AS 2005 4227
Verordnung des BVET (1/05)
über vorübergehende Massnahmen an der Grenze
zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest
Änderung vom 11. August 2005
Das Bundesamt für Veterinärwesen
verordnet:
I
Die Verordnung des BVET (1/05) vom 20. April 20051 über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1
Die Ein- und Durchfuhr von Tieren der zoologischen Klasse der Vögel und von diesen stammenden Tierprodukten aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, Indonesien, Kambodscha, Kasachstan, Laos, Malaysia, Pakistan, Russland, Thailand, Vietnam und der Volksrepublik China, einschliesslich der Sonderverwaltungsregion von Hong Kong, ist verboten.
II
Diese Änderung tritt am 12. August 2005 in Kraft.
11. August 2005 Bundesamt für Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss