AS 2020 6347

Verordnung
über das Eidgenössische Institut für Metrologie
(EIMV)

Änderung vom 25. November 2020

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 21. November 20121 über das Eidgenössische Institut für Metrologie wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 1 Einleitungssatz (betrifft nur den italienischen Text), Bst. e und f

Das METAS erfüllt folgende gegen Abgeltung übertragenen Aufgaben:

  1. Es stellt für die Schweizerische Akkreditierungsstelle des Staatssekretariats für Wirtschaft Fachexpertinnen und Fachexperten.

  2. Es erbringt wissenschaftlich-technische Dienstleistungen für das Bundesamt für Strassen; insbesondere führt es Untersuchungen und Entwicklungsarbeiten für praktisch anwendbare Messmethoden im Strassenverkehr durch.

II

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2021 in Kraft.

25. November 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr