26.3900

Terroristische Organisationen in der Schweiz wirksam verbieten. Stärkung der inneren Sicherheit mittels Anpassung Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Die Stärkung der inneren Sicherheit mittels Anpassung von Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes haben wir soeben beraten. Ich erteile der Motionärin das Wort und frage sie, ob sie an ihrer Motion festhält.

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich erlaube mir nur eine kurze Vorbemerkung zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes, das ich schon in der Vorlage als mittelmässig griffig erachtete. Wir befinden uns in wirklich schwierigen Zeiten, und die Instrumente des Nachrichtendienstes sollten wirkungsvoll sein. Wir haben jetzt zusätzlich entschärft, was ich bedauere. Dass aber mein Anliegen, das ich mit der vorliegenden Motion einbringen konnte - verbessert oder ergänzt durch Kollege Rieder - Ihr einstimmiges Wohlwollen gefunden hat, freut mich. Deshalb ziehe ich meine Motion zurück; wie gesagt, nicht weil mein Anliegen gescheitert wäre, sondern weil ich es in der Sicherheitspolitischen Kommission bei der laufenden Revision einbringen konnte. Dort wurde es aufgenommen, Sie haben darüber entschieden. Damit ist das Ziel meiner Motion auf dem Weg zur Umsetzung. So effizient sind die Prozesse normalerweise nicht.

Nur noch kurz eine Bemerkung: Die heutige Regelung hat einen entscheidenden Mangel. Selbst wenn unsere Sicherheitsbehörden eine Organisation als konkrete Gefahr für die Schweiz beurteilen, kann der Bundesrat nicht handeln, wenn der entsprechende UNO-Beschluss fehlt. Fälle wie jener der Hamas, der Hisbollah oder der iranischen Revolutionsgarden zeigen das Problem. Geopolitische Interessen und Veto-Möglichkeiten können den UNO-Sicherheitsrat blockieren. Aber die Sicherheit der Schweiz darf nicht davon abhängen, ob sich die Grossmächte einigen können. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Schweiz selber handeln können, nach Schweizer Recht und unter rechtsstaatlicher Kontrolle. Es geht am Ende um einen ganz einfachen Grundsatz: Über die Sicherheit der Schweiz muss die Schweiz selber entscheiden können. Ich danke Ihnen, dass Sie dies in der vorherigen Debatte auch so gesehen haben.

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Motion ist zurückgezogen worden.

Zurückgezogen - Retiré