AS 2010 6409

Vertrag vom 29. März 1923 zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet

Vertrag vom 29. März 1923

zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet

SR 0.631.112.514; AS 39 551

Aufhebung von Ziffer I des Schlussprotokolls Mittels Notenaustausch vom 29. Juni 2009 und 10. Dezember 2010 haben die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Schweizerische Bundesrat vereinbart, Ziffer I des Schlussprotokolls zum erwähnten Vertrag mit Wirkung auf den 10. Dezember 2010 aufzuheben:

Schlussprotokoll Ziffer I wird aufgehoben: I. Zwischen den vertragschliessenden Teilen besteht Einverständnis darüber, dass während der Geltungsdauer des vorstehenden Vertrages die Duldung oder Errichtung einer Spielbank auf dem Gebiet des Fürstentums ausgeschlossen ist und dass die Fürstliche Regierung die zur Durchführung dieses Verbots erforderlichen Massnahmen treffen wird.