AS 2005 2467

Briefwechsel vom 31. Dezember 2004 bezüglich der Verlängerung des Handelsabkommens zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Kuba

Briefwechsel vom 31. Dezember 2004

bezüglich der Verlängerung des Handelsabkommens zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Kuba

In Kraft getreten am 1. Januar 2005

SR 0.946.292.941; AS 1954 521

Übersetzung1

Der Schweizerische Botschafter Havanna, 31. Dezember 2004

Seiner Excellenz Herrn Felipe Ramón Pérez Roque Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Kuba Havanna

Herr Minister Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom 31. Dezember 2004 zu bestätigen, der folgenden Wortlaut aufweist: «Ich nehme Bezug auf das Handelsabkommen zwischen der Regierung der Republik Kuba und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das am 30. März 1954 unterzeichnet wurde. Wie Sie wissen, läuft dieses Abkommen, das erstmals durch das Protokoll vom 27. Dezember 1956 um drei Jahre und danach jährlich verlängert wurde, am 31. Dezember 2004 aus. Im Geiste der Weiterentwicklung unserer bilateralen Handelsbeziehungen auf einer befriedigenden, gemeinsam festgelegten Basis habe ich die Ehre, Ihnen die erneute Verlängerung des besagten Abkommens für ein Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2005, vorzuschlagen, dies unter Vorbehalt der in Artikel VIII, Ziffer 3 dieses Abkommens vorgesehenen Bestimmungen. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob dieser Vorschlag die Zustimmung des Schweizerischen Bundesrats findet. Ist dies der Fall, so bildet dieses Schreiben, zusammen mit Ihrer Antwort, die Vereinbarung zur Verlängerung des zwischen unseren jeweiligen Regierungen am 30. März 1954 unterzeichneten Handelsabkommens für ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2005.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die erneute Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung».

1 Übersetzung des spanischen Originaltextes.

Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Vorschlag die Zustimmung des Schweizerischen Bundesrats findet. Folglich bilden Ihr Brief vom 31. Dezember 2004 und die vorliegende Antwort die Vereinbarung zur Verlängerung des zwischen unseren jeweiligen Regierungen am 30. März 1954 unterzeichneten Handelsabkommens für ein Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2005.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die erneute Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Bertrand Louis