98.3589

Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht

Verfahrensbeitrag

Antrag der Kommission

Mehrheit

Ablehnung der Motion

Minderheit

(Hegetschweiler, Brunner Toni, Chevrier, Dupraz, Fischer, Keller, Leutenegger Hajo)

Überweisung der Motion

Proposition de la commission

Majorité

Rejeter la motion

Minorité

(Hegetschweiler, Brunner Toni, Chevrier, Dupraz, Fischer, Keller, Leutenegger Hajo)

Transmettre la motion

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Zur Motion des Ständerates (Büttiker) ist Folgendes zu sagen: Der Bundesrat soll beauftragt werden, Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht zu beseitigen. Die Widersprüche bestehen darin, dass in luftbelasteten Gebieten raumplanerisch zwar erwünschte Nutzungen, also Konzentrationen von Industriegebieten, nicht möglich sind, weil das Umweltrecht eine Senkung der Luftbelastung fordert und demzufolge keine zusätzliche Belastung der Luft zulässt. Damit können auch gewisse Bauvorhaben nicht bewilligt werden. Es ist durchaus erwünscht, wenn in solchen Gebieten eben auch konzentriert gebaut werden darf. Es ist wünschenswert, dass man dort bei der Interessenabwägung in Kauf nimmt, dass Überschreitungen der Luftgrenzwerte in einem bestimmten Ausmass vorkommen. Andererseits würde man den raumplanerisch erwünschten Forderungen entgegenkommen und die Realisierung solcher Bauten zulassen.

Die Mehrheit der UREK beantragt - im Gegensatz zum Beschluss des Ständerates -, diese Motion abzulehnen. Eine Minderheit möchte Ihnen beliebt machen, bei der Motionsform zu bleiben, sich hier also dem Ständerat anzuschliessen.

Der Bundesrat erwähnt in seiner Stellungnahme, dass er für das Anliegen zwar Verständnis habe und die Befürchtungen des Motionärs insofern auch teile. Er findet dann aber doch, dass es keine neue Rechtsgrundlage brauche, um den erwünschten Wirkungen raumplanerisch und umweltschutzmässig entgegenzukommen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Problematik nicht in der Gesetzgebung liegt, sondern im Interessenkonflikt zwischen diesen beiden Zielen. Darum beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Im Namen der Minderheit der Kommission bitte ich Sie aber, dem Ständerat zu folgen und bei der Motionsform zu bleiben. Damit können wir diesem Planungsproblem auf den Grund gehen und hier in Zukunft eine Lösung finden, die diesen Interessenausgleich gewährleistet und die durchaus erwünschten Forderungen sowohl der Raumplanung wie auch des Umweltschutzes befriedigt.

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Die Motion des Ständerates (Büttiker Rolf), die heute auf der Traktandenliste steht, hat eine Vorgeschichte, die ich Ihnen erläutern möchte; sonst können Sie nicht verstehen, warum die UREK das Anliegen von Ständerat Büttiker zwar unterstützt, die Motion aber gleichwohl ablehnt.

Herr Büttiker ortete in seiner Motion einen Grundkonflikt zwischen den Zielen der Raumplanungsgesetzgebung und denjenigen der Umweltschutzgesetzgebung. Auf der einen Seite verlange das Raumplanungsgesetz die Konzentration der Nutzungen, auf der anderen Seite verhindere aber das Umweltschutzgesetz diese Konzentration häufig. Als konkreten Konfliktfall führte Herr Büttiker ein gut für den Privatverkehr erschlossenes Gebiet im Autobahndreieck Gäu an, das wegen der Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung nicht weiterentwickelt werden könne. Mit seiner Motion will Herr Büttiker den Bundesrat beauftragen, die Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht zu beseitigen, weil es sonst immer wieder zu Zielkonflikten kommen könne. In seinen Ausführungen im Ständerat vom 10. März 1999 erläuterte Herr Büttiker auch, wie diese Zielkonflikte zu lösen seien: Das Umweltschutzgesetz bzw. die Luftreinhalte-Verordnung müssten geändert werden.

Der Bundesrat lehnte in seiner Stellungnahme vom 1. März 1999 die Motion Büttiker ab, beantragte aber, dass sie in ein Postulat umgewandelt werde. Der Bundesrat anerkannte, dass die gesetzlich vorgesehene enge Abstimmung von Raumplanung und Umweltschutz in der Praxis nicht immer reibungslos vor sich gehe. Der Bundesrat hielt aber auch fest, dass diese Probleme ihre Ursachen nicht in der Gesetzgebung hätten, dass vielmehr im Vollzug Handlungsbedarf bestehe.

Der Ständerat überwies am 10. März 1999 die Motion knapp mit 16 zu 14 Stimmen.

Die UREK Ihres Rates befasste sich am 17. August 1999 intensiv mit den Anliegen der Motion. Gleichzeitig mit der Motion Büttiker war auch die Parlamentarische Initiative Bosshard traktandiert, welche eine ähnliche Stossrichtung verfolgte. Herr Bosshard hielt fest, dass das Weiterbauen und Verdichten in den Zentren aus der Sicht der Volkswirtschaft sehr erwünscht sei, dass die Umweltschutzgesetzgebung die nötige Entwicklung aber behindere. Deshalb verlangte er mit seiner Parlamentarischen Initiative das Ausscheiden von so genannten Entwicklungszonen, für die die Umweltanforderungen zu reduzieren seien.

Bei den Diskussionen in der UREK waren auch der damalige Direktor des Bundesamtes für Raumplanung, Herr Widmer, und der Direktor des Buwal, Herr Roch, anwesend. Die Kommission und die Direktoren der beiden Bundesämter waren sich einig, dass es erstens sinnvoll ist, in den Zentren zu verdichten, und dass es zweitens bei der Umsetzung der Raumplanungsgesetzgebung und der Umweltschutzgesetzgebung tatsächlich zu Problemen kommen kann.

Die Kommission erachtete es aber nicht als sinnvoll, die Umweltanforderungen und im Speziellen die Grenzwerte der Luftreinhalte- und der Lärmschutzverordnung zu reduzieren. Daher beschloss die Kommission, eine Kommissionsmotion mit dem Titel "Umweltgerechte Innenstadtförderung" auszuarbeiten, welche die Anliegen der besseren Koordination zwischen Raumplanungsgesetz und Umweltschutzgesetz im Vollzug aufnehmen sollte. Dies waren ja die Hauptforderungen der Parlamentarischen Initiative Bosshard und der Motion Büttiker. Gleichzeitig beschloss die Kommission, die Motion Büttiker zu sistieren, bis die Kommissionsmotion vorliegen würde.

Im Anschluss an die UREK-Sitzung vom 17. August wurde dann die Kommissionsmotion 99.3574 ausgearbeitet. Sie verlangt, dass der Bundesrat alle Massnahmen trifft bzw. vorschlägt, um zu erreichen, dass die raumplanerisch erwünschte Entwicklung von städtischen Zentren und Agglomerationen verwirklicht werden kann. Die Kommissionsmotion wurde in der UREK am 23. November 1999 einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat erklärte sich am 1. März 2000 bereit, die Motion entgegenzunehmen, und der Nationalrat überwies sie am 24. März 2000 diskussionslos. Als Folge dieser Überweisung nahm die UREK am 17. April 2000 die Beratung der Motion des Ständerates (Büttiker) wieder auf, die heute auf der Traktandenliste steht. Sie war der Meinung, dass die Stossrichtung der Motion richtig, dass sie aber mit der überwiesenen Kommissionsmotion "Umweltgerechte Innenstadtförderung" abgedeckt sei.

Die Kommission war sich aber auch einig, dass die Umweltgrenzwerte - wie z. B. in der Luftreinhalte-Verordnung - nicht reduziert werden sollten, wie das Herr Büttiker vorschlug. Es wurde einerseits festgehalten, dass es umweltpolitisch nicht zu verantworten wäre, die Grenzwerte nach unten zu korrigieren, weil die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung bei weitem noch nicht erreicht sind. Andererseits wurde auch die Rechtssicherheit angeführt. Viele Ortsplanungen wurden an die Lärmschutzverordnung und an die Luftreinhalte-Verordnung angepasst. Es wurden Pläne für Massnahmen zur Zielerreichung festgelegt. Auch Investoren und Bauherren mussten teure Arbeiten an ihren Gebäuden vornehmen. Wenn wir nun das ganze System nach unten anpassen und die Grenzwerte herabsetzen, würde eine Rechtsungleichheit geschaffen, die der Kommissionsmehrheit problematisch schien.

Es wurde weiter festgehalten, dass der Ständerat in seiner Beratung viel zu wenig über die Konsequenzen der Motion für die Kantone und Gemeinden gesprochen habe. In der Kommission selber wurde kein Antrag gestellt, die Motion zu überweisen. Die Kommission lehnte die Motion des Ständerates (Büttiker) mit 9 zu 7 Stimmen ab.

Maillard Pierre-Yves · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La majorité de la commission partage l'avis du Conseil fédéral selon lequel il n'y a pas ici contradiction entre des législations, mais simplement cumul de plusieurs exigences pour pouvoir parvenir à la réalisation d'un projet dans le domaine immobilier. Il n'est pas contradictoire d'exiger à la fois une relative densité dans le domaine des constructions et, en même temps, le respect d'une certaine qualité de l'air pour les personnes qui vont y vivre. C'est simplement deux exigences qui s'additionnent et qui sont le fruit de deux volontés politiques cohérentes.

Le problème ne se pose donc pas du point de vue de la logique législative. Il peut, et le Conseil fédéral le concède, se trouver au niveau de l'administration, au niveau de l'exécution, et dans ce cadre-là, effectivement, il faut que les critères soient connus relativement tôt, que les autorisations puissent être données dans une certaine cohérence et dans une certaine simultanéité, de façon à ce qu'un projet n'avance pas très loin pour ensuite être bloqué parce que l'application du deuxième régime législatif arriverait dans un deuxième temps. Il y a là donc besoin de coordination, besoin d'actions claires et transparentes de la part de l'administration fédérale, mais le problème ne réside pas dans une prétendue contradiction entre ces deux lois. Il faut également noter que la loi sur la protection de l'environnement n'interdit pas de construire, mais exige que le respect de la santé soit garanti et donc que, si une construction est faite dans un lieu qui dépasse les normes, des mesures soient prises pour que ces normes soient respectées, de modération du trafic, notamment.

Il n'y a donc de l'avis de la majorité de la commission pas tellement de problèmes au niveau législatif, pas de problèmes de contradiction entre ces lois, mais en fait, et c'est là que l'auteur de la motion peut-être n'affiche pas de la manière la plus claire ses ambitions, la volonté de réduire les normes de protection de l'air, et cela, la majorité de la commission estime qu'il n'est pas nécessaire de le faire.

J'aimerais dire qu'il est normal dans une vie en société qu'il existe des contradictions. Il en existe, par exemple, entre les intérêts économiques qui poussent à densifier ou à construire au maximum et au meilleur marché possible, mais par ailleurs également, cette volonté entre en contradiction avec le respect de la santé de nos concitoyens. Le rôle du politique, c'est d'arbitrer entre ces contradictions réelles dans la société entre des intérêts divergents et il est normal, il est sain que les intérêts de la santé de la population l'emportent sur les intérêts purement économiques.

C'est dans cet état d'esprit que la commission, par 9 voix contre 7, vous recommande de rejeter la motion.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich danke den Berichterstattern, die im Namen der Kommissionsmehrheit zu Recht gesagt haben, dass es sich um ein Problem des Vollzugs handelt. Und weil es um ein Problem des Vollzugs geht, ist ein Postulat angebracht und nicht eine Motion.

Es geht in Tat und Wahrheit um mangelnde Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz. Der Bundesrat hat das Problem bereits angegangen. Das Amt für Raumplanung gehört seit Anfang dieses Monats zum UVEK, in dem ja auch das Buwal angesiedelt ist. Davon erhoffen wir uns, als ersten wichtigen Schritt, eine bessere Koordination.

Die Motion der UREK (99.3574) zielt in dieselbe Richtung. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, sie entgegenzunehmen.

Ich ersuche Sie also, dem Bundesrat zu folgen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Überweisung der Motion .... 78 Stimmen

Dagegen .... 66 Stimmen