04.035
Europäisches Eisenbahn-Hochleistungsnetz. Anschluss der Ost- und Westschweiz
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zunächst zur Frage, warum es diese Anschlüsse überhaupt braucht: Die Schweiz kann so ihre internationalen Bahnverbindungen in Richtung Osten und Westen verbessern, und das bringt der Schweiz deutliche Reisezeitgewinne. Beispielsweise wird die Reisezeit von Genf nach Paris von heute über 3,5 Stunden auf 3 Stunden und 10 Minuten verkürzt. Oder München wird von Zürich aus in 3 Stunden und 20 Minuten statt wie bisher in 4 Stunden und 15 Minuten zu erreichen sein. Davon profitiert die ganze Schweiz, insbesondere auch der Wirtschaftsstandort Schweiz. Dazu kommt, dass die Schiene gegenüber der Strasse und der Luftfahrt konkurrenzfähiger wird.
Zur Frage, warum es diese Vorlage jetzt braucht: Um die Schweiz an das europäische Hochleistungsnetz anzubinden, haben wir mit Deutschland, mit Italien und mit Frankreich bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen. Ich möchte in Zusammenhang mit den Fragen, die Herr Föhn gestern gestellt hat, betonen: Die Projekte, um die es in dieser Vorlage geht, sind in diesen Verträgen ausdrücklich genannt, z. B. in Artikel 3 des Vertrages mit Frankreich. Ich möchte auch darauf verweisen, dass all diese Verträge durch das Parlament genehmigt worden sind. Mit Frankreich hat die Schweiz vereinbart, sich an der Finanzierung der Projekte auf französischem Boden zu beteiligen, da der Nutzen vor allem für die Schweiz gross ist. Auch das, Herr Föhn, steht in der Vereinbarung zwischen Frankreich und der Schweiz.
Der Baubeginn der entsprechenden Projekte Lausanne-Paris und Genf-Paris ist für den Herbst 2005 geplant. Dafür ist in der Schweiz der Abschluss der parlamentarischen Beratungen im Frühling 2005 erforderlich. Wenn es in der Schweiz zu Verzögerungen kommt, muss Frankreich den Baubeginn verschieben. Womöglich zieht es dann die Finanzierung anderer Projekte vor, weil es innerhalb von Frankreich den regionalen Wettstreit selbstverständlich auch gibt, wie wir das aus unserem Lande kennen. Wir sollten es in der Schweiz nicht so weit kommen lassen und diese Chance jetzt nutzen. Das wollen die Westschweizer Kantone und die Westschweizer Parlamentarier schon lange.
Was Deutschland betrifft: Mitte des nächsten Jahres fällt es den Entscheid zur Elektrifizierung der Strecke Lindau-Geltendorf. Hier wieder zu einer Frage von Herrn Föhn: Dieses Projekt ist im Bundeswegeplan vorgesehen. Der Bundeswegeplan ist eine Art Sachplan, aber sehr viel verbindlicher als ein Sachplan bei uns in der Schweiz. Ein klares Bekenntnis der Schweiz steigert die Chancen auf eine baldige Realisierung dieses Projektes. Auch die Ostschweizer Kantone warten schon lange darauf, und die Ostschweizer Parlamentarier intervenieren immer wieder in dieser Sache. Auch die SBB wollen das, das hat Herr Weibel, Vorsitzender der SBB-Geschäftsleitung, in der Kommission des Nationalrates ausdrücklich gesagt. Ich sage das, weil Herr Föhn gestern danach gefragt hat.
Es gibt auch einen Vertrag mit Italien, aber es gibt keinen Geheimvertrag mit Italien, nach welchem wir dort bezahlen würden. Wir haben die Möglichkeit, Terminals in Italien mitzufinanzieren, aber das hat mit diesem Vertrag, der mit dem damaligen Verkehrsminister Tiziano Treu abgeschlossen wurde, nichts zu tun. Und auch die Bahnen haben untereinander Verträge, die italienischen und die schweizerischen, aber sie folgen dabei immer dem Territorialitätsprinzip, bezahlen also nur auf dem eigenen Gebiet.
Warum beantragen wir Ihnen einen Verpflichtungskredit von 665 Millionen Franken? Wir möchten die Gelder rasch und vor allem dort investieren, wo sie im Verkehr nach Frankreich und Deutschland am meisten Nutzen bringen. Die Finanzkommission Ihres Rates hat diesen Forderungen entsprochen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hingegen empfiehlt Ihnen heute, den Gesamtkredit von 1,3 Milliarden Franken zu verabschieden. Nun freue ich mich grundsätzlich als Infrastrukturminister über jedes deutliche Bekenntnis zugunsten des öffentlichen Verkehrs, und ich habe auch Verständnis dafür, dass diese Einlösung der Versprechungen, die bei der FinöV-Vorlage damals gemacht wurden, gerade in den peripheren Gebieten gefordert wird. Aber die finanzielle Lage des Bundes ist heute eine andere als bei der damaligen FinöV-Abstimmung, und in Zeiten knapper Mittel ist es sich der Staat schuldig, auch bereits versprochene Investitionen auf ihren Nutzen hin zu überprüfen. Wir müssen uns in den nächsten Jahren auf die Realisierung der vordringlichen Projekte konzentrieren, derjenigen Projekte, die für das gesamte Verkehrsnetz von strategischer Bedeutung sind. Deswegen ersuchen wir Sie heute, von einer Erhöhung des Kredites zugunsten des HGV-Anschlusses abzusehen. Die Vorlage des Bundesrates berücksichtigt die Baureife der Projekte, die finanzpolitische Lage und die neueste Entwicklung bei der Finanzierung der FinöV-Projekte. Was diesen letzten Punkt anbetrifft, hat der Bundesrat am 8. September 2004 eine Botschaft verabschiedet, und zwar die Botschaft zur Änderung bei der Finanzierung der FinöV-Projekte.
Die Botschaft zum HGV-Anschluss hat einen direkten Bezug zu dieser Botschaft. Ich möchte ganz kurz sagen, worum es geht: Seit einiger Zeit zeichnet sich ab, dass die Bahnen die verzinslichen Darlehen nicht zurückbezahlen können. Der Bundesrat schlägt vor, dass der FinöV-Fonds diese Verpflichtungen übernimmt. Dies macht es nötig, die Bevorschussungslimite anzuheben. Der Spielraum im Fonds bleibt aber eng. Deshalb will der Bundesrat beim Bauprogramm Prioritäten setzen. Wir möchten 2007/08 eine neue Vorlage zur künftigen Entwicklung der Bahngrossprojekte in die Vernehmlassung geben. Dabei sollen alle heute noch nicht baureifen Projekte nach einheitlichen Kriterien überprüft werden.
Nun ist gefragt worden: Warum erst 2007/08? Ein erster Grund ist der: Sie werden im Jahre 2006 über die Höhe der Leistungsvereinbarung mit den SBB für vier Jahre entscheiden. Es ist möglich, dass Sie bei diesem Entscheid so wichtige Projekte wie den Durchgangsbahnhof Zürich, das Projekt Genf-Annemasse (Ceva) oder das Projekt Stabio-Arcisate aufnehmen. Das will der Bundesrat ja nicht, das haben wir Ihnen nicht vorgeschlagen. Aber ich weiss, dass in Ihren Reihen entsprechende Diskussionen stattfinden. Es ist möglich, dass Sie das aufnehmen. Wenn Sie es aber nicht aufnehmen, dann stehen diese für die ganze Schweiz sehr wichtigen Projekte in Konkurrenz zu den von Ihnen hier aufgestockten Projekten für HGV-Anschlüsse.
Ein zweiter Grund ist der: Die Endkostenprognosen für die beiden Basistunnel Gotthard und Lötschberg werden zu diesem Zeitpunkt sehr viel präziser sein. Beim Lötschberg haben wir dann durchgestochen, beim Gotthard sind wir auch viel weiter. Wir wüssten also dann präziser, was an Kosten auf uns zukommt.
Ein dritter Grund ist der, dass die Entwicklung des Güterverkehrs überschaubarer ist, sodass man dann klarer entscheiden kann, ob es beispielsweise einen Wisenbergtunnel braucht oder nicht.
Einige unter Ihnen werden einwenden, dass die Projekte der zweiten Phase des HGV-Anschlusses heute beschlossen und dann trotzdem in die Gesamtüberprüfung aufgenommen werden könnten; schliesslich seien ja, gemäss Bundesratsbeschluss, auch der Hirzel und der Zimmerberg-Basistunnel Bestandteil der Gesamtprüfung 2007/08. Zu diesen Projekten würden auch Beschlüsse vorliegen, die in der Zwischenzeit zurückgestellt wurden. Aber es ist unseres Erachtens inkonsequent, die Prioritäten beim HGV-Anschluss heute mit dem Hintergedanken zu setzen, dass wir sie dann in ein paar Jahren doch wieder infrage stellen. Deshalb beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig empfehle ich Ihnen, am Kredit, welchen der Bundesrat vorgesehen hat, festzuhalten. Damit können wir die vorerst wichtigsten Projekte realisieren.
Die Kommission hat, wie gesagt, massiv aufgestockt. Wenn ich mir nun die Anträge und Begründungen zur Rückweisung genau anhöre, merke ich zunächst einmal, dass ja an die Kommission zurückgewiesen werden soll und nicht etwa an den Bundesrat. Das heisst, dass der Unmut sich eigentlich dagegen richtet, dass die Kommission aufgestockt hat. Deshalb, muss ich Ihnen sagen, ist es viel besser, Sie behandeln jetzt die Vorlage und folgen dem Bundesrat. Dann haben Sie - also diejenigen, die beantragt haben zurückzuweisen - das, was Sie ja eigentlich anstreben. Auf diese Weise erfolgt der Ausbau der Bahninfrastruktur zwar verlangsamt, aber gesichert.
Ich beantrage Ihnen daher, unserer Vorlage zuzustimmen und von einer Rückweisung abzusehen.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je vais aborder trois points principaux qui ressortent de toutes ces discussions. J'aborderai tout d'abord le principe d'extra-territorialité, ensuite le sujet du financement et du coût des infrastructures, et pour finir - comme l'a précisé le Conseil fédéral - les inconvénients du renvoi.
Si l'on compare le réseau ferroviaire européen à un réseau sanguin, on comprend aisément l'importance de ces investissements extra-territoriaux. La Suisse investit de l'autre côté de la frontière pour la Suisse, pour sa mobilité, pour l'accès facilité des touristes à notre pays et, finalement, pour irriguer l'ensemble du territoire. Par exemple, pour le tracé Bienne-Belfort, c'est un investissement de 40 millions de francs, certes, mais qui permet de raccorder la Suisse au TGV Rhin-Rhône qui représente 3 milliards de francs d'investissement par nos voisins européens: comparez ces 40 millions de francs pour se raccorder à 3 milliards de francs, la logique saute aux yeux. La mobilité, c'est une contribution à la croissance économique qui est si nécessaire à notre pays.
Au niveau du financement et du coût des infrastructures, nous avons déjà admis que le plafond de financement des infrastructures ferroviaires allait passer de 4,1 milliards de francs à 8,1 milliards de francs, et ceci totalement indépendamment du dossier des lignes à grande vitesse que nous traitons aujourd'hui. L'influence de ces raccordements sur ce plafond a déjà été estimée par l'administration à 8,5 ou 8,9 milliards de francs, selon l'option que nous prendrons. Il s'agit en fait d'une augmentation limitée de ce plafond de financement de 5 à 10 pour cent, si nous acceptons d'entrer en matière sur ces lignes à grande vitesse pour les années 2010. De plus, au niveau du financement, il faut préciser que la possibilité pour le Conseil fédéral de retarder de cinq ans les investissements, comme le prévoit l'arrêté fédéral, donne à notre gouvernement toute la souplesse pour étaler ces investissements jusqu'en 2020, si nécessaire.
Les inconvénients du renvoi. Il n'y a vraiment pas de raison qui plaide pour un renvoi en commission. Que vous soyez très sensibles aux allègements budgétaires, que vous soyez sceptiques quant au projet de raccordement aux lignes à grande vitesse, que vous soyez contre le principe d'extra-territorialité, il n'y a pas de raison valable de renvoi. Ces raccordements aux lignes à grande vitesse sont nécessaires et les diverses propositions nous permettront de débattre ou de soutenir, selon nos sensibilités, les différentes variantes et propositions qui nous seront soumises lors de l'examen de détail.
La majorité de la commission vous propose la solution des raccordements larges, à 1,3 milliard de francs, comprenant toutes les propositions. Ainsi, pour que vous compreniez bien, il faut préciser qu'est inclus dans cette enveloppe de 1,3 milliard de francs tout d'abord le paquet proposé par le Conseil fédéral - 665 millions de francs, selon Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger -, permettant d'assurer le minimum de nos engagements par rapport aux lignes à grande vitesse et permettant d'engager des travaux. Est également incluse dans la proposition de la majorité la solution dite des 18 cantons, à 990 millions de francs. Je vous rappelle que cette solution a été acceptée par la majorité de la Commission des finances. Elle correspond exactement à la proposition Walker Felix, président de la Commission des finances, qui a été déposée en plénum. Cette solution a aussi l'avantage de tenir compte d'un allègement budgétaire de l'ordre de 300 millions de francs. Elle a été acceptée par une large majorité de notre Commission des transports et des télécommunications. Elle est incluse dans ces 1,3 milliard de francs.
Et, enfin, sont inclus dans cette enveloppe de la commission, qui vous est proposée par notre majorité, le tracé Zurich-Winterthour, ainsi que les noeuds ferroviaires Lausanne et Genève, assurant ainsi un équilibre des investissements entre les principaux centres urbains de notre pays.
Le retour en commission, c'est un peu le blocage des raccordements aux lignes à grande vitesse, car il n'y a rien de nouveau à attendre de nos travaux de commission, le Conseil fédéral nous l'a dit. Vous aurez tous les choix possibles lors du débat de fond.
Si vous me permettez en conclusion une formule clin d'oeil, je vous dirai qu'il est temps que nous mettions un grand frein à cet immobilisme en matière de lignes à grande vitesse.
Au nom d'une large majorité de la commission, je vous demande donc de rejeter les propositions de renvoi.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte noch einige Aussagen zu den Rückweisungsanträgen bzw. zu den Begründungen machen, die gestern hier vorgetragen wurden, zunächst einmal zu den Rückweisungsanträgen als solchen: Die Kommission hat diese Vorlage mit 19 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen verabschiedet, und es erstaunt mich schon ein wenig, dass gestern Leute hier für Rückweisung argumentiert haben, die in der Kommission noch zustimmten. Das gilt insbesondere für den Rückweisungsantrag Hegetschweiler aus der freisinnig-demokratischen Fraktion.
Nun zum wahrscheinlich wichtigsten Argument - auf jeden Fall hört man es am häufigsten -, warum man diese HGV-Mittel zugunsten anderer Bahnprojekte nicht vollständig ausgeben sollte: Hier hat die Kommission auch eine andere Auffassung als der Bundesrat. Wir gehen davon aus, dass es einen gültigen Volksentscheid gibt. Der ist 1998 gefällt worden, im Rahmen der FinöV-Vorlage. Herr Theiler, auch wenn in dieser Vorlage fast nichts Präzises steht: Was präzis drinsteht, ist der Betrag von 1,2 Milliarden Franken, den man für HGV-Anschlussprojekte ausgeben will und ausgeben muss. Die Kommission ist der Meinung, dass dies - und ich schaue jetzt vor allem die Damen und Herren der SVP-Fraktion an, die sich sonst ja so gerne auf Volksentscheide berufen - ein Volksentscheid ist, der gilt. Das Volk hat 1,2 Milliarden Franken für HGV-Anschlüsse bewilligt und hat uns diese Summe nicht einfach so zur Disposition gestellt, dass wir sie auch anderswo im Land, wo es auch wichtige Projekte gibt, ausgeben können.
Das ist der Grund, warum die Kommission letztendlich eben das volle Anschlussprogramm beschlossen hat, in Übereinstimmung notabene zu dem, was bei der Vernehmlassung ganz eindeutig herausgekommen ist: Die grosse Mehrzahl der Vernehmlassenden will, dass diese HGV-Anschlüsse so wie dem Volk versprochen realisiert werden.
Herr Baader Caspar, der nicht Mitglied der Kommission war und hier deshalb auch hörbar mit wenig Sachkenntnis argumentierte, hat gesagt, wir müssten richtig, d. h. wirtschaftlich, investieren. Herr Baader, es scheint Ihnen entgangen zu sein, dass es - im Gegensatz zu anderen grossen Bahnprojekten - hier für jedes einzelne Projekt betriebs- und volkswirtschaftliche Berechnungen gibt, die allesamt den Wirtschaftlichkeitsnachweis erbringen. Das müssten Sie bei anderen Projekten vielleicht auch einmal fordern. Hier jedenfalls ist der Wirtschaftlichkeitsnachweis erbracht worden.
Auch Ihre Aussagen zur Bevorschussungslimite muss ich der Wahrheit zuliebe korrigieren. Die Bevorschussungslimite im FinöV-Fonds wird nicht wegen den HGV-Projekten von 4,2 auf 8,1 Milliarden Franken erhöht, sondern wegen der Neat. Eine allfällige zusätzliche Erhöhung der Bevorschussungslimite wegen den HGV-Anschlüssen bewegt sich in der Grössenordnung von 100 oder 200 Millionen Franken. Das ist, gemessen am Ganzen, eine Bagatelle.
Auch Ihr Rückgriff auf die SBB, Herr Baader, wonach Sie uns den Rat gegeben haben, wir sollten einfach das machen, was die SBB für richtig finden: Dann könnten wir die ganze Bahnpolitik an die SBB abtreten und als Parlament in den Ausstand treten. Aber wir müssen noch andere Kriterien, z. B. regionalpolitische, standortpolitische, aussenpolitische und demokratiepolitische Argumente, beachten, welche für die SBB als Betrieb nicht, für uns als Parlament aber schon relevant sind.
Noch ein letztes Wort: Der Kommission lagen diese Rückweisungsanträge nicht vor, aber ich bin sicher, dass ich im Sinne dieser Mehrheit von 19 zu 4 Stimmen spreche, wenn ich Sie bitte, diese Anträge abzulehnen. Die Kommission bittet Sie auch deshalb darum, damit mit diesem vierten FinöV-Projekt endlich vorwärts gemacht werden kann.
Wenn Sie die Vorlage noch einmal zur Hand nehmen würden, die man damals den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ins Haus geschickt hat, würden Sie sehen, dass wir uns jetzt mitten in der Hauptbauphase befinden müssten, wenn es so gemacht worden wäre, wie es damals besprochen wurde. Dann wären ein Drittel oder ein Viertel dieser HGV-Anschlüsse bereits gebaut. Wir haben etwa vier Jahre Verzug, und wenn Sie jetzt Rückweisung beschliessen, verursachen Sie noch einmal einen Verzug von zwei, drei oder vier Jahren. Das ist einfach nicht mehr zumutbar!
Ich bitte Sie also, die Rückweisungsanträge abzulehnen und damit Eintreten zu beschliessen.
Maitre Jean-Philippe · 1VP-M · Nationalrat · Genf · Christlichdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Le président (Maitre Jean-Philippe, président): Nous votons sur les propositions de renvoi à la commission. Nous considérons qu'elles valent autant pour le projet 1 que pour le projet 2. Par ailleurs, sur le plan matériel, la proposition de renvoi Hegetschweiler et celle du groupe UDC ont la même teneur.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der SVP-Fraktion/Hegetschweiler .... 56 Stimmen
Dagegen .... 124 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Le président (Maitre Jean-Philippe, président): Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger devant nous quitter à 8 heures 45, la discussion par article est renvoyée à une date ultérieure.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu