AS 2000 2917

Verordnung
über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
(Verordnung über die Unfallverhütung, VUV)

Änderung vom 22. November 2000

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 19. Dezember 19831 über die Unfallverhütung wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 69a

3. Kapitel: Datenbank der Koordinationskommission

Art. 69a

Die Arbeitssicherheits-Vollzugsdatenbank der Koordinationskommission wird von der SUVA betrieben.

Die folgenden Stellen können zur Beaufsichtigung der Anwendung sowie zum Vollzug der Vorschriften über die Arbeitssicherheit und die Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräte mittels Abrufverfahren auf diese Datenbank zugreifen:

  1. die SUVA;

  2. die eidgenössischen und kantonalen Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes;

  3. die Fachorganisationen, wenn sie der Vertrag mit der SUVA nach Artikel 51 zum Zugriff berechtigt.

Gliederungstitel vor Art. 101 Aufgehoben

Art. 101

Aufgehoben Gliederungstitel vor Art. 102 Sechster Titel: Rechtspflege

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2001 in Kraft.

22. November 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi 11192 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz