AS 2012 6535
Verordnung
über die Beförderung gefährlicher Güter
auf der Strasse
(SDR)
Änderung vom 31. Oktober 2012
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 29. November 20021 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf die Artikel 30 Absatz 4, 103 und 106 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19582 sowie auf Artikel 48a Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19973,
Art. 5 Abs. 3
Eskann mit zuständigen Behörden anderer ADR-Vertragsparteien zeitweilige Abweichungen nach Abschnitt 1.5.1 ADR vereinbaren.
Art. 8 Abs. 1
Die kantonalen Behörden organisieren die vorgeschriebene Ausbildung der Fahrzeugführer, die Transporte mit gefährlichen Gütern ausführen, und die entsprechenden Prüfungen.