AS 2002 4105

Bundesbeschluss
betreffend das Zweite Zusatzabkommen
zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem
Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit

vom 6. Juni 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20012,
beschliesst:

Art. 1

Das am 29. November 2000 unterzeichnete zweite Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über Soziale Sicherheit wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 21. März 2002

Nationalrat, 6. Juni 2002

Der Präsident: Anton Cottier

Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier

Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Protokollführer: Christophe Thomann