04.078

Bundesgesetz über den Binnenmarkt. Änderung

Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Bundesgesetz über den Binnenmarkt

Loi fédérale sur le marché intérieur

Ziff. Ibis - Ch. Ibis

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Ich habe Ihnen die Haltung des Bundesrates in dieser Frage ja schon gestern vorgetragen. Ich möchte es heute nur noch nachholen, jene Fragen zu beantworten, die ich gestern nicht beantworten konnte. Ich hatte gestern Abend übrigens Gelegenheit, an der Empfangsfeier für Ständeratspräsident Büttiker im Kanton Solothurn teilzunehmen. Wir haben dort sehr gut gegessen, und bis jetzt habe ich keine Lebensmittelvergiftung feststellen können, weder bei mir noch bei anderen Teilnehmern.

Nun zu den Antworten des Kantons Solothurn - er stand ja gestern zur Diskussion - zu den Fragen, die ihm durch die ständerätliche Kommission gestellt wurden.

Erste Frage: Ist eine wirtschaftspolizeiliche Vorschrift notwendig, welche die Zulassung zur gastgewerblichen Tätigkeit zwingend von einer Ausbildung abhängig macht? Antwort: Nein; im Übrigen wäre hier Zwang fehl am Platz. Die Frage wird dann etwas erläutert.

Zweite Frage: Funktioniert die geltende Zulassungsordnung für diese Berufsgattung in Ihrem Kanton zufrieden stellend, oder besteht Handlungsbedarf? Antwort: Sie funktioniert in wirtschaftspolizeilicher Hinsicht zufrieden stellend, es besteht deshalb in dieser Hinsicht kein Handlungsbedarf.

Dritte Frage: Würde Ihr Kanton neben dem revidierten BGBM eine generelle bundesrechtliche Koordinationsvorschrift für das kantonale Berufszulassungsrecht als notwendig erachten? Antwort: Nein, nach unserer Auffassung ist das revidierte BGBM ausreichend.

Sie sehen, auch das "gefährdete" Solothurn - das heisst Regierungsrat Peter Gomm - ist nicht der Meinung, dass wir so etwas brauchen.

Zum Kanton Zürich - Herr Glur ist leider nicht da, er wollte wissen, wer unterschrieben hat -: Es ist Frau Dr. Caroline Brüesch, die Generalsekretärin, die in Abwesenheit der Regierung die drei Antworten gegeben hat. Sie hat insbesondere geschrieben: Das BGBM bezweckt die Liberalisierung des Binnenmarktes; eine neuerliche Einschränkung, z. B. im gastgewerblichen Bereich, widerspricht diesem Prinzip und ist abzulehnen.

Der Kanton Bern, der auch erwähnt wurde, gibt durch die Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch-Balmer folgende Antworten:

1. Eine solche wirtschaftspolizeiliche Vorschrift ist überflüssig.

2. Die geltende Zulassungsordnung im Kanton Bern funktioniert sehr gut.

3. Der Kanton Bern unterstützte in seiner Vernehmlassungseingabe die laufende Revision des BGBM, die einen verbesserten Marktzugang bringen soll. Er lehnt zusätzliche Vorschriften ab.

Noch zu Herrn Giezendanner, der die Frage zu den Lizenzen im Transportwesen gestellt hat: Die Lizenzpflicht, auf die Sie hinweisen, Herr Giezendanner, stammt aus den Regelungen des Landverkehrsabkommens mit der EU, Artikel 9, und wurde bei uns im Personenbeförderungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Das Landverkehrsabkommen regelt ja nur grenzüberschreitende Sachverhalte, und es bezieht sich somit bei der Lizenzpflicht nur auf diesen grenzüberschreitenden Verkehr. Wenn unsere Transporteure über die Grenzen hinaus arbeiten wollen, müssen sie das wohl oder übel haben. Deshalb wurde das bei uns übernommen.

Sie sehen also, weder im Kanton Solothurn - Herr Borer ist jetzt auch da und hat es hoffentlich gehört - noch im Kanton Zürich noch in anderen Kantonen ist durch die Liberalisierung irgendein gravierendes Problem entstanden. Wichtig ist, dass das Hygienerecht angewendet wird. Sobald man Kontrollen macht, wird man natürlich auch ab und zu fündig.

Leu Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Der Ständerat hat in seinen Beratungen unter dem Titel "Änderung bisherigen Rechts" beim Lebensmittelgesetz in Artikel 15 eine Spezialregelung für das Gastgewerbe eingeführt. Danach kann der Bundesrat im Gastgewerbe bei Bedarf Ausbildungsanforderungen aus dem Bereich der Hygiene festlegen.

Die Mehrheit der WAK-NR erachtet dies jedoch als erneute Barriere im Binnenmarkt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass hier nicht in einer einzelnen Branche wieder Tür und Tor für staatlich verordnete und damit geschützte Kurse geöffnet werden darf. Es gilt hier auch zu bedenken, dass es ja nicht Konsumenten bzw. Gäste sind, welche hier ein besonderes Schutz- und Sicherheitsbedürfnis anmelden. Es ist die Gastrobranche selber, die das verlangt.

Die Kommissionsmehrheit ist daher überzeugt, dass es zur unternehmerischen Selbstverantwortung gehört, sich vor Übernahme eines Gastrobetriebes nebst dem praktischen Können auch das notwendige Wissen zu holen und zu erarbeiten. Das sollte in erster Linie im ureigenen Interesse liegen und somit eine Selbstverständlichkeit sein, weil man damit im Wettbewerb bessere Chancen hat. Wie sonst könnte wohl beispielsweise ein betriebliches Hygienekonzept entworfen werden, das den strengen Anforderungen der behördlichen Kontrollen genügen kann?

Dass hierfür die anerkanntermassen guten und neukonzipierten Ausbildungsmodule von Gastrosuisse eine ideale Voraussetzung bilden, beweist das steigende Interesse insbesondere auch in Kantonen, wo das nicht mehr staatlich vorgeschrieben ist. Schon diese Tatsache kann belegen, dass hier Markt und Kontrollen effizientere Regulatoren sind als staatlich verordnete und damit geschützte Branchenkurse.

Im Sinne der Kommissionsberatungen empfehle ich Ihnen, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag Recordon und den Antrag Müller Walter abzulehnen. Die Kommission lehnte den Antrag Recordon mit 14 zu 7 Stimmen ab.

Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

J'ai deux observations à faire. Une première observation, de caractère particulier, à l'attention de la Commission de rédaction: je signale que la formulation de la proposition de la minorité Recordon devrait être adaptée. En effet, il est écrit dans le texte: "Pour atteindre l'objectif visé par la loi, le Conseil fédéral peut, si nécessaire, prévoir par ordonnance que les personnes qui distribuent des mets et des boissons destinés à être vendus ...." Ce mot "vendus" devrait être remplacé par le mot "consommés".

Une deuxième observation, de caractère général: au-delà du débat qui se déroule autour de cette exception, la commission est convaincue que la loi qu'on a préparée et que le Conseil fédéral nous a soumise est une bonne loi, qui servira à une libéralisation du marché intérieur suisse.

Une discussion, presque de principe, a eu lieu en commission autour de la question de savoir s'il était approprié d'imposer aux cantons de prévoir des cours de formation pour les personnes qui distribuent des mets et des boissons destinés à être consommés sur place. Les préoccupations de la minorité, représentée ici par Monsieur Recordon, et partiellement reprise par Monsieur Müller Walter, étaient liées à la question de savoir s'il fallait garantir l'hygiène dans les restaurants par des cours obligatoires, donc indirectement par une autorisation spéciale pour ouvrir un restaurant ou un bar. Nous savons que dans certains cantons cette autorisation n'existe plus. La volonté d'une majorité - peut-être un peu perfectionniste - s'est opposée à ces préoccupations, afin d'obtenir enfin, par cette révision de la loi sur le marché intérieur, une loi qui facilite la déréglementation de l'accès au marché.

Il est clair qu'au-delà des questions de principe, la proposition de la minorité représente un risque. Le risque que, à la place de cours qui pourraient durer une ou deux semaines, on en organise qui dureraient quatre mois, avec beaucoup d'autres matières, toutes obligatoires. Ainsi, le but visé par la loi de simplifier et de rendre accessible le marché ne serait pas atteint.

On sait en tout cas que, si la proposition de la minorité est acceptée, ce sera au Conseil fédéral de régler les détails de la question.

La discussion de principe s'est terminée par un vote - par 14 voix contre 7 et 2 abstentions - en faveur de la proposition de la majorité, qui ne prévoit pas d'exception dans cette loi, même pas pour des raisons d'hygiène.

Donc je vous demande de suivre la majorité.

Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es ist vielleicht etwas ungewöhnlich, wenn man einen Bundesrat korrigiert. Herr Bundesrat Deiss, um transportieren zu können, muss man eine Zulassung zum Beruf des Transportunternehmers haben; das bedingt eine Grundausbildung. Wie Sie wissen, habe ich auch eine Inlandspedition, getrennt von der internationalen Spedition, und da brauche ich die Konzession auch, um innerhalb der Grenzen zu transportieren. Die Wirte arbeiten ja auch in der Schweiz und nicht grenzübergreifend.

Im Sinne der Sache bitte ich Sie, dass alle Unternehmer diese Grundausbildung haben müssen. Folgen Sie bitte dem Ständerat!

Glur Walter · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat Deiss, ich habe auch noch eine kurze Erklärung, und zwar wegen der Frage von gestern Abend, wegen des Briefes des Kantons Zürich. Dazu muss ich sagen: Das war nicht der Regierungsrat des Kantons Zürich, der unterschrieben hat, sondern die Generalsekretärin der Volkswirtschaftsdirektion; das haben Sie heute Morgen gesagt. Aber der Brief des Kantonschemikers ist in diesen Antworten natürlich unterschlagen worden. Dort heisst es klipp und klar: "Minimale Ausbildungsanforderungen sind zwingend."

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Herr Glur, wenn Sie den Brief des Kantons Zürich lesen, stellen Sie fest, dass es die Antwort des Volkswirtschaftsdepartementes ist, unterschrieben in Abwesenheit der Regierung. Es war eine sehr kurzfristige Antwort durch die Generalsekretärin des Departementes. Für uns zählt diese Antwort und nicht die Antwort eines unterstellten Beamten. Der Zürcher Kantonschemiker machte sich in verschiedenen Fällen schon mit Entscheiden bemerkbar, die wirklich nichts mit Liberalisierung zu tun hatten.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit .... 123 Stimmen

Für den Antrag Müller Walter .... 29 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit .... 140 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 19 Stimmen