AS 2001 2705

Verordnung
über die Fahrausweise für Dienstreisen
(Fahrausweisverordnung)

Änderung vom 17. Oktober 2001

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Fahrausweisverordnung vom 16. September 19871 wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 2

Hat der Bedienstete im Jahr weniger als 90 Dienstreisetage, so beträgt der Selbstbehalt auf dem Vollpreis des Generalabonnementes:

  1. 40 Prozent bei 60–89 Dienstreisetagen;

  2. 60 Prozent bei 30–59 Dienstreisetagen;

  3. 85 Prozent bei 0–29 Dienstreisetagen.

II

Diese Änderung tritt rückwirkend auf den1. Januar 2001 in Kraft.

17. Oktober 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz