AS 2022 268
AS 2022
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Massgebend ist die signierte
elektronische Fassung
Europäisches Übereinkommen vom 20. April 1959
über die Rechtshilfe in Strafsachen
SR 0.351.1; AS 1967 831
Geltungsbereich am 22. April 2022, Nachtrag1
Vorbehalte und Erklärungen Schweiz Erklärung der Schweiz vom 1.2.2022 als Reaktion auf die Erklärungen der Teilnehmerstaaten der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Benennung der Europäischen Staatsanwaltschaft als Justizbehörde Der englische und französische Text der Schweizer Erklärung ist auf der Website des Europarates unter http://conventions.coe.int abrufbar oder bei der Direktion für Völkerrecht (DV), Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, erhältlich.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1975 457, 2271; 1976 1904; 1977 907; 1982 1309, 2261; 1983 1193; 1985 490; 1986 324; 1993 2059; 1995 3141; 1999 1353; 2003 636; 2005 4761; 2010 2259; 2013 399. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereichs ist auf der Publikationsplattform des Bundesrechts «Fedlex» unter folgender Adresse veröffentlicht: www.fedlex.admin.ch/de/treaty
2022-1360 AS 2022 268
Rechtshilfe in Strafsachen. Europäisches Übereink. AS 2022 268