01.083
Alpenkonvention. Durchführungsprotokolle
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte vorerst der Kommission für die Arbeit danken, die sie im Zusammenhang mit der Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention gemacht hat. Sie hat ja aufgrund meines seinerzeitigen Antrages einen Auftrag erhalten, und ich bin der Meinung, dass sie diesen Auftrag unter den gegebenen Umständen in optimaler Form umgesetzt hat.
Der Kern meines Antrages war ja damals die Genehmigung des Durchführungsprotokolles "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung". Das hat die Kommission so aufgenommen. Warum lege ich besonderen Wert darauf, dass dieses Durchführungsprotokoll genehmigt wird? Weil eben im Begriff "nachhaltige Entwicklung" bekanntlich drei Elemente oder drei Lösungsansätze enthalten sind: Darin ist ein ökonomischer Lösungsansatz, ein ökologischer Lösungsansatz und eben ein sozialer Lösungsansatz enthalten für die Probleme bei der Ausrichtung auf die Zukunft. Damit kommt auch zum Ausdruck, dass die Durchführungsprotokolle eben nicht reine Schutzprotokolle sind, wie es immer wieder gesagt wird. Auch wenn man etwas sehr viele Male sagt, stimmt es eben nicht, wenn es nicht der Realität entspricht. Das zeigt gerade das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" sehr deutlich. Dass diese Durchführungsprotokolle eine Ausgewogenheit haben bezüglich der drei erwähnten Elemente, ist nicht zuletzt auf eine aktive Mitarbeit der Schweiz zurückzuführen. Ich bin selbstverständlich damit einverstanden, dass nun die Kommission aufgrund nachvollziehbarer Überlegungen auch vorschlägt, dass man auch die Protokolle "Boden" wie "Verkehr" genehmigt.
Es ist aber so, dass sich das Durchführungsprotokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" auf jene Elemente für das Berggebiet bezieht, die das Berggebiet als Lebens- und Wirtschaftsraum sichern sollen. Es ist heute nun einmal so, dass auch der Staat bei den wirtschaftlichen Grundlagen - um einmal beim Thema Ökonomie zu bleiben - sehr bedeutend ist. Man weiss es auch aufgrund von seinerzeit durchgeführten Nationalen Forschungsprogrammen, dass die Politik bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den sektoralen Politiken viel stärker wirkt; es werden dort noch viel mehr Mittel investiert als über die Regionalpolitik im engeren Sinne. Eine solche haben wir heute vor allem aufgrund des Investitionshilfegesetzes, das nun in eine neue Regionalpolitik überführt werden soll.
Die Fokussierung auf die Regionalpolitik in den Durchführungsprotokollen ist sicher richtig; ich habe das seinerzeit in meinem Antrag auch so aufgenommen. Aber ich unterstütze natürlich die Überlegungen in der Motion der Kommission, die ausdrücklich sagt, man solle sich bezüglich dieser Förderungsmöglichkeiten nicht nur auf die Regionalpolitik beschränken, sondern auf ein breiteres Spektrum.
Einige Überlegungen zum Bereich Ökologie: Der Bereich Ökologie geht natürlich Richtung Schutz; das ist klar. Wir müssen aber sehen, dass Schutz nicht nur als irgendwelches Hindernis für regionalwirtschaftliche Entwicklungen zu verstehen ist. Schutz ist ein Element - gerade im Berggebiet -, mit dem dieser Lebens- und Wirtschaftsraum überhaupt auf Dauer gewährleistet werden kann. Das klassische Beispiel ist der Schutzwald. Hier ist es für jeden Mann, jede Frau einsehbar: Den Schutz dieser Wälder braucht es, damit im Berggebiet überhaupt gelebt werden kann. So sind die Schutzmassnahmen der Alpenkonvention in einem komplexeren System zu sehen; man kann das nicht mehr nur auf den Schutzwald fokussieren, sondern wir müssen auch wissen, dass die ganzen Schutzmassnahmen, die es braucht, ein ganz sensibles Ökosystem im Alpenraum betreffen. Man weiss aufgrund von Forschungen: Wenn die Klimaänderungen, die man heute diskutiert und die erkennbar sind, wirklich weitergehen, sind die Ökosysteme im Alpenraum am stärksten gefährdet. Das heisst, dass wir dort sehr vorsichtig sein müssen; da geht es um Überlebensfragen, die einen Zusammenhang damit haben.
Daher ist Schutz eben nicht nur Verhinderung und steht nicht nur für Hindernisse im negativen Sinn, sondern es ist eben auch eine Verhinderung und Minderung von Naturkatastrophen. Wir brauchen hier die internationale Zusammenarbeit im Alpenraum, weil die Probleme nicht an den Grenzen unseres Landes stehen bleiben.
Wir haben da noch einen dritten Bereich in der nachhaltigen Entwicklung: Soziales und Kulturelles. Da müssen wir einfach sehen: Wir haben in diesem Alpenraum eine Vielfalt an kulturellen Identitäten, und das ist in Artikel 1 des Durchführungsprotokolls "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" als Ziel enthalten: "Wahrung der regionalen Identitäten und kulturellen Besonderheiten". Ich für mich, Herr Bundesrat, hänge hier natürlich auch das vom Bundesrat ausgesetzte Sprachengesetz an. Wenn man dieses Durchführungsprotokoll bezüglich des Ziels "Wahrung der regionalen Identitäten und kulturellen Besonderheiten" umsetzen will, dann ist gerade die sprachliche Vielfalt in der Schweiz ein wesentliches Element. Daher denke ich, dass wir uns einmal überlegen sollten, was uns diese Durchführungsprotokolle auf längere Zeit wirklich bringen.
Ich möchte einfach noch zwei, drei Ziele dieses Durchführungsprotokolls "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" erwähnen, die zeigen, dass es hier eben nicht allein um Schutz geht, sondern dass es wirklich auch darum geht, zu fördern und zu sichern. Die Buchstaben e und g von Artikel 1 - "Förderung der Wirtschaftsentwicklung bei gleichzeitiger ausgewogener Bevölkerungsentwicklung innerhalb des Alpenraums" und "Förderung der Chancengleichheit der ansässigen Bevölkerung im Bereich der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung unter Achtung der Kompetenzen der Gebietskörperschaften" - sind Texte, die sehr stark vom schweizerischen Hintergrund geprägt worden sind - davon bin ich überzeugt. Ich nenne ein letztes Ziel dieses Durchführungsprotokolls, Artikel 1 Litera h: "Berücksichtigung von natürlichen Erschwernissen, Leistungen im allgemeinen Interesse, Einschränkungen der Ressourcennutzung und Preisen für die Nutzung der Ressourcen" - in Klammer kann man hier sagen: z. B. eben Wasserzinsen -, "die ihrem wirklichen Wert entsprechen."
Damit ist eben eine Aufforderung an die Politik verbunden, mit dem Durchführungsprotokoll den Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern.
Ich habe mich aufgrund der gestrigen Diskussion gefragt, ob die Minderheit überhaupt die Texte gelesen hat und ob sie diese völlig anders liest, als ich sie gelesen habe. Ich stelle bezüglich des Minderheitsantrages auch einen gewissen Widerspruch fest hinsichtlich der Regionalpolitik. Ich sehe den Widerspruch deshalb: Wir haben auf der einen Seite in diesen Protokollen tatsächlich eben Schutzelemente. Wir haben auf der anderen Seite aber auch ganz klar Elemente, die eben eine Förderung verlangen bezüglich Wirtschaft, kultureller Identität usw. Wenn man sich natürlich auf diese ganzen Schutzelemente fokussiert, kommt man vielleicht zum Schluss zu sagen, dass wir hier keine zusätzlichen gesetzlichen Änderungen oder zusätzlichen gesetzlichen Aktivitäten wollen. Aber wenn wir eben sehen, dass es in einem Bereich Forderungen an den Staat gibt, in der Förderung der Berggebiete und des Alpenraumes aktiv zu werden, kommen wir hier insofern in einen Clinch, als es dann nach meinem Dafürhalten eben neue gesetzliche Grundlagen braucht. Da steht die Minderheit in einem gewissen Widerspruch, indem sie gestern auf der einen Seite immer wieder gesagt hat: Wir wollen hier keine neuen Gesetzgebungen. Auf der anderen Seite sagt sie: Wir warten, bis die neue Regionalpolitik kommt, die eben dann neue Gesetzesgrundlagen gibt. Ich denke, hier ist vielleicht in der Logik nicht alles so, wie es sein sollte. Ich selber bin überzeugt, dass es hier eben in Teilbereichen bezüglich Förderungsmassnahmen neue gesetzliche Grundlagen braucht. Ich bin aber ebenso überzeugt davon, dass wir den Bereich Schutz in diesen Protokollen mit den heutigen Gesetzgebungen abgedeckt haben. Da haben wir in der Diskussion offenbar dann eine gewisse Diskrepanz.
Es kommt nun als Letztes für mich eben die Frage: Was ist nun richtig, wenn wir etwas Druck machen wollen auf die neue Regionalpolitik des Bundes, wie sie eben neu ausgerichtet werden soll? Das wurde ja gestern auch immer wieder gesagt. Nach meinem Dafürhalten ist der politische Druck auf die Handhabung grösser, wenn wir jetzt die Durchführungsprotokolle, vor allem das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", genehmigen. Dann können wir nachher in den politischen Diskussionen eben gewisse Dinge einfordern. Das ist besser als erst zuzuwarten, was die neue Regionalpolitik bringt, wie die Minderheit es will, und zu sagen, dann können wir allenfalls auf die Genehmigung einzelner oder mehrerer Durchführungsprotokolle eintreten.
Ich bitte Sie also aufgrund dieser Überlegungen, der Mehrheit zuzustimmen, sowohl bezüglich der Genehmigung der Durchführungsprotokolle als auch dann bezüglich der Motion, die von der Mehrheit der Kommission unterbreitet wird.
Büttiker Rolf · 2VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich danke Ihnen für diese angeregte Debatte. Ich möchte noch zu einem Begriff, den Herr Brändli gebraucht hat, als Kommissionspräsident etwas sagen. Herr Brändli hat von einem "faulen Kompromiss" gesprochen. Diesen Ausdruck kann man nicht einfach so im Raume stehen lassen, vor allem wenn man weiss, dass der Spielraum der Kommission auch nicht allzu gross und nicht beliebig war. Denn wir waren einmal mit einer Nulllösung - Nichteintreten - hier in diesem Rat gescheitert. Das muss man auch sehen. Noch einmal mit einer Nulllösung in diesen Rat zu kommen, wäre politisch sehr wahrscheinlich auch nicht das Klügste gewesen
Es ist eben kein "fauler Kompromiss", sondern es ist ein Balanceakt zwischen denjenigen, die nichts wollen, wie wir gestern in der Debatte gehört haben, und denjenigen, die alles wollen. Es ist zusätzlich auch ein Balanceakt - das haben wir gerade im Votum von Herrn Maissen gehört - zwischen der Schutzfunktion der Alpenkonvention auf der einen Seite, die gewisse Ängste auslöst, die ich auch verstehen kann, und auf der anderen Seite der ökonomischen Entwicklung, die wir dem Alpenraum ja auch nicht vorenthalten wollen. In dieser Balancesituation gibt es von mir aus gesehen nichts anderes, als einen pragmatischen Weg zu beschreiten, einmal einen Anfang zu machen, drei Protokolle zu ratifizieren und die Erfahrungen aus der Anwendung dieser drei Protokolle zu sammeln und dann das weitere Vorgehen festzulegen.
Die Kommission ist denjenigen, die im Zusammenhang mit der Alpenkonvention und den Durchführungsprotokollen Ängste haben, die vor der Schutzfunktion dieser Alpenkonvention Angst haben, weit entgegengekommen. Wir haben drei Erklärungen formuliert, wir haben einen Vorbehalt angebracht, die diesen Ängsten, wie sie gestern von Herrn Schmid und anderen formuliert worden sind, entgegenkommen.
Sie müssen heute nicht vom Neunmeterbrett mit neun Protokollen ins kalte Wasser der Alpenseen springen, sondern wir haben uns für das Dreimeterbrett entschieden, mit drei Protokollen. Dann haben wir mit drei Erklärungen noch ein Auffangnetz gemacht - dreifach genäht. Wir haben noch einen Rettungsring ins kalte Wasser geworfen, indem wir auch noch einen Vorbehalt gemacht haben.
Herr Brändli, bei der Regionalpolitik, die Ihnen zu Recht am Herzen liegt, hat sich die Mehrheit der Kommission Mühe gegeben, eine Motion zu formulieren, die einen ganzheitlichen Ansatz wählt und über die Regionalpolitik hinausgeht, was zweifellos richtig ist.
Noch ein Wort zur Zeitachse: Wir haben 1991 die Alpenkonvention unterzeichnet, und 1999 haben wir sie ratifiziert. Ich glaube, jetzt ist die Zeit reif, einen Entscheid zu fällen.
Ich bin gestern noch gefragt worden, wie die Ratifikation in den anderen Ländern aussieht. Denn die Botschaft ist natürlich so alt, dass darin noch kein definitiver Bericht über die Ratifikation in den anderen Ländern abgegeben werden konnte. Ich stelle im jetzigen Zeitpunkt Folgendes fest: Österreich, Deutschland, Liechtenstein und Slowenien haben alle Protokolle ratifiziert. Italien hat acht Protokolle ratifiziert und einzig das Verkehrsprotokoll - aus nahe liegenden Gründen und mit einer Begründung, mit welcher die meisten Mitglieder der Minderheit nicht einverstanden wären - nicht ratifiziert. Frankreich hat einen ähnlichen Weg gewählt wie wir: Die Regierung hat per Dekret zwei Protokolle ratifiziert, die anderen liegen beim Parlament.
Auch wenn man das in die Waagschale wirft, darf man hier nicht von einem "faulen Kompromiss" sprechen. Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit abzulehnen und einen Entscheid nach dem Konzept der Mehrheit zu fällen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zuerst herzlichen Dank dem Kommissionsberichterstatter für die ausführliche Präsentation der Arbeiten und Schlussfolgerungen der Mehrheit der Kommission. Ich meinerseits will die Haltung des Bundesrates nochmals kurz umreissen. Der Bundesrat ist für die Ratifizierung dieser Protokolle, und zwar deswegen, weil er eine nachhaltige Förderung der Berggebiete in den Alpen anstrebt. Nachhaltig heisst nicht eine einseitige Schutzfunktion, nachhaltig heisst nicht Denkmalpflege oder das Alpengebiet unter eine Käseglocke zu stellen, wie verschiedentlich gesagt wurde, sondern es bedeutet den Erhalt des alpinen Lebensraumes für die Menschen, die dort leben und die weiterhin dort leben wollen. Es ist eben gerade das Ziel einer nachhaltigen Bergpolitik, die Abwanderung verhindern zu wollen - ob das immer gelingt, ist wieder eine andere Sache, aber der Wille geht eben dahin, sie zu verhindern -, den Menschen, die dort wohnen, ein Einkommen zu sichern, und zwar auch für künftige Generationen. Das heisst also, einen Tourismus zu fördern, der die Natur erhält und der die Natur nicht so ausbeutet, dass die Touristen ausbleiben und den Bewohnern kein Einkommen mehr möglich ist; einen Tourismus also, der auch künftigen Generationen ermöglichen wird, vom Tourismus zu leben. Das bedeutet eine Verkehrspolitik, die die Alpen nicht zum Raum für den Strassentransit ganz Europas verkommen lässt.
Das entspricht alles auch den Absichten schweizerischer Politik. Vielen genügt die reale schweizerische Regional- oder Bergpolitik nicht, aber die Absicht, es anzustreben, ist - hoffentlich unbestreitbar - da. Weil wir in der Schweiz eine derart ausgerichtete, nachhaltige Politik betreiben, haben wir jedes Interesse, dass die anderen Alpenländer diese Politik übernehmen.
Herr Maissen hat zu Recht gesagt, dass diese Protokolle gerade deswegen auf weite Strecken durch schweizerische Mitarbeit geprägt worden sind. Was also den Verkehr angeht, können wir eine Verlagerungspolitik, welche die Alpen und die Menschen, die dort wohnen, schützt, nur dann effizient durchführen, wenn andere Länder unsere Prinzipien auch übernehmen. Deshalb haben wir ein Interesse, dass das Verkehrsprotokoll auch von anderen ratifiziert wird. Ich habe es hier schon einmal gesagt: Als es nach dem Unfall im Gotthardtunnel darum ging, ein Sicherheitsregime einzuführen, konnten wir dies nur deshalb europaweit tun, weil ausgerechnet auf die Alpenkonvention verwiesen wurde und weil diese Sondermassnahmen der Schweiz deswegen akzeptiert wurden.
Was den Tourismus angeht, haben wir jedes Interesse daran, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der Alpen nicht nur in der Schweiz geübt wird, sondern eben auch in den Nachbarländern. So haben wir gleich lange Spiesse, so kann, im übertragenen Sinne, nicht ein Nachbarland mit Dumping unsere Tourismuspolitik finanziell unterbieten.
Aus all diesen Gründen sind wir dafür, dass die Protokolle ratifiziert werden.
Nun werden massive Einwände dagegen vorgebracht. Es sind eigentlich zwei Gruppen von Einwänden. Mit der einen Gruppe wird reklamiert, dass die reale schweizerische Politik zugunsten der Berggebiete bei weitem nicht mit den hehren Absichten harmoniere, die in diesen Konventionen zum Ausdruck kämen. Die anderen Einwände sind solche, die die Direktwirkung betreffen.
Zunächst zum Einwand, die schweizerische Regionalpolitik genüge den Absichten der Alpenkonvention nicht, und es sei gewissermassen zynisch, die Alpenkonvention und ihre Protokolle zu ratifizieren, wo ihr doch die schweizerische Regional- und Bergpolitik in Tat und Wahrheit nie entspreche. Dazu erst einmal Folgendes: Selbst wenn dem so wäre - im Namen des Bundesrates müsste ich einer solchen Behauptung allerdings widersprechen -, verstünde ich nicht ganz, warum man dann die Protokolle nicht erst recht ratifizieren würde, um diesem trägen Bundesrat endlich den Anstoss zu geben, etwas für die Berggebiete zu tun. Wenn schon, würde ich also so denken.
Es ist in diesem Zusammenhang mehrfach gesagt worden, die Alpenkonvention und ihre Protokolle schafften zweierlei Rechte oder es bestünde die Gefahr, dass hier zweierlei Rechte geschaffen würden: das eine für die Alpengebiete, das andere für die Zentren, die Agglomerationen. Auch das scheint mir - wie auch Herr Maissen gesagt hat - ein Widerspruch zu sein. Wenn Sie eine Politik für die Berggebiete verlangen, dann wollen Sie ein spezielles Recht, dann wollen Sie ein Recht, das besonders auf diese Gebiete eingeht. Ich denke z. B. an den Alpenschutzartikel, der via Initiative in die Verfassung gekommen ist. Dort steht auch, die Menschen im Alpengebiet seien vor dem Verkehr zu schützen.
Da können Sie sich auch fragen: Ja, wieso sind eigentlich nur die Menschen im Alpengebiet vor dem Verkehr zu schützen und nicht auch diejenigen in den Agglomerationen? Die haben nicht einmal einen Tunnel, in dem sie den Verkehr verstecken können. Auch hier ergibt sich eben im regionalen Wettstreit, dass solche Bestimmungen sogar in der Verfassung sind. Das ist richtig, da gibt es zweierlei Recht. Dass jedoch aktiv nicht genug für die Berggebiete, für die peripheren Regionen getan werde oder dass nicht zumindest versucht werde, genug zu tun, muss ich denn doch bestreiten.
Ich möchte Sie auf einiges hinweisen: auf die Investitionshilfe für die Berggebiete, also das Investitionshilfegesetz, das seit 1974 besteht, auf die flankierenden regionalpolitischen Massnahmen zur Milderung der Folgen der wirtschaftlichen Strukturanpassung in der Höhe von 80 Millionen Franken von 2001 bis 2004. Ich möchte Sie auf Regio Plus hinweisen, das Impulsprogramm zur Unterstützung des Strukturwandels, auf die Gewährung von Bürgschaften in der Höhe von 391 Millionen Franken von 1977 bis 2001, auf die Hotel- und Kurkredite in der Höhe von 100 Millionen Franken, die ein wesentlicher Anteil zur Unterstützung touristischer Infrastrukturen in Berggebieten sind. 100 Millionen Franken sind ein Betrag, der die Summe von 1 Franken bei weitem übersteigt, und diesen Betrag hat der Bundesrat auch so entschieden. Ich möchte Sie auch auf Inno Tour hinweisen, die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus mit 17,2 Millionen Franken seit 1997. Ich erinnere Sie an die Forstpolitik, an die Regionalpolitik mit der vorgeschlagenen Stiftung - diese ist jetzt in der Vernehmlassung. Gestern wurde bereits gesagt: Das genügt nicht, ist alles falsch. Gut, so sagen Sie das in der Vernehmlassung, aber Sie können uns doch wenigstens nicht absprechen, dass wir uns um die soziale Kohäsion dieses Landes unter Förderung der alpinen Berggebiete bemühen! Als wir bei der Neat die Netzvariante, den Lötschberg, beschlossen haben, war das auch ein Entscheid zugunsten der Walliser und Berner Gebiete, die mit Hochgeschwindigkeitszügen für den Tourismus an Europa angeschlossen werden sollen. Das sage ich auch denjenigen, die jetzt plötzlich die Idee haben, auf dieser Achse nur noch Güter transportieren zu lassen: Diese Netzvariante war auch vom Gedanken der sozialen Kohäsion geprägt. Ich meine, die Kritik muss ja da sein. Das Bemühen, dass auch tatsächlich eine Politik betrieben wird, welche die Abwanderung verhindert, muss konsequent weiter verfolgt werden, aber werfen Sie uns nicht vor, wir würden diesbezüglich einfach nichts machen.
Gewiss gibt es eine Zentralisierung, gewiss gibt es eine Strukturänderung. Die zunehmende Mobilität und der Anschluss an die peripheren Gebiete, der ja auch - zu Recht - verlangt wird und den wir vorantreiben, haben dann natürlich ihrerseits wieder zur Folge, dass sich die gesamten Konsumgewohnheiten ändern, dass zum Beispiel Postbüros in abgelegenen Gebieten geschlossen werden müssen, weil die Poststellen dort nicht mehr frequentiert werden, weil sie nämlich dort frequentiert werden, wo man arbeitet, und das ist nicht mehr dort, wo man wohnt; das hat mit der zunehmenden Mobilität eben etwas zu tun. Diese Dynamik, die in jeder Entwicklung und in jeder Phase der Geschichte immer vorangeht, können wir nicht einfach übersehen. Umgekehrt ist es ja so, dass sich das VBS, die Swisscom, die Post ja alle Mühe geben, auch wieder Stellen zu schaffen. Ich zähle jetzt nicht meinerseits all diese Stellen wieder auf, aber in Chur wurden auch solche Stellen geschaffen. Nochmals: Selbst wenn unsere diesbezügliche Politik grundfalsch wäre und wir nichts machen würden, müssten Sie diese Protokolle ja erst recht ratifizieren, damit wir endlich vorwärts machen.
Der andere Bereich der Einwände gegen die Ratifizierung betrifft die Direktwirkung der Protokolle: Wir haben im Einzelnen bei verschiedenen Bestimmungen, die in der Kommission zur Sprache kamen, immer wieder betont, dass keine Direktwirkung vorliege. Wir haben das unter Aufbietung ganzer Armeen von Juristinnen und Juristen aus sämtlichen Departementen - also nicht etwa nur aus dem UVEK, sondern aus dem wissenschaftlich hoch dotierten Bundesamt für Justiz, (Heiterkeit) das wirklich draus kommt - gemacht. Das alles vermochte Sie nicht zu überzeugen: Gut, wir strecken die Waffen. Sie haben statt Vertrauen eine dreifache Kontrolle aufgebaut, nämlich flankierende Massnahmen. Wir widersetzen uns all diesen flankierenden Massnahmen wie Erklärung, Vorbehalt und Motion ja nicht. Deshalb, wenn Sie das schon alles aufgebaut haben, sollte es Ihnen doch möglich sein, die Protokolle zu ratifizieren, wofür ich Ihnen danke.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es geht bei der folgenden Abstimmung um die Frage, ob gemäss dem Antrag der Minderheit die Beratung aufgeschoben werden soll. Wenn dies voraussichtlich länger als für ein Jahr wäre, hätte sich auch der Nationalrat dazu zu äussern.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 17 Stimmen
Dagegen .... 27 Stimmen
Bundesbeschluss zur Ratifizierung der Protokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen
Arrêté fédéral concernant la ratification des protocoles de la Convention sur la protection des Alpes
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1
Die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention zu "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Bodenschutz" sowie das Protokoll "Verkehr" werden genehmigt.
Abs. 2
Der Bundesrat wird ermächtigt, die in Absatz 1 genannten Protokolle der Alpenkonvention zu ratifizieren und dabei folgende Erklärungen abzugeben:
a. mit Bezug auf die sich aus der Alpenkonvention oder aus den Durchführungsprotokollen ergebenden Verpflichtungen erklärt die Schweiz, dass sie keine Veranlassung sieht, die derzeit gültigen schweizerischen Rechtsvorschriften zum Zweck der Durchführung dieser Protokolle zu ändern;
b. die Schweiz erklärt, dass die Bestimmungen der Alpenkonvention oder der Durchführungsprotokolle an der geltenden Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden nichts ändern;
c. die Umsetzung wird von Bund und Kantonen nach Massgabe ihrer Zuständigkeiten zusammen ausgeübt.
Abs. 3
Der Bundesrat wird ermächtigt, die in Absatz 1 genannten Protokolle der Alpenkonvention zu ratifizieren und dabei folgenden Vorbehalt anzubringen:
Sollten sich aus der Alpenkonvention oder den Durchführungsprotokollen andere oder weiter gehende Verpflichtungen ergeben, so müssten diese zuerst auf dem Wege der landesinternen Verfassung- und Gesetzgebung umgesetzt werden.
Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1
Les protocoles d'application de la Convention alpine "Aménagement du territoire et développement durable", "Protection des sols" ainsi que le protocole "Transports" sont approuvés.
Al. 2
Le Conseil fédéral est autorisé à ratifier les protocoles de la Convention alpine mentionnés à l'alinéa 1 en formulant les déclarations suivantes:
a. en référence aux obligations découlant de la Convention alpine ou des protocoles d'application, la Suisse déclare qu'elle ne voit aucune nécessité de modifier les dispositions du droit suisse actuellement en vigueur dans le but de la mise en oeuvre de ces protocoles;
b. la Suisse déclare que les dispositions de la Convention alpine ou des protocoles n'entraînent aucune modification de la répartition interne des compétences entre Confédération, cantons et communes;
c. leur mise en oeuvre est assurée conjointement par la Confédération et les cantons suivant leurs compétences respectives.
Al. 3
Le Conseil fédéral est habilité à ratifier les protocoles visés à l'alinéa 1 et à y apporter la réserve suivante:
Si la Convention alpine ou les protocoles d'application devaient entraîner des obligations supplémentaires ou plus étendues, il conviendrait d'en régler la mise en oeuvre en priorité par le biais des dispositions législatives ou constitutionnelles du pays.
Büttiker Rolf · 2VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte bei Artikel 1 kurz noch einmal auf die Protokolle eingehen und Ihnen begründen, warum die Kommission die drei erwähnten Protokolle zur Ratifikation empfiehlt und die anderen sechs Protokolle nicht ratifizieren will, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Beim Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" hat die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, das Protokoll sei zu ratifizieren. Das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" reflektiert nach meiner Auffassung den Weg der Alpenkonvention und ihrer Protokolle von einem mehrheitlich auf den Schutz ausgerichteten Vertragswerk zu einem Projekt der nachhaltigen Entwicklung des ganzen Alpenbogens am besten. In dieses Protokoll fanden auf Betreiben der Schweiz erstmals Bestimmungen zu Subsidiarität, Mitsprache, regionaler Förderung und Abgeltung Eingang. Diese für die Schweiz zentralen Anliegen im Umgang mit den Berggebieten und den Randregionen fanden in der Folge als Standardformulierung Eingang in alle anderen Protokolle der Alpenkonvention. Das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" ist Ausdruck der Überzeugung, dass in Fragen der Regionalentwicklung und der Raumordnungspolitik grenzüberschreitende Lösungen angestrebt werden müssen. Unsere Grenzregionen sind zunehmend auf eine enge Zusammenarbeit, auch in Fragen der Raumordnung, angewiesen.
Zum zweiten Protokoll, "Bodenschutz", das mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ratifikation empfohlen wird: Besondere Bedeutung hat der Boden in den Alpen als Wirtschafts- und Standortfaktor für die Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Industrie, den Tourismus und den Verkehr. Doch nutzbare, ertragreiche Böden sind im Alpengebiet rar. Umso wichtiger ist eine standortgemässe und umweltverträgliche Nutzung durch die verschiedenen den Boden beanspruchenden Akteure.
Das Protokoll "Bodenschutz" spiegelt den ausgesprochenen Querschnittcharakter des Bodenschutzes. Es spricht die wesentlichen Bodenschutzprobleme im Alpenraum an und bezeichnet die verantwortlichen Bereiche. Der Vollzug des Bodenschutzes liegt bei den Kantonen. Deren Anliegen flossen in die Erarbeitung des Protokolls ein. Das Protokoll bietet die Möglichkeit zur Sensibilisierung gegenüber dem Boden und bietet eine Plattform für ein koordiniertes Handeln im ganzen Alpenraum. Es ermöglicht ferner die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in einem Bereich, in dem es viele Wissens- und Erfahrungslücken gibt. Ein vorsorglicher, langfristig angelegter Bodenschutz ist eine zentrale Voraussetzung für das Leben im Alpenraum, namentlich auch im Hinblick auf die Auswirkungen der sich abzeichnenden Klimaänderungen.
Ich komme zum Protokoll "Verkehr", dem dritten zur Ratifikation beantragten Protokoll: Hier gab es 7 Ja, 3 Nein und 3 Enthaltungen. Dieses Protokoll möchte ich etwas näher begründen, weil hier auch die meisten Fragen gestellt wurden, warum gerade dieses Protokoll jetzt noch zur Ratifikation vorgeschlagen werde. Die Kommission hat auch dieses Protokoll sehr intensiv diskutiert, gar intensiver als alle anderen.
Die Ratifikation des Protokolls "Verkehr" ist innen- und aussenpolitisch von grosser Bedeutung. Das Verkehrsprotokoll stützt die von Volk und Ständen mehrmals gutgeheissene nachhaltige schweizerische Verkehrspolitik, insbesondere die Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene. Das Verkehrsprotokoll spricht sich nicht nur über den Transitverkehr aus; im Verkehrsprotokoll hat auch die inneralpine Erschliessung einen hohen Stellenwert. Daher soll nicht nur der öffentliche Verkehr gefördert, sondern dort, wo es nötig ist, auch eine angemessene Erschliessung für den Individualverkehr sichergestellt werden.
Die schweizerische Verkehrspolitik verfolgt die gleichen Ziele wie das Protokoll. Dieses zielt auf eine nachhaltige Mobilität zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Tätigkeiten und zur flächendeckenden Erschliessung des Landes. Gleichzeitig soll der Verkehr ein für Bevölkerung und Umwelt erträgliches Mass nicht überschreiten.
Das Verkehrsprotokoll stützt die schweizerische Verkehrspolitik international und ist überdies mit dem mit der EU abgeschlossenen Landverkehrsabkommen kompatibel. Die Ratifizierung des Verkehrsprotokolls hat für die anderen Vertragsparteien höchste Priorität, weil der Handlungsbedarf für grenzüberschreitende und transnationale Lösungen im Verkehrsbereich am grössten ist. Artikel 8 des Verkehrsprotokolls stützt eines der wesentlichen Ziele schweizerischer Verkehrspolitik, nämlich die Verpflichtung zur grenzüberschreitenden Koordination von Verkehrsinfrastrukturprojekten, und das ist ja eines der latenten Anliegen der schweizerischen Verkehrspolitik.
Ich komme kurz pauschal, also nicht einzeln, zu den Ablehnungsgründen für die sechs Protokolle aus der Detailberatung. Grundsätzlich war die Befürchtung da - das ist auch gestern und heute Morgen artikuliert worden -, dass in den Durchführungsprotokollen Self-executing-Bestimmungen enthalten sind, also Bestimmungen, die automatisch Bestandteil des schweizerischen Rechts werden. Ein zweiter Ablehnungsgrund ist die Ansicht, dass die Durchführungsprotokolle nur Deklamationen ohne Realisierungstaten sind, weil klare Massnahmen und Instrumente zur Durchsetzung fehlen. Drittens besteht die Angst, etwas zu tun, was uns im Voraus so bindet, dass wir nicht mehr in der Lage sind, frei zu entscheiden.
Das sind die pauschalen Gründe, die immer wieder formuliert wurden und die auch dazu geführt haben - ich habe Ihnen gestern die Zahlen der Ablehnungsverhältnisse dargelegt -, dass wir vorerst nur drei Protokolle ratifizieren wollen, dass wir mit diesen drei Protokollen Erfahrungen sammeln wollen und nachher, zum geeigneten späteren Zeitpunkt, wenn wir diese Erfahrungen analysieren und auswerten können, auch noch über die andern sechs Protokolle wieder entscheiden können.
Ich bitte Sie also noch einmal, diese drei Protokolle zu ratifizieren und die anderen sechs Protokolle nicht zu ratifizieren.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 24 Stimmen
Dagegen .... 10 Stimmen
Präsident (Schiesser Fritz, Präsident): Die Motion 02.3659 auf der Fahne ist zurückgezogen worden.