AS 2001 2705
Verordnung
über die Fahrausweise für Dienstreisen
(Fahrausweisverordnung)
Änderung vom 17. Oktober 2001
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Fahrausweisverordnung vom 16. September 19871 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2
Hat der Bedienstete im Jahr weniger als 90 Dienstreisetage, so beträgt der Selbstbehalt auf dem Vollpreis des Generalabonnementes:
40 Prozent bei 60–89 Dienstreisetagen;
60 Prozent bei 30–59 Dienstreisetagen;
85 Prozent bei 0–29 Dienstreisetagen.
II
Diese Änderung tritt rückwirkend auf den1. Januar 2001 in Kraft.
17. Oktober 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |