AS 2011 4491
Verordnung
über die Informatik und Telekommunikation
in der Bundesverwaltung
(Bundesinformatikverordnung, BinfV)
Änderung vom 16. September 2011
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Bundesinformatikverordnung vom 26. September 20031 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 10a 4. Abschnitt: Zusammenarbeit mit den Kantonen bei polizeilichen Fachanwendungen
Art. 10a
Die Bundesstellen, die polizeiliche Fachanwendungen nutzen, arbeiten mit den Kantonen zusammen mit dem Ziel, diese Fachanwendungen zu harmonisieren.
Die Modalitäten dieser Zusammenarbeit, insbesondere die Schaffung gemeinsamer Organe von Bund und Kantonen, werden in einer Vereinbarung mit den Kantonen geregelt.
Die betroffenen Departemente können unter Einhaltung der Vorgaben dieser Verordnung und der Vereinbarung mit den Kantonen für einzelne Projekte zur Harmonisierung polizeilicher Fachanwendungen Vollzugsvereinbarungen abschliessen.
Sie informieren die gemeinsamen Organe über laufende und zukünftige Projekte nach Absatz 3 und stellen sicher, dass bei der Entwicklung der polizeilichen Fachanwendungen den Entscheiden dieser Organe Rechnung getragen wird.
II
Diese Änderung tritt am1. November 2011 in Kraft.
16. September 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |