05.3226, 05.3227

Gewährleistung des Luftverkehrsanschlusses der Schweiz / Luftverkehr. Übernahme der Lärmfonds der Schweizer Flughäfen mit Linienverkehr

Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich kann Ihnen zusätzliche Ausführungen in Anbetracht der vorliegenden Anträge nicht ersparen. Das mögen Sie mir bitte verzeihen.

Zunächst zur Motion der Kommission, die ich hier zu vertreten habe. Es geht Ihrer Kommission darum, die luftpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz zurückzugewinnen und zu verbessern. Der Bundesrat ist inhaltlich im Wesentlichen damit einverstanden, hält aber den Zeitpunkt für Gesetzesänderungen noch nicht für gekommen. Der Bundesrat bestreitet weder die Stossrichtung noch den Bedarf für Gesetzesänderungen. Er bejaht den Bedarf im Bericht sogar mehrfach selbst. Die Differenz liegt also nicht im Inhalt, sondern im zeitlichen Ablauf.

Indessen besteht der Handlungsbedarf. Der Luftfahrtbericht schildert ihn eindrücklich. Ich habe eine lange Liste zusammengestellt, verzichte aber darauf, sie Ihnen unter Angabe der Seitenzahlen vorzulesen. Mindestens aber erlaube ich mir den Hinweis auf die Seiten 1837 und 1838 des deutschen Textes des Berichtes. Dort wird beklagt, dass der Bundesrat im Bereich der Ordnung für alle Landesflughäfen nicht genug Kompetenzen und Einfluss besitze. Dies habe dazu geführt, dass ein Flughafenkanton primär die eigenen Interessen vertrete und die übergeordneten, namentlich grenzüberschreitenden Anliegen zu wenig wahrgenommen habe, was auf Bundesebene zu einer Belastung der Beziehungen mit den Nachbarkantonen und Deutschland geführt habe. Im Einzelnen legt der Bundesrat dar, welche Einflussmöglichkeiten dem Bund heute fehlen.

Zusammenfassend schreibt der Bundesrat, der Bund könne sich heute schlicht nicht durchsetzen. Auch gemäss Protokoll prüft er Möglichkeiten grösserer Bundeskompetenzen. Angesichts dieses Handlungsbedarfs stimmt der Bundesrat, was den Inhalt anbelangt, der Stossrichtung der Motion zu, das heisst der Zielrichtung und dem Engagement für eine zusammenhängende, umfassende und prospektive Luftfahrtpolitik, die optimale Rahmenbedingungen gewährleistet. Der Bundesrat wiederholt, er prüfe grössere Bundeskompetenzen und er prüfe den Einsatz der Erträge aus der Kerosinbesteuerung zugunsten von Umweltschutz- und Sicherheitsmassnahmen.

Der Bundesrat will offenbar in zwei Phasen vorgehen: In Phase eins, kurzfristig, werde der Bund seine bestehenden Planungskompetenzen ausschöpfen; in Phase zwei, langfristig, prüfe der Bundesrat neue Formen der Trägerschaft der Landesflughäfen. Die Motion will hier gar nichts ändern. Darum überrascht es, dass der Bundesrat die Motion ablehnt.

Handlungsbedarf und inhaltliche Stossrichtung werden weitgehend bejaht, ebenso der Gesetzgebungsbedarf. Nötig sind gemäss Bericht, Seiten 1839 und 1840, z. B. gesetzliche Regelungen für Nutzungseinschränkungen, etwa Baulinien und Lärmzonen, und zur Einflussnahme auf die Betriebsreglemente der Flughäfen. Sie sind mit der bestehenden Kompetenz nicht realisierbar. Gemäss Bericht darf der Bund heute keine verbindlichen Vorgaben machen, er darf überhaupt nicht aktiv gestalten, weder Anflugverfahren noch sonstige gestalterische Massnahmen direkt durchsetzen; er dürfe nur Gesuche bewilligen oder ablehnen. Herr Bundesrat Leuenberger hat diese Auffassung heute wiederholt. Dies sei auch die Meinung von Kantonen und Flughafenbetreibern, sodass weiter gehende Vorkehren offenbar Prozesse auslösen. Vor der Kommission wurde diese Beurteilung wiederholt.

Dennoch will der Bundesrat zurzeit keine Gesetzgebung anpassen. Es genüge, die bestehenden Bundeskompetenzen auszuschöpfen. Das hat der Bundesrat doch hoffentlich schon bisher getan. Wie soll die bestehende Gesetzgebung jetzt plötzlich auf Jahre hinaus genügen? Wie soll jetzt plötzlich Planungssicherheit geschaffen werden können? Die Motion will inhaltlich nichts als das, was der Bundesrat will. Ich erspare Ihnen, das im Einzelnen darzulegen - höchstens noch der Hinweis auf das Instrumentarium des Sachplans. Der Sachplan sei das richtige Instrument. Andererseits sagt der Bundesrat selber, der Bund dürfe keine verbindlichen Vorgaben machen. Was soll dann dieser Sachplan? Offenbar besteht hier mindestens ein offenes Problem.

Zum Finanzierungsmittel Kerosinbesteuerung habe ich bereits eine Bemerkung gemacht. Im Kern geht es Ihrer Kommission darum, zeitgerecht die Handlungsfähigkeit der Schweiz im luftpolitischen Bereich zurückzugewinnen. Sie will den guten Bericht umsetzen, nicht mehr und nicht weniger.

Zum Postulat: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates und verweist einfach auf seine Begründung im Luftfahrtbericht. Wenn man diese Begründung liest, dann bleiben aber soundso viele Fragen offen. Zunächst handelt es sich nicht um ein Zürcher Problem. Der Kommission lag eine Eingabe der Vertreter der Flughäfen Altenrhein, Basel, Bern, Genf, Lugano und Zürich vor. In der Kommission blieb unbestritten, dass keine zusätzliche Belastung der Bundeskasse entstehen darf. Gerade dazu ergaben sich Fragen, die auch heute unbeantwortet sind. Massgebend muss das Verursacherprinzip bleiben. Es dürfen keine allgemeinen öffentlichen Mittel verwendet werden. Die Möglichkeit, dass der Bundesrat Finanzierungslücken unter Umständen mit Vorschüssen überbrückt, hat der Bundesrat vor der Kommission selber erwähnt. Warum dies von vornherein ganz ausgeschlossen sein soll, wenn der Bund durch Zinsen, Sicherheiten usw. gedeckt wird, ist nicht begründet. Ob und allenfalls wie die betroffenen Flughafenhalter vor hohen Rückstellungen wegen möglicher Lärmentschädigungen bewahrt werden sollen, ist ebenso wenig behandelt worden. Unbestritten war, dass der Bund als nicht entschädigungspflichtig erklärt werden soll.

Zusätzliche Fragen sind offen: Ist es sinnvoll, dass eine einheitliche Verfahrensordnung einzuführen sei, die für alle Flugplatzentschädigungen zuständig wäre? Wie kann die Gleichbehandlung aller Betroffenen an Flugplätzen, an der Bahn und an der Strasse sichergestellt werden? Dabei ist klar, dass keine neuen Entschädigungstatbestände geschaffen werden sollen. Es gelten die allgemeinen Regeln der Enteignung nach der Eigentumsgarantie. Ihre Kommission bittet mit dem Postulat also lediglich um eine Ergänzung für nicht beantwortete Fragen. Ihre Beantwortung ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen.

Darum bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.

Bieri Peter · 2VP-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Ich habe bereits als Mitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen meine Bedenken gegenüber dem Postulat vorgebracht, das anfangs sogar als Motion vorlag. Zwar will das Postulat nur eine Überprüfung der Frage, wie der Lärmfonds der Schweizer Flughäfen mit Linienverkehr in eigenständige juristische Einheiten ausgegliedert und deren Trägerschaft - unter Wahrung der verursachergerechten Finanzierung - durch den Bund übernommen werden könnte. Aber immerhin weist ein Postulat in eine gewisse Richtung; das Postulat fordert die Prüfung der Überbindung einer neuen Aufgabe an den Bund. Es wird von den Antragstellern zwar vor allem immer wieder gesagt, es entstünden für den Bund keine finanziellen Risiken, da die Lärmkosten verursachergerecht über entsprechende Gebühren finanziert würden. Zumindest wird jedoch allenfalls eine Bundesbevorschussung ins Auge gefasst, wenngleich dann gesagt wird, dass deren Verzinsung wiederum aus diesem Fonds vorgesehen würde.

Trotzdem gilt es, hier ein grosses Fragezeichen zu setzen, das übrigens auch der Bundesrat in seinem Luftfahrtbericht, den wir soeben besprochen haben, setzt. Denn auf Seite 1819 schreibt er: "Aufgrund der Finanzlage des Bundes und des Sparbedarfs hat er diesen Vorschlag verworfen." Zwar erklärt der Bundesrat weder im Bericht selber noch in der Beantwortung des Postulates, wo und in welchem Umfang er dieses finanzielle Risiko sieht und was ihn dazu führt, diese Aussage zu machen. Diesbezüglich wären wir sicher froh, wenn der Bundesrat entsprechende Erklärungen abgeben würde.

Trotzdem befürchte ich, dass hier dem Bund eine Aufgabe zugeschanzt werden soll, ohne dass wir wissen, was effektiv auf uns zukommt. Dies in einer Zeit, in der wir auf der einen Seite mit dem neuen Finanzausgleich versuchen, die Ausgaben von Bund und Kantonen zu entflechten, und wo wir auf der anderen Seite daran sind, mit Entlastungsprogrammen die Bundeskasse wieder einigermassen auf Kurs zu bringen.

Ich bin der Meinung, dass hier - obwohl das ja nur ein Postulat ist - schon frühzeitig die Hände von einer solchen Lösung gelassen werden sollten. Ich meine, dass es primär Sache der Flughäfen ist - und insbesondere der Kantone, in denen sich diese Flughäfen befinden -, eine solche Lösung öffentlich zu regeln; die Kantone sollen dafür verantwortlich und zuständig sein. Es macht wenig Sinn, dass wir dem Bund eine Aufgabe zukommen lassen, die in einem föderalistischen System doch in erster Linie vor Ort, bei den Kantonen, gelöst werden sollte - zumal es, wie gesagt, völlig unsicher ist, welche Aufgabe hier auf den Bund zukommen könnte. Das ist ja auch der Grund, weshalb ich in der Kommission grösste Bedenken gegenüber diesem Postulat angemeldet habe.

Hofmann Hans · Mit-M · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich muss eine kleine Replik auf das machen, was Kollege Bieri gesagt hat. Ich möchte Sie bitten, dieses Postulat anzunehmen. Ich danke dem Kommissionssprecher dafür, dass er darauf hingewiesen hat, dass das nicht nur ein Zürcher Problem ist, sondern dass andere Flughäfen dieses Problem auch auf sich zukommen sehen. Natürlich ist es jetzt beim Flughafen Zürich mit diesem neuen Anflugregime aktuell, dass Forderungen für Entschädigungen kommen. Aber Sie können sicher sein: Sobald das Bundesgericht das erste Urteil betreffend Zürich gefällt hat, dass eine Entschädigung geschuldet ist, wenn der Lärm zu hoch ist, werden auch Forderungen aus Versoix, Genf, Basel und von allen anderen Flughäfen kommen. Das Problem wird sich dann auch dort stellen, und deshalb braucht es diese Koordination durch den Bund.

Es ist auch juristisch wichtig, dass der Bund sich dieses Problems annimmt. Der Bundesrat beschreibt in seinem Bericht in Kapitel 3.1.4.3 die ganzen Vorzüge einer solchen Lösung, wenn man diesen Fonds beim Bund ansiedeln würde. Es ist völlig klar, dass das dem Bund keine Kosten verursachen darf. Das sagen auch die Flughafenbetreiber aller Flughäfen. Dieser Fonds wird gespiesen aus den Passagiergebühren, aber die können nicht einfach erhöht werden, denn da herrschen auch ein Markt und eine Konkurrenzsituation mit dem Ausland. Und sollte es einmal so kommen, dass ein solcher Fonds dann in die roten Zahlen käme und es eine Bevorschussung bräuchte, dann ist es - Kollege Bieri hat es selbst gesagt - klar, dass auch die Verzinsung dieser Schuld dem Fonds belastet werden muss. Ich denke, sogar der Beamte, der sich in Bern um diesen Fonds kümmern würde, müsste den Lohn aus diesem Fonds bezahlt bekommen. Das muss wirklich hundertprozentig verursachergerecht erfüllt werden.

Aber es kann nicht sein, dass in zwanzig Kantonen zwanzig unterschiedliche Verfahren stattfinden. Es sollte wie beim Eisenbahnlärm oder beim Lärm an den Nationalstrassen ein Bundesverfahren sein. Der Bundesrat lehnt es aber mit dem einfachen Satz ab: "Aufgrund der Finanzlage des Bundes und des Sparbedarfs hat er diesen Vorschlag verworfen." Das ist jetzt kein Druckfehler, wie vorhin gesagt wurde, das ist eine falsche Einschätzung. Das darf den Bund nichts kosten. Es ist niemandes Meinung, dass der Bund etwas zahlen müsste.

Jetzt haben wir ein Postulat gemacht, mit dem man den Bundesrat bittet - und ich finde es richtig, dass es "nur" ein Postulat ist -, das noch einmal zu prüfen. Ich habe fast den Verdacht, es stecke etwas anderes dahinter, warum der Bundesrat das nicht will. Denn das, was er sagt, kann nicht der Grund sein, denn dies ist nachweislich falsch. Wenn der Bundesrat das wirklich nicht will, möchten wir ihm Gelegenheit geben, vielleicht ein bisschen ausführlicher als in einem Satz darzulegen, was das den Bund kosten würde oder warum er diesen Vorschlag ablehnt.

Man muss prospektiv vielleicht auch ein bisschen weiterdenken und einmal den schlimmstmöglichen Fall annehmen: Der Betreiber des Flughafens Zürich geht Konkurs, weil er zu einem gewissen Zeitpunkt diese Lärmentschädigungen nicht mehr bezahlen kann. Dann ist er pleite, wie damals die Swissair. Sagt man dann, jetzt schliesse man diesen Flughafen halt? Das ist doch undenkbar. Auch hier muss der Bundesrat, denke ich, seine Verantwortung wahrnehmen und nach vorne schauen - das kann auch für Genf oder Basel zutreffen. Er könnte ein solches Horrorszenario im Grunde genommen mit einer Massnahme, die ihn nicht einmal etwas kostet, verhindern helfen, damit das nicht eintreten kann.

Ich bitte Sie: Nehmen Sie jetzt das Postulat an. Ich bin dann gespannt. Wir verlangen nur, dass der Bundesrat das noch einmal prüft und einen Bericht macht. Geben Sie ihm diese Gelegenheit. Gerade weil die Meinungen hier auseinander gehen, möchte ich es vom Bund wirklich etwas genauer wissen und mehr als einen Satz dazu erfahren.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Aufgrund des letzten Votums gestatte ich mir, auch noch ganz kurz das Wort zu ergreifen. Die Geschichte kommt mir jetzt etwas gar harmlos daher: Es ist ein Postulat; es wird nur geprüft; es darf den Bund nichts kosten; der Bund wird nicht entschädigungspflichtig. Aber wenn Sie sich Seite 1818 des Berichtes ansehen, sehen Sie, dass wir von mehreren Milliarden Franken sprechen: "Die Kosten für die Flughäfen belaufen sich voraussichtlich auf mehrere Milliarden Franken." Die Erträge aus den Gebühren betragen für Zürich 80, für Genf 50 Millionen Franken. Sie können sich selbst ausrechnen, wie lange es dauern wird, bis wieder ein Vorschuss in der Kasse sein wird! Das erzeugt doch Druck! Mir muss niemand sagen, dass der Druck auf die Gebühren weiterhin besteht, wenn der Bund vorschiesst.

Es kommt ein Weiteres dazu. In der Begründung wird gesagt, effektiv entstehe mit der Übernahme der Lärmfonds für den Bund kein finanzielles Risiko, da die Lärmkosten verursachergerecht über entsprechende Gebühren refinanziert würden. Weiter unten steht noch einmal das Gleiche: Die Fonds würden verzinst und durch zukünftige Lärmgebühren kompensiert.

Mit gleichem Datum haben wir aber auch die Motion erhalten. Darin kommt zum Ausdruck, dass es sich rechtfertige, die Abgaben auf Kerosin von Flugzeugen im Binnenverkehr einzusetzen, und zwar ausdrücklich auch für die Lärmfrage. Das geht für mich nicht auf. Gemäss der Motion kann die Bundes- bzw. Strassenkasse den Verlust von je 30 Millionen Franken "verschmerzen". Das steht für mich aber nicht ganz im Einklang mit dem weiteren Geschäft, das wir in dieser Session zu behandeln haben, nämlich dem Entlastungsprogramm 2004.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich habe den Eindruck, wir laden uns hier etwas auf, und das Ganze geht in Richtung einer neuen Staatsaufgabe. Wenn Sie den Text lesen, wonach die Trägerschaft durch den Bund übernommen wird, ist das nachher ein öffentlich-rechtlicher Fonds. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur um eine rein finanzielle Geschichte geht; der Bund übernimmt hier auch eine Verantwortung.

Mir scheint dieses Postulat gefährlich zu sein; ich bitte Sie, es abzulehnen.

Gentil Pierre-Alain · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

J'aimerais ajouter un complément à l'opinion de notre collègue Stähelin, dont je partage tout à fait le point de vue.

Pour dire les choses d'une façon un peu moins diplomatique qu'il ne l'a fait lui-même: il est surprenant d'entendre des personnes qui, il y a quelques mois, nous expliquaient que la gestion d'un aéroport et les relations avec ses voisins étaient des choses beaucoup trop compliquées pour être confiées à la Confédération et qu'en conséquence il fallait que ces gouvernements cantonaux gèrent ces affaires délicates eux-mêmes, nous affirmer soudainement aujourd'hui que la gestion du bruit et le financement des mesures à prendre contre le bruit sont par contre des affaires qui peuvent parfaitement être déléguées à la Confédération. La ficelle est tout de même un peu grosse et, comme l'a dit notre collègue Stähelin, on voit très bien où on veut en venir: confier une nouvelle tâche à la Confédération parce que les cantons qui possèdent un aéroport voient la tempête se lever et estiment qu'il vaut mieux contacter un assureur. Cet assureur, en l'occurrence, doit être la Confédération. Le fil est un peu épais!

C'est la raison pour laquelle je vous invite à ne pas mettre le doigt dans l'engrenage en acceptant ce postulat, donc à le rejeter.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Es sind in der Tat finanzpolitische Erwägungen, die den Bundesrat dazu bewogen haben, beide Vorstösse abzulehnen. Was zunächst die Motion angeht, ist gefragt worden, wo denn hier Mehrkosten für den Bund entstehen können. Im einen Bereich, bei der verlangten Übernahme von Sicherheitskosten, ist es klar, dass das Kosten für den Bund bedeuten würde. Es ist nicht so, dass alle europäischen Staaten die Sicherheitskosten ihrer Flughäfen und Fluggesellschaften vollumfänglich übernehmen. Von daher müssen wir uns in dieser Frage auch nicht nach oben orientieren; dies ist die Meinung des Bundesrates.

Die andere Frage, nämlich die Rolle der Verantwortung der Flughafenkantone, wäre auch genau unter die Lupe zu nehmen, und es ist für den Bundesrat völlig klar, dass hier finanzielle Zusatzbelastungen auf die öffentliche Hand zukommen könnten.

Was das Postulat angeht, ist gesagt worden, es sei im Bericht gewissermassen ein Text zu finden, der für diese Idee spreche. Das ist richtig. Ich kann auch ganz ehrlich sagen, dass wir das dem Bundesrat beantragt haben. Deswegen ist der Text so ausgefallen. Aber der Bundesrat hat nachher anders entschieden, und Herr Hofmann war schon stets mein leuchtendes Vorbild in Sachen Kollegialität. Ich muss sagen, dass der Entscheid zwar nicht einstimmig gefallen ist, aber heute wird er in Geschlossenheit und mit Überzeugung vertreten, und es haben mich auch die Argumente meiner Kollegen überzeugt. Wieso soll der Staat hier plötzlich Bank spielen? Sonst sagt man auch immer, es sei ordnungspolitisch korrekt, Geld auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen. Wenn das nicht möglich ist und der Bund einspringt, dann zahlt irgendwer drauf, nämlich der Bund. Und hier hat sich seit der Genehmigung des Berichtes, als wir das diskutierten, nichts Neues ergeben. Ich beantrage Ihnen, beide Vorstösse abzulehnen.

Büttiker Rolf · 1VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

05.3226

Präsident (Büttiker Rolf, erster Vizepräsident): Die Kommission beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion .... 9 Stimmen

Dagegen .... 14 Stimmen

05.3227

Präsident (Büttiker Rolf, erster Vizepräsident): Die Kommission beantragt die Annahme des Postulates. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates .... 8 Stimmen

Dagegen .... 14 Stimmen

Präsident (Büttiker Rolf, erster Vizepräsident): Ich wünsche Herrn Bundesrat Leuenberger nach den grossen Siegen noch einen schönen und angenehmen Abend.

Schluss der Sitzung um 20.15 Uhr

La séance est levée à 20 h 15