AS 2012 3007

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen
den EFTA-Staaten und der Ukraine sowie des
Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine

vom 8. März 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 12. Januar 20112 zur Aussenwirtschaftspolitik 2010 enthaltene Botschaft,
beschliesst:

Art. 1

Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

  1. Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20103 zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine;

  2. Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 20104 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat,2. März 2011

Nationalrat, 8. März 2011

Der Präsident: Hansheiri Inderkum

Der Präsident: Jean-René Germanier

Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz