05.006

Jahresbericht 2004 der GPK und der GPDel

Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Der Kommissionspräsident, Herr Hofmann, wird uns einleitend einen Überblick geben. Danach werden vier Kommissionssprecher je einen Sachbereich beleuchten.

Hofmann Hans · Mit-M · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Vor einem Jahr hatte die GPK zum ersten Mal Gelegenheit, ihre Tätigkeit gemäss dem neuen Verfahren des Parlamentsgesetzes vorzustellen. Nun freut es uns, dass die Berichterstattung über die parlamentarische Oberaufsicht in den Räten neu auch in Anwesenheit des Bundespräsidenten stattfindet.

Der Aufsichtsbereich der GPK ist sehr umfangreich. Der parlamentarischen Oberaufsicht unterstehen sämtliche Tätigkeiten des Bundesrates und der Bundesverwaltung sowie die Geschäftsführung der eidgenössischen Gerichte, wobei deren Rechtsprechung natürlich von der Aufsicht ausgenommen ist. Auch alle öffentlich-rechtlichen und privaten Körperschaften sowie die natürlichen und juristischen Personen, die mit Aufgaben des Bundes betraut sind, wie beispielsweise Swissmedic, Post, SBB, Ruag oder Skyguide, sind der parlamentarischen Oberaufsicht unterstellt. Dieser umfangreiche Aufsichtsbereich bedingt, dass die beiden GPK Schwerpunkte setzen müssen.

Die Schwerpunkte unserer Aktivitäten lagen im Jahr 2004 vor allem bei Themen und Untersuchungen im Bereich Staat und Verwaltung, zum Beispiel bei der Informationspolitik des EDA, dem dritten Kreis der Bundesverwaltung oder der Personalpolitik des Bundes. Wichtig blieben nach wie vor Untersuchungstätigkeiten in den Bereichen der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie der sozialen Sicherheit und Gesundheit. Aber auch Vorgänge in der Justiz und im sicherheitspolitischen Bereich haben die GPK intensiv beschäftigt.

Zur Bewältigung ihres umfangreichen Aufsichtsprogramms haben die GPK im letzten Jahr 15-mal im Plenum und 68-mal in Sitzungen der Subkommissionen getagt. Die Geschäftsprüfungsdelegation führte 16 Sitzungen durch; das entspricht insgesamt 99 Sitzungen. Verschiedene grosse und aufwendige Untersuchungen konnten die beiden GPK im Jahr 2004 abschliessen. Die GPK-NR hat einen Bericht zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge und einen weiteren über den Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr veröffentlicht. Die GPK-SR hat ihrerseits einen Bericht zur Inbetriebnahme des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic erarbeitet. Darüber wird Ihnen anschliessend Kollege Hansruedi Stadler, Präsident der Subkommission EDI/UVEK, berichten. Andere Untersuchungen, namentlich über die Verteidigungsattachés, über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und über die Invalidenversicherung, sind im Gang und werden in diesem Jahr abgeschlossen. Dasselbe gilt auch für die Untersuchungen der GPK-NR über die Wirkungsanalyse der KMU-Gesetzgebung, die KMU-Tests, sowie die Inspektion des Programms für das Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung.

Für das Jahr 2005 haben die GPK auch bereits neue Untersuchungen beschlossen und in Angriff genommen. Sie betreffen hauptsächlich die öffentliche Ressortforschung des Bundes, das Immobilienmanagement des Bundes im zivilen Bereich, den Mittelfluss und die strategische Führung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit sowie den vermehrten Einsatz externer Berater durch die Bundesverwaltung. Neben den vertieften Untersuchungen nehmen in den letzten Jahren die begleitenden Aufsichtstätigkeiten der GPK eine immer bedeutendere Rolle ein. Dabei geht es den GPK vor allem darum, die Oberaufsicht im Sinne einer eigentlichen Früherkennung zu betreiben. Eine kritische Begleitung erfolgt beispielsweise bereits seit mehreren Jahren beim Aufbau der neuen unterinstanzlichen Bundesgerichte. Kollege Franz Wicki, Präsident der Subkommission Gerichte, wird Sie darüber näher orientieren. Auch bei der Umsetzung der Effizienzvorlage oder bei der Verbesserung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt findet eine intensive begleitende Oberaufsicht durch die GPK statt.

Um ihren Aufsichtstätigkeiten eine nachhaltige Wirkung zu verleihen, haben die GPK verschiedene Nachkontrollen durchgeführt, um so die aufgrund von Empfehlungen früherer Untersuchungen getroffenen Massnahmen zu überprüfen und auch deren Wirkung zu evaluieren. Betroffen war hier insbesondere auch die Rolle der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods. Darüber wird Sie im Anschluss Kollege Peter Briner, Präsident der Subkommission EFD/EVD, orientieren.

Hinweise auf Probleme in der Geschäftsführung erhalten die GPK unter anderem auch durch Aufsichtseingaben von Dritten. Im Geschäftsjahr 2004 behandelten wir 47 solche Eingaben. Auch wenn diese Eingaben keinerlei rechtliche Wirkung entfalten, verursacht deren Bearbeitung teilweise doch einen erheblichen Aufwand. Der interne Konflikt am Eidgenössischen Versicherungsgericht zum Beispiel wurde auf dem Weg einer Aufsichtseingabe durch eine Richterin an die GPK herangetragen. Über die dadurch ausgelösten Arbeiten wird Sie Kollege Franz Wicki in seinem Votum ebenfalls informieren.

Beispiele dafür, dass die Aktivitäten der GPK nicht vor der eigenen Türe Halt machen, lassen sich im Jahresbericht ebenfalls finden. Massgebend engagiert haben sich die GPK im Jahr 2004 bei der kritischen Überprüfung der Oberaufsicht über die Neat. Dieses Thema war Gegenstand mehrerer Sitzungen der Konferenz der Präsidien der Aufsichtskommissionen und Aufsichtsdelegationen (KPA). Unter Federführung der GPK hat die KPA im letzten Jahr Handlungsgrundsätze für eine bessere Koordination, für klarere Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie für vermehrte Transparenz bei der Neat-Oberaufsicht verabschiedet. So soll in der kommenden Sommersession der Jahresbericht der Neat-Aufsichtsdelegation erstmals als separates Traktandum, also als eigenes Geschäft, in den Räten diskutiert werden. Dazu ist es höchste Zeit, würde ich meinen.

Der Jahresbericht der GPK bietet immer auch Gelegenheit, über die parlamentarische Kontrolle im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste zu rapportieren. Auch wenn hier bei der Information gegenüber der Öffentlichkeit aus Geheimhaltungsgründen Zurückhaltung notwendig ist, kann die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation im Rahmen des Jahresberichtes doch angemessen dargestellt werden. Übrigens ist diese Geheimhaltungspflicht nicht etwa dazu da, um Mängel zu verschleiern oder gar zu verdecken, sondern sie soll in gewissen Fällen die Handlungsfreiheit der Regierung gewährleisten und Personen, Mittel, Quellen und Verfahren für die Informationsbeschaffung des Bundes schützen. Die GPK und die Geschäftsprüfungsdelegation sind sich bewusst, dass die Einschränkung bei der Informationsvermittlung in einer Demokratie nicht immer völlig befriedigend ist, dass sie aber nicht nur für das gute Funktionieren des Staates, sondern auch für das gute Funktionieren der Aufsicht häufig nötig ist. Über diesen Bereich wird Sie nachher Kollegin Leumann, die Präsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation, orientieren.

Zu den bis jetzt erwähnten Schwerpunkten kommt die Routinearbeit der GPK. Dazu gehört die Prüfung der Geschäftsberichte des Bundesrates und anderer staatlicher Institutionen wie der Eidgenössischen Bankenkommission, des ETH-Rates, der Swisscom usw. Diese Prüfungen erfolgen an gemeinsamen Sitzungen der beiden GPK oder der zuständigen Subkommissionen der beiden Kommissionen. Auch die entsprechenden Aussprachen und Anhörungen werden von den beiden Kommissionen stets gemeinsam durchgeführt. Hier besteht also eine sehr gute Zusammenarbeit der GPK beider Räte, was auch im Interesse der Bundesratsmitglieder und der Vertretung der beaufsichtigten Institutionen liegt, die dann nicht zweimal - vor jeder GPK einmal - erscheinen müssen.

Die GPK wäre eigentlich über eine Diskussion ihres Jahresberichtes im Plenum froh, wobei auch Kritik geübt werden könnte und Wünsche an uns herangetragen werden könnten. Ich gehe aber davon aus, dass angesichts der fortgeschrittenen Zeit auch heute keine vertiefte Diskussion zu unserem Geschäftsbericht stattfinden wird. Ich möchte die anwesenden Präsidenten und Mitglieder der Legislativkommissionen aber einmal mehr darauf aufmerksam machen, dass die GPK ihr Dienstleister ist: Beauftragen Sie uns mit einer Untersuchung, wenn Sie in Ihren Kommissionen auf etwas stossen, das vertieft abgeklärt werden sollte. Dafür sind wir da. So überlegt sich derzeit zum Beispiel unsere WBK, ob sie die GPK mit einer Untersuchung über das Funktionieren der Stiftung Pro Helvetia beauftragen will. Wir wären dazu selbstverständlich bereit.

Bevor nun die von mir erwähnten Subkommissionspräsidenten ihre Ausführungen machen, noch ein Wort an die Adresse der kontrollierten Organe und an den hier anwesenden Bundespräsidenten: Auch wenn die GPK oft Kritik äussern muss, ist das Ziel ihrer Prüfungen nicht, Misserfolge hervorzuheben, sondern durch einen Dialog mit den kontrollierten Behörden zu einem immer besseren Funktionieren unseres Staatswesens beizutragen. Ich nehme den heute vorliegenden Bericht deshalb erneut zum Anlass, um die sehr gute und pflichtbewusste Arbeit des Bundesrates und seiner Verwaltung, der eidgenössischen Gerichte sowie der übrigen Träger von Bundesaufgaben hervorzuheben und zu würdigen. Alles in allem dürfen wir auf das gute Funktionieren unseres Rechtsstaates sicher stolz sein. Ich möchte allen, die dazu beitragen, im Namen der GPK ganz herzlich danken.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, vom Bericht über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2004 Kenntnis zu nehmen.

Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Ich komme zum Berichtsteil Swissmedic. Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, hat seinen Betrieb am 1. Januar 2002 aufgenommen. Swissmedic ist eigentlich das Vollzugsorgan des neuen Heilmittelkontrollsystems. Das Institut ist ein Fusionsprojekt aus den bisherigen zwei Diensten, nämlich aus der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS), einer Organisation der Kantone, und aus der Facheinheit Heilmittel, die im Bundesamt für Gesundheit angesiedelt war. Bis Ende 2001 waren somit zur Hauptsache die Kantone für die Heilmittelkontrolle zuständig.

Im ersten Halbjahr 2002 hat dann die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bei Swissmedic eine erste Bestandesaufnahme gemacht. Der Bericht der EFK vom Oktober 2002 zeichnete ein vernichtendes Bild von dieser Institution, was dann von den Medien auch entsprechend aufgegriffen wurde. Kurz darauf trat dann auch der damalige Direktor von Swissmedic von seinem Posten zurück.

Unsere Subkommission eröffnete deshalb im Januar 2003 eine Untersuchung. Als Ergebnis können wir zusammenfassend Folgendes festhalten: Wir hatten einmal ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen, die Führung lag aber eindeutig beim EDI. Jedoch muss die ganze Projektorganisation auf strategischer Ebene als völlig verunglückt bezeichnet werden. Es hatte sowohl an Transparenz wie auch an Effizienz gefehlt. Die Gründung von Swissmedic war sehr eng mit dem Stand der Arbeiten am Heilmittelgesetz verbunden. Der Zeitplan für das neue Heilmittelgesetz war aber viel zu optimistisch beurteilt worden, sodass sich die Gründung von Swissmedic über Jahre hinzog. Eine solch lange Dauer war Gift für dieses Fusionsprojekt. Der Direktor der IKS beispielsweise, der zugleich designierter Direktor von Swissmedic war, sass über Jahre hinweg gleichzeitig auf zwei Stühlen und musste gleichzeitig zwei Herren dienen. Die Inbetriebnahme des Institutes wurde mehrmals verschoben, dies war für alle Betroffenen völlig unbefriedigend. Zweimal wurde die ganze Mannschaft wie bei einer Feuerwehr in höchste Alarmbereitschaft versetzt und dann wieder nach Hause geschickt.

Die Verzögerung beim Heilmittelgesetz hätte es eigentlich erlaubt, den für Swissmedic verantwortlichen Institutsrat rechtzeitig einzusetzen. Dies erfolgte aber erst drei Monate vor der Betriebsaufnahme. Wir mussten dabei feststellen, dass es dem Institutsrat schlichtweg nicht mehr möglich war, die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen mit der notwendigen Umsicht und Sorgfalt zu treffen. Ein Informatikaudit der EFK zeichnete auch vom ganzen Informatikbereich ein sehr düsteres Bild. Danach verfügte das Institut in der Gründungsphase kaum über brauchbare Werkzeuge zur elektronischen Verarbeitung von Daten. Beim Start von Swissmedic fehlte eine verbindliche Analyse der Aufgaben ebenso wie die entsprechende Ressourcenplanung.

Swissmedic ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit im dritten Kreis der Verwaltungsführung. Dazu werden wir uns im Rahmen eines separaten Vorstosses der GPK noch in dieser Session äussern. Bei der Inbetriebnahme von Swissmedic fehlte im Weiteren noch wichtiges Ausführungsrecht. Beim Rechtsdienst kam es damals zu einer eigentlichen Eskalation, was zu Abgängen und zum Verlust von grossem Fachwissen führte.

Unsere Subkommission hat sich schlussendlich eingehend auch mit dem Internethandel mit Medikamenten auseinander gesetzt. Unseres Erachtens sind hier immer wieder erhebliche Anstrengungen notwendig, um die Bevölkerung für die beträchtlichen Risiken, die mit diesem Vetriebskanal für Medikamente zusammenhängen, zu sensibilisieren. Das Ergebnis unserer Untersuchung und die entsprechenden Empfehlungen haben wir im Bericht der GPK vom 25. August 2004 festgehalten.

Wir haben Swissmedic über 18 Monate begleitet. Am Anfang unserer Untersuchung hat Swissmedic bei uns einen völlig desolaten Eindruck hinterlassen. So hat der Bericht der EFK eine Fülle von grossen Mängeln aufgezeigt, und während der ersten 18 Monate war Swissmedic vorab mit sich selbst beschäftigt. Mit dem Wechsel in der Direktion im Januar 2003 wurde Swissmedic nicht nur in die Lage versetzt, die Probleme zu erkennen, sondern es wurde ein effizientes Krisenmanagement installiert. Die Situation hat sich inzwischen deutlich verbessert. Die Beziehung zwischen Swissmedic und ihren Partnern und insbesondere den Kantonen hat sich entkrampft. Es gibt aber nach wie vor Mängel. Zur Lösung dieser Mängel wurden aber verschiedene Massnahmen eingeleitet. Aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Dezember 2004 zu unserem Bericht ist ersichtlich, dass auch er die Probleme erkannt hat und unsere Empfehlungen auch umsetzen will; das heisst, er hat deren Umsetzung eingeleitet. Im letzten Sommer konnte auch die EFK attestieren, dass in organisatorischer Hinsicht grosse Fortschritte gemacht worden seien und überdies mit dem neuen Projekt Merlin die Informatik neu aufgegleist worden sei.

Unsere Subkommission wird die Umsetzung ihrer Empfehlungen weiterverfolgen. Wir werden Swissmedic im Herbst auch einen Besuch abstatten.

So weit meine Ausführungen zu diesem Berichtsteil.

Leumann-Würsch Helen · Mit-F · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Geschäftsprüfungsdelegation übt ja die Oberaufsicht im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste aus, und ich möchte hier einige der wichtigsten unter den gut fünfzig im letzten Jahr behandelten Geschäften kurz erläutern.

Zuerst zur Führung der Sicherheitspolitik durch den Bundesrat: In der Vergangenheit musste die Geschäftsprüfungsdelegation immer wieder feststellen, dass die schweizerischen Nachrichtendienste, die auf zwei verschiedene Departemente aufgeteilt sind, bei ihren Tätigkeiten eine grosse Autonomie aufwiesen und die politische Führung durch den Bundesrat und die Departementschefs nicht ausreichend erfolgte. In dieser Situation liess auch die Koordination der verschiedenen Dienste untereinander zu wünschen übrig. Gewisse Verbesserungsmassnahmen wurden getroffen, beispielsweise durch die direkte Unterstellung des Strategischen Nachrichtendienstes unter den Chef VBS oder durch die Einführung von Vorgaben für die Nachrichtenbeschaffung durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates.

Wir mussten jedoch im Jahr 2004 feststellen, dass diese Massnahmen nicht immer greifen und die politische Führung durch den Bundesrat wie auch die Koordination zwischen den Diensten noch nicht das gewünschte Ausmass erreicht haben. Die Kompetenzen des Sicherheitsausschusses des Bundesrates, der Lenkungsgruppe Sicherheit und des Nachrichtenkoordinators sind nicht klar definiert. Auch besitzen diese keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Nachrichtendiensten.

Diese Feststellungen, die übrigens im Grundsatz auch durch die Arbeiten der SiK-NR zur parlamentarischen Initiative Lalive d'Epinay bestätigt wurden, wurden dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates durch die Geschäftsprüfungsdelegation mitgeteilt. Der Bundesrat hat einen gewissen Handlungsbedarf anerkannt und mit der Schaffung eines Krisenstabes einen weiteren Schritt in die richtige Richtung getan. Wir sehen aber insbesondere bei der Koordination der Nachrichtendienste weiterhin einen wichtigen und dringenden Handlungsbedarf. Da uns Reformen in diesem Bereich zugesichert wurden und entsprechende Vorarbeiten in der Verwaltung im Gange sind, haben wir Ende letztes Jahr vorerst auf weitere Schritte unsererseits verzichtet. Wir werden diesen Bereich jedoch im laufenden Jahr prioritär behandeln, die diesbezüglichen Arbeiten der Verwaltung eng begleiten und auch den Stand der Arbeiten regelmässig mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates erörtern.

Zum Satellitenaufklärungssystem Onyx: Auf der Basis einer umfangreichen Untersuchung veröffentlichte die Geschäftsprüfungsdelegation am 10. November 2003 einen ausführlichen Bericht zu diesem System des VBS. Das Projekt Onyx dient der Aufklärung von über Satelliten geführter Kommunikation. Es ist auch im Frühling 2005 noch nicht abgeschlossen und damit auch noch nicht vollständig operativ. Aufgrund der hohen finanziellen Investitionen in das Projekt wie auch seiner grundrechtlichen Bedeutung widmete ihm die Geschäftsprüfungsdelegation auch im letzten Jahr grosse Aufmerksamkeit.

Der Bundesrat nahm Ende März zu den Empfehlungen im Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation Stellung. Grundsätzlich wurden sie durch den Bundesrat positiv aufgenommen und teilweise auch schon umgesetzt. So überprüfte das Bundesamt für Justiz, inwieweit die Tätigkeiten der Kommunikationserfassung im Ausland mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Es kam wie die Geschäftsprüfungsdelegation zum Schluss, dass die gesetzlichen Grundlagen in verschiedener Hinsicht zu präzisieren sind. Der Bundesrat sagte dies im Rahmen der nächsten Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu. Hinsichtlich der weiteren Empfehlungen der Geschäftsprüfungsdelegation - namentlich die Analyse der technologischen und finanziellen Risiken des Projektes Onyx, die Erarbeitung einer aktiven Informationspolitik über die Tätigkeiten im Rahmen von Onyx und die Strategie der Nachrichtendienste bezüglich der Informationsquellen - hat der Bundesrat Aufträge erteilt, deren Ausführung im Laufe dieses Jahres durch uns zu prüfen sein wird.

Ich kann Sie heute darüber informieren, dass wir seit Beginn des Jahres schon das neueste Informationskonzept zu Onyx wie auch die Analyse der technischen und finanziellen Risiken von Onyx mit den zuständigen Fachleuten diskutiert haben. Nachdem die Geschäftsprüfungsdelegation sich in der Vergangenheit insbesondere mit dem Aspekt der Rechtmässigkeit von Onyx befasst hat, steht für sie nun klar das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Systems im Vordergrund. Ein erster Leistungsausweis des Systems konnte bereits beraten werden, und wir werden auch den auf Frühling angekündigten neuen Leistungsausweis kritisch hinterfragen.

Eine weitere wichtige Entwicklung stellte aus der Sicht der Delegation die Tätigkeitsaufnahme der unabhängigen Kontrollinstanz dar. Dieses zwar verwaltungsinterne, jedoch nicht aus Personen der Nachrichtendienste bestehende Kontrollorgan prüft die Rechtmässigkeit der Funkaufklärungsaufträge. Es wird durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates bestimmt. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat ihre Feststellungen im Zusammenhang mit den Funkaufklärungsaufträgen der unabhängigen Kontrollinstanz vorgängig zu ihrer Tätigkeitsaufnahme zukommen lassen. Die unabhängige Kontrollinstanz stellt in ihrem ersten Kontrollbericht keine schwerwiegenden Verstösse fest. Gewisse Aufklärungsaufträge wurden jedoch nicht weitergeführt. Wir sind der Ansicht, dass die unabhängige Kontrollinstanz eine zweckmässige Begleitung der Aktivitäten von Onyx erlaubt und die Missbrauchsrisiken beschränkt. Wir werden die Arbeiten dieser Kontrollinstanz weiterhin verfolgen.

Zu den Kontakten des Strategischen Nachrichtendienstes und des Dienstes für Analyse und Prävention zum Ausland: Jedes Jahr nimmt die Geschäftsprüfungsdelegation Kenntnis von den Kontakten des Strategischen Nachrichtendienstes und des Dienstes für Analyse und Prävention zum Ausland. Im Berichtsjahr vertieften wir unsere Kontrolle, indem wir beim für die Auslandkontakte des Dienstes für Analyse und Prävention zuständigen Verbindungsbüro eine unangemeldete Kontrolle vor Ort durchführten und dabei Stichproben bezüglich Bewilligung der Kontakte vornahmen. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit im Jahr 1998 müssen Kontaktaufnahmen durch den Bundesrat bewilligt werden. Ziel dieser Bestimmung ist es, eine politische Kontrolle über potenziell heikle Verbindungen zu gewährleisten. Wir konnten bei unserer Kontrolle feststellen, dass die näher betrachteten Verbindungen rechtmässig sind.

Gewisse Auslandverbindungen des Dienstes für Analyse und Prävention stammen jedoch aus einer Zeit, wo die Kontaktaufnahmen noch nicht durch den Bundesrat bewilligt werden mussten. Im Gegensatz zum Strategischen Nachrichtendienst, der jährlich eine aktualisierte Liste all seiner Verbindungen mit ausländischen Diensten dem Bundesrat unterbreitet, wurde der Bundesrat bisher nicht vollumfänglich über die Auslandkontakte des Dienstes für Analyse und Prävention informiert. Diese Situation ist für uns nicht befriedigend, und entsprechend forderten wir den Vorsteher des EJPD auf, dem Bundesrat jährlich eine Liste aller Verbindungen des Dienstes für Analyse und Prävention mit dem Ausland zukommen zu lassen. Der Besuch vor Ort förderte auch zutage, dass die Archive des Verbindungsbüros nach fünf Jahren vernichtet werden, ohne dass ein Vernichtungsprotokoll erstellt wird. In beiden Fällen teilte der Vorsteher des EJPD die Sicht der Delegation und stimmte entsprechenden Änderungen zu. Wir werden auch hier die Umsetzung begleiten.

Eine weitere Auswahl der vielen Tätigkeiten der Geschäftsprüfungsdelegation finden Sie im Jahresbericht. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei Ihnen, Herr Bundespräsident, Vorsteher des VBS und gleichzeitig Vorsitzender des Sicherheitsausschusses des Bundesrates, für das konstruktive Verhältnis zur Geschäftsprüfungsdelegation im letzten Jahr bedanken, auch wenn Meinungsunterschiede aus systemimmanenten Gründen natürlich ab und zu vorhanden sind.

Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Im Jahresbericht 2004 der Geschäftsprüfungskommissionen fällt auf, dass ein Kapitel den beiden höchsten Gerichten in Lausanne und Luzern gewidmet ist, und zwar mit unüblichen Überschriften, nämlich zum Ersten "Interner Konflikt am Eidgenössischen Versicherungsgericht" und zum Zweiten "Untersuchung von besonderen Vorkommnissen am Bundesgericht". Sie erinnern sich: Die GPK veröffentlichten am 6. Oktober 2003 einen Bericht zum sogenannten Spuckvorfall am Bundesgericht in Lausanne vom 11. Februar 2003. Darin wurden verschiedene Empfehlungen abgegeben. Die GPK nahmen inzwischen mit Befriedigung davon Kenntnis, dass das Bundesgericht ihren Bericht insgesamt positiv aufnahm und die Umsetzung der Empfehlungen rasch und in konstruktiver Weise einleitete. Sie stellten fest, dass die Empfehlungen teilweise bereits umgesetzt wurden oder noch in Umsetzung begriffen sind.

Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) bereitete der GPK im vergangenen Jahr nicht nur Freude. Mit Schreiben vom 30. März 2004 informierte das EVG die GPK darüber, dass an seinem Gericht ein bisher ungelöster Konflikt im Zusammenhang mit der Neubestellung der Kammern des Gerichtes für die Jahre 2004/05 bestehe und dass ein Mediationsverfahren in die Wege geleitet worden sei. Am folgenden Tag reichte ein Mitglied des EVG eine Aufsichtseingabe bei den GPK ein. Darin wurde einerseits der Entscheid betreffend die Kammerzusammensetzung als fehlerhaft bezeichnet und andererseits geltend gemacht, dass innerhalb des Richterkollegiums eine tiefe Krise, namentlich eine gravierende Spaltung, herrsche, die das Eingreifen der Oberaufsicht erforderlich mache. Die GPK der Räte ersuchten vorerst das Gericht, den Konflikt intern zu lösen. Am 18. Mai 2004 mussten sie jedoch davon Kenntnis nehmen, dass der Konflikt bis zu jenem Zeitpunkt nicht hatte bereinigt werden können. Die GPK erachteten zwar aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen das Funktionieren des EVG als nicht unmittelbar infrage gestellt. Die Stimmung im EVG war jedoch angespannt, jederzeit musste mit einer Eskalation gerechnet werden. Daher setzten die GPK beider Räte eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, mit dem Auftrag, die in der Aufsichtseingabe aufgeworfenen Probleme zu untersuchen.

Aufgrund dieser Abklärungen hielten die GPK in ihrer Stellungnahme vom 6. Dezember 2004 gegenüber dem EVG fest, dass die Konfliktsituation ernst zu nehmen sei. Man gehe jedoch davon aus, dass die Funktionsfähigkeit des Gerichtes durch den Konflikt nicht gefährdet sei, auch wenn die Situation für das Arbeitsklima und die Erfüllung der Aufgaben des Gerichtes eine Belastung darstelle. Die GPK lehnten es ab, direkt in den Konflikt einzugreifen. In dem Ihnen vorliegenden schriftlichen Jahresbericht der GPK sind die Erörterungen der erwähnten Stellungnahme vom 6. Dezember dargelegt. Es heisst dort am Schluss, die GPK betrachteten ihre Abklärungen mit ihrer Stellungnahme als abgeschlossen. Die für die eidgenössischen Gerichte zuständigen Subkommissionen würden sich beim EVG über die Entwicklung später informieren lassen.

Doch die Ruhe beim EVG kehrte leider nicht ein. Dies zeigte sich Anfang des Jahres 2005. In den Zeitungen war zu lesen: "Der am EVG schwelende Streit geht in eine neue Runde." Die GPK wurden erneut angerufen. Für sie war jedoch klar, dass es nicht Aufgabe des Parlamentes ist, sich in die interne Organisation der Gerichte einzumischen. Wir haben das Prinzip der Gewaltentrennung, und dieser Grundsatz ist hochzuhalten. Doch ist es die Aufgabe der GPK, im Sinne der Oberaufsicht dafür zu sorgen, dass unsere Gerichte und damit die Rechtsprechung funktionieren und dass das Ansehen der Justiz und insbesondere unserer höchsten Gerichte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Daher sahen sich die beiden Präsidenten der Subkommissionen Gerichte der GPK des Ständerates und des Nationalrates veranlasst, beim EVG als Vermittler zu wirken. Dies haben wir in informeller Art getan, jedoch mit Kenntnis vonseiten der beiden GPK. Zusammen mit Herrn Claude Janiak, dem Präsidenten der Subkommission Gerichte der GPK des Nationalrates, sah ich unsere Aufgabe vor allem darin, die verhärtete Situation am EVG zu retten. Im Interesse der Justiz mussten ein Ausweg und eine Lösung gesucht werden.

Ich gehe bei der Berichterstattung für das Jahr 2004 auf diese Angelegenheit nicht näher ein. Ich möchte nur festhalten, dass das EVG am 4. Februar dieses Jahres in einer Medienmitteilung schrieb, dass nach intensiven Gesprächen die Meinungsverschiedenheiten am EVG beigelegt werden konnten. Durch die Vermittlung der Präsidenten der Subkommissionen Gerichte der GPK von National- und Ständerat gelang es dem EVG, eine Lösung zu finden, die den unterschiedlichen Anliegen Rechnung trägt.

Alle Richterinnen und Richter haben der gemeinsamen Erklärung zugestimmt. Es ist zu hoffen, dass beim EVG nun tatsächlich Ruhe einkehrt und dass das höchste Gericht nicht mehr unter dieser Konfliktsituation leidet und Schlagzeilen liefert.

Zu den unterinstanzlichen Gerichten: Hinsichtlich der unterinstanzlichen Gerichte des Bundes ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesstrafgericht am 1. April 2004 seine Arbeit aufgenommen hat. Das Parlament hat elf Richterinnen und Richter an das Bundesstrafgericht gewählt; fünf davon arbeiten zu hundert Prozent, sechs mit einem Teilpensum.

Anlässlich eines Besuches in Bellinzona liessen sich die zuständigen Kommissionen über die Arbeitssituation des Gerichtes informieren. Wir führten eine erste Aussprache mit der Gerichtsleitung durch. Themen waren: Fragen der Auslastung, des Personalbedarfes, der Planung der vorgesehenen Gerichtsgebäude und der Aufsicht des Bundesstrafgerichtes über die Bundesanwaltschaft und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt, aber auch die Aufsicht über das Bundesstrafgericht selbst. Die GPK werden sich in Kürze vom Bundesstrafgericht wieder darüber orientieren lassen, inwieweit die Anlaufschwierigkeiten nach einem Jahr gemeistert werden konnten und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich spreche zur Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods. Wie schon in der letzten Frühjahrssession, im Rahmen des Jahresberichtes 2002/03 der Geschäftsprüfungskommissionen, berichtet, hat die GPK-SR in ihrer 2003 abgeschlossenen Inspektion festgestellt, dass die Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods positiv verläuft und mit keinen grösseren Problemen verbunden ist. Die mit der Wahrung der schweizerischen Interessen betrauten Stellen sind engagiert, haben zum guten Ruf der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods beigetragen. Gewisse Koordinationsaufgaben innerhalb der involvierten Bundesverwaltung waren noch zu optimieren. Strategische Vorgaben bei sich überschneidenden Aktivitäten des Internationalen Währungsfonds (IWF) einerseits und der Weltbankgruppe andererseits sollten noch festgelegt sowie die Transparenz und Information bezüglich der Tätigkeiten der Schweiz in diesen Institutionen und ihrer Zahlungen an den IWF und die Weltbank verbessert werden. Der Bundesrat nahm nun Mitte Mai 2004 zu den vier Empfehlungen der GPK-SR Stellung.

Die Empfehlung 1 betrifft die Kompetenzabgrenzungen im Weltbankbereich zwischen dem Seco und der Deza. Die Bereiche sind relativ komplex und weisen verschiedene Graubereiche auf. Die Aufgabenteilung soll neu überprüft werden. Es sollen Vereinfachungen angestrebt und unklare Kompetenzen möglichst ausgeschlossen werden.

Die Empfehlung 2 verlangt die Koordination der sich überschneidenden Tätigkeiten des IWF und der Weltbank. Im Weiteren sollen die Kompetenzen klar zugewiesen und Koordinationsmechanismen geschaffen werden.

Die Empfehlung 3 strebt an, eine einheitliche und umfassende Übersicht über die Zahlungen der Schweiz an die und ihr Engagement in den Bretton-Woods-Institutionen zu schaffen und umzusetzen. Dadurch soll auch ein aktuelles Controlling ermöglicht werden.

Die Empfehlung 4 lädt den Bundesrat ein, die Schaffung eines Informations- und Reportingkonzeptes zu prüfen, das die Aktivitäten und Ziele der Schweiz bei den Bretton-Woods-Institutionen unter einem Dach vereint.

Mit Zufriedenheit konnte die GPK-SR zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat in Zukunft jährlich im Aussenwirtschaftsbericht über das gesamte finanzielle Engagement der Schweiz sowie über die von ihr vertretenen Positionen bei den Institutionen von Bretton Woods informieren will und auch die zuständigen Dienststellen auf ihren Internetseiten umfassend über die Tätigkeit sowie das Engagement der Schweiz beim IWF und bei der Weltbank orientieren werden.

Besonders bezüglich der finanziellen Verpflichtungen hatte die GPK-SR im Rahmen ihrer Inspektion grosse Schwierigkeiten, zuverlässige Zahlen zu bekommen. Die GPK konnte dementsprechend kein abschliessendes Bild von den an die beiden Institutionen getätigten Zahlungen erhalten. Dies gilt insbesondere im Weltbankbereich. Die Massnahmen des Bundesrates sind für die GPK-SR ein wichtiger Schritt. Als weiteren positiven Schritt würdigt die Kommission die Verbesserung der Information über die Aktivitäten der Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen durch die Schaffung zweier Newsletter - zur Weltbank auf der einen und zum IWF auf der anderen Seite. In diesem Sinn sind auch die besser aufeinander abgestimmten Internetauftritte der Eidgenössischen Finanzverwaltung, des Seco und der Deza zu erwähnen.

In Zusammenhang mit den ersten beiden Empfehlungen der GPK hakte die Kommission Ende August 2004 beim Bundesrat nach. Der Bundesrat hat die Prinzipien der Zusammenarbeit zwischen dem Seco und der Deza geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die Form der Zusammenarbeit zwar nach wie vor funktioniere, dass bei der Umsetzung jedoch ein gewisser Spielraum zur Verbesserung vorhanden sei. Eine Massnahme zur Nutzung dieses Spielraums ist durch wöchentliche Telefonkonferenzen zwischen Seco, Deza und Exekutivratbüro inzwischen realisiert worden. In seiner Antwort von Ende Oktober 2004 erläuterte der Bundesrat die Kompetenzverteilung und Aufgabenteilung der im Bereich der Weltbank tätigen Dienststellen. Diese Antwort ist im Bundesblatt publiziert worden. Mit den Berichten der GPK-SR und der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle sowie mit der publizierten Stellungnahme des Bundesrates ist die von der GPK gewünschte Transparenz erzielt worden, weshalb auf die Forderung der GPK-SR, eine Organisationsverordnung zu erlassen, verzichtet werden kann.

Die zweite Empfehlung betraf die gebührende Berücksichtigung der Grundsätze der Entwicklungszusammenarbeit bei der Ausarbeitung der schweizerischen Positionen in den Bretton-Woods-Institutionen. Hier hat der Bundesrat der GPK versichert, dass die Positionen der Schweiz in breit abgestützten Konsultationen innerhalb der Bundesverwaltung erarbeitet werden und dass durch das angewendete Verfahren die Ausgewogenheit der Positionen gewährleistet werden kann.

Die GPK-SR zeigte sich von den erhaltenen Antworten des Bundesrates insgesamt befriedigt. Wir werden in ungefähr zwei Jahren die Situation neu beurteilen.

Schmid Samuel · BPR-M · Bundesrat · Bern

Im bernischen Schulwesen der Fünfzigerjahre gab es nach einem halben Jahr kein Zeugnis, sondern einen Schulbericht. In der ersten Klasse konnte ich ihn noch nicht selber lesen, deshalb hat ihn mir die Mutter vorgelesen. Ungefähr gleich geht es mir heute, wenn ich die Berichterstattung der GPK über die Tätigkeit des Bundesrates und der Verwaltung im vergangenen Jahr mithöre.

Aber ernsthafter: Ich danke Ihnen für die Berichterstattung, ich danke Ihnen auch für die Zusammenarbeit. Es gibt in dieser riesigen Verwaltung zweifellos eine ganze Reihe von Punkten, die zu Recht aufgegriffen werden, und - ich beurteile das aus meinem Umfeld - eine ganze Reihe von Punkten, die wir besser bewältigen können, je frühzeitiger wir allfällige Fehlentwicklungen festzustellen vermögen. Hier ist der permanente Kontakt mit der GPK - und für mich insbesondere auch mit der Geschäftsprüfungsdelegation - eine Bereicherung, ja sogar eine gewisse Sicherheit. Denn immerhin können mich ein paar Mitverantwortliche, d. h. einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die diese Geschäfte im Rahmen der Oberaufsicht begleiten, frühzeitig warnen, oder sie geben mir die Möglichkeit, frühzeitig - vielleicht auf Parlamentsseite - gewisse Informationen zu geben, die dann von bestimmten Aktivitäten im Parlament abhalten können.

Ich glaube, das Nebeneinander von Oberaufsicht, Regierung und Verwaltung entspricht dem Gewaltenteilungsprinzip. Ich habe mir sagen lassen, es sei das erste Mal, dass der Bundespräsident bei dieser parlamentsinternen Angelegenheit überhaupt dabei sei. Eigentlich finde ich es richtig, wenn wir das durch unsere Präsenz auch zum Ausdruck bringen.

Ich stelle fest, dass jetzt keine direkten Rückfragen mehr zu beantworten sind. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Departementschefs mit der Kommission bereits mehrfach über diese Berichte haben sprechen können. Ich danke nochmals für diese Zusammenarbeit in den verschiedenen Funktionen, von der ich meine, dass sie, wenn sie auch von unserer Seite ordnungsgemäss durchgeführt wird, konstruktiv ist. Ich bin froh, wenn wir die laufenden Prozesse in gleicher Art und Weise in diesem Jahr behandeln können.

Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport

Präsident (Frick Bruno, Präsident): Sie haben festgestellt, dass unser Weibel Walter Pfister heute zu uns zurückgekehrt ist. Er war längere Zeit krankheitsbedingt abwesend. Er konnte von seiner gravierenden Erkrankung vollständig geheilt werden. Wir heissen ihn wieder herzlich willkommen bei uns! Er ist im doppelten Sinne erleichtert wieder zur Arbeit zurückgekehrt. Wir wünschen ihm das Beste und weiterhin gute Genesung. (Beifall)

Schluss der Sitzung um 20.05 Uhr

La séance est levée à 20 h 05