AS 2001 506

Verordnung
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHVV)

Änderung vom 18. Oktober 2000 (SR 831.101; AS 2000 2824)

Art. 118 Abs. 1

statt:

Nichterwerbstätige haben ihre Beiträge der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons zu entrichten; die nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c AHVG versicherten Personen gehören jedoch der Ausgleichskasse ihres Ehegatten an.

muss es heissen:

Nichterwerbstätige haben ihre Beiträge der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons zu entrichten; die nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AHVG versicherten Personen gehören jedoch der Ausgleichskasse ihres Ehegatten an.

27. Februar 2001 Bundekanzlei