AS 2013 3557
Verordnung
über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
(Wohnraumförderungsverordnung, WFV)
Änderung vom 23. Oktober 2013
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Wohnraumförderungsverordnung vom 26. November 20031 wird wie folgt geändert:
Art. 43 Abs. 2
Die Dachorganisationen richten Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus aus dem Fonds Darlehen als objektbezogene Restfinanzierungshilfen oder als Finanzierungshilfen für den Erwerb von Land zur Erstellung von preisgünstigem Wohnraum aus. Darlehensrückzahlungen fliessen in den Fonds zurück und können für weitere Darlehen verwendet werden.
II
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2014 in Kraft.
23. Oktober 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Ueli Maurer |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |