AS 2000 2959

Verordnung
über die Besoldung der Beamten in der Überklasse

Änderung vom 11. Dezember 2000

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 18. Dezember 19961 über die Besoldung der Beamten in der Überklasse wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abweichungen für das Jahr 2001

Der Abzug nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a beträgt für Arbeitskräfte der allgemeinen Bundesverwaltung 20 667 Franken.

Die Erhöhung nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b beträgt für Arbeitskräfte der allgemeinen Bundesverwaltung 9663 Franken.

Die ordentliche Besoldungserhöhung nach Artikel 4 beträgt für das Jahr 2001 für Arbeitskräfte der allgemeinen Bundesverwaltung 4362 Franken.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2001 in Kraft.

11. Dezember 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz