AS 2018 75
Multilaterale Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
Multilaterale Vereinbarung vom 29. Oktober 2014
der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
Geltungsbereich am 1. Januar 2018, Nachtrag1 Die Schweiz ist durch die Bestimmungen der Multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Bezug auf die folgenden Staaten und Gebiete gebunden, gemäss Abschnitt 7 Absatz 2.1 dieser Vereinbarung:
Wirksam ab
Costa Rica 1. Januar 2018 Mauritius 1. Januar 2018
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2016 4721 und 2017 7673. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
Informationsaustausch über Finanzkonten