AS 2021 709

AS 2021
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Massgebend ist die signierte
elektronische Fassung

Abkommen vom 25. Februar 2019

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens

SR 0.142.113.672; AS 2020 6451

Geltung der Bestimmungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union; Beschluss Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses Gemäss Artikel 26b Absatz 2 des vorliegenden Abkommens haben die Vertragsparteien des Abkommens mit dem am 4. August 2021 angenommenen Beschluss Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses beschlossen, dass die Bestimmungen in Teil Drei des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind.

2021-3611 AS 2021 709

Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts aus der AS 2021 709 Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens. Abk. mit dem Vereinigten Königreich