04.3577
Unternehmenssteuerreform
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Ist der Interpellant von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt?
Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ich danke dem Bundesrat für die Antwort. Ich bin jedoch von dieser Stellungnahme nur in geringem Masse befriedigt und bitte um Diskussion.
Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Der Interpellant beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ich begrüsse es, dass der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform II nach wie vor als ein prioritäres Vorhaben betrachtet. Auch ist es richtig, wenn der Bundesrat sagt, er wolle dem Parlament ein Projekt vorlegen, das von den Kantonen und von der Wirtschaft mitgetragen wird. Was die Kantone anbetrifft, stützt sich aber der Bundesrat allem Anschein nach auf die Stellungnahme, welche die Kantone im Zeichen der Abstimmungsthemen vom 16. Mai 2004 verfasst haben. Diese Antworten sind jedoch heute überholt. Die Kantone haben inzwischen klar signalisiert, dass sie eine rasche Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II mittragen.
In der Medienmitteilung der Finanzdirektorenkonferenz vom 26. November dieses Jahres heisst es: "Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich an einer ausserordentlichen Plenarkonferenz unter dem Präsidium von Eveline Widmer-Schlumpf und im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz auf ein Konzept für die Reform der Unternehmensbesteuerung geeinigt." Wie zu vernehmen war, ist dieser Entscheid der kantonalen Finanzdirektoren einstimmig gefällt worden. Die Antwort des Bundesrates und des Finanzdepartementes für das weitere Vorgehen ist daher allzu zögerlich. Wenn es in der Antwort auf die Interpellation in Ziffer 2 heisst: "Der Bundesrat kann sich daher erst auf eine bestimmte Reformvariante festlegen, wenn die Ergebnisse der Konsultationen zwischen dem EFD, den Kantonen und der Wirtschaft vorliegen", dann muss ich Sie fragen, Herr Bundesrat: Worauf konkret wird noch gewartet?
Was die Fragen der Finanzierbarkeit und der Umsetzbarkeit anbetrifft, sind diese in erster Linie von den Kantonen zu beantworten. Sie tragen die Hauptlast allfälliger Ausfälle, und sie sind für die Veranlagung zuständig. Unbestritten ist ja, dass die Tarifhoheit der Kantone gewahrt bleiben soll. Damit wird auch auf die unterschiedliche finanzpolitische Lage der Kantone sowie die unterschiedliche Belastungssituation für die Dividenden Rücksicht genommen. In Gesprächen mit Kantonen hat sich gezeigt, dass sie einen jährlichen Betrag von rund 700 Millionen Franken als finanziell tragbar erachten. Von einer ausserordentlich schwierigen Konsensfindung, wie es in der Interpellationsantwort heisst, kann demnach nicht die Rede sein. Wenn der Bundesrat ein völlig neues Modell signalisiert, ist dies ein Ausdruck der zögerlichen Haltung. Dies weckt sogar den Verdacht, es werde in Verzögerungstaktik gemacht, denn ein völlig neues Modell würde eine erneute Verschiebung nach sich ziehen. Dies würde nicht verstanden, insbesondere wenn man die internationale Dynamik im Steuerbereich betrachtet.
Abschliessend bitte ich den Bundesrat, eine rasche Umsetzung der Vorlage Unternehmenssteuerreform II an die Hand zu nehmen, einer Vorlage, in welcher die Verbesserung des steuerlichen Standorts, insbesondere auch für die KMU, und ein merkbares Wachstumsimpulsprogramm im Zentrum stehen. Mit der Unternehmenssteuerreform II kann und soll der Steuerstandort Schweiz attraktiver gemacht werden. Wir können damit das Wirtschaftswachstum fördern. Schliesslich wird damit auch die Steuersystematik verbessert.
Berset Alain · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
La réponse du Conseil fédéral à l'interpellation Wicki appelle quelques remarques de ma part.
Un des objectifs de la réforme de l'imposition des sociétés, c'est de corriger ce qu'on appelle la double imposition. Et je dois vous dire que ce terme de "double imposition" m'a toujours laissé un peu songeur, parce que cela laisse entendre qu'on taxe deux fois la même personne, ce qui serait évidemment choquant. Dans les faits, on ne taxe pas deux fois la même personne. On taxe d'un côté une entreprise, qui évolue dans la société suisse, qui profite de conditions favorables que nous connaissons en matière de législation et justement en matière d'imposition des entreprises, puisque je vous rappelle qu'il y a déjà eu une réforme de la fiscalité des entreprises qui a eu des effets importants ces dernières années. Cette entreprise, c'est une personne morale, c'est un sujet indépendant. Il paraît logique qu'elle s'acquitte d'un impôt sur le bénéfice qu'elle réalise. De l'autre côté, il y a des actionnaires, qui peuvent être des personnes physiques, qui paient un impôt sur le revenu des dividendes. Ce sont des acteurs différents, et il ne me paraît pas foncièrement anormal que des acteurs différents soient soumis différemment et séparément à l'impôt.
Alors, on ne peut pas d'un côté vouloir profiter des avantages que représente la personnalité juridique d'une entreprise, pour ensuite en refuser de l'autre les conséquences fiscales; on ne peut pas non plus vouloir être exonéré d'impôt sur le revenu du capital, parce qu'une autre personnalité juridique paie un impôt sur le bénéfice.
Cette réforme aura quand même des conséquences extrêmement importantes.
1. On attend entre 700 et 800 millions de francs de recettes en moins pour les cantons. Ce sont donc principalement les cantons qui seraient touchés par cette réforme.
2. Avec cette réforme, on changerait l'équilibre qui existe entre d'un côté l'imposition des revenus du travail et, de l'autre, l'imposition des revenus du capital, parce que si on diminue l'imposition du revenu du capital, ça augmente en termes relatifs l'imposition du revenu du travail. Il faut voir si c'est une conséquence souhaitable.
3. Cette réforme pourrait bien conduire à une augmentation assez importante des dividendes distribués, puisqu'il s'agirait à l'avenir de revenus du capital qui ne seraient pas ou qui seraient moins taxés. Par contrecoup, ça signifie que moins de bénéfices vont rester dans les entreprises dans le but d'autofinancer les activités de ces entreprises. Moins d'autofinancement signifie qu'il faudra de plus en plus souvent faire appel à du capital extérieur, à du financement par des tiers. Cela signifie une intrusion beaucoup plus forte qu'aujourd'hui des milieux financiers dans les entreprises et aussi une perte de pouvoir des entrepreneurs eux-mêmes dans les entreprises. Il faut voir aussi si c'est là une conséquence qu'on souhaite ou pas, et, à première vue, ça ne me paraît pas forcément souhaitable.
Il y a encore d'autres raisons qui alimentent mes doutes sur ce projet.
En premier lieu, l'imposition suisse, pour les entreprises, est très compétitive. Les précédentes réformes de la fiscalité des entreprises ont déjà rendu la fiscalité suisse très attractive au plan international et je ne connais pas vraiment d'entreprises qui renoncent à s'installer en Suisse ou d'entreprises qui s'en vont pour des raisons strictement liées à la fiscalité.
En second lieu, on nous promet des effets sur la croissance. Là, j'ai aussi quelques doutes. Ces effets sont discutables. J'aimerais bien demander au Conseil fédéral comment concrètement la diminution de l'imposition du capital peut véritablement relancer la croissance, dans la mesure où ce qui manque dans notre pays, ce n'est pas tellement la disponibilité en capital, ce sont plutôt les structures de soutien au démarrage de nouvelles activités, de petites entreprises qui trouvent difficilement les moyens et le capital pour démarrer. Le projet qui est présenté par le Conseil fédéral contient relativement peu de choses à ce sujet ou même à peu près rien.
Dans les conditions où la fiscalité des entreprises est compétitive (cf. "en premier lieu"), où on doit s'attendre à une diminution des recettes importante pour les collectivités publiques et où on peut trouver que les conséquences attendues sur la croissance sont discutables, j'ai de la peine à voir où est l'urgence dans ce projet et j'aimerais avoir là-dessus une prise de position plus précise du Conseil fédéral.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich bin eigentlich froh, dass Herr Wicki nicht zufrieden ist mit der Antwort, weil er mir damit die Möglichkeit gibt, zu ein paar steuerpolitischen Fragen Stellung zu nehmen.
Bis jetzt war das Schwergewicht im Finanzdepartement die Frage der Entwicklung des Haushalts unter den Aspekten Schuldenstopp, Aufgabenverzicht, Stabilisierung des Haushalts; dies mit allen Instrumenten, die wir eingeführt haben: Finanzleitbild, Schuldenbremse und Entlastungsprogramm. Ich denke, dass jetzt die Zeit gekommen ist, wo wir unbedingt im Bereich der Steuerreform etwas nachholen müssen. Es gibt viele Hinweise dafür, dass wir uns im Bereiche der Steuerpolitik rasch und intensiv an die Arbeit machen müssen. Ich habe bereits im Sommer dieses Jahres intern die drei Baustellen, an denen wir derzeit arbeiten, eröffnet. Der Bundesrat hat diese Marschrichtung im Oktober bestätigt, und er hat auch davon Kenntnis genommen, dass wir mit gewissen klaren Zeitvorgaben an diese Probleme herangehen möchten.
Die erste Baustelle ist die Unternehmenssteuerreform. Wir riskieren in der Tat, in Europa den Anschluss zu verlieren. Insbesondere die Länder im Osten haben es - zum Teil dank einfacher, handhabbarer, unternehmensfreundlicher Systeme - fertig gebracht, das Investitionsklima sowohl für den Aktionär wie für den Unternehmer zu verbessern. Hier haben wir in den letzten Jahren eindeutig stagniert, und mit dieser Stagnation riskieren wir, in Rückstand zu geraten.
Die zweite Baustelle ist die Familienbesteuerung. In der Familienbesteuerung haben wir Pendenzen in Bezug auf die Steuergerechtigkeit. Sie kennen die Themen, sie sind ja zum Teil auch schon lange auf dem Tisch. Wir haben dort insbesondere auch die Problematik des unglaublich komplizierten und schwerfälligen Systems der Besteuerung. Es ist halt ein Dschungel geworden, man kann ja kaum mehr ohne Beratung die Steuererklärungen ausfüllen. Hier müssen wir die Reformen nicht nur im Zusammenhang mit Entbürokratisierung und Vereinfachung, sondern auch im Zusammenhang mit der Erhöhung der Steuergerechtigkeit, der besseren Effizienz und letztlich natürlich auch der höheren Ergiebigkeit angehen.
Die dritte Baustelle sind die Vereinfachungen, ist die Entbürokratisierung. Ich denke hier vor allem an die Mehrwertsteuer. Wir haben erste Massnahmen bereits auf den 1. Januar des nächstes Jahres eingeleitet, überall dort, wo in der Praxis die Steuerbehörde von sich aus handeln kann. Wir werden in einer zweiten Phase mit Verordnungsänderungen und in einer dritten Phase mit einer Revision des Mehrwertsteuergesetzes kommen; alles basierend auf dem Postulat Raggenbass 03.3087, "Mehrwertsteuer. Evaluation", das uns vorschreibt, dass wir eine Beurteilung bezüglich der ersten zehn Jahre Mehrwertsteuer machen müssen. Diese Beurteilung ist jetzt praktisch abgeschlossen.
Daneben gibt es die langfristigen Projekte, die wir zum Teil schon in Auftrag gegeben haben, die zum Teil aber zu Beginn des nächsten Jahres in Auftrag gehen. Ich erinnere Sie noch einmal an die negative Einkommenssteuer. Ich muss Ihnen sagen, je mehr ich dieses Thema behandle, desto eher sehe ich den Charme einer solchen Situation; es stellt sich auch die Frage einer Flat Rate Tax, dann die Frage eines dualen Einkommenssteuersystems. Man kann auch die Frage der Bemessungsgrundlagenerweiterung oder -veränderung als ein Projekt anschauen, und das alles auch unter dem Aspekt der Individualbesteuerung. Diesen Bericht haben Sie ja; er liegt in der Zwischenzeit vor und schliesst das andere nicht aus. Sie können die Individualbesteuerung einführen oder nicht. Oder Sie können als Sofortmassnahmen im Familienbereich das Splitting oder eine Erhöhung des Zweitverdienerabzugs einführen oder andere Massnahmen treffen. Das sind die Baustellen, auf denen ich arbeite.
Nun zur Frage der Unternehmenssteuerreform: Herr Wicki hat Recht, seine Interpellation und deren Beantwortung liegen schon etwas zurück, und mittlerweile ist einiges gegangen. Ich möchte einleitend schon sagen, dass wir im Februar des nächsten Jahres mit einem Projekt kommen werden, welches den Inhalt hat, die Unternehmenssteuerreform II neu aufzugleisen. Ich stand hier vor folgender Ausgangslage: Nach der Ablehnung des Steuerpaketes ist klar geworden, dass wir ohne enge Zusammenarbeit mit den Kantonen zu keinem Ziel kommen. Daher lag mir an der Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzdirektoren, und das geschah auch. Zudem hatten wir in Bezug auf die Unternehmenssteuerreform bereits ein Projekt in der Vernehmlassung. Das ist das Projekt mit den drei Modellen, das Ihnen bekannt ist, das sich im Wesentlichen eigentlich auf die Besteuerung des Unternehmers bezieht und auch teilweise die Fragen beinhaltet, die jetzt von Herrn Berset gestellt worden sind.
Dazu fand eine Vernehmlassung statt. Die Frage der Besteuerung des Unternehmens haben wir in der Vernehmlassung nicht behandelt, das wäre aber auch möglich. Diesbezüglich gibt es zwei Schienen: Auf der einen Schiene könnte man bei den Emissionsabgaben und bei der Kapitalsteuer etwas nachlassen; auf der anderen Schiene wäre die Entlastung der Unternehmung bei Gewinnausschüttung möglich. Beide Punkte waren nicht in der Vernehmlassung. Ich musste mir folgende Frage überlegen: Bis zu welchem Punkt muss ich, weil es auch das demokratiepolitische Vorgehen so vorsieht, Vernehmlassungen durchführen, um nicht das Risiko zu haben, dass es dann wieder zu einem Scherbenhaufen kommt? Das hat mit Verzögerungstaktik oder mit Nichtwollen überhaupt nichts zu tun. Diese Frage betrifft nur das sorgfältige Aufgleisen solcher umstrittener Vorlagen.
Ich glaube, wir haben jetzt einen Weg gefunden, auf dem es ohne Zusatzvernehmlassung möglich sein wird, auf den Februar 2005 mit einem Projekt zu kommen - mit einem Projekt, das wir mit den Kantonen vorbesprochen haben und zu dem wir erste Ideen aus der Wirtschaft haben. Aber wenn das Projekt auf den Tisch kommt, werden wir dann sehen, wie die Positionen genau sind.
An dieser Stelle noch kurz etwas zu diesen Vorschlägen; ich werde selbstverständlich später im Detail darauf eingehen:
1. Wir wollen die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung auf der Ebene der Anteilseigner einführen, das heisst bei den Aktionären, insbesondere bei den Unternehmeraktionären. Dabei soll eine Lösung präsentiert werden, auf der Basis - so sage ich jetzt einmal - eines Teilbesteuerungsverfahrens. Die Prozentlimite wird festzusetzen sein. Ich möchte mich heute nicht dazu festlegen - ich habe schon eine Vorstellung -, aber Sie werden dann damit konfrontiert werden.
2. Es soll aber ebenfalls auf der Ebene der Unternehmung eine Entlastung erfolgen, und zwar indem die Kantone bei den Gesellschaften die Anrechnung der Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer vorsehen können.
3. Bei den Kapitalgesellschaften ist die übrigens auch in der Vernehmlassung grundsätzlich unbestrittene Verbesserung in der Reformvorlage wieder aufgenommen worden. Zu einem späteren Zeitpunkt geht es auch um die Emissionsabgaben, wo man dann die Frage des Masses festzulegen haben wird.
Dasselbe gilt für Verbesserungen für die Personenunternehmen. Auch diese Massnahmen sind im Vernehmlassungsverfahren eigentlich unbestritten geblieben und werden deshalb, noch angereichert mit gewissen kleinen Verbesserungen, in diese Botschaft aufgenommen.
Eine kleine Differenz zwischen meinem Departement und den Finanzdirektoren bleibt allerdings bestehen, wir werden sie noch zu diskutieren haben. Im Gegensatz zur Finanzdirektorenkonferenz bin ich der Überzeugung, dass eben auch die Tatbestände der indirekten Teilliquidation und des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels einer vernünftigen gesetzgeberischen Lösung zugeführt werden müssen. Das ist meine Überzeugung. Wir müssen hier endlich einmal Rechtssicherheit schaffen. Ich werde in Bezug auf diese Teilliquidationsprobleme, die einfach noch ungelöst sind, immer wieder angegangen. Dazu genügt - bei allem Respekt vor dem Kreisschreiben der Steuerverwaltung - ein Kreisschreiben halt eben nicht. Ich möchte das im Grundsatz im Gesetz regeln.
Die nun vorliegende Einigung - sie besteht im Grundsatz zwischen den Kantonen und meinem Departement - führt jetzt wie gesagt dazu, dass wir im Februar einen Vernehmlassungsbericht und zudem ein Aussprachepapier präsentieren werden. Dann ist aber vorgesehen, sehr rasch - schon im Juni des nächsten Jahres - gestützt auf diese Vernehmlassung eine Botschaft zu präsentieren. Dies mit dem Ziel, dass Sie noch im nächsten Jahr mit dieser Unternehmenssteuerreform auf parlamentarischer Ebene beginnen können. Das natürlich immer auch unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat dieser Vorgehensweise folgt. Ich habe den Bundesrat über diesen Zeitablauf orientiert, und ich gehe nicht davon aus, dass hier grössere Probleme auftauchen werden. Sollte der Bundesrat aber wider Erwarten eine völlig andere Stossrichtung wählen und z. B. schwergewichtig statt beim Unternehmer bei der Unternehmung die Entlastung suchen, dann muss ich ein neues Vernehmlassungsverfahren machen. Dann könnten sich unliebsame Zeitverzögerungen einstellen. Aber ich gehe nicht davon aus.
Noch ein paar Worte zum Inhalt der parlamentarischen Initiative 02.469 der CVP-Fraktion, wenn ich schon einen Ständerat aus der CVP als Gesprächspartner habe. Diese ist zu einem grossen Teil, das kann ich Ihnen sagen, in die Vernehmlassungsvorlage eingeflossen und findet sich dann auch, wie Sie sehen werden, in den Vorschlägen wieder, die jetzt von den Finanzdirektoren genehmigt worden sind. Ich denke da vor allem an die Verbesserungen für die Kapitalgesellschaften, also die Einführung des Kapitaleinlageprinzips, dann die Erleichterungen beim Beteiligungsabzug - das war ja auch Ihr Anliegen - und an die Massnahmen für die Personenunternehmen, namentlich Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge, die aus Kreisen der KMU so sehr angestrebt werden.
In einem einzigen Punkt muss ich Ihnen widersprechen, nämlich bei dem von Ihrer Fraktion vorgeschlagenen Halbeinkünfteverfahren. Da hat sich gezeigt, dass unüberwindbare Probleme in Bezug auf die Finanzierbarkeit entstehen würden. Es würde die Inhaber von Personenunternehmen, aber auch den Fremdkapitalgeber diskriminieren. Da können Sie nicht mit meiner Unterstützung rechnen. Wenn Sie hier nachfassen wollten, dann müssten Sie das gegebenenfalls in der parlamentarischen Debatte tun. In allen anderen Fragen kann ich Ihnen versichern, dass der Bundesrat die erwähnte parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion weitestgehend in seine Überlegungen zur Unternehmenssteuerreform einbezogen hat.
Noch ein Wort zu den anderen Baustellen: Was die Familienbesteuerung anbetrifft, da müssen Grundsatzentscheidungen getroffen werden. Ich weiss, dass dieses Thema bei mindestens zwei der vier Bundesratsparteien sehr weit oben auf der Prioritätenliste steht. Deshalb haben wir vor kurzem zunächst einen Bericht über die Individualbesteuerung veröffentlicht. Ich hoffe, dass Sie über die Festtage Zeit haben, diesen Bericht einmal gründlich zu studieren. Es liegt uns sehr daran, gewisse Vorentscheidungen treffen zu können.
Ein weiteres Element wird dann die Frage sein, ob Sie bei der Besteuerung im Zusammenhang von Kindern eher in Richtung Kinderabzüge legiferieren wollen, wie bisher, oder ob allenfalls dort eher der Weg Richtung Kinderzulagen, Familienzulagen - Stichwort: parlamentarische Initiative Fankhauser - zu beschreiten wäre. Das sind Vorentscheide. Je nachdem bekäme für mich die negative Einkommenssteuer sehr bald eine erhöhte Bedeutung. Im Bereich der Familienbesteuerung müssen wir in Zwischenschritten vorgehen. Aber ich möchte Ihnen auch hier signalisieren, dass dem Bundesrat nicht daran liegt, sie irgendwie politisch zu verzögern, aus der Angst heraus, es würden dann Einnahmenausfälle zu beklagen sein, sondern wir wollen in Schritten und sorgfältig vorgehen. Bei der Familienbesteuerung muss die Grundsatzdiskussion auch im nächsten Jahr stattfinden. In diesem Zusammenhang müssen bei der Familienbesteuerung Zwischenentscheidungen getroffen werden.
In Bezug auf die Unternehmensbesteuerung, Herr Berset, ist es in der Tat kurzfristig nicht immer klar, welches die Wachstumseffekte sind. Ich habe mich diesbezüglich auch in der Finanzliteratur etwas kundig gemacht. Aber ich glaube, mittel- und langfristig ist es ganz eindeutig so: Wenn die Unternehmen steuerlich günstige Voraussetzungen haben und Standorte steuerlich günstige Voraussetzungen bringen, wird das Ansiedeln von Unternehmen und das Investieren begünstigt sowie die Risikokapitalbereitschaft erhöht. Dass damit Wachstum entsteht, ist für mich ausser Zweifel. Nur muss man sich davor hüten zu sagen, mit der Einführung von Steuererleichterungen im Bereich der Unternehmenssteuerreform sei sozusagen uno actu auch schon das Wachstum unterwegs. Man muss dann da auch noch die Nerven haben, sage ich mal, diese Prozesse auch wachsen zu lassen.
Ein letztes Wort zu den Zahlen: Wir müssen davon ausgehen, dass mit beidem, mit der Unternehmenssteuerreform und der Familienbesteuerung, enorme Ausfälle auf den Bundeshaushalt und auch auf die Kantone zukommen werden. Aber das ist der Preis, den wir für bessere Standortbedingungen zu zahlen haben. Das ist die Vorleistung, die wir erbringen müssen, um diesen Standort zu halten. Sonst riskieren wir, international abgehängt zu werden. Wenn ich sehe, was in den osteuropäischen Ländern derzeit an Steuererleichterungen unterwegs ist, so finde ich erst recht, dass wir hier einen hohen zeitlichen Druck haben, und ich möchte diesen zeitlichen Druck rasch mit Vorlagen an Sie herantragen.
In diesem Sinne bin ich Herrn Wicki dankbar, dass er mit seiner Interpellation diese Zeitvorstellungen hinterfragt hat. Ich möchte ihm noch einmal versichern, dass es keinen Grund gibt, aus politischen Gründen zu zögern, sondern es gibt höchstens die Verpflichtung, sorgfältig und gezielt vorzugehen; Sie werden im Februar des nächsten Jahres dazu wieder Weiteres hören.