AS 2010 511

Berichtigung

Abkommen vom 21. Juni 1999

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Beschluss Nr. 1/2008 des Gemischten Veterinärausschusses zur Änderung der Anlagen 2, 3, 4, 5, 6 und 10 des Anhangs 11 des Abkommens

Änderung vom 23. Dezember 2008 (AS 2009 4875; SR 0.916.026.81)

Anhang 11, Anlage 10, Kapitel III

statt:

A. Rechtsvorschriften* * Jeder Verweis auf einen Rechtsakt ist – sofern nichts anderes angegeben ist – als Verweis auf die vor dem 30. Juni 2008 zuletzt geänderte Fassung des betreffenden Rechtsakts zu verstehen.

muss es heissen:

A. Rechtsvorschriften* * Jeder Verweis auf einen Rechtsakt ist – sofern nichts anderes angegeben ist – als Verweis auf die zuletzt geänderte Fassung des betreffenden Rechtsakts zu verstehen.

2. Februar 2010 Bundeskanzlei