AS 2011 3553
Europäisches Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
(ADR)
Europäisches Übereinkommen vom 30. September 1957
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR)
SR 0.741.621; AS 1972 1073
1. Die von der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) des Binnenverkehrsausschusses der UN-Wirtschaftskommission für Europa an ihrer 84., 85., 86., 87. und 88. Tagung (2008, 2009 und 2010) beschlossenen Änderungen der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) werden übernommen. 2. Die Änderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie werden weder in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts noch in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht. Diese Vorschriften können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
20. September 2010 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Moritz Leuenberger
Europäisches Übereink.