AS 1999 472
Verordnung des EDI
über die Gebühren der Schweizerischen Landesbibliothek
(Tarifverordnung SLB)
Änderung vom 27. November 1998
Das Eidgenössische Departement des Innern
verordnet:
I
Die Tarifverordnung SLB vom 21. März 19971 wird wie folgt geändert:
Art. 2a Verzicht auf Fakturierung
Grundsätzlich werden Dienstleistungen, die weniger als eine Stunde in Anspruch nehmen, nicht fakturiert, mit Ausnahme der im Anhang 5 besonders bezeichneten Recherchen.
II
Die Anhänge1, 2, 4 und 5 werden gemäss Beilage geändert.
III
Diese Änderung tritt am1. Januar 1999 in Kraft.
27. November 1998 Eidgenössisches Departement des Innern: Dreifuss 10141
Anhang 1
Ziff. 1 und Bst. b, 2.1, 2.2 und Bst. a 3.2
1 Gebühren für Photokopien, die von den Benützern selbst auf den in der Landesbibliothek dafür zur Verfügung
gestellten Apparaten angefertigt werden:
b. ab Mikroformen pro Papierkopie A4 0.20 pro Papierkopie A3 0.40
2 Gebühren für Arbeiten, die durch das Personal der Landsbibliothek oder in ihrem Auftrag durch auswärtige
Ateliers und Labors ausgeführt werden :
2.1 Photokopien
Fr. Fr. Fr.
Photokopien schwarz /weiss 2.— –.50 –.30
Pauschale bis 10 Kopien inkl. Postversand 20.— 7.— 5.—
Pauschale bis 10 Kopien inkl. Postversand 25.— 10.— 10.—
Laserkopien schwarz/weiss 3.—1.50
Pauschale bis 5 Kopien inkl. Postversand 15.— 7.50
Pauschale bis 5 Kopien inkl. Postversand 20.— 10.—
Laserkopien color 6.— 3.—
Pauschale bis 5 Kopien inkl. Postversand 30.— 15.—
Pauschale bis 5 Kopien inkl. Postversand 35.— 20.—
Folien schwarz/weiss 3.—1.50
Folien color 6.— 3.—
Papierkopien ab Mikroformen –.50 –.30
Pauschale bis 10 Kopien inkl. Postversand 7.— 5.—
Pauschale bis 10 Kopien inkl. Postversand 12.— 10.— Fr. Fr. Fr.
Massstabgetreue Rückvergrösserungen ab Mikroformen 1. einseitig 6.— 6.— 2. doppelseitig 12.— 12.—
Pauschale bis 5 Kopien einseitig inkl. Postversand Inland 30.— 30.—
Pauschale bis 5 Kopien doppelseitig inkl. Postversand Inland 60.— 60.—
Pauschale bis 5 Kopien einseitig inkl. Postversand Ausland 35.— 35.—
Pauschale bis 5 Kopien doppelseitig inkl. Postversand Ausland 65.— 65.—
2.2 Photographische Reproduktionen a. Kleinbildaufnahmen 24/36 mm
schwarz/weiss Fr. erste Aufnahme 15.— – jede weitere 5.— color erste Aufnahme 20.— – jede weitere 7.— 3.2 Telefax
Übermittlung durch Fax innerhalb von 4 Stunden, bis Fr. maximal 10 Kopien pauschal: 20.—
Übermittlung durch Fax ausserhalb von 4 Stunden, bis maximal 10 Kopien pauschal: 10. —
Fax-Versand ausserhalb Europa pauschal: 20.—
Anhang 2
Bst. d Für folgende Dienstleistungen werden Pauschalgebühren erhoben:
d. Ersatz verlorener Benützer/innenkarten: 10.—
Anhang 4
Text Ausdrucke bei PC-Benutzung Fr. –.20 pro Seite. Ausdrucke bibliographischer Recherchen sind unentgeltlich.
Anhang 5
Ziff. 4
Gebühren für Recherchedienstleistungen (ohne Online-Datenbankrecherchen) Zeit Berufstätige/Firmen Benutzende in Ausbildung Bis 30 Minuten gratis gratis 10141