AS 2015 1135

Verordnung der Bundesversammlung
zum Parlamentsressourcengesetz
(VPRG)

Änderung vom 21. März 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht des Büros des Ständerates vom 23. August 20131 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 20132,
beschliesst:

I

Die Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19883 zum Parlamentsressourcengesetz wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2

Die Übernachtungsentschädigung wird ausgerichtet für die Übernachtung zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungstagen. Sie entfällt für Ratsmitglieder, die in einer Distanz von nicht mehr als 30 Minuten Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umkreis von zehn Kilometern Luftdistanz vom Sitzungsort wohnen. Ratsmitglieder, welche kein Anrecht auf eine Übernachtungsentschädigung haben, erhalten diese auf Antrag ausnahmsweise für die im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit entstandenen Übernachtungskosten.

II

Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.

Ständerat, 21. März 2014

Nationalrat, 21. März 2014

Der Präsident: Hannes Germann

Der Präsident: Ruedi Lustenberger

Die Sekretärin: Martina Buol

Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz