AS 2018 4711
Verordnung des EJPD
über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
Änderung vom 20. November 2018
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
verordnet:
I
Die Verordnung des EJPD vom 16. Februar 20101 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige wird wie folgt geändert:
Art. 2
Aufgehoben
Art. 6 Abs. 2
Führt Infostar nur das Geburtsjahr, so können der genaue Tag und der Geburtsmonat von bestehenden amtlichen Dokumenten übernommen werden. Bestehen keine amtlichen Dokumente mit genauem Tag und Geburtsmonat, kann der 01.01. eingetragen werden.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2019 in Kraft.
20. November 2018 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Simonetta Sommaruga