch die Hintertür das jetzige Verhältnis von 30 zu 30 noch verschärfen wollen, dass Sie also nicht nur das Abkommen nicht annehmen, sondern weiter gehen und gegenüber dem, was wir heute haben, eine Verschärfung wollen!
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Es geht hier um einen Punkt, der für das Gelingen dieses ganzen Vorhabens, das für unsere Wirtschaft wichtig ist, von grösster Bedeutung ist.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
La commission s'est, bien entendu, attachée à analyser cet article sous deux angles: comment faut-il améliorer les possibilités d'extension des conventions collectives de travail, et est-ce que la suppression du quota des employeurs pose un problème? En ce qui concerne la facilitation de l'extension des conventions collectives, le but est extrêmement clair. Il s'agit là, comme cela vient d'être rappelé, de lutter contre le dumping salarial. Nous travaillons donc dans un cadre bien précis: que se passe-t-il au point de vue extension des conventions collectives lorsqu'il y a cette situation particulière, par exemple, de dumping salarial? Nous ne parlons donc pas du tout des conditions générales.
Dans ce cadre-là, déjà en 1999, il y avait eu facilitation de l'extension des conventions collectives en instituant la règle des 30 pour cent des employés et des 30 pour cent des employeurs. Aujourd'hui, la solution du Conseil fédéral va plus loin dans un certain sens, puisqu'elle supprime le quota des employeurs, mais en ce qui concerne celui des employés, il est plus élevé, puisqu'il se situe à 50 pour cent, alors qu'aujourd'hui, dans la situation légale connue, nous sommes à 30 pour cent. Cela va donc dans le sens de cette facilitation des conventions collectives de travail.
Est-ce que la suppression du quota des employeurs va poser un problème? Nous avons eu exactement la même discussion en commission. Et la commission est arrivée à la conclusion que les petits n'allaient pas être mangés par les gros à cause de cette suppression. En effet, comme cela a été rappelé par Monsieur le président de la Confédération, il y a d'autres alinéas à l'article 2, notamment l'alinéa 2 qui rappelle très clairement qu'il faut absolument respecter les minorités.
Donc, ou bien on part du principe que le Conseil fédéral n'applique pas la loi en la matière, et à ce moment-là c'est à la Commission de gestion de voir si le Conseil fédéral applique la loi ou non, ou bien on part du principe que le Conseil fédéral appliquera cet article et qu'ainsi, les petits ne risqueront pas d'avoir des conventions collectives qui leur seront imposées par les grands, notamment dans le marché agroalimentaire.
Il faut souligner que la proposition de la minorité II (Schlüer) ne maintient pas le droit en vigueur décidé en 1999 - 30 pour cent des employés et 30 pour cent des employeurs -, mais péjore la situation, puisque la minorité exige 50 pour cent des employés. Donc on reviendrait en arrière par rapport à une mesure d'accompagnement adoptée en 1999.
Dernier élément: la politique. Nous sommes à un point essentiel de cet accord entre les partenaires, point essentiel aussi pour faire passer les mesures d'accompagnement. Il faut que nous ne déséquilibrions pas cet accord entre les partenaires et que nous ayons la sagesse à la fois du Conseil fédéral et du Conseil des Etats, c'est-à-dire de respecter cet accord entre les partenaires.
Ce sont les raisons pour lesquelles je vous demande de rejeter la proposition de la minorité II (Schlüer). La commission a pris sa décision par 16 voix contre 10.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Im Antrag der Minderheit II wird verlangt, dass für die Allgemeinverbindlicherklärung 30 Prozent der Arbeitgeber und 50 Prozent der Arbeitnehmer beteiligt sein sollen; heute lautet der Schlüssel 30 zu 30 Prozent.
1. In der Logik von Herrn Schlüer stimmt sein eigener Antrag nicht. Wenn schon, müssten es gleich viele Prozente sein; dann müsste er eigentlich den Antrag stellen, das beim heutigen Stand zu belassen. Aber diesen Antrag hat Herr Müller Philipp namens der Minderheit I inzwischen zurückgezogen. Der Antrag folgt also nicht der eigenen Logik des Antragstellers.
2. Es wurde mehrfach gesagt: Dieser Antrag ist im Zusammenhang mit den anderen sieben Kriterien zu sehen; es handelt sich sozusagen um ein achtes Kriterium, das erfüllt werden muss. Herr Messmer hat Ihnen das hier aufgezeigt und die wichtigsten Punkte vorgelesen. Ich habe mich gefreut, dass wir in diesem Punkt nicht nur den gleichen Dialekt, sondern dieselbe Sprache sprechen. Es ist ganz klar, dass sich die Allgemeinverbindlicherklärung als notwendig erweisen muss. Vorher kann gar nichts gemacht werden.
3. Es ist eine sinnvolle Lösung, denn es geht ja um eine Missbrauchsregelung gemäss Artikel 1a dieses Gesetzes. Herr Bundespräsident Deiss hat es klar gesagt: Es geht bei diesem Schlüssel nur um jene Fälle, wo mehrfach und missbräuchlich Lohn- oder Sozialdumping vorgekommen ist, und nicht um das normale Regime. Herr Schlüer und seine Minderheit haben Ziffer 3 sicher auch gelesen, aber nicht erwähnt. Es heisst dort, dass im normalen Verfahren der Schlüssel 50/50 bleibt. Nur wenn nach Artikel 1a Missbrauch festgestellt wird, tritt Ziffer 3bis in Kraft, nämlich das Regime mit 0/50.
Wenn wir also hier von einer Machtfrage sprechen wollen, wie Herr Schlüer dies getan hat, dann gehört es auch dazu, alle Kriterien anzugeben und nicht nur jene, die einem gerade passen.
Es ist auch immer wieder mit der Angst gespielt worden, zum Beispiel der Angst kleiner Läden im Vergleich zu Grossverteilern. Diese Frage wurde in der Kommission ganz klar beantwortet: Firmen wie Migros oder Coop haben einen Firmenvertrag, und dieser kann nicht allgemein verbindlich erklärt werden. Deshalb müssen Sie hier auch überhaupt keine Angst haben, dass zum Beispiel Tante-Emma-Läden untergehen könnten. Es kämen dann auch wieder die sieben übrigen Positionen zum Tragen, und es wäre ganz bestimmt nicht im Sinne der regionalen Wirtschaft, wenn so etwas passieren würde. Schon aus diesem Grund sind diese Befürchtungen hier nicht am Platz.
Deshalb kann ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission beantragen, den Antrag der Minderheit II (Schlüer) abzulehnen. Das Stimmenverhältnis lautete 16 zu 10.
Ineichen Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Frau Fässler, ich hätte eine Frage: Ich glaube, die meisten hier drin sind für die flankierenden Massnahmen. Ich betrachte diesen Antrag als Kompromissantrag. Was ist denn letztlich der Grund, weshalb die Gewerkschaftsseite sich so stark dagegen wehrt? Können Sie uns da eine klare Antwort geben?
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist so, dass solche Allgemeinverbindlicherklärungen bisher gescheitert sind, weil das Quorum der Arbeitgeber zu hoch war. Aber ich habe Ihnen gesagt, dass es hier um eine Missbrauchsregelung geht. Bei einem Missbrauch ist es völlig klar, dass jene geschützt werden, auf deren Kosten sich der Missbrauch ausbreitet. Das gilt bei der Frage der Löhne. Deshalb ist es sehr wichtig, dass auf diese Seite etwas mehr Gewicht gelegt wird. Die Arbeitgeber haben bei den anderen sieben Punkten genau den gleichen Einfluss wie die Arbeitnehmenden.
Abstimmung
Le président (Maitre Jean-Philippe, président): La proposition de la minorité I (Müller Philipp) a été retirée.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 62 Stimmen
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55