AS 2010 5043
Bundesbeschluss
zur Genehmigung des Abkommens vom 31. Oktober 2006 zwischen
dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen
Republik über die Nichterhebung der Mehrwertsteuer auf den
Tunnelgebühren für die Durchfahrt des Strassentunnels unter dem
Grossen St. Bernhard
vom 5. März 2008
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Juni 20072,
beschliesst:
Art. 1
Das am 31. Oktober 20063 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Nichterhebung der Mehrwertsteuer auf den Tunnelgebühren für die Durchfahrt des Strassentunnels unter dem Grossen St. Bernhard wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 19. Dezember 2007 Ständerat, 5. März 2008 Der Präsident: André Bugnon Der Präsident: Christoffel Brändli Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Christoph Lanz