AS 2022 118
Verordnung der Bundeskanzlei
über die Personensicherheitsprüfungen
(PSPV-BK)
Änderung vom 28. Juni 2021
Die Schweizerische Bundeskanzlei
verordnet:
I
Die Verordnung der Bundeskanzlei vom 30. November 20111 über die Personensicherheitsprüfungen wird wie folgt geändert:
Art. 2 Aktualisierung der Anhänge
Der Bereich Ressourcen der BK beantragt der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler mindestens alle fünf Jahre die Aktualisierung des Anhangs.
Wird Anhang 1 PSPV geändert, so beantragt der Bereich Ressourcen der BK spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Änderung die entsprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
II
Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am 28. Juni 2021 in Kraft.
28. Juni 2021 Schweizerische Bundeskanzlei: Walter Thurnherr 2022-0212 AS 2022 118 Personensicherheitsprüfungen. V der BK AS 2022 118
Anhang
(Art. 1 Abs. 2) Funktionen, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss 1. Funktionen innerhalb der BK 1.1 Vizekanzler/in 12 1.2 Leiter/in des Bereichs DTI / Delegierte/r DTI 12 1.3 Leiter/in des Bereichs Ressourcen 12 1.4 Leiter/in des Stabs der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers 12 1.5 Persönliche/r Mitarbeiter/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers 12 1.6 Referent/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers 12 1.7 Mitarbeiter/in der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen 12 in der Bundeskanzlei 1.8 Servicemanager/in Secure Center DTI 12 1.9 Assistent/in der Direktion 11 1.12 Leiter/in der Sektion Recht 11 1.13 Leiter/in der Sektion Bundesratsgeschäfte 11 1.14 Leiter/in der Sektion politische Rechte 11 1.15 Leiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen 11 1.16 Leiter/in der Sektion Kommunikation 11 1.17 Stellvertreter/in der Leiterin / des Leiters des Bereichs Ressourcen 11 1.18 Mitarbeiter/in der Sektion Kommunikation mit Zugang zu geheimen 11 Dokumenten 1.19 Aussteller/in von elektronischen Zertifikaten 11 (Local Registration Authority Officer, LRA-Officer) 1.20 Mitarbeiter/in mit Administratorenrechten sowie Berechtigungs- 11 verantwortliche/r von Anwendungen mit VERTRAULICH klassifizierten Inhalten 1.21 Informatiksicherheitsbeauftragte/r 11 1.22 Chauffeur/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers 11 1.23 Bundesratsweibel/in 11 Personensicherheitsprüfungen. V der BK AS 2022 118 1.24 Sicherheitsbeauftragte/r Standarddienste des Bereichs DTI 11 1.25 Mitarbeiter/in der Sektion Bundesratsgeschäfte 10 1.26 Mitarbeiter/in der Sektion Recht 10 1.27 Mitarbeiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen 10 mit Berechtigung zum Behördensiegel 1.28 Mitarbeiter/in der Sektion Strategische Führungsunterstützung 10 mit Zugang zu EXEBRC 1.29 Mitarbeiter/in Gever und Records Management mit Zugang 10 zu VERTRAULICH klassifizierten Inhalten 1.30 Pressesprecher/in der Sektion Kommunikation 10 1.31 Mitarbeiter/in des Bereichs DTI 10 2.
Funktionen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten 2.1 Stellvertreter/in der/des Eidgenössischen Datenschutz- und 12 Öffentlichkeitsbeauftragte/n 2.2 Leiter/in des Direktionsbereichs Datenschutz 11 2.3 Leiter/in des Direktionsbereichs Öffentlichkeitsprinzip 11 2.4 Leiter/in Kompetenzzentren und Internationales 11 2.5 Teamleiter/in1, 2, 3 (Datenschutz) 11 2.6 Leiter/in IT 11 2.7 Mitarbeiter/in mit regelmässigem Zugang zu Informationen 11 über die innere und äussere Sicherheit 2.8 Mitarbeiter/in 10 Personensicherheitsprüfungen. V der BK AS 2022 118