05.3464, 04.3380, 04.3263, 04.3276
Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung / Familienbesteuerung / Selbstständige Vorlage für die Ehepaar- und Familienbesteuerung / Übergang zur Individualbesteuerung
Büttiker Rolf · 1VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme aller vier Motionen.
Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Sie haben vier Motionen vor sich, einmal die Motion Donzé aus dem Nationalrat, "Selbstständige Vorlage für die Ehepaar- und Familienbesteuerung"; dann verlangt die Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion den Übergang zur Individualbesteuerung. In der Motion der CVP-Fraktion wird bei Bund und Kantonen für alle Einkommen die Gleichstellung der verheirateten Paare mit den unverheirateten Paaren verlangt. Dann hat die WAK des Ständerates eine Motion "Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung" eingereicht.
Die ersten beiden Motionen und Punkt 1 der Motion der CVP-Fraktion hat der Nationalrat am 15. Juni dieses Jahres angenommen. Die vierte Motion ist von Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben am 24. Juni beschlossen worden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die drei Motionen des Nationalrates anzunehmen und der eigenen Kommissionsmotion zuzustimmen.
Ich verweise betreffend diese Motionen grundsätzlich auf den schriftlichen Bericht der Kommission. Ergänzend füge ich noch Folgendes an: Die Kommission versteht die Motionen als Anstoss für die dringend notwendige Modernisierung des Systems der Ehepaar- und Familienbesteuerung. In der Kommission war man sich in einem Punkt ganz sicher einig: dass die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer möglichst rasch abgeschafft werden soll. Es ist 21 Jahre her: Im Jahre 1984 hat das Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid festgehalten, dass die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber nichtverheirateten Paaren bei der Einkommenssteuer nicht verfassungsmässig ist. Das Bundesgericht hat auch klar dargelegt, dass diese Rechtsungleichheit durch eine Änderung des Gesetzes aufzuheben sei. Ihre Kommission erachtet es als stossend, dass dieser Missstand im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer zwei Jahrzehnte später nach wie vor besteht, während dies in den kantonalen Steuergesetzen längst angepasst worden ist.
Die drei Motionen aus dem Nationalrat schlagen verschiedene Systeme vor. Ihre Kommission hat sich eingehend mit den Vor- und Nachteilen dieser Systeme auseinander gesetzt. Die Kommission hörte dazu auch den Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz an, den Berner Finanzdirektor Urs Gasche. Dieser bestätigte: "Die Kantone erachten es als dringend, dass im Bereich Paar- und Familienbesteuerung Massnahmen ergriffen werden. Sie sehen da auch ihre Verantwortung im Zusammenhang mit dem Steuerpaket." Er führte weiter aus: "Wenn man die Dringlichkeit von Massnahmen im Bereich Paar- und Familienbesteuerung anerkennt, darf man sich nicht auf die Individualbesteuerung versteifen, da die entsprechenden Diskussionen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen werden."
Die Finanzdirektorenkonferenz will sich der Diskussion um den Systemwechsel nicht verschliessen, doch wurde inhaltlich Skepsis gegenüber der Individualbesteuerung angemeldet. Gemäss dem Vertreter der FDK sind die Vorbehalte gegenüber der Individualbesteuerung einmal durch die Steuerausfälle bedingt. Es geht für die Kantone nicht nur um die Ausfälle in Bezug auf den 30-prozentigen Anteil an den Erträgen der direkten Bundessteuer, sondern auch um eigene Ausfälle aufgrund der Umsetzung des Systemwechsels.
Im Weiteren ist auch der Vollzug ein wichtiger Faktor. Hier würde es einen erheblichen Zeitaufwand geben. Nach Ansicht der Finanzdirektorenkonferenz würde es mindestens vier bis fünf Jahre dauern, bis nur schon die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wären; dann braucht es aber noch Zeit für die Umsetzung in der Verwaltungspraxis. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Übergang zur einjährigen Veranlagung rechnet der Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz mit drei bis fünf Jahren für die Umstellungsarbeiten; insgesamt würde man also für die Einführung der Individualbesteuerung bis zu zehn Jahre benötigen. Herr Regierungsrat Gasche betonte schliesslich, ich zitiere aus dem Protokoll: "Wenn die Probleme im Bereich Ehepaar- und Familienbesteuerung als dringlich anerkannt werden, können sie nicht erst mit der Einführung der Individualbesteuerung gelöst werden. Aus diesem Grunde und aufgrund der gewünschten zeitlichen Verknüpfung mit der Unternehmersteuerreform setzen sich die Kantone klar für einen Zwischenschritt bzw. für die Realisierung kurzfristiger Massnahmen ein."
Vor diesem Hintergrund der Stellungnahme der Kantone erfolgte denn auch die Diskussion über die drei Motionen und die den Motionen zugrundeliegenden Probleme und auch über die in den Vorstössen gestellten Forderungen. Längerfristig sähe die Mehrheit der Kommission den Übergang zu einem System der Individualbesteuerung. Die Kommission verzichtet aber zum heutigen Zeitpunkt darauf, Präferenzen für die konkrete Ausgestaltung einer Individualbesteuerung zu äussern.
Schliesslich einigte man sich in Ihrer Kommission darauf, Ihnen zu beantragen, den Motionen, wie sie der Nationalrat gutgeheissen hat, zuzustimmen. Zudem schlägt die Kommission in einer eigenen Motion vor, die seit 21 Jahren verlangte Korrektur endlich im Rahmen des bestehenden Steuersystems vorzunehmen und auch die zur Finanzierung notwendigen Massnahmen aufzuzeigen.
Auch wenn die Kommissionsmitglieder hinsichtlich der Details der Motionen Vorbehalte anmeldeten, haben sie alle vier Motionen als Paket gutgeheissen, dies vor allem, um eine bessere Ausgangslage für die kommende Diskussion zu schaffen. Von allen Seiten wurde ja im Vorfeld der Abstimmung über das Steuerpaket der Bevölkerung versprochen, die seit Jahrzehnten anhaltende Ungleichheit und Ungerechtigkeit auszumerzen. Herr Bundesrat, nomen est omen: Die "Ausmerzaktion" ist von Ihnen, Herr Bundesrat Merz, voranzutreiben, und zwar so, dass sie bald zum Ziel führt.
Ich bitte Sie demnach namens der Kommission und unter Hinweis auf den schriftlichen Bericht, die Motionen anzunehmen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das vorliegende Paket an Vorstössen ist zweifellos ein Beweis dafür, dass im Bereich der Besteuerung natürlicher Personen Handlungsbedarf besteht. Vor allem müssen die Familien dringend entlastet werden, wie das mit dem abgelehnten Steuerpaket der Fall gewesen wäre. Darum kann diese Vorlage punkto Familienbesteuerung durchaus als Basis für einen neuen Vorschlag dienen.
Wenn ich nun aber das ganze vorliegende Bündel betrachte, so komme ich unweigerlich zum Schluss, dass der Bundesrat damit zwar alles machen kann, aber nicht wirklich viel damit anfangen kann. Darum meine ich, dass es zielführender wäre, die Individualbesteuerung als Modelländerung zurückzustellen, denn damit ist den Familien nun wirklich nicht gedient.
Um meine Aussage zu untermauern, ziehe ich gerne Herrn Professor Kirchgässner bei, der im vergangenen Juni in einem Finanzseminar der beiden Finanzkommissionen und von WAK-Mitgliedern Gastreferent war. Professor Kirchgässner sagte: "Die Individualbesteuerung verzichtet auf die Förderung der Familie und betrachtet die einzelnen Personen als wirtschaftliche Einheiten." Als ob wir nicht schon genug Individualisten oder auch Egoisten hätten! Professor Kirchgässner betonte aber auch, dass das Individualprinzip konsequenterweise auch im Bereich der Sozialversicherungen angewendet werden müsste, was z. B. nicht mit gegenseitigen Unterhaltsansprüchen vereinbar wäre. Wir sehen also, dass wir uns da rasch in einen schwierigen "Dschungel" hineinbegeben würden.
Kurzum: Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich ein Gegner der Individualbesteuerung bin. Nebst den Nachteilen für Familien mit Kindern wäre mit einem Systemwechsel ein grösserer Aufwand in der Steuerveranlagung zu befürchten. In den wenigen Ländern jedenfalls, welche die Individualbesteuerung kennen, gilt dieses System im Vollzug - gelinde gesagt - nicht als besonders einfach.
In diesem Zusammenhang kommt mir übrigens die Mehrwertsteuer in den Sinn; wir sprechen in einer Woche darüber. Dort haben wir es geschafft, aus einer einfachen Steuer ein komplexes und teures Vollzugsmonster zu machen, mit dem kaum jemand mehr zurechtkommt. Das sollten wir im Bereich der Besteuerung der natürlichen Personen unbedingt verhindern. Die Steuererklärung muss auch künftig möglichst einfach handhabbar sein und durch die Steuerpflichtigen in der Regel ohne fremde Hilfe erledigt werden können.
Der grosse Handlungsbedarf besteht - wie das auch der Kommissionssprecher, Franz Wicki, bereits erwähnt hat - bei der Familienbesteuerung. Darum sind wir gut beraten, bei Familien mit Kindern für gezielte Steuererleichterungen zu sorgen. Statt auf das Schlagwort Individualbesteuerung zu setzen, sind wir gut beraten, unser Steuersystem auf der Basis des Splittings weiterzuentwickeln. Auch hier lasse ich mich gerne von Herrn Professor Kirchgässner unterstützen: "Das Splitting, möglicherweise mit einem Splittingfaktor kleiner als 2, ist die familiengerechte Art der Besteuerung, da die Familie als wirtschaftliche Einheit gesehen wird, wobei unerheblich ist, wer wie viel zum Einkommen beiträgt."
Trotz den grossen Vorbehalten gegenüber dem System der Individualbesteuerung wehre ich mich aber nicht dagegen, wenn dieses Anliegen zusammen mit den anderen drei Motionen als Modell zumindest geprüft wird, damit wir für die Entscheidung dannzumal gute Grundlagen haben. Die Prioritäten müssen aber ganz klar auf dem Splitting und der Entlastung der Familien liegen.
Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bitte Sie, die vier Motionen gemäss Antrag der Kommission anzunehmen. Wir haben es nach dem Scheitern des Steuerpaketes am 16. Mai 2004 mit einem Neuanfang zu tun, und dieser Neuanfang umfasst zwei Elemente. Unser Kommissionssprecher hat das in hervorragender Weise dargelegt; nach seinem Votum sagte ich mir zunächst, ich wolle auf ein eigenes Votum verzichten. Nach dem Votum von Kollege Germann habe ich mir dann aber gesagt, ich müsse auf meinen Verzicht zurückkommen. (Heiterkeit)
Es verhält sich nicht so, dass ich mit dem Berichterstatter nicht zufrieden wäre, im Gegenteil: Er hat die Kommissionsberatungen und den allgemeinen Rahmen in bester Art und Weise dargelegt.
Es geht wie gesagt um zwei Elemente: Das eine ist die unpräjudizierliche Beseitigung bzw. Milderung der Mehrbelastung von Ehepaaren - insbesondere von Zweiverdiener-Ehepaaren - gegenüber Konkubinatspaaren. Das ist aus unserer Sicht unbestritten, ebenso wie das Faktum, dass ein Zwischenschritt getan werden muss. Dann geht es um den längerfristigen, grossen Schritt, nämlich die Neugestaltung des Steuersystems. Da sind wir der Auffassung, dass das unter Ausrichtung auf neue gesellschaftliche Entwicklungen geschehen muss, die wir nicht einfach beiseite schieben können. Hier habe ich eine andere Auffassung als Kollege Germann.
Mit der Motion WAK-SR wird das erste Element, dessen Vordringlichkeit nicht bestritten wird, aufgenommen. Damit deckt diese Motion die anderen Motionen mindestens in diesem Bereich ab. Über die langfristige Ausgestaltung des Steuersystems ist aber heute nicht zu entscheiden; es kann auch nicht darum gehen, dass wir heute Vor- und Nachteile eines Splittingsystems oder eines Individualsystems diskutieren. In gutschweizerischer Art und insbesondere in gutschweizerischer ständerätlicher Art wird das ein Vorgehen Schritt für Schritt bedingen. Dann wird es zu einem Grundsatzentscheid kommen.
Herr Wicki hat es treffend gesagt: Diese vier Motionen sollen einen Anstoss geben für die weiteren Arbeiten in Bezug auf die Beseitigung der Mehrbelastung der Ehepaare, was vordringlich ist. Das Wort "Anstoss" scheint mir das richtige zu sein.
In Bezug auf das Votum von Kollege Germann möchte ich nur zwei Dinge sagen:
1. Für mich sind Individualisten nicht zwangsläufig auch Egoisten; das kann nicht sein. Es ist durchaus möglich, dass es Individualisten gibt, die auch Egoisten sind, aber das sind bei weitem nicht alle.
2. Ich nehme die Zitate aus den Arbeiten von Herrn Professor Kirchgässner zur Kenntnis. Das ist für mich aber nicht die entscheidende Instanz. Die entscheidende Instanz für mich bin ich selber. (Heiterkeit)
Ich meine, es erübrige sich, heute die Diskussion über Vor- und Nachteile und Ausrichtungen zu führen, wenn wir im Geiste unseres Kommissionssprechers diese Motionen annehmen: als Anstoss für die weiteren Tätigkeiten, entsprechend den beiden genannten Elementen. Im Übrigen hat auch Herr Germann die Annahme nicht bestritten, wenn ich ihn richtig verstanden habe.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Tatsächlich sind wir in der Familienbesteuerung gefordert. Es ist eine altbekannte Geschichte, dass der Bund bei den Ehepaaren mehr Steuern erhebt, als ihm zustehen. Es wird seit vielen Jahren immer wieder festgestellt, dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.
Ich muss sagen: Für einen demokratischen Rechtsstaat ist es doch problematisch, über so viele Jahre Steuern einzuziehen von Leuten, von denen man diese gar nicht einziehen dürfte. Und man macht es jedes Jahr wieder und weiterhin! Ich finde das irgendwie auch unerträglich. Daher sehe ich bei dieser ganzen Geschichte einen immer grösseren Zeitdruck. Wir müssen hier jetzt einmal Gerechtigkeit schaffen.
Die WAK, die Ihnen diese Motion unterbreitet, will auch, dass es jetzt vorwärts geht. Unter allen Steuerprojekten, die der Bund hat und die die WAK ja auch unterstützt, wenn sie Verbesserungen beinhalten, ist dieses Projekt sehr dringend - damit die für Ehegatten ungerechte Zusatzbesteuerung endlich abgeschafft wird.
Ich möchte noch ein Wort zur Frage der Systeme sagen: Ich fürchte, dass wir uns in einen Systemstreit verstricken. Wir sollten eigentlich mit einer etwas nüchterneren Betrachtungsweise an die Sache herangehen und uns fragen, mit welcher Lösung wir die Belastungsrelationen, die eigentlich zur Diskussion stehen, technisch am besten in den Griff bekommen können. Es geht um die Belastungsrelation von Konkubinatspaaren und Ehepaaren; es geht um die Belastungsrelation von Alleinstehenden und Ehepaaren und um die Belastungsrelation von Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren. Diese drei Gruppen müssen wir im Auge haben, wenn wir ein System wählen. Wir müssen das System wählen, das den Problemen, die sich für diese drei Gruppen ergeben, am besten gerecht wird.
Und dabei stütze ich mich auf die Fachleute und auf die Erkenntnisse der Kantone, die dieses Steuerrecht umsetzen und deren Finanzdirektoren unisono zur Auffassung gelangt sind, mit dem Teilsplittingsystem könnten sie den Problemen der drei Gruppen, die ich erwähnt habe, am besten gerecht werden. Dieselbe Auffassung herrscht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Das hat sich auch bei der Ausarbeitung der letzten Vorlage ergeben.
Warum hat das Teilsplitting noch einen weiteren wichtigen Vorteil? Es liegt vor, es ist ausgearbeitet! Man kann es quasi aus der Schublade ziehen und aus der letzten Vorlage herausnehmen und die übrigen Teile der Vorlage weglassen. Man kann vors Volk gehen und das Volk darüber bestimmen lassen. Es muss nicht nochmals eine riesige Arbeit "ab ovo" gemacht werden, sondern man hat die Lösungen da.
Natürlich, ich gebe all jenen durchaus Recht, die noch eine Vision für ein in einer weiteren Zukunft gesellschaftspolitisch vielleicht besseres System haben. Diesen Damen und Herren möchte ich aber eigentlich sagen: Verlieren Sie nicht aus den Augen, dass wir für die Ehegatten, die seit zwanzig Jahren Steuern zahlen, die sie verfassungsrechtlich nicht zahlen müssten, jetzt wirklich Gerechtigkeit schaffen müssen. Wenn es nicht der Bund wäre, hätte ihnen das Bundesgericht Recht gegeben, und der Bund müsste das Geld zurückzahlen; so wäre es! Das Bundesgericht hat die Kantone verpflichtet, das zu machen. Die Kantone müssen dem Richterspruch folgen, und der Bund hebt sich in diesem Punkt über die Verfassung.
Korrigieren Sie jetzt diesen Punkt, verstricken wir uns jetzt nicht in endlose Systemdiskussionen, sondern bringen wir endlich Gerechtigkeit für die Ehegatten.
Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bin im Jahr 2004 zusammen mit einer Mehrheit der Kantone gegen das Steuerpaket angetreten und bin mir bewusst, dass im Rahmen dieser vielen Diskussionen und Podien, an denen wir teilgenommen haben, die "Heiratsstrafe" - wenn man dem so sagen kann - immer wieder ein Thema war. Für den Fall, dass das Steuerpaket abgelehnt würde, habe ich mich damals auch verpflichtet, etwas dazu beizutragen, dass die Diskriminierung oder die unterschiedliche Besteuerung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren reduziert wird. Es ist für mich deshalb unbestritten, dass wir jetzt einen Schritt in diese Richtung machen müssen. Ich unterstütze deshalb die Kommissionsmotion, wie sie Ihnen heute vorgelegt wird.
Die Kommissionsmotion zeigt meines Erachtens einen sehr pragmatischen und gangbaren Weg auf: Sie will die "Heiratsstrafe" nicht beseitigen, sondern reduzieren, weil wir wissen, dass eine Beseitigung einen finanziell enorm grossen Schritt bedeuten würde. Die Kommissionsmotion verlangt, dass dieser Schritt innerhalb des bestehenden Systems gemacht wird, weil dies für eine rasche Umsetzung sicher förderlich ist. Sie verlangt zudem, dass die Gegenfinanzierung geklärt ist. Ausserdem schlägt die Kommissionsmotion vor, dass wir diese Sofortmassnahmen in erster Linie in Form einer Erhöhung des Zweiverdienerabzuges ergreifen.
Bundesrat Merz hat vor der Diskussion in diesem Rat - verdienstvollerweise, finde ich - bereits eine erste Katze aus dem Sack gelassen, indem er darlegte, wie er diese Massnahmen umsetzen möchte. Wenn ich die Reaktionen auf diese Vorschläge betrachte, die ja nicht eine uneingeschränkte Zustimmung signalisierten, denke ich, dass das nicht die letzte Katze war, die Bundesrat Merz in dieser Angelegenheit aus dem Sack "gezaubert" hat. Auch wenn es nur um Sofortmassnahmen geht, bin ich mir deshalb bewusst, dass dies keine einfache Sache sein wird, weil wir mit jeder Änderung immer wieder auf neue Ungerechtigkeiten stossen. Deshalb dürfen wir meines Erachtens die längerfristigen Ziele nicht aus den Augen verlieren.
Der Zivilstand allein hat ja keinen oder zumindest keinen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Paares und ist deshalb als Veranlagungskriterium untauglich. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Paares wird dann am meisten beeinflusst, wenn Kinder auf die Welt kommen. Das längerfristige Ziel muss deshalb sein, dass jeder und jede Einzelne als Steuersubjekt anerkannt wird. Das hat nichts mit Individualismus und schon gar nichts mit Egoismus zu tun; es entspricht vielmehr den gesellschaftlichen Entwicklungen bezüglich der Ehe und der Vielfalt der Beziehungsformen. Die Individualbesteuerung ist aber auch Ausdruck der Gleichstellung von Frau und Mann; ausserdem fördert die Individualbesteuerung die berufliche Tätigkeit von Paaren, auch wenn sie Erziehungsaufgaben wahrzunehmen haben; somit hat die Individualbesteuerung auch klare volkswirtschaftliche Vorteile. Das ist übrigens nicht meine Erfindung, sondern das hat eine Studie der Credit Suisse erst kürzlich wieder bestätigt.
Ich möchte also wie mein Kollege Germann keinen Hehl daraus machen, dass ich Anhängerin einer Individualbesteuerung bin. Ich bin mir aber bewusst, dass diese Änderungen Zeit brauchen. Wir haben es gehört: Wir müssen bei den Kantonen noch viel Überzeugungsarbeit leisten. Ich bin deshalb bereit, zusammen mit der Kommissionsmotion die drei Motionen aus dem Nationalrat anzunehmen, weil diese sowohl Sofortmassnahmen vorschlagen, die ich unterstütze, als auch längerfristige Perspektiven enthalten.
Ich beantrage Ihnen, die vorliegenden Motionen anzunehmen.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Seit mehr als zwanzig Jahren dauert nun der verfassungswidrige Zustand der rechtsungleichen Besteuerung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren an. Handeln tut Not, und wir müssen alles unternehmen, damit die Sache nun nicht weiter auf die lange Bank geschoben wird.
Letzteres wird man ganz sicher tun, wenn man nur auf die Option Individualbesteuerung setzt. Es braucht für einen solchen Systemwechsel Zeit, viel Zeit, zu viel Zeit in unserem Land. Wer auf diese Karte setzt, weiss, dass in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren nichts mehr passieren wird. So sprechen sich im Übrigen auch die Kantone, nicht zuletzt mit Blick auf die grossen administrativen Mehrbelastungen, seit Jahren ganz klar gegen die Individualbesteuerung aus; sie haben dies auch in diesen Tagen wiederholt.
Wir brauchen eine Sofortlösung. Diese kann nach meiner Auffassung ohne weiteres in einem Teilsplittingmodell gefunden werden. Die Kantone haben genügend Erfahrung mit dem Teilsplitting. In Ihrem Departement, Herr Bundesrat Merz, ist das Modell ausgearbeitet und ausformuliert. Es müssen nur die entsprechenden Ordner geöffnet werden, die ganze Tablare füllen. Gegenüber dem abgelehnten Steuerpaket 2001 ist der Splittingsatz von damals 1,9 wahrscheinlich auf 1,8 oder 1,7 abzusenken, womit auch das Argument etwas entschärft wird, dass nur oder vor allem Besserverdienende profitieren würden. Mit einem tieferen Splittingsatz könnten, gerade auch nach Meinung der Kantone, einige Mittel für eventuelle Tarifkorrekturen bei Alleinstehenden freigesetzt werden.
Im Übrigen waren und sind für mich - ich möchte das hier gerade auch sagen - höhere Kinderabzüge auf Bundesebene in dieser Steuerdebatte kein Thema. Das Splittingmodell ist das einzige, welches dem Ehepaar und der Familie nicht die Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau vorschreibt. Es braucht hier in diesem Privatbereich nun wirklich keinen lenkenden staatlichen Akt. Dies ist aber beim Doppelverdienerabzug ganz klar der Fall, der jene Ehepaare bestraft, bei denen ein Teil bereit ist, sich während einer gewissen Zeit zu hundert Prozent oder überwiegend für die Betreuung der Kinder einzusetzen. Aus der heutigen "Heiratsstrafe" wird dann eine "Erziehungsstrafe". Das kann ich nicht mittragen, auch wenn nicht abzustreiten ist, dass mit der geplanten raschen Umsetzung des Doppelverdienerabzuges, wie man das in den letzten Tagen gehört hat, zumindest etwas passiert.
Ich bin aber fast davon überzeugt, dass mit Annahme eines Doppelverdienerabzuges dann jahrelang überhaupt nichts mehr geschehen wird und die Ehepaare mit vorgenannter Aufgabenteilung zwischen Erwerbstätigkeit für den einen und Kinderbetreuung für den anderen Teil die Leidtragenden sein werden. Es sind immerhin ein Drittel aller Ehepaare in der Schweiz, welche diese Aufgabenteilung haben. Zudem erfasst dieses Modell auch die Rentner nicht und benachteiligt die Alleinstehenden bzw. tut nichts für sie. Ich ersuche Sie, Herr Finanzminister, deshalb noch einmal, das Teilsplittingmodell vorurteilslos zu prüfen und als sofortige Zwischenlösung umzusetzen. Sie werden hier auch die Kantone im gleichen Boot haben.
Was nun die heute Morgen zur Diskussion stehenden vier Motionen anbelangt, beantrage ich Ihnen ebenfalls, entsprechend dem Antrag der Kommission, die drei Motionen aus dem Nationalrat und, um eine Prüfung aller Vorschläge und Ideen zu ermöglichen, auch die Motion der WAK unseres Rates anzunehmen. Eine Einzelabfertigung der Motionen und damit sicher die Ablehnung der einen oder anderen Motion würde die Diskussion nur blockieren. Not tut jetzt aber eine Deblockierung der Situation, auf dass sich der Bundesrat in dieser Frage bewege.
Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Ce débat général relatif aux quatre motions mentionnées en titre nous offre l'opportunité d'émettre quelques appréciations générales sur la fiscalité familiale, mais aussi d'aborder un thème qui s'apparente à l'"Arlésienne": on en parle, on en parle, mais on ne voit rien venir!
Certes, le Conseil fédéral vient de lancer la consultation sur un avant-projet, et j'aimerais, Monsieur le conseiller fédéral, vous dire mon scepticisme, voire ma déception, par rapport à celui-ci. En effet, il consiste à remplacer la déduction actuelle de 7600 francs pour double revenu par une déduction égale à 50 pour cent du revenu le moins élevé du couple, et jusqu'à un montant maximum de 55 000 francs. J'ai le sentiment, Monsieur le conseiller fédéral, que les leçons de l'échec du paquet fiscal n'ont pas été retenues, et que vous êtes en train de proposer un système qui ressemble étrangement au paquet fiscal, qui consiste en fait à décharger sur le plan fiscal de manière importante uniquement les couples dont chaque membre gagne plus de 100 000 francs. Je crois que, là, Monsieur le conseiller fédéral, vous faites fausse route. Et j'ai trop de respect pour votre personne pour imaginer qu'il s'agit d'une mesure perfide, c'est-à-dire parce que vous voulez noyer le poisson ou parce que vous voulez uniquement venir en aide aux hauts revenus.
Je sais que votre souci s'est concentré soit sur un splitting partiel, soit sur une imposition individuelle. Mais votre avant-projet est manifestement orienté vers ce qui n'est pas la première urgence. Nous doutons d'autant plus que ce ne soit pas la première urgence que votre avant-projet, inévitablement, va affaiblir les recettes de l'impôt fédéral direct.
Tout le monde sait aujourd'hui que la proposition que vous avez faite est déséquilibrée. Elle ne prend pas suffisamment en compte la nécessité de favoriser la natalité, de décharger sur le plan fiscal non seulement les hauts salaires, mais aussi la classe moyenne. Elle "oublie" que l'impôt fédéral direct est un bon impôt, raisonnable, dont le principe est la de progressivité, qui tient compte surtout de la capacité contributive de chacun, et qui permet de pratiquer une certaine péréquation intercantonale, puisque 17 pour cent des recettes provenant de l'impôt fédéral direct sont distribuées aux cantons en fonction de leur situation financière.
Dès lors, les quatre motions que nous débattons vont dans la bonne direction. Elles méritent notre soutien et nous obligent surtout à délibérer dans l'urgence.
Dans cette optique, un compromis favorable à un splitting pour les couples mariés - modèle dans lequel on additionne les revenus des conjoints, mais où on n'en impose qu'une partie - est assurément la meilleure formule. Ce nouveau système devra cerner prioritairement les coûts réels des familles, et pas nécessairement le montant de l'imposition.
C'est le lieu pour rappeler ici que l'imposition du revenu des personnes physiques en Suisse se situe tout à fait dans la moyenne internationale et que l'on peut encore jouer, dans le cadre de notre fiscalité, sur les barèmes, sur la largeur des tranches d'imposition et sur la progressivité.
Dès lors, nous sommes d'avis que nous devons à tout prix donner la priorité au soutien aux familles et nous espérons, Monsieur le conseiller fédéral Merz, que cet avant-projet, vous allez sensiblement le réformer et que vous n'allez pas vous contenter d'ajouter des couches et faire de la cosmétique en faveur des couples dont chaque membre travaille et a un salaire supérieur à 100 000 francs.
Monsieur le conseiller fédéral, il est temps d'agir pour soulager les familles, vous le savez. Et il n'y a aucune raison de procéder en deux étapes. Le splitting est connu, c'est un système qui fonctionne dans les cantons et vous devez avoir aujourd'hui le courage de le mettre en place pour supprimer la discrimination dont sont victimes les couples mariés; ce système est appliqué, certes avec des nuances, dans des pays comme l'Allemagne, la France, la Belgique ou le Portugal.
C'est dans ce sens que je vous invite à accepter les quatre motions mentionnées en titre.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich äussere mich zuerst zu Ihrer Kommissionsmotion und anschliessend zu den drei anderen Motionen.
Die WAK Ihres Rates beantragt mit der Motion, die Diskriminierung in der heutigen Ehegattenbesteuerung mit Sofortmassnahmen zu reduzieren und die zur Finanzierung notwendigen Massnahmen aufzuzeigen. In erster Linie sei die Erhöhung und allenfalls die Anpassung des Zweiverdienerabzuges als Sofortmassnahme zu prüfen.
Wenn Sie das dieser Motion zugrundeliegende Bundesgerichtsurteil studieren, stellen Sie fest, dass es eine verfassungswidrige Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gibt. Das führt zum Auftrag, den die Motion dem Bundesrat zur Lösung des Problems überträgt. Da gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich die Erhöhung des Zweiverdienerabzuges. Alles andere hat mit dem Auftrag, den uns das Bundesgericht und Ihre Motion geben, nichts zu tun. Da können Sie lange darüber diskutieren.
Ich weise die Kritik von Herrn Epiney ausdrücklich zurück. Wenn Sie sagen, man solle die Ehepaarbesteuerung angehen oder man solle das Splitting prüfen, dann stelle ich fest, dass wir bei der Ehegattenbesteuerung und damit in der Familienbesteuerung wären, und damit wäre das ein ganz anderes Projekt. Ich bin dafür zu haben, ich bin Ihr Diener. Aber Sie können mir nicht Aufträge erteilen und dann wie letzten Freitag kommen und sagen, das sei alles nichts. Dagegen wehre ich mich.
Wenn Sie diese Sofortmassnahme ablehnen, bin ich für ein neues Projekt zu haben. Dann handelt es sich aber um ein Projekt der Familienbesteuerung. Dann schliessen wir aber alle Themen ein; sie würden alle wieder kommen, und dann würde das drei bis fünf Jahre dauern. Während dieser Zeit haben Sie die Ungerechtigkeiten, die sich auf die Frauen beziehen, die berufstätig sind, die in einen Beruf einsteigen wollen oder später in den Beruf zurückkehren wollen. Das wäre dann die Folge.
Ich bin dafür zu haben, und ich werde jetzt sehen, wie die Vernehmlassung ausfällt, die bis Ende Jahr dauert. Dann werden wir zusammen sehen, welchen Weg wir zu beschreiten haben. Aber ich lasse mir hier nicht sagen, dass ich ein Projekt lanciert habe, das nicht in Übereinstimmung mit Ihren Absichten stehe. Im Gegenteil: Wir haben sehr rasch geschaltet. Noch bevor Sie diese Motion annehmen, hat der Bundesrat am letzten Freitag ein Projekt in die Vernehmlassung gegeben. Ich ersuche Sie, jetzt diese Vernehmlassung einmal in Ruhe zu studieren. Dann werden Sie sehen, wo allenfalls Anpassungsbedarf besteht.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diese Motion als Sofortmassnahme anzunehmen.
Was ist eine Sofortmassnahme? Das ist eine Massnahme, die erstens einfach ist und die zweitens rasch umsetzbar ist. Die Erhöhung des Zweiverdienerabzuges ist eine solche einfache, rasch umsetzbare Massnahme. Sie muss drittens nicht präjudizierlich sein. All diejenigen, die jetzt für das Splitting votieren, müssen sich bewusst sein, dass sie damit natürlich die Familienbesteuerung mit Splitting präjudizieren, und das wäre gerade das, was wir mit der Sofortmassnahme nicht tun wollen. Wir wollen nachher vielmehr die Möglichkeit offen halten, in Richtung Individualbesteuerung oder in Richtung Familienbesteuerung mit Splitting zu gehen. Das darf nicht präjudiziert werden. Viertens muss eine Sofortmassnahme auch finanzpolitisch erträglich sein, man muss sie finanzieren können.
Wir haben jetzt ausgerechnet, dass das in diesem Fall Mindereinnahmen von etwa 750 Millionen Franken bewirken könnte. Diese sind aber eine Vorwirkung für das, was nachher kommt. Wenn Sie nachher z. B. die Individualbesteuerung haben möchten, wird das Ausfälle in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken zur Folge haben. Ähnlich ist es bei der Familienbesteuerung mit Splitting. Die Sofortmassnahme hat insofern eine Vorwirkung, das würde im Grunde genommen einen ersten Schritt bedeuten. Ich glaube deshalb, dass wir mit dieser Sofortmassnahme vom Prinzip her auf dem richtigen Wege sind und dass man hier gewisse Korrekturen auch in Bezug auf die Gegenfinanzierung wird anschauen müssen. Das ist ja der Sinn der Vernehmlassung, in der sich dieses Projekt jetzt befindet.
Jetzt komme ich zu den anderen drei Motionen, Sie werden denen allenfalls zustimmen; aber dann, muss ich Ihnen sagen, komme ich mir vor wie die Figur des Faust, der irgendwo sagt: "Da steh' ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor!" Denn wenn Sie die anderen drei Motionen annehmen, nehmen Sie Motionen an, die sich teilweise widersprechen, denn die Individualbesteuerung und die Familienbesteuerung mit Splitting schliessen sich gegenseitig aus. Wenn Sie die drei Motionen aber, wie das auch vom Kommissionssprecher gesagt wurde, als ein Zeichen verstehen, dass wir uns in der Steuerpolitik bewegen sollen, bin ich sehr gerne bereit, dieses Zeichen aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang haben wir Ihnen ja im letzten Dezember den Bericht über die Individualbesteuerung unterbreitet, um Ihnen einmal zu zeigen, was das bedeuten würde. Da sind wir jetzt auf dem Wege, die entsprechenden Vorbereitungen zu liefern. Ich sage Ihnen, dass dann im nächsten Jahr noch ein anderer, viel wesentlicherer Entscheid zu treffen sein wird, nämlich zur Frage, welches Steuersystem wir den natürlichen Personen in diesem Land verpassen wollen.
Da stehen im Wesentlichen zwei Modelle im Vordergrund: Das eine ist das nordische, duale Einkommenssystem, und das andere ist die sogenannte Flat Rate Tax. Wir versuchen jetzt, diese beiden Systeme noch zu vertiefen, und wir werden Ihnen im nächsten Jahr die Arbeiten zu diesem Systementscheid präsentieren. Ähnlich wie bei der Mehrwertsteuer müssen wir vereinfachen, wir müssen verwesentlichen. Es muss etwas geschehen in der Steuerpolitik in diesem Land. Wir müssen wieder so weit kommen, dass jede Frau und jeder Mann die eigene Steuererklärung selber ausfüllen können, und da müssen wir zuerst diesen Grundentscheid treffen.
Dann wird es darum gehen, die Frage "Individualbesteuerung" oder "Familienbesteuerung mit Splitting" in dieses Schema einzupassen. Das ist der nächste Schritt, und den müssen wir nächstes Jahr tun. Es bleibt Ihnen nicht erspart, irgendwann einmal Farbe zu bekennen, welches dieser beiden Grundmuster und anschliessend welches Submuster Sie wollen. Diese Entscheidungen stehen uns bevor. Wenn Sie heute die drei Motionen annehmen, dann empfinde ich das als eine Hilfe für den Bundesrat, um jetzt auf diesem Wege weiterzugehen und diese Entscheidungen vorzubereiten, damit wir dann spätestens im nächsten Jahr so weit sind und weitere Schritte einleiten können.
Ein letztes Wort noch zur Individualbesteuerung: Es ist so, wie Herr Wicki gesagt hat, dass die Zeitverhältnisse dort sehr ungünstig sind. Zunächst einmal braucht es relativ viel Zeit, bis wir ein solches Projekt gesetzgeberisch aufbereitet haben, und anschliessend auch für die Einführung. Denn die Individualbesteuerung setzt voraus, dass zivilstandsrechtliche Abgrenzungen gemacht werden, die beim Einstieg zum Teil sehr aufwendig sein werden. Nachher, wenn es einmal eingeführt ist, wird das ein normales System sein. Aber der Zeitbedarf ist bedeutend: Man spricht von zehn Jahren.
Es ist mir natürlich bekannt, dass die Kantone gegenüber der Individualbesteuerung eher zurückhaltend reagieren. Sie sagen: Es kostet uns mehr Aufwand, und es bringt uns weniger Ertrag. Das fürchten sie, und dafür haben wir Verständnis. Aber es darf, glaube ich, nicht so sein, dass wir allzu pragmatisch entscheiden, sondern es müssen die gesellschaftspolitischen Entwicklungen berücksichtigt werden. Wir müssen auch sehen, wie sich das im Volk entwickelt: Man muss auf die Strasse gehen und den Leuten aufs Maul schauen, danach dolmetschen. Wir müssen dann die Systeme haben, die eben auch der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, diese vier Motionen anzunehmen. Ich verstehe sie als Auftrag an den Bundesrat, die Anstrengungen in Bezug auf die Vereinfachung und die Verwesentlichung des Steuersystems voranzutreiben.
Büttiker Rolf · 1VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
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