04.3197
Erschöpfung des Patentrechtes. Reziprozität mit der EU
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Das Thema der Parallelimporte steht nicht zum ersten Mal auf der politischen Agenda. Schon im Jahr 2000 haben wir Berichte zur Frage der Erschöpfung des Patentrechtes verlangt. Es wurden verschiedene Studien erstellt; ich habe eine Reihe davon mitgenommen, es ist inzwischen bereits eine stattliche Anzahl. Alle diese Studien kommen immer wieder zum gleichen Schluss: Der Patentschutz ist für unser Land wichtig, das ist unbestritten. Aber der Patentschutz darf nicht dazu missbraucht werden, um Marktabschottung zu betreiben und die Preise hoch zu halten. Die schädlichen Auswirkungen für die Volkswirtschaft, für die Exportwirtschaft und die Kaufkraft der Privathaushalte in der Schweiz sind nämlich ebenfalls unbestritten. Deshalb ist Handlungsbedarf gegeben.
Der Widerstand gegen eine regionaleuropäische Erschöpfung im Patentrecht kommt in erster Linie von der Pharmaindustrie. Man fürchtet nicht um den Patentschutz, denn dieser ist ja von der Erschöpfungsfrage nicht tangiert, aber man fürchtet um die Vorteile, dass man mit hohen Referenzpreisen in der Schweiz die Preise weltweit hoch halten kann. Es besteht immerhin so viel Einigkeit - ich nehme mit Erleichterung davon Kenntnis, dass auch der Bundesrat zu dieser Einsicht gekommen ist -, dass der Pharmamarkt und der Markt für die übrigen Produkte separat angeschaut werden sollen. Bei den Arzneimitteln kann man nämlich tatsächlich nicht von einem freien Markt ausgehen. Hingegen bei den übrigen Produkten - also bei den Gütern des täglichen Bedarfs, aber auch bei den Ausrüstungsgütern für die Exportindustrie und bei den Vorleistungen für die Landwirtschaft - besteht Handlungsbedarf. Denn wir haben volkswirtschaftliche Nachteile, die unübersehbar sind: Hohe Preise in der Schweiz erschweren die Wettbewerbsfähigkeit unserer Exportwirtschaft, und die Landwirtschaft ist in besonders hohem Masse davon betroffen, wenn sie Vorleistungen zu überhöhten Preisen einkaufen muss. Schädlich für die Volkswirtschaft ist aber auch der Einkaufstourismus im Ausland, und dieser wird durch die überhöhten Preise in der Schweiz gefördert. Es ist zwar verständlich, dass die Konsumentinnen und Konsumenten im Ausland einkaufen, wenn sie dort identische Produkte zu Preisen erhalten, die um 30 Prozent und mehr unter den schweizerischen liegen. Der Beweis ist erbracht, dass diese Preisdifferenz in unserem Land nicht in erster Linie auf die höheren Löhne zurückgeht, wie das immer wieder behauptet wird, sondern auf die überhöhten Preise, die wir bei den importierten Produkten bezahlen müssen.
Wichtig ist auch, dass wir die Kaufkraft der privaten Haushalte stärken können; das ist im Zusammenhang mit dem Wachstum, das wir ja alle wollen, ein vordringliches Anliegen.
Es besteht auch Einigkeit darin, dass die Schweiz mit der Einführung einer regionaleuropäischen Erschöpfung im Patentrecht nicht einen Vorteil aufgibt oder gar ein Pfand aus der Hand gibt - das war lange die Meinung im Parlament und auch im Bundesrat. Vielmehr ist die regionaleuropäische Erschöpfung im Patentrecht für die Schweiz von Vorteil. Unser Land muss dafür kämpfen. Das kommt in all den Studien zum Ausdruck, die der Bundesrat für teures Geld in Auftrag gegeben hat. Selbstverständlich kann ein solches Abkommen nicht einseitig mit der EU verhandelt werden, sondern die regionaleuropäische Erschöpfung im Patentrecht muss gegenseitig sein und reziprok geregelt werden.
Die Untersuchungen des Bundesrates haben auch gezeigt, dass eine nach Märkten bzw. Ländern differenzierende Lösung durchaus möglich ist und mit den internationalen Abkommen, insbesondere mit den Trips-Übereinkommen wie mit dem Gatt, durchaus vereinbar ist. Die Einführung einer regionaleuropäischen Erschöpfung im Patentrecht wird mittlerweile von verschiedenster Seite empfohlen oder gar gefordert. Die Konsumentenorganisationen, die Krankenversicherer, aber auch die Wettbewerbskommission empfehlen der Schweiz die Einführung der internationalen Erschöpfung im Patentrecht. Die OECD hat in ihrem Bericht vom Jahr 2003 über die Wirtschaftslage der Schweiz die Wachstumsbehinderung durch die nationale Patenterschöpfung hervorgehoben. Die OECD schlägt der Schweiz vor, Verhandlungen mit der EU über die Einführung des Prinzips der regionalen Erschöpfung im Patentrecht anzustreben. Auch die verschiedenen Studien, die der Bundesrat eben in Auftrag gegeben hat, kommen unisono zum Schluss, dass die regionaleuropäische Erschöpfung für die Schweiz Vorteile bringt und dass die Forschung davon nicht tangiert ist. Ich meine also, dass sich die Frage jetzt nicht mehr darum drehen kann, ob wir die regionaleuropäische Erschöpfung anstreben sollen, sondern wie wir in dieser Frage möglichst schnell vorankommen.
Nun will der Bundesrat bis Ende 2004 einen Bericht vorlegen. Ich hoffe, dass sich der Bundesrat in diesem Bericht zum Vorgehen äussern wird, wie wir in dieser Frage möglichst rasch zum Ziel kommen. Ich hoffe, dass er nicht die ganze Frage nochmals materiell abhandeln wird, denn - ich betone: - dazu haben wir genügend Studien, die vorliegen. Dass die Frage der administrierten Preise im Pharmabereich separat geprüft wird, das fordere auch ich in meinem Postulat. Ich bin aber nicht damit einverstanden, dass der Bundesrat den Arzneimittelmarkt bei der Aufnahme von Verhandlungen einfach ausschliesst, so wie er das in seiner Antwort auf das Postulat der WAK-NR 03.3423 vom Juni 2003 geschrieben hat. Ausserdem erwarte ich vom Bundesrat, dass er diese Frage unabhängig von der Erstellung weiterer Berichte anpackt, und zwar dann, wenn er sich im Zusammenhang mit dem Stromtransit, also mit dem Elektrizitätsmarkt, ohnehin nächstens über das Freihandelsabkommen Schweiz/EG von 1972 beugt. Es wäre für mich unverständlich, wenn der Bundesrat diese Gelegenheit nicht ergreifen würde, um endlich vorwärts zu machen in Richtung einer regionaleuropäischen Erschöpfung im Patentrecht.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wie gesagt wurde schon viel darüber gesprochen. Es ist letztlich eine Frage, welche Vorteile man hier nutzen will und welche nicht.
Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Patentgesetz in eine zweite Vernehmlassung zu geben; dort wird das Problem auch wieder auftauchen. Er hat hier gegenüber der ersten Patentgesetzgebung relativ weit geöffnet, aber er fügt auch ausdrücklich bei, dass es für ein Land mit einer hoch entwickelten Industrie, wo die Forschung und Entwicklung eine grosse Rolle spielen, gefährlich ist, wenn man zu weit öffnet. Der Pharmamarkt ist ein besonderer Markt. Das liegt aber nicht daran, dass die Pharmafirmen ihre Märkte reguliert hätten, sondern es liegt daran, dass die Pharmapreise administrierte, vom Staat festgesetzte Preise sind. Mit Ausnahme des Beispiels der Vereinigten Staaten sind sie ja vom Staate festgesetzt. Sie können in ganz Europa, wo das der Fall ist, schauen: Dort, wo eine Pharmaindustrie besteht, werden selbstverständlich die Preise der entsprechenden Produkte im betreffenden Land relativ hoch angesetzt, um weltweit einen Referenzmarkt zu haben. Wenn Sie den Markt auf diesem speziellen Gebiet für Parallelimporte öffnen, dann laufen Sie Gefahr, dass andere Länder, um einem anderen Land die Medikamentenpreise runterzudrücken, eben die Parallelimporte noch ermöglichen, damit auch im betreffenden Land die Preisbindung unterlaufen wird.
Darum ist diese Frage sehr ernst zu nehmen, namentlich für eine Industrie, welche den Löwenanteil ihrer Produkte nicht in der Schweiz herstellt und verkauft, aber bei welcher die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und die Hauptwertschöpfung und die Steuern hier anfallen. Das ist zu bedenken, aber ich glaube, es erübrigt sich, hier darüber hinauszugehen; wir werden das bis Ende des Jahres in diesem Bericht darlegen.
Aber es gibt natürlich immer die andere Seite: Man verspricht sich von diesen Massnahmen wesentlich billigere Produkte. Das ist immer so; es ist auch ein entsprechender Eingriff in die Eigentumsfreiheit derjenigen, die ein Produkt entwickeln. Wenn wir sie zwingen, ihre Produkte möglichst billig zu verkaufen, haben die Konsumenten etwas davon. Die Frage ist nur, ob der Anbieter das Produkt in Zukunft auch noch entwickelt, wenn solche Regelungen bestehen.
Wir nehmen das Postulat entgegen, werden aber im Bericht auch auf die Nachteile hinweisen.
Verfahrensbeitrag
Präsident (Schiesser Fritz, Präsident): Es liegt kein anderer Antrag vor. Das Postulat ist überwiesen.
Fünfschilling Hans · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Darf ich den Antrag stellen, das Postulat abzulehnen? Die Begründung haben wir gehört.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Das ist ein Rückkommensantrag. Ist der Rat damit einverstanden, dass wir darauf zurückkommen?
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich muss sagen: Sie haben verglichen, und in Ihrem Postulat sind nicht nur die Medikamentenpreise angesprochen, sondern wesentliche Punkte mehr. Bei einer Motion würde ich Ihnen auch Ablehnung empfehlen; zu einem Postulat würde ich Ihnen aber doch sagen: Wir sind sogar interessiert, Ihnen einen guten Bericht vorzulegen.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich frage Herrn Fünfschilling an, ob er an seinem Antrag festhält, nachdem aus der Stellungnahme des Bundesrates hervorgeht, dass der Bundesrat aufgrund eines von der WAK-NR eingereichten Vorstosses (03.3423) ohnehin einen Bericht zur regionalen Erschöpfung im Patentrecht vorlegen muss.
Fünfschilling Hans · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Rat gibt ja jetzt eine Meinungsäusserung ab, bevor der Bericht vorliegt.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates .... 17 Stimmen
Dagegen .... 7 Stimmen