AS 2006 2625

Organisationsverordnung
für das Eidgenössische Departement
für auswärtige Angelegenheiten
(OV-EDA)

Änderung vom 24. Mai 2006

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Organisationsverordnung vom 29. März 20001 für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten wird wie folgt geändert:

Art. 10a Abs. 4

Der Direktion für Ressourcen und Aussennetz unterstellt sind:

  1. der Berater oder die Beraterin für Datenschutz;

  2. die Bundesreisezentrale. Diese erbringt gemäss Leistungsauftrag des Bundesrats namentlich folgende Leistungen zu Gunsten oder im Auftrag des Bundes: 1. weltweite Reisedienstleistungen und Sicherstellung günstiger Reisekonditionen, 2. Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen, 3. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation von Konferenzen.

II

Diese Änderung tritt am1. September 2006 in Kraft.

24. Mai 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz für auswärtige Angelegenheiten