03.076
Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG)
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Bundesgesetz über die Fachhochschulen
Loi fédérale sur les hautes écoles spécialisées
Art. 4 Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 4 al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nos conseils respectifs ont examiné la loi et les divergences avec beaucoup d'attention. Il y va, d'abord, de la réputation de nos hautes écoles spécialisées, dans un contexte de concurrence grandissante et d'exigence de qualité. Il s'agit, ensuite, de faire cohabiter, je vous le rappelle, sous un même toit des domaines de formation très différents - songeons au domaine des soins ou des arts -, que nous traitons de manière similaire aux études techniques. Enfin, il s'agit de leur adaptation au processus de Bologne, avec notamment une volonté d'obtenir un niveau de "bachelor" qui donne accès à un emploi - "berufsqualifizierend".
La première divergence concerne donc l'article 4 alinéa 2. Il y est précisément question de diplômes, donc du "bachelor", qui devrait attester d'une "qualification professionnelle". Selon le Conseil fédéral et le Conseil national, nous devons faire preuve d'une certaine souplesse, car, en intégrant les domaines de la musique et, plus largement, celui des arts, nous avons affaire à des étudiants qui ne peuvent exercer leur métier au terme du cycle "bachelor" et qui doivent aller jusqu'au "master" avant de pouvoir intégrer le monde professionnel. Certains membres de la commission craignent que l'on aboutisse avec le temps à 80 pour cent d'étudiants qui terminent avec un "master" - ce qui n'était pas notre objectif.
Permettez-moi de poursuivre en allemand, car on m'a demandé de préciser notre proposition pour le Bulletin officiel.
Es darf auf keinen Fall die Meinung entstehen, dass der Bachelor als ein Billigabschluss betrachtet wird. Herr Fumeaux hat immer gesagt und betont, dass die Qualität des Bachelors nicht unter dem Niveau des heutigen Fachhochschuldiploms liegen dürfe. Wenn wir der Formulierung "in der Regel" zustimmen, betonen wir gleichzeitig, dass Ausnahmen auch wirklich Ausnahmen sein sollen.
J'ai juste encore quelque chose à dire sur l'article 4 alinéa 3: le Conseil national souhaite préciser que le "master" doit non seulement transmettre des connaissances approfondies et spécialisées, mais également former les étudiants dans le domaine de la recherche appliquée.
La commission vous demande de suivre la décision du Conseil national.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 5
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. b
b. eine eidgenössische oder eidgenössisch anerkannte Maturität und in der Regel eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermittelt. Über Ausnahmen bestimmt das Departement.
Abs. 2, 3 Bst. b
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Stadler, Fetz, Ory)
Abs. 1 Bst. b
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Fetz
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 5
Proposition de la majorité
Al. 1 let. b
b. une maturité fédérale ou une maturité reconnue par la Confédération ainsi que, en règle générale, une expérience du monde du travail d'une année au moins, qui fournit à l'intéressé des connaissances professionnelles pratiques et théoriques dans une profession apparentée au domaine d'études. Le département règle les exceptions.
Al. 2, 3 let. b
Maintenir
Proposition de la minorité
(Stadler, Fetz, Ory)
Al. 1 let. b
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Fetz
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
A l'article 5 alinéa 1 lettre b, le Conseil national a, à une forte majorité, appuyé le Conseil fédéral - nous avons aussi une minorité dans notre conseil - dans sa volonté de limiter l'accès aux HES aux détenteurs d'une maturité professionnelle, afin de bien ancrer la spécificité d'une formation duale comme porte d'entrée aux HES. Dès lors, il a rejeté toute tentative d'assouplissement telle que nous l'avions prévue avec la possibilité d'acquérir une formation pratique jusqu'à la fin de l'obtention du diplôme; c'était la décision du Conseil des Etats.
Nous avons donc repris la discussion, en évoquant aussi les nombreuses prises de position de milieux des arts et de la santé, insistant sur l'importance de laisser à des gymnasiens l'opportunité d'intégrer une formation plus pratique que celle de l'université. Des jeunes, qui ont dû prendre une option déjà après la sixième année scolaire, ne sont pas toujours à même de faire le bon choix. Offrir des passerelles est aussi un des objectifs que nous avons voulu intégrer dans la loi sur la formation professionnelle.
Certains gymnasiens souhaitent donc poursuivre leur formation dans une HES, mais présentent évidemment un déficit dans le domaine pratique qui rend leur engagement par un employeur tout à fait illusoire. En intégrant une année de pratique durant les études en HES, certes cela prolonge les années d'étude avant le "bachelor", mais cela permet de tenir compte des différentes exigences et des différents besoins.
Ein Berufspraktikum ist für Maturandinnen und Maturanden unerlässlich. In der Praxis stehen aber zu wenige Praktikumsplätze zur Verfügung. Einige Unternehmen scheuen zudem den hohen Betreuungsaufwand für Maturandinnen und Maturanden, die keine Berufserfahrung aufweisen. In gewissen Studienbereichen ist es nicht möglich, ja sogar gefährlich, ein Praktikum zu absolvieren, bevor berufliche Kompetenzen in die Fachhochschulbildung integriert und geübt werden können, zum Beispiel bei Physiotherapeuten und generell im Bereich der Gesundheit.
Weiter befürchten viele, dass die heutige Regelung geeignete Anwärterinnen und Anwärter von einem Fachhochschulstudium abhalten könnte. Es muss klar sein, dass sowohl das BBT wie auch wir auf keinen Fall das Profil der Fachhochschulen schwächen wollen, aber wir meinen, dass eine gewisse Flexibilität einfach der Realität entspricht.
Um beiden Sensibilitäten Rechnung zu tragen, hat Peter Bieri eine Kompromisslösung vorgeschlagen, die - so hoffen wir - unseren Rat, der sich ja grossmehrheitlich für eine gewisse Flexibilität geäussert hat, aber eben auch den Nationalrat überzeugen sollte. Wir kommen dem Nationalrat etwas entgegen, indem wir ein "in der Regel" einführen und also nur Ausnahmen annehmen, die vom Departement bestimmt werden müssen.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Ich ersuche Sie namens der Minderheit, bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b dem Antrag der Minderheit zu folgen; dieser entspricht der Fassung des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates. Der Nationalrat hat dieser Fassung mit einem Stimmenverhältnis von 155 zu 18 zugestimmt. Sie entspricht auch einem Anliegen der Berufsmatura-Absolventen, der Berufsschulen, der Fachhochschulen, der Berufs- und der Wirtschaftsverbände. Ein Einbruch hier, wie ihn die Mehrheit fordert, ist ein falsches Signal.
Noch eine Vorbemerkung: Ich habe während zwölf Jahren als Erziehungsdirektor sämtliche Reformen im Berufsbildungsbereich und auch im Zusammenhang mit sämtlichen Lehrstellenbeschlüssen hautnah miterlebt und zum Teil auch mitgestaltet. Auch war ich zwölf Jahre Mitglied eines Technikumsrates und habe damals die ganze Vorbereitung der Fachhochschulreform miterlebt. All diese Reformen liefen immer unter einem einzigen Motto: Attraktivitätssteigerung des Berufsbildungssystems. Wir haben bei jeder Gelegenheit die Qualität unseres dualen Bildungssystems beschworen.
Ich möchte jetzt für den Antrag der Minderheit folgende spezielle Begründungen anführen:
1. Der Weg zur Fachhochschule führt grundsätzlich über die Berufslehre und die Berufsmaturität. Es ist somit richtig, wenn den Berufsmatura-Absolventen der prüfungsfreie Zugang zu den Fachhochschulen offen steht, denn genau dieses spezielle Profil haben wir einmal den Fachhochschulen gegeben: gleichwertig, aber nicht gleich wie die Universitäten.
2. Das Ausbildungsprogramm der Fachhochschulen basiert exakt auf der Grundlage der Berufserfahrung. Auch dies gehört ganz zum speziellen Profil unserer Fachhochschulen. Soll sich nun das Ausbildungsprogramm nach der Ausnahme - das heisst nach den gymnasialen Maturanden - oder nach der Regel richten? Dies ist die Frage.
Es wäre schon eigenartig, wenn die Fachhochschule sich nach jenen richten müsste, die ohne Berufserfahrung in die Fachhochschule eintreten.
3. Auch die Minderheit - das möchte ich betonen - steht zum prüfungsfreien Zugang der gymnasialen Maturanden zu den Fachhochschulen. Das möchte ich vor allem dem Kommissionsmitglied Eugen David sagen. Wir stehen zu einem prüfungsfreien Zugang. Gymnasiale Maturanden sind durchaus eine wertvolle Bereicherung unserer Fachhochschulen. Aber wir verlangen wie der Bundesrat und der Nationalrat, dass die einjährige Arbeitswelterfahrung, welche berufspraktische und berufsspezifische Kenntnisse vermittelt, bei Studienbeginn ohne irgendwelche "gummige" Ausnahmeregelung erfüllt ist.
4. Ich sage ganz offen und ehrlich, dass ich auch nicht will, dass die Fachhochschulen zum Überlaufbecken für die Absolventen der gymnasialen Matura werden. Wie meine ich dies? Es gibt heute bei den Universitäten und den ETH immer noch Vorbehalte gegenüber der neuen Maturität, auch wenn diese nicht mehr unbedingt neu ist. Bei den Zwischenprüfungen werden die Schrauben auch angezogen; davon konnte ich mich bei verschiedenen Gesprächen überzeugen. Es ist somit nicht nur eine theoretische Möglichkeit, dass dann auf die Fachhochschulen ausgewichen wird, wird doch an den Fachhochschulen der prüfungsfreie Zugang gewährleistet. Ich denke deshalb, dass es legitim ist, wenn die Fachhochschulen auch ihrerseits Zugangsvoraussetzungen im Sinne der einjährigen Arbeitswelterfahrung definieren können. Diese Zugangsvoraussetzungen dürfen nun auch nicht mit einer Ausnahmeregelung durchlöchert werden.
5. Von der Mehrheit werden vor allem auch fehlende Praktikumsplätze geltend gemacht. Hier denke ich, dass es auch für viele aus der Wirtschaft unbestritten ist - entsprechende Gespräche habe ich geführt -, dass die Wirtschaft hier bei den Praktikumsplätzen in der Pflicht steht. Wir haben doch zu Beginn der Berufslehre eine ganz ähnliche Situation: Lehrbetriebe nehmen eine Ausbildungsverantwortung für viele Schulabgänger auch ohne entsprechende Vorkenntnisse wahr. Auch diese nützen dem Lehrbetrieb noch nichts, wenn man überhaupt von "nützen" sprechen darf, wie dies jetzt beim Praktikum vor dem Fachhochschuleintritt von der Mehrheit immer wieder geltend gemacht wird.
Wir fordern zu Recht immer eine engere Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und der Wirtschaft. Das Zurverfügungstellen von Praktikumsplätzen gehört doch zu einer solchen Zusammenarbeit. Die Meinung der Minderheit wird von den Wirtschaftsverbänden unterstützt. Das Gleiche gilt für den Schweizerischen Gewerbeverband; dessen Direktor hat das heute mir gegenüber nochmals unterstrichen. Deshalb dürfte der Entscheid des Nationalrates auch mit dieser Deutlichkeit, mit 155 zu 18 Stimmen, ausgefallen sein.
Noch eine letzte Bemerkung: Der Zugang zu den Universitäten und den ETH führt grundsätzlich über die gymnasiale Maturität; das ist richtig so. Der Zugang für Berufsmaturanden ist die Ausnahme, aber auch der Zugang für Berufsmaturanden ist mit einer Ergänzungsprüfung möglich. Diese Prüfung ist aber vor Studienbeginn abzulegen; so will es die entsprechende Verordnung, und so betrachte ich es persönlich auch als richtig. Ich will nun auch aus grundsätzlichen Überlegungen die gymnasialen Maturanden und die Berufsmaturanden gleich behandeln. Das heisst, dass wir die gymnasialen Maturanden beim Zugang zu den Fachhochschulen nicht privilegieren dürfen. Wir schwören immer wieder auf das duale Berufsbildungssystem. Dazu gehört auch das spezielle Profil unserer Fachhochschulen.
Ich bin gegen eine Verwässerung im Sinne der Kommissionsmehrheit. In Deutschland sind die Unterschiede zwischen Fachhochschulen und Universitäten heute praktisch verwischt. So hat es auch vor kurzem sogar ein Rektor einer Fachhochschule in Deutschland geschildert und beklagt. Wollen wir uns auch in der Schweiz in diese Richtung bewegen? Ich meine nein! Tragen wir deshalb gerade jetzt zu unseren Fachhochschulen Sorge! Nach einer schwierigen Aufbauphase sind die Fachhochschulen jetzt auf dem Wege, den Bologna-Prozess umzusetzen. Senden wir gerade deshalb heute keine falschen Signale aus!
Ich ersuche Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Als Vertreter der Mehrheit muss ich zugeben, dass wir - der Ständerat - solch deutliche Worte, wie sie jetzt Herr Kollege Stadler gesprochen hat, in der ersten Lesung nicht gehört haben. Wir müssen zugeben, dass wir im Gegensatz zum Nationalrat dem ganzen Umfeld und dem Stellenwert des dualen Berufsweges zu wenig Rechnung getragen haben: indem wir die Anforderung bezüglich Praktikum doch sehr stark gelockert haben und indem wir damals vorgeschlagen haben, dass die Berufskenntnisse oder die Arbeitswelterfahrung bis spätestens vor dem Diplomabschluss erworben werden sollen. Ich glaube, dass wir da wirklich einen Fehler gemacht haben und dass wir den nun korrigieren sollten.
Ich bin genau der gleichen Meinung wie mein Vorredner: Die Fachhochschulen dürfen nicht zum Überlaufgefäss für gymnasiale Maturanden werden, sondern sie sollen in erster Linie die Karrieremöglichkeit für jene sein, welche eine Berufslehre machen. Die Schulen und die Lehrprogramme sollen auf die Berufsmaturanden ausgerichtet sein und nicht auf Absolventen einer gymnasialen Matura. Nun ist es aber so, dass die Anforderungen der Praxis, auch wenn die Stossrichtung der Minderheit an sich richtig ist, manchmal etwas anders sind. Die Realität folgt eben nicht immer einem theoretisch schönen Modell, sondern es gibt hier gewisse Graubereiche.
Ich möchte Ihnen nun drei Gründe für den Antrag der Mehrheit anführen. Die Mehrheit will auch an der Regel festhalten, dass die Arbeitswelterfahrung vor Beginn des Studiums an einer Fachhochschule gemacht werden muss. Es geht nun um die Frage, ob es nicht doch sinnvoll wäre, einen gewissen Spielraum zu geben. Hier die drei Gründe dafür:
Als erster Grund ist festzuhalten, dass Fachhochschulen nicht gleich Fachhochschulen sind. Im ganzen Spektrum der Fachhochschulen gibt es solche für Künste, Wirtschaft, Technik und Soziales. Bei diesen unterschiedlichen Fachhochschulen sind die Voraussetzungen nun mal anders, und deshalb sollten wir den Spielraum in Bezug auf die Notwendigkeit eines Praktikums belassen.
Der zweite Grund ist der, dass es - obwohl dies von den Vorrednern jetzt bestritten worden ist - nun einmal ungewiss ist, ob es dann jeweilen genügend Praktikumsstellen hat. Auch diesem Umstand sollte man mit dem Spielraum und mit der Regelung, dass Ausnahmen in der Kompetenz des Departementes liegen, Rechnung tragen.
Der dritte Grund ist an und für sich ein Punkt, der immer wieder zur Diskussion gestellt wird, jetzt aber vielleicht etwas übersehen wird. Es handelt sich um die ganze Problematik der Kombination von Militärdienstleistung und Studium an einer Fachhochschule. Wir waren mit der Sicherheitspolitischen Kommission beim diesjährigen Truppenbesuch unter anderem bei der Rekrutenschule in Birmensdorf, und da hat uns ein Rekrut seine Situation geschildert. Es war auch einer, der die gymnasiale Matura gemacht hat. Er sagte, er hätte nach Abschluss der Rekrutenschule nun neun Monate Zeit, um einen Teil des Praktikums zu absolvieren, wenn er nicht das ganze Jahr auf einmal machen müsste. Nun muss er aber das ganze Jahr auf einmal machen, und damit verliert er wegen dieser drei Monate, die er da nicht reinbringt, wieder ein volles Jahr. Mit einer Ausnahmeregelung könnte er diese neun Monate Praktikum machen, das Studium an der Fachhochschule beginnen und die restlichen drei Monate später nachholen.
Wir haben verschiedene Ziele in unserem Ausbildungssystem. Ein Ziel ist es auch, dass wir die Ausbildungszeit - vor allem auch im Vergleich zum Ausland - eher verkürzen. Mit solchen - ich sage es nun etwas überzeichnet - sturen Regeln tragen wir natürlich nichts zur Optimierung der Ausbildungszeit bei. Ich möchte daher doch festhalten, dass das Prinzip, das wir hier mit der Mehrheit aufrechterhalten, richtig ist: Das Praktikum soll "in der Regel" vor dem Beginn des Studiums an der Fachhochschule absolviert werden, aber wir sollten einen gewissen Spielraum für spezifische Situationen beibehalten.
Darum bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Ory Gisèle · Mit-F · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
La question de l'année de formation pratique pour les gymnasiens qui veulent entrer dans une HES a suscité beaucoup de débats en commission aussi. Cela se comprend, car cela touche un point fondamental de la réflexion que nous avons voulu mener en matière d'enseignement professionnel. Lorsque la réflexion sur la création des HES a commencé, il était clair que l'un des objectifs prioritaires était de revaloriser les filières pratiques et de permettre aux jeunes sortant des écoles professionnelles d'acquérir un très bon niveau de qualification professionnelle. La filière normale des HES, c'est la maturité professionnelle. Les programmes des HES correspondent à cette manière de voir et ne sont pas adaptés à des connaissances gymnasiales. Les gymnasiens peuvent entrer dans les HES, mais cela doit rester minoritaire, voire exceptionnel.
Si l'on accepte les maturités gymnasiales sans demander de formation complémentaire pratique, on aura plusieurs conséquences défavorables.
Premièrement, le manque de connaissances pratiques des gymnasiens risque de faire baisser le niveau des HES en ce qui concerne le travail pratique. En effet, au niveau HES, les jeunes professionnels ont déjà une excellente connaissance de leur métier; ils n'en sont plus à apprendre à tenir un tournevis. Les gymnasiens ne peuvent pas rattraper leur retard aussi facilement. Il y aurait donc dans les classes des gens qui ne pourraient pas suivre tous les cours.
Deuxièmement, l'arrivée massive des gymnasiens tend déjà aujourd'hui à élever le niveau théorique des HES et à en écarter les jeunes qui sont moins doués théoriquement mais qui ont de bonnes aptitudes pratiques. Cette évolution rendrait l'accès aux HES plus difficile pour les apprentis de notre pays. Or justement, nous avons voulu valoriser le savoir pratique à travers les HES. En n'exigeant pas des gymnasiens qu'ils soient à la hauteur en pratique à leur entrée dans les HES, on nierait la qualité et la valeur des connaissances acquises au niveau de la formation professionnelle. Ce serait exactement le contraire de ce qu'on voulait.
Troisièmement, on créerait une confusion entre les filières et on ne distinguerait plus clairement en quoi les HES sont différentes des universités. Elles pourraient même devenir des universités de seconde zone, dans lesquelles se trouveraient les gymnasiens qui ne veulent pas aller à l'université. On affaiblirait ainsi clairement l'image des HES. Le risque de voir arriver des gymnasiens en grande quantité dans ces filières est très élevé. C'est déjà le cas actuellement. Certaines HES ont jusqu'à 30 pour cent de gymnasiens dans les classes. D'autres pays européens en ont aussi fait l'expérience - l'Allemagne en est un exemple.
Quatrièmement, les étudiants ne seraient plus sur un pied d'égalité. En effet, les jeunes qui ont obtenu une maturité professionnelle ne peuvent être admis dans les universités qu'après avoir fait une année passerelle et avoir subi un examen. Il est donc normal que les gymnasiens qui veulent entrer dans une HES doivent aussi faire une année passerelle pour acquérir une formation pratique et avoir un niveau suffisant pour entrer. L'osmose doit aller dans les deux sens, elle ne doit pas être à sens unique.
La version proposée par le Conseil national est donc cohérente avec la réflexion qui a été menée jusqu'à maintenant dans le domaine de la formation professionnelle.
La possibilité de faire cette année pratique en cours d'études a aussi été beaucoup discutée. Les milieux de la formation professionnelle, et en particulier ceux de mon canton, y sont catégoriquement opposés. L'argument le plus souvent avancé a été qu'il était difficile de trouver des places de stage, en particulier pour des gymnasiens qui n'ont pas le savoir-faire pratique. En réalité, les offices cantonaux de la formation professionnelle disposent d'un vaste réseau d'entreprises avec des formatrices et des formateurs qualifiés. En outre, le niveau secondaire II est prêt à organiser, contrôler et valider cette année de formation. Les écoles professionnelles sont parfaitement capables d'offrir la base de formation professionnelle nécessaire pour que les gymnasiens puissent faire leur année passerelle avant d'entrer dans une HES. Elles disposent aussi de formations professionnelles accélérées.
Pour être cohérent avec le système éducatif actuel, il faut que ce soit le degré inférieur qui prépare les élèves à entrer dans le degré supérieur. Ce sont donc les écoles professionnelles qui doivent préparer les porteurs de maturité gymnasiale à entrer dans les HES. C'est ce qu'on a fait dans l'autre sens, puisque ce sont les gymnases qui ont reçu la mission d'organiser les passerelles et les compléments et examens permettant aux porteurs de maturité professionnelle d'accéder aux universités et aux EPF. La majorité des cantons romands sont déjà organisés de cette manière. Une année de stage en cours d'études poserait d'ailleurs bien d'autres problèmes d'organisation; en particulier, il faudrait déterminer qui la valide et la contrôle. En outre, ce serait une interruption dans le cours des études. Enfin, il se pourrait aussi que cela ne soit pas tout à fait conforme à l'esprit de Bologne, puisque cela ajouterait une quatrième année d'études avec le "bachelor".
La Conférence suisse des offices de formation professionnelle soutient le point de vue du Conseil national, et l'Union suisse des arts et métiers, organisation faîtière des petites et moyennes entreprises, aussi. Le Conseil national a été très clair puisqu'il a voté cette disposition par 155 voix contre 18.
Je vous propose donc de vous rallier à la décision du Conseil national.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Ich habe zwei Bemerkungen:
1. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass wir dieses Geschäft heute abschliessen müssen, weil die nationalrätliche Kommission am Dienstagmorgen tagt und Herr Bundespräsident Deiss am Montag nicht im Rat sein kann.
2. Ich bin nach dem neuen Reglement von Amtes wegen verpflichtet, das Beschlussquorum festzustellen. Wir sind im Moment gerade noch beschlussfähig. Ich bitte Sie, bei Ihren Voten der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Zeit bereits vorgerückt ist und viele Mitglieder dringend nach Hause müssen.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
Ich versuche, mich kurz zu fassen. Ich unterstütze die Mehrheit unserer Kommission.
Ich glaube, die Stimmenverhältnisse im Nationalrat sollten hier nicht als Argument herangezogen werden. Der vorliegende Antrag unserer Kommission ist wesentlich anders als ihr Antrag in der ersten Runde. Es wurde ein Versuch gemacht, einen Kompromiss zu finden. Ich glaube, wir müssen nicht davon ausgehen, dass der Nationalrat diesen Kompromiss automatisch ablehnen wird. Wir sollten die Arbeit, die in der Kommission gemacht worden ist, würdigen.
Zur zweiten Sache: Es geht hier, glaube ich, um eine Frage des Föderalismus. Das wurde bis jetzt nicht erwähnt. Die Lage in den Kantonen ist sehr unterschiedlich: Es gibt Kantone, in denen 16 oder 18 Prozent der Jugendlichen die Matura absolvieren; es gibt aber auch Kantone, in denen mehr als 30 Prozent - 33 oder 34 Prozent - die Matura absolvieren. Das ist eine ganz andere Ausgangslage. Wir müssen, glaube ich, wenn wir föderalistisch sein wollen, Auswege für die Kantone finden, in denen der Prozentsatz sehr hoch ist. Man sollte davon ausgehen, dass es in diesen Kantonen wichtig ist, dieser grossen Anzahl von Jugendlichen eine flexiblere Lösung anzubieten. Wir sollten sie nicht in ein Universitätssystem zwingen, in dem sie ihr Studium sowieso nicht abschliessen, aus dem sie dann vielleicht nach ein paar Jahren ohne Abschluss abgehen werden, was mit hohen Kosten für die Gemeinschaft verbunden ist. Die Kantone Tessin, Genf usw. kennen dieses Problem, weil sie eine enorm hohe Anzahl von Maturanden haben. Es geht hier also darum, eine flexiblere Lösung mit Ausnahmeregelungen für dieses System zu finden. Die Fachhochschulen in diesen Kantonen brauchen doch eine solche Möglichkeit, damit sich solche Studenten bei ihnen einschreiben können.
Letzte Bemerkung: Die Möglichkeiten, während einem Jahr ein Praktikum zu absolvieren - das wurde schon gesagt -, sind sehr begrenzt, besonders in Berufen wie in der Informatik, im Ingenieurwesen, bei Architekten, in Gesundheitsberufen und sozialen Berufen. Es ist besonders schwierig - und das wird auch zukünftig nicht gelöst werden können -, Praktikumsmöglichkeiten für ein Jahr zu finden, weil es für die Firmen natürlich nach wie vor wenig interessant sein wird, Praktikanten nur für ein Jahr zur Verfügung zu haben. Wir müssen also keine Mauer errichten, die diesen Maturanden die Möglichkeit, an die Fachhochschulen zu gehen, verbieten würde.
Je crois que la flexibilité est une richesse dans un pays et dans la formation. Les statistiques nous disent que la majorité de nos concitoyens changent de profession au moins une fois dans leur vie, et je crois qu'il faut, aussi au niveau des études, leur donner le plus de flexibilité possible. Cela ne peut que faire du bien à notre pays.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Ich möchte Ihnen vorerst im Nachgang zu dem, was der Präsident Ihres Rates gesagt hat, danken, wenn Sie die Beratung heute vorantreiben können. Ziel ist es für mich, das System von Bologna im nächsten Herbst einführen zu können. Das bedingt, dass das Parlament das vorliegende Gesetz im Dezember noch verabschiedet. Denn es müssen dann noch die Verordnungen gemacht werden, die drei Monate in die Vernehmlassung geschickt werden müssen. Wir wollen das Gesetz auf den 1. Juli des nächsten Jahres einführen können. Ich bedaure, dass ich am nächsten Montag für den Nationalrat "programmiert" bin. Somit bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie diese Beratung heute zu Ende führen können.
Hier geht es nun um die Frage des Systems. Ich glaube, Sie müssen die Signale richtig setzen. Wir wollten nämlich, als es um die Fachhochschulen ging, eine zweite Säule in unserem System aufbauen, unter dem Motto "andersartig, aber gleichwertig". Deshalb geht es darum, diese Andersartigkeit auch zu bestätigen. Es geht auch um die Durchlässigkeit, wie es Frau Langenberger gezeigt hat, denn es ist durchaus notwendig, jenen, die sich "umpolen" möchten, die Gelegenheit dazu zu bieten. Aber die "Umpolung" ist in einem System, das so hoch entwickelt ist wie unseres, doch eher der Ausnahmefall und nicht die Regel. Das System sollte sich nicht nach diesen Bedürfnissen richten, sondern umgekehrt. Wichtig ist, dass die Durchlässigkeit garantiert ist.
Andersartigkeit heisst, dass die Voraussetzungen anders sind. Bei den Universitäten geht man von einer theoretischen, gymnasialen Ausbildung aus, bei den Fachhochschulen von einer praktisch ausgerichteten, also einer dualen Ausbildung. Somit kann man dieser Andersartigkeit nur genügend Rechnung tragen, wenn man auch dazu steht, dass bei einem Wechsel vom einen System ins andere zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. Wer mit einer Berufsmatura eine Universität besuchen will, muss gewisse Fächer nachholen, Mathematik usw. Es würde niemandem in den Sinn kommen zu sagen, er könne die Mathematik nach dem zweiten oder dritten Universitätsjahr nachholen. Man wird ihm sagen: Sie brauchen das zu Beginn. Und genau dasselbe gilt für die Fachhochschulen, wo man davon ausgeht, dass die Qualifikation, die man mitbringt, eine praktische ist und dass sie eben vorher schon vorhanden ist. Deshalb bitte ich Sie, dem Beschluss des Nationalrates, das heisst der bundesrätlichen Fassung, zuzustimmen.
Das Argument der Praktikumsplätze ist sicher ein Argument, das zu berücksichtigen ist, und der Auftrag der Fachhochschulen besteht darin, den Praktikantinnen und Praktikanten bei der Suche zu helfen. Das ist auch schon in der Verordnung vorgesehen. Wir werden übrigens mit dem BBT prüfen, ob zusätzliche Regelungen auf Verordnungsstufe notwendig sind, um eine gute Abwicklung dieser Anforderung ermöglichen zu können. Gefordert ist hier eine engere Zusammenarbeit zwischen den Fachhochschulen und den Unternehmen, um eine gezielte Politik der Vermittlung von Praktikumsplätzen zu bewerkstelligen. Aber dies ist unseres Erachtens durchaus möglich, und wir wollen das unterstützen.
Ich glaube, wir befinden uns auch am Beginn einer wichtigen Phase der Gesetzgebung, der Organisation unseres Hochschulsystems. Wir sind auf dem Weg zur Gestaltung der Hochschullandschaft, und ich werde mich dafür einsetzen, dass man die Eigenarten, die Spezialitäten, der beiden Hochschulsysteme wahren wird, denn wir haben nicht die Mittel, zweimal das Gleiche zu tun. Wir wollen zwei Pfeiler, von denen jeder seine Eigenart hat, und es ist wichtig, dass wir hier die richtigen Signale setzen.
Deshalb bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 14 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 13 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous vous proposons de maintenir notre décision et de ne pas accroître encore la densité législative. Les conditions s'appliquant aux diplômés d'une école supérieure seront réglées dans l'ordonnance concernant l'admission. Pour le reste, ce n'est pas à la Confédération de formuler les objectifs pédagogiques des HES. Le Conseil fédéral, d'ailleurs, nous demande également de tenir bon.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Es tut mir Leid, dass ich noch diesen Antrag einreichen musste. Aber es ist mir erst kurz vor der Debatte von Erziehungsdirektorenseite mitgeteilt worden, dass ein gewisses Interesse daran bestehe. Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 5 Absatz 2 gemäss Nationalrat und Bundesrat zu entscheiden. Diese Bestimmung betrifft nur die Zulassung zu den GSK-Berufen. Es ist wichtig, hier den Unterschied zu sehen. Diese Zulassung wird durch die Beschlüsse der kantonalen Gesundheits- und Erziehungsdirektoren geregelt. Ich versuche Ihnen jetzt so knapp wie möglich den Unterschied zwischen dem Konzept der Mehrheit Ihrer Kommission und demjenigen von Bundesrat und Nationalrat darzustellen.
Bundesrat und Nationalrat wollen die Zulassungsbestimmung ins Gesetz nehmen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will diese Zulassungsbestimmung erstens in den Übergangsbestimmungen regeln, aber das ist noch nicht die grosse Differenz; die Differenz besteht darin, dass sie zweitens das Ganze auf fünf Jahre beschränken will. Was bedeutet das? Diese Beschränkung bereitet mir und diversen Erziehungsdirektoren Sorge; sie setzt nämlich die vor allem in der Nordwestschweiz und in der welschen Schweiz sehr verbreiteten Diplommittelschulen - neu heissen sie Fachmaturitätsschulen - zeitlich unter enormen Druck. Deshalb ist die Fassung des Bundesrates wesentlich klarer. Wenn man die Beschränkung von fünf Jahren einhält, würde das bedeuten, dass nach Ablauf dieser fünf Jahre der Zugang zu den Fachhochschulen über die Fachmaturitätsschulen nicht mehr möglich wäre. Das wäre wohl auch das Aus dieser Schulen; Schulen der Sekundarstufe II ohne geregelten Zugang zur Tertiärstufe hätten dann keinen bildungspolitischen Sinn mehr.
Deshalb ist das Konzept des Bundesrates und des Nationalrates wesentlich besser, weil diese Fachmaturitätsschulen ganz wichtige Zubringerschulen für die GSK-Berufe sind. Dort werden viele junge Frauen ausgebildet, die nachher, wenn die fünf Jahre abgelaufen sind und die Schulen diesen Zugang nicht mehr ermöglichen, keine Alternative hätten, obwohl sie die Voraussetzungen für die GSK-Berufe mit sich bringen würden.
Das ist die Überlegung, weshalb ich Ihnen beantrage, die Version des Bundesrates und des Nationalrates zu bevorzugen.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Bei mir ist der Zug abgefahren. (Heiterkeit) Es ist relativ wichtig, und ich bin einigermassen erstaunt darüber, dass Frau Fetz, die in der Kommission ist, diesen Antrag hier einbringt. Wir haben das in der Kommission gründlich ausdiskutiert, was wir hier ja nicht machen können.
Es gibt zwei Gründe - einen formellen und einen materiellen - für den Antrag der Kommission: Der formelle Grund ist der, dass es völlig unüblich ist, etwas in ein Gesetz einzubauen, was von einem Dritten beschlossen oder legiferiert worden ist. Das ist formell in einem Gesetz nicht richtig; das gehört in eine Übergangsbestimmung. Der zweite Grund ist diese fünfjährige Übergangsfrist. Wir sind der Meinung, dass innerhalb dieser fünf Jahre die notwendigen Regelungen auf Bundesebene entsprechend erfolgen sollen. Wenn das nicht möglich ist, dann haben wir in diesen fünf Jahren immer noch Zeit, die Frist zu verlängern. Wenn solche Probleme mit den Fristen entstanden sind, dann haben wir immer wieder entsprechende Verlängerungen gemacht. Aber wenn wir hier keine Frist angeben, dann wird auch kein Druck da sein, um so zu handeln, dass diese Aufgaben entsprechend erfüllt werden.
Ich bitte Sie deshalb, nachdem wir das in der Kommission wirklich gründlich diskutiert haben, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich kann das nur bestätigen. Ich wollte das bei den Übergangsbestimmungen erwähnen, aber Herr Maissen hat jetzt gesagt, was ich dort sagen wollte.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Ich möchte den Antrag Fetz unterstützen, d. h. am Entwurf des Bundesrates festhalten.
Einmal wurde diese Bestimmung in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass man dem Rechnung trägt; es sind schliesslich die Kantone, welche die Durchführung zu verantworten haben. Dann ist es so, dass die interkantonalen Zulassungsprofile der spezifischen Vorbildung und den teilweise fehlenden Berufsmaturitäten in den GSK-Bereichen Rechnung tragen. Es wird auch zukünftig Bereiche geben, für die es aus heutiger Sicht keine Berufslehre und damit voraussichtlich auch keine Berufsmaturitäten geben wird.
Herr Maissen, bezüglich der fünf Jahre ist zu sagen: In fünf Jahren wird es vielleicht trotzdem keine Berufsmaturität in Musik, Theater, Malerei, Linguistik oder Psychologie geben. Deshalb sollte man dem Rechnung tragen, indem dies hier in den ordentlichen Teil des Gesetzes übertragen wird. Der Bund wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen darauf hinwirken, dass die Berufsmaturitätsstrukturen im GSK-Bereich noch ausgebaut werden. Aber es hat keinen Sinn, sich Dinge vorzunehmen, die dann kaum realisierbar sind. Deshalb glaube ich, dass der Entwurf des Bundesrates die den Umständen entsprechend beste Lösung ist.
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe eine Frage an den Bundespräsidenten: Wie kommen dann diese Leute, die immer noch keine Berufsmaturität haben, in fünf Jahren in die Fachhochschulen hinein? Das haben Sie bei Artikel 5 Absatz 2 gerade abgelehnt.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Für diese Fälle wird es notwendig sein, dass spezielle Zulassungsbedingungen definiert werden. Sie kommen ja nicht über das Gymnasium hinein, sondern sie kommen über Ausbildungswege hinein, die anders gelagert sind.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Es tut mir Leid, es ist jetzt fast eine Kommissionssitzung, obwohl wir das durchberaten hatten. Es ist so: Wenn diese fünf Jahre abgelaufen sind und es noch nicht geregelt ist, kann man erstens verlängern. Zweitens sind wir der Meinung, dass diese speziellen Zulassungsbedingungen vom Bund her zu regeln sind und nicht aufgrund irgendwelcher Beschlüsse, die man auf einer anderen Ebene einmal gefasst hat.
Darum sind wir der Meinung, dass das von der Kommission vorgeschlagene Vorgehen das richtige sei. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte die Diskussion nicht verlängern, aber es ist nicht so, dass es "irgendwelche Beschlüsse" sind, sondern es sind Beschlüsse der Sanitätsdirektoren- und der Erziehungsdirektorenkonferenz. Das muss klar gesagt sein.
Ich habe nichts gegen die formale Seite, dass es im Anhang sein soll, sondern es geht um die zeitliche Beschränkung auf fünf Jahre. Das ist der Entscheid, den Sie fällen müssen.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 16 Stimmen
Für den Antrag Fetz .... 10 Stimmen
Abs. 3 Bst. b - Al. 3 let. b
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous vous proposons de maintenir notre décision et de ne pas accroître encore la densité législative. Les conditions s'appliquant aux diplômés d'une école supérieure seront réglées dans l'ordonnance concernant l'admission. Pour le reste, ce n'est pas à la Confédération de formuler les objectifs pédagogiques des HES. Je peux encore vous spécifier que le Conseil fédéral nous demande aussi de tenir bon.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Le Conseil fédéral est de l'avis de la majorité de la commission.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 6 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 6 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Nationalrat verlangt die explizite Aufnahme des Begriffes "Teilzeitstudium" statt "berufsbegleitendes Studium". Er will dadurch die Möglichkeit familienbegleitender Studien und den dahinterstehenden Auftrag der Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau stärker betonen.
Diese Fassung beinhaltet keine inhaltliche Differenz zu unserem Beschluss. Wir bitten Sie deshalb, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 7 Abs. 5
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 7 al. 5
Proposition de la commission
Maintenir
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous devons protéger notre formation duale, même dans le cadre de la reconnaissance des diplômes étrangers. Il s'agit encore et toujours de cette sacro-sainte défense de la formation duale. Concernant ce point, nous devons cependant être conscients que nous avons des accords avec les pays qui nous entourent, tels que l'Allemagne - depuis de nombreuses années -, l'Italie et l'Autriche. Les profils d'études sont différents, mais la réglementation internationale tient compte de ces spécificités. Aujourd'hui déjà, le volet pratique de l'enseignement suivi est pris en considération de manière tout à fait appropriée. La version du Conseil national est ainsi superflue.
Nous vous proposons de rester sur nos positions.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 10
Antrag der Kommission
Festhalten
Proposition de la commission
Maintenir
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Hier hat der Nationalrat zwei Ergänzungen eingebracht. Die Fachhochschulen sollen einerseits in ihren Dienstleistungen vermehrt einen Bezug zur Forschung und Lehre herstellen, was heute nicht unbedingt der Fall zu sein scheint. Diese vorgeschlagene Ergänzung schränkt aber den Spielraum der Fachhochschulen für Dienstleistungen unnötig ein. Die Dienstleistungen sollen andererseits zu Vollkosten angeboten werden.
Artikel 11 des Fachhochschulgesetzes enthält bereits eine Regelung zum Wettbewerb, welche die Fachhochschulen verpflichtet, ihre Leistungen wettbewerbsneutral auf dem Markt anzubieten. Die Fachhochschulverordnung enthält zudem die Anweisung, dass Dienstleistungen grundsätzlich zu Marktpreisen verrechnet werden und die Träger der Fachhochschulen eine transparente Preisgestaltung sicherstellen. Nur das Angebot zum Marktpreis stellt sicher, dass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Damit trägt die heutige Regelung den Anliegen des Nationalrates sogar besser Rechnung.
Die vorgeschlagene Bestimmung kann überdies im Einzelfall zu stossenden Ergebnissen führen. Es gibt auch Dienstleistungen, bei denen die Zusammenarbeit mit den Unternehmen auch einen Nutzen für die Schulen bringt. Dann ist es nicht in Ordnung, wenn die Kosten der schulischen Interessen, die nicht nur bei Zusammenarbeit mit den Unternehmen anfallen, auf die Unternehmen überwälzt werden. Der Know-how-Transfer wird ja von uns allen immer wieder erwähnt und gewünscht und darf nicht zu einer Frage der Vollkostenrechnung werden.
Wir schlagen Ihnen hier Festhalten vor.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 16 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 16 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen können deshalb auch ohne Zusatz als Grundsätze in die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen aufgenommen werden. Eine explizite Erwähnung der zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen ist nicht nötig.
Wir bitten Sie, dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Sie sehen, es ist ein Geben und Nehmen, auch bei uns.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 17a
Antrag der Kommission
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 3, 4
Festhalten
Art. 17a
Proposition de la commission
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 3, 4
Maintenir
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zu Absatz 3: Für die Akkreditierung von Fachhochschulen und Studiengängen ist grundsätzlich das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zuständig. Der Bundesrat und der Ständerat haben befürwortet, dass die Prüfung der Akkreditierung mit in- und ausländischen Experten vom Departement selber durchgeführt werden kann. Ich erinnere dabei an die bereits mehrmals erwähnte Swiss Peer Review, die ja dort sehr gute Arbeit geleistet hat. Die Qualitätsprüfung wurde fachlich von der Eidgenössischen Fachhochschulkommission begleitet.
Zur Diskussion steht nun, ob die Kantone in die Entscheidfindung bei der Übertragung der Aufgaben an Dritte einzubinden seien. Gemäss dem Beschluss des Nationalrates erfolgt die Übertragung auf Dritte ohne Mitwirkung der Kantone. Die Fassung des Nationalrates ist auch hinsichtlich der Übertragung der Akkreditierungsaufgaben auf Dritte restriktiver formuliert. Im Unterschied zur Prüfung der Akkreditierungsgesuche darf die Akkreditierung nur in begründeten Fällen und auf Gesuch hin auf Dritte übertragen werden. Damit anerkennt der Nationalrat einerseits, dass der Wettbewerb und die internationale Vergleichbarkeit für eine gewisse Offenheit gegenüber ausländischen Stellen sprechen, andererseits kann jedoch auch die Steuerung der Fachhochschulen durch den Bund gesichert werden. Aus diesen Gründen plädiert er also gegen die Einbeziehung der Kantone.
Das Universitätsförderungsgesetz sieht vor, dass Bund und Kantone in einer Vereinbarung die Organisation und die Finanzierung der Übertragung an ein Akkreditierungsorgan festlegen. Wir haben den Grundsatz der Mitwirkung übernommen. Vergessen wir aber nicht, dass die Kantone die Träger der Fachhochschulen sind. Wir lassen mit unserem Antrag offen, wer die Aufgaben übernimmt. Denkbar ist eine Übertragung an das bestehende Akkreditierungsorgan im Universitätsbereich, das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ), an ein spezifisch für den Fachhochschulbereich geschaffenes Organ oder an bestehende ausländische Akkreditierungsagenturen.
Mit dieser Regelung geben wir künftigen Entwicklungen den notwendigen Spielraum. Wie der Bundesrat sind auch wir weiterhin der Überzeugung, dass wir dies im Einvernehmen mit den Kantonen tun sollten. Der Masterplan zwingt uns zudem zur Kooperation.
Wir bitten Sie, bei Absatz 3 an unserem Beschluss festzuhalten.
Zu Absatz 4: Hier wird geregelt, dass der Bund die Richtlinien für die Akkreditierung festlegt und damit das gesamte Verfahren massgeblich bestimmt. Entsprechend soll er 50 Prozent der Kosten tragen.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 22a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Änderung gemäss Beschluss des Nationalrates ist mit dem Bundesamt für Justiz abgesprochen. Die vorgeschlagene Änderung trägt auch dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates Rechnung.
Wir bitten Sie, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 24 Abs. 2 Bst. d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 24 al. 2 let. d
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die eidgenössische Fachhochschulkommission soll ihre Beratungsfunktion auch in der Akkreditierung wahrnehmen können. Dies erweist sich in jedem Fall und unabhängig von der in der Akkreditierungsbestimmung - Artikel 17a - gewählten Lösung als sachgerecht.
Wir bitten Sie, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ziff. III Bst. Abis
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. III let. Abis
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Präsident (Frick Bruno, Präsident): Wir sind am Ende der Sitzung angelangt. Wir haben uns sehr viel zugemutet. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies die einzige Nachmittagssitzung dieser Session bleiben wird. Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende und eine gute Heimkehr.
Schluss der Sitzung um 17.25 Uhr
La séance est levée à 17 h 25