AS 2002 4363
Europäisches Übereinkommen
vom 30. September 1957
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR)
1. Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) des Binnenverkehrsauschusses der UN-Wirtschaftskommission für Europa hat an ihrer 71. Tagung vom 5. bis 9. November 2001 in Genf beschlossen, die Anhänge A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) zu revidieren. 2. Die vom Bundesrat am 29. November 2002 genehmigten Änderungen treten am 1. Januar 2003 in Kraft. Sie werden weder in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts noch in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht. Diese Vorschriften können beim BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
24. Dezember 2002 Bundeskanzlei