AS 2020 5225

Verordnung des EDI
über das Förderungskonzept 2017–2020
für Schweizer Preise, Schweizer Grand Prix und Ankäufe

Änderung vom 13. November 2020

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 6. Mai 20161 über das Förderungskonzept 2017–2020 für Schweizer Preise, Schweizer Grand Prix und Ankäufe wird wie folgt geändert:

Titel Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für Schweizer Preise, Schweizer Grand Prix und Ankäufe

Art. 3 Abs. 1 und 3

Die Schweizer Preise und die Schweizer Grand Prix werden in den Kultursparten bildende Künste (einschliesslich Architektur), Design, Literatur, darstellende Künste und Musik verliehen.

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 10 Abs. 2

In der Sparte Musik schlagen vom BAK ernannte Expertinnen und Experten Preisträgerinnen und Preisträger vor, in der Sparte darstellende Künste die zuständige Jury.

Art. 14 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 13. November 2020

Für Ausschreibungen, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 13. November 2020 bereits publiziert wurden, gilt das bisherige Recht.

Schweizer Grand Prix und Ankäufe

Art. 15 Abs. 3

Sie gilt ab dem1. Januar 2021 unbefristet.

II

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2021 in Kraft.

13. November 2020 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset