AS 2014 2533

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens
zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten
(abgeschlossen mit Costa Rica und Panama)

vom 16. Juni 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 20132,
beschliesst:

Art. 1

Das Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20133 zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 4. März 2014 Ständerat, 16. Juni 2014 Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Präsident: Hannes Germann Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol