AS 2001 1371

Verordnung
über das Verfahren zur Überweisung
des Mehrwertsteuer-Ertragsanteils
an den Ausgleichsfonds der AHV

Änderung vom 25. April 2001

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 19. April 19991 über das Verfahren zur Überweisung des Mehrwertsteuer-Ertragsanteils an den Ausgleichsfonds der AHV wird wie folgt geändert:

Art. 1 Berechnung des Ertragsanteils für die AHV

13,33 Prozent der nach Ausscheidung der Einnahmen aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte2 verbleibenden Jahreseinnahmen aus der Mehrwertsteuer werden zweckgebunden für die AHV verwendet. Davon werden 83 Prozent dem Ausgleichsfonds der AHV und 17 Prozent der Bundeskasse zur Finanzierung des Beitrags des Bundes an die AHV gutgeschrieben.

Art. 3

Aufgehoben

II

Diese Änderung tritt rückwirkend auf den1. Januar 2001 in Kraft.

25. April 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz