AS 2007 4693
Verordnung der ESTV
über Zertifizierungsdienste im Bereich der ElDI-V
vom 12. Oktober 2007
Die Eidgenössische Steuerverwaltung,
gestützt auf Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung des EFD vom 30. Januar 20021 über elektronische Daten und Informationen (ElDI-V),
verordnet:
Art. 1
Die technischen und administrativen Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der ElDI-V im Zusammenhang mit der Ausstellung von Zertifikaten basierend auf fortgeschrittenen Signaturen sind im Anhang enthalten.
Art. 2
Diese Verordnung tritt am1. November 2007 in Kraft.
12. Oktober 2007 Eidgenössische Steuerverwaltung: Urs Ursprung SR 641.201.11
Anhang
Technische und administrative Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der ElDI-V im Zusammenhang mit der Ausstellung von Zertifikaten basierend auf fortgeschrittenen Signaturen2
Der Text der technischen und administrativen Vorschriften wird in der AS nicht publiziert. Er kann bezogen werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bbl.admin.ch, oder unter www.estv.admin.ch, heruntergeladen werden.